Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.7.16

Wie hat der Gesetzgeber „nein heißt nein“ umgesetzt?

In zahlreichen Pressemeldungen des heutigen Tages war zu lesen, dass der Bundestag einstimmig (!) eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen habe, durch das die Forderung „nein heißt nein“ im Gesetz verankert wurde. Was der Gesetzgeber aber genau regelt, war nirgends zu lesen. Deshalb hier zunächst ein kurzer Überblick über den Worlaut.

Neu ist zunächst, dass in § 177 Abs. 1 und 2 StGB (nF) ein neuer Tatbestand des sexuellen Übergriffs geschaffen wird, der die bisherigen Regelungen zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung erweiter bzw. ergänzt.

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2. der Täter ausnutzt, dass die Personaufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4. der Täter eine Lage ausnutzt, in derdem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

„Nein heißt nein“ ist also vom Gesetzgeber in Absatz 1 umgesetzt worden, in der Form, dass sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person strafbar sind. Absatz 2 erfasst die sog. Überraschungs- und Überrumpelungsfälle, sowie die Konstellationen, in denen sich das Opfer keinen Willen bilden konnte. Auch die (einfache) sexuelle Nötigung, also unterhalb der Schwelle einer Drohung mit einer Gefahr für Leib oder Leben, ist jetzt einheitlich im Sexualstrafrecht geregelt und nicht mehr als besonders schwerer Fall der Nötigung in § 240 StGB.

Mir erscheint die nunmehr gefundene Regelung einigermaßen rund zu sein, auch wenn man über einzelne Aspekte sicherlich immer diskutieren kann. Der generellen Kritik an dem Reformvorhaben, das ja immer mit der These einherging, das geltende Recht sei ausreichend und es gäbe keine Strafbarkeitslücken, kann ich im Ergebnis nichts (mehr) abgewinnen. Die These renommierter Strafrechtler, namentlich von Monika Frommel und Thomas Fischer, das geltende Recht sei ausreichend, erweist sich bei näherer Betrachtung als nicht wirklich stichhaltig. Die Argumentation beider Kritiker läuft letztlich immer darauf hinaus, dass Strafbarkeitslücken bei richtiger Anwendung des geltenden Rechts vermeidbar wären. Damit hören die Gemeinsamkeiten aber schon auf. Während Frommel u.a. die ihres Erachtens „unangemessene Kommentierung“ von Bundesrichter Thomas Fischer für die bestehende Rechtsunsicherheit verantwortlich macht, räumt zwar auch Fischer ein, dass es problematische Entscheidungen von Gerichten, auch des BGH, geben würde und – entgegen seiner öffentlichen Aussagen – puntktuell sogar Strafbarkeitslücken, hält dies aber offenbar für hinnehmbar. Ich möchte an dieser Stelle nicht die gesamte Diskussion aufwärmen, sondern gezielt auf einige Beiträge aus dem Verfassungsblog verweisen, die mich davon überzeugt haben, dass diese Reform zumindest im Grundsatz notwendig und richtig ist:

Plädoyer für eine sachlichere Debatte um den Vergewaltigungstatbestand (Tatjana Hörnle)

Wer sich nicht wehrt, stimmt noch lange nicht zu – Völkerrechtswidrige deutsche Rechtspraxis zu § 177 I, II StGB (Anna von Gall, Cara Röhner)

Thomas Fischer, von Idioten umgeben (Maximilian Steinbeis)

Warum die „Reform“ des Sexualstrafrechts keine ist (Ulrike Lembke)

posted by Stadler at 18:01  

26 Comments

  1. § 177 Abs. 1 StGB kann nicht unerhebliche Teile der Prostitution erfassen, wenn ich das richtig sehe – jedenfalls dann, wenn Bereitschaft zu sexuellen Handlungen ohne weiteres nicht besteht, durch die Zahlung eines Geldbetrags aber eine Person dazu bestimmt wird. Immerhin.

