Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.2.15

Muss der Vergewaltigungsparagraph verschärft werden?

Derzeit tobt eine erbitterte und emotional aufgeladene Diskussion über eine Verschärfung des Strafrechts im Bereich der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung. Konkret geht es hierbei um die Forderung, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen. Auslöser der Diskussion ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gehalt aus dem Jahr 2011 (Istanbul-Konvention), die die Vertragsstaaten verpflichtet, alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen mit einer anderen Person unter Strafe zu stellen. Der wortgewaltige Strafrechtler und Vorsitzende Richter am BGH Thomas Fischer hat sich in dieser Diskussion wiederholt zu Wort gemeldet und deutlich Position gegen eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts bezogen. In der ZEIT warf er den Abgeordneten des Bundestages zuletzt vor, nicht zu wissen wovon sie reden. Ihm widerspricht gerade drüben im Verfassungsblog Maximilian Steinbeis in einem lesenswerten Rant.

Der zentrale juristische Einwand von Thomas Fischer besteht in der Annahme, dass das geltende Strafrecht gar keine Schutzlücke aufweist und deshalb auch mit Blick auf die Istanbul-Konvention keine Veranlassung für ein Tätigwerden des Gesetzgebers besteht. Diese Ansicht wird zwar von einigen renommierten Strafrechtlern wie Monika Frommel geteilt, die Mehrheit der Wissenschaftler sieht das allerding anders, was Fischer in der ZEIT auch einräumt. Fischer konzediert außerdem, dass es (aus seiner Sicht) falsche gerichtliche Entscheidungen gegeben hat, in denen eine Strafbarkeit nach § 240 Abs. 4 StGB oder § 177 StGB zu Unrecht verneint wurde und die Angeklagten zu Unrecht freigesprochen wurden. Man könnte freilich allein diesen Umstand als legitimen Anlass für ein Tätigwerden des Gesetzgebers betrachten. Denn eine Beseitigung einer bestehenden erheblichen Rechtsunsicherheit oder auch eine Korrektur einer bestimmten Entwicklung in der Rechtsprechung, gehört natürlich auch zu den Aufgaben des Gesetzgebers.

Die unter Juristen streitige Frage, ob eine Schutzlücke existiert oder nicht, hängt letztlich auch davon ab, wie weit oder eng man die Begriffe der Gewalt und der Drohung in § 177 Abs. 1 StGB und § 240 Abs. 4 Nr. 1 StGB versteht. Und an dieser Stelle herrscht, wie so oft, kein wirklicher Konsens.

Was die Position von Bundesrichter Thomas Fischer angeht, ist außerdem seine eigene Kommentierung (Strafgesetzbuch, 62. Aufl., 2015, § 240, Rn. 59) aufschlussreich. Fischer schreibt dort nämlich, es sei unverständlich, dass die Nötigung zur Duldung sexueller Handlungen von der Norm nicht erfasst ist, denn eine Auslegung des Begriffs „Handlung“ dahingehend, dass auch das Dulden fremder Handlungen umfasst wird, würde die Wortlautgrenze überschreiten. Bei § 240 Abs. 4 StGB sieht Fischer also selbst eine Schutzlücke, die er allerdings in seinen öffentlichen Äußerungen nicht erwähnt. Der Sinn der Regelung des § 240 Abs. 4 StGB besteht aber gerade darin, eine Schutzlücke zum Tatbestand des § 177 StGB zu schließen, denn für eine sexuelle Nötigung ist nach dieser Vorschrift eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erforderlich, während es bei § 240 Abs. 4 StGB genügt, dass mit einem empfindlichen Übel gedroht wird. Letztlich will § 240 Abs. 4 StGB also die Fälle der sexuellen Nötigung unterhalb der Schwelle des § 177 StGB erfassen.

Rechtsdogmatisch erheblich erscheint mir allerdings der Einwand Fischers, dass sowohl für die Verwirklichung von § 177 StGB als auch für § 240 Abs. 4 StGB selbst nach einer entsprechenden Änderung immer noch eine Nötigungshandlung erforderlich wäre. Und eine Nötigung ist per definitionem eine Willensbeugung durch Gewalt oder Drohung. 

Letztendlich geht es um die Frage, ob man eine Strafnorm schaffen kann und will, deren Erfüllung ausschließlich vom (inneren) Willen des Opfers abhängt oder ob man weiterhin verlangt, dass sich das Nein des Opfers auch äußerlich manifestieren muss. Das scheint mir der eigentliche (juristische) Streitpunkt zu sein. Und ich muss gestehen, ich bin in der Frage noch unentschieden.

posted by Stadler at 21:07  

51 Comments

  1. Eine schwierige Diskussion, auch vor dem Hintergrund der Klage gegen Julian Assange eben nach der schärferen Grundlage. Ohne den Fall ansich bewerten zu wollen stelle ich mir als Laie doch die Fragen:
    Ist ein höheres Missbrauchsrisiko bei Verschärfung gegeben?
    Wenn ja, kann man dem entgegenwirken und wie?
    Nach meinem Rechtsverständnis darf lieber einer mehr schuldig frei bleiben, als unschuldig verurteilt zu werden.

    Comment by MHawk — 6.02, 2015 @ 23:07

  2. Nun, soweit ich das sehe, umfasst der § 240 auch nicht das