    Comment by /me, myself and I — 7.07, 2016 @ 20:15

  2. Tja….dann bin ich mal gespannt ob der §177 Abs. 1 dann geschlechtsneutral angewendet wird oder ob bei einem männlichen Opfer dann mit „Aufgrund der vorhandenen Erektion“ ist der Wille zu sexuellen Handlungen vorhanden argumentiert wird.

    bombjack

    Comment by bombjack — 8.07, 2016 @ 06:54

  3. Man sollte sich zum Artikel von Herrn Steinbeis auch die Kommentare durchlesen. Ich bin (nach dem, was ich über das deutsche Strafrecht gelesen habe) zu der Ansicht gekommen, daß Herr Fischer mit seinen Ausführungen sehr wohl recht hat und Herr Steinbeis falsch liegt.
    Ich halte auch die Behauptung, Herr Fischer hätte zugegeben, es gäbe punktuell Strafbarkeitslücken, für falsch. Wo bitte hat er das getan? M.W. hat er nur gesagt, es gäbe Entscheidungen, die schlicht falsch gewesen wären, was aber noch lange nicht zu der Annahme berechtige, es gäbe eine Schutzlücke.

    Comment by Robert aus Wien — 8.07, 2016 @ 14:02

  4. @Robert Das wollte ich gestern auch schon genau so schreiben, habe es dann aber nicht getan. Ich sehe das genauso. Im ersten Beitrag (Hörnle), hat sich (mutmaßlich) Fischer auch selbst in den Kommentaren geäußert und ist dort (wenn ich mich recht entsinne), nochmal auf diese Lücken eingegangen, warum es sie immer geben wird, nicht nur in diesem Teilbereich, und warum es immer aufzuwägen gilt, ob man sie belässt oder schließt, mit allen absehbaren Nebenwirkungen.

    Ich vermute die Neuregelung wird gar nichts ändern. Eventuell wird es sogar einige zusätzliche Opfer geben, die sich aufgrund diese Neuregelung und trotz Bewusstsein der schwierigen Beweislage zur Anzeige durchringen und dann eine weitere sehr unangenehme Erfahrung, diesmal mit der Justiz machen.

    Comment by h5g78z4 — 8.07, 2016 @ 14:28

  5. Ein interessanter Kommentar, der den handwerklichen Fehler des § 177 I StGB nF beleuchtet:
    http://blog.beck.de/2016/07/08/der-erkennbare-wille-nach-dem-neuen-sexualstrafrecht-erkennbar-fehlerhaft

    So wie ich das sehe, wird die Quote Verurteilungen/Anzeigen dank der Reform sinken, da der „erkennbare Wille“ (für wen eigentlich: objektiver Beobachter oder Beschuldigter?) kaum beweisbar ist und es m.E. keinen Grundsatz gibt, ein Anzeigender sei glaubwürdiger als ein Beschuldigter.

    Comment by Brutha — 8.07, 2016 @ 14:37

  6. Zum „erkennbaren Willen“ kommt ja auch noch das Problem des „ausnutzens“ hinzu. Je nach dem wie man das jetzt versteht: eine Ausnutzungs-Absicht zu beweisen, dürfte im Ergebnis die Zahl der Veruteilungen kaum verändern.
    Seine Tauglichkeit wird dieser Paragraph erst in der Praxis beweisen können.

    Comment by moep — 8.07, 2016 @ 16:20

  7. Nach meinem bescheidenen Verständnis schafft die Neuerung einen Tatbestand, der unterhalb der „Nötigung“, aber oberhalb der „Freiwilligkeit“ anzusiedeln ist. Insbesondere Steinbeis hat den Fall farbenfroh konstruiert.

    Steinbeis‘ Text ist – wie er selbst zugibt – motiviert durch Abwehr von Fischers ostentativer Arroganz gegenüber der Presse. In dem Licht sehe ich seine Behauptung, dort eine Schutzlücke zu sehen.

    Es ist eine Grauzone, aber nichts, dem mit gesetzgeberischen Mitteln beizukommen ist. Ich als Rechtsunterworfener muss spontan erkennen können, was erlaubt und was verboten ist. Bei der genannten Gesetzeslage kann ich es auf keinen Fall.

    Ich widerspreche Steinbeis, und ich widerspreche Stadler mit allem Respekt.

    Comment by Wolf-Dieter — 8.07, 2016 @ 16:43

  8. @Robert aus Wien: Wenn Sie sich den verlinkten Beitrag durchgelesen hätten, hätten Sie sich die Frage selbst beantworten können. Die Fundstelle ist: Fischer, Strafgesetzbuch, 62. Aufl., 2015, § 240, Rn. 59. Dort erläutert Fischer zur sexuellen Nötigung, dass die Nötigung zur Duldung sexueller Handlungen nicht erfasst ist und inswoweit eine Regelungslücke besteht.

    Comment by Stadler — 8.07, 2016 @ 17:13

  9. @Wolf-Dieter „Ich als Rechtsunterworfener muss spontan erkennen können, was erlaubt und was verboten ist.“

    Leider gilt das in immer geringerem Maße. Immer mehr gewinnen die Hoheit über die Auslegung der Gesetze und deren Anwendung nur die Juristen in Robe. Niemand anderes.

    Comment by Rolf Schälike — 8.07, 2016 @ 18:59

  10. Herr Stadler: was ist mit §184j ? Der wurde auch beschlossen und ist klar verfassungswidrig, da Kollektivstrafe.

    Wieso sollen X Personen bestraft werden, wenn eine Person mutmaßlich und ohne Förderung der anderen grabscht?

    Comment by maSu — 8.07, 2016 @ 19:56

  11. Ich finde die Aktion „Nein heißt Nein“ schon deshalb daneben, weil es eigentlich um dieses klare Wort keine Debatte geben dürfte.

    Klarer geht es nicht. Die Gesetzesänderung ist richtig und wichtig. In Umfragen zeigte sich das Volk erstaunt, weil es zu ca. 90% der Meinung war, diese Selbstverständlichkeit stünde schon in den Gesetzen. Auch Juristen und Politiker haben im Deutschen Bundestag geäußert, dass sie baff erstaunt waren, diese Gesetzeslücke erst heute schließen zu können. Sie wussten davon rein gar nichts.

    Ist es nicht klar, dass es nicht ausreicht, auf den Beleidigungsparagraphen auszuweichen, wenn jemand einer Frau an die Brust fasst? Die sexuelle Belästigung ist und war für jeden Idioten offensichtlich.

    Wie immer peinlich für die Gesetzgeber, erst jetzt zu reagieren. Late, but not too late.

    Comment by Söldert — 9.07, 2016 @ 12:39

  12. Ps. Nach der Bundestagssitzung, die ich in voller Länge genießen durfte, kam ich nicht umhin, einige Damen der rotgrünen Zunft darauf aufmerksam zu machen, dass es Brust heißt und nicht Busen.

    Bildung ist Glücksache. Vor allem im Deutschen Bundestag.

    Comment by Söldert — 9.07, 2016 @ 13:19

  13. Leider noch ein Nachtrag, den man von mir ertragen muss:

    Vergewaltigung wird mit der Gesetzesänderung weder leichter erkannt, noch besser geahndet. Das habe ich in einem anderen Blog schon erörtert. Die Schließung der Gesetzeslücke betrifft diesen Straftatbestand nicht, sondern ist weiterhin reine Kosmetik.

    Wichtig ist es, die Sexualstraftaten endlich als solche abzuurteilen und nicht als Beleidigung. Das Grapschen, das Zwangsgeknutsche und andere Dinge, denen Frauen in unserer Gesellschaft leider ausgesetzt sind.

    Grenzüberschreiter, Männer, die ihren Pimmel nicht im Griff haben, gehören meines Erachtens sofort in den Knast. Da dürfen sie sich an Ihresgleichen austoben. Unter der Dusche.

    Eine Übersetzung des Wortes Nein, eine Steigerung davon, gibt es nicht. Nein reicht. Wer es nicht versteht, hat nichts missverstanden, sondern wollte es nicht verstehen.

    Fünf Jahre Knast, dann verstehen es die Typen. Immer noch nicht? Zehn Jahre. Dann schauen wir nochmal.

    Comment by Söldert — 9.07, 2016 @ 14:00

  14. Menschen sind eine Tierart. Männer haben Muskeln, um Frauen und Kinder vor Feinden zu schützen. Wenden Männer Gewalt gegen Frauen und Kinder an, sind sie krank und eine Gefahr für die Allgemeinheit. Sie sollten aus der Herde entfernt werden. Ein natürlicher Vorgang.

    Comment by Biologe — 9.07, 2016 @ 15:00

  15. Für Steuerhinterziehung sitzt man mind. sechs Jahre. Für Drogenhandel dito. Vergewaltiger sitzen max. zwei Jahre ein, bei guter Führung ein Jahr. Vorher gerne Bewährung.

    Eine Vergewaltigung vernichtet das Opfer für immer. Die Auswirkungen kann niemand besser darstellen, als ein Opfer, das mitteilt: Ich wollte meinen Körper ausziehen, wie eine schmutzige Jacke. Nichts mehr mit ihm zu tun haben.

    Katastrophal, desaströs, vernichtend ist eine Vergewaltigung. Für diese Straftat sollte man mind. zehn Jahre Haft absitzen.

    Ich verstehe gar nicht, wie Männer Frauen sowas antun können, ohne die sie nie auf der Welt wären. Da hätte man besser ein Kondom genutzt. Wenn deren Mutter das gewusst hätte, welche Scheiße sie gebiert, was diese Typen anrichten, sie hätte den Mist in die Tonne gekloppt.

    Genau da gehören Vergewaltiger hin.

    Comment by Söldert — 9.07, 2016 @ 15:30

  16. Söldert …. Wenn Sie Grund- und Menschenrechte ablehnen, dann ziehen sie nach Nordkorea. Da werden Menschen mit ihrer Einstellung händeringend gesucht.

    Comment by maSu — 9.07, 2016 @ 16:58

  17. @Söldert – es fällt schwer, Ihre Hassfantasien schriftlich zu ertragen. Wär nett, wenn Sie das bleiben lassen könnten. Danke für die Aufmerksamkeit.

    Comment by Wolf-Dieter — 10.07, 2016 @ 12:57

  18. Oh, nein! Das werde ich sicher nicht machen! Ich werde nicht schweigen, sondern das schreiben, was die Bevölkerung mehrheitlich darüber denkt. Das Gefasel von der „zweiten Chance“ und dem Gequatsche von der „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“ geht mir auf den Zeiger. Sollen solche Typen doch ihre Frauen und Kinder als Testballon auf die Piste schicken.

    Vergewaltiger und Kinderschänder haben keine zweite Chance verdient. Oder schreiben wir eher, die zweite Gelegenheit. Sie haben sich rausgekickt aus dieser Gesellschaft mit ihrer ersten Tat.

    Comment by Söldert — 11.07, 2016 @ 18:30

  19. Auszug aus einem Protokoll mit einem Serienvergewaltiger und Mörder, der selber bis zu seinem Lebensende in Sicherungsverwahrung bleiben möchte, da er die Taten lt. eigener Ankündigung sonst nochmal begeht:

    „Nach der Vergewaltigung hat die Frau so gezappelt, da habe ich einen Stein genommen und ihr den Schädel eingeschlagen. Dann zappelte sie immer noch, dann habe ich einen größeren Stein gesucht. Das war gar nicht so einfach. Dann habe ich einen gefunden und ihr nochmal auf den Schädel gehauen. Das knackte dann richtig.

    Frage: Hätten Sie die Frau auch erschlagen, wenn sie nicht gezappelt hätte nach der Vergewaltigung?

    Ja, klar, die hätte ich in jedem Fall totgeschlagen. Die ist doch selber schuld.

    Frage: Warum war sie selber schuld?

    Weil sie so blöde war und früh morgens mit dem Fahrrad die Abkürzung durch den Wald genommen hat. Weiber sind manchmal so blöd. Warum fährt sie auch durch den Wald?“

    Comment by Söldert — 11.07, 2016 @ 18:58

  20. @Stadler – „Thomas Fischer, von Idioten umgeben“ – Steinbeis ist zugute zu halten, dass er mit seinen teilweise zweifelhaften Leitartikeln eine Plattform für Kommentare schafft, die seine Texte an Fachkompetenz in Einzelfällen übertreffen:

    http://goo.gl/FcvBqy

    Dieser Kommentar rollt mein Problem der Nicht-Erkennbarkeit der Straftat sozusagen vom anderen Ende her auf, nämlich der strafrechtsdogmatischen Betrachtung des Tatbestands.

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 12.07, 2016 @ 15:18

  21. Ich finde es besser, wenn sich Frauen und Kinder zu diesem Thema äußern und nicht Männer, die in 99.9% aller Fälle zum Tätergeschlecht gehören und niemals Opfer dieser dreckigen Verbrecher werden.

    Die Opfer sollen sich äußern, ihnen soll zugehört werden, sie haben das Vorrecht, ihre Meinung zu sagen. Vor allem dann, wenn sie die Versuchskaninchen sind, weil mal wieder Täter entlassen werden.

    Comment by Söldert — 15.07, 2016 @ 15:46

  22. @Söldert – in aller Freundschaft – wenn meine Kindern etwas angetan worden wäre, rein theoretisch, wäre ich Betroffener und hätte automatisch kein Mitspracherecht.

    Wir diskutieren hier kaltblütig über Tatbestände, die keiner erlitten hat. Das ist richtig so, und das hat gute Gründe.

    Es ist sogar in geltendes Recht eingeflossen in Form der Bestimmung, dass Richter bei Möglichkeit (!) der Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen werden.

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 16.07, 2016 @ 13:14

  23. Wolf-Dieter Busch, löblich, dass Sie das Gespräch mit Söldert, der/die/das von einem „Tätergeschlecht“ redet suchen. Aber Sie werden diese (Un)Person nicht in ihrem Wahn stoppen können.

    Comment by maSu — 18.07, 2016 @ 11:27

  24. Gegen Beleidigungen wird hier wohl nicht vorgegangen??

    „maSu
    3 Tage her
    Wolf-Dieter Busch, löblich, dass Sie das Gespräch mit Söldert, der/die/das von einem „Tätergeschlecht“ redet suchen. Aber Sie werden diese (Un)Person nicht in ihrem Wahn stoppen können.“

    Der Blogger hier ist Jurist?

    Comment by Daniela Scholz — 21.07, 2016 @ 16:11

  25. Hätte ich nicht gedacht, dass ich mich hier mit Erlaubnis des Admin beleidigen lassen muss, weil ich meine Meinung schreibe.

    So staunt man auch im Alter. Obwohl ich einiges gewöhnt bin.

    Ps. An Daniela und Jürgen herzlichen Dank.

    Comment by Söldert, der hier nicht mehr schreibt — 21.07, 2016 @ 18:03

  26. Klarer geht es nicht. Die Gesetzesänderung ist richtig und wichtig. Bulls Snapback Caps In Umfragen zeigte sich das Volk erstaunt, weil es zu ca. 90% der Meinung war, diese Selbstverständlichkeit stünde schon in den Gesetzen. Auch Juristen und Politiker haben im Deutschen Bundestag geäußert, dass sie baff erstaunt waren, diese Gesetzeslücke erst heute schließen zu können. Sie wussten davon rein gar nichts.

    Comment by James — 2.11, 2016 @ 02:37

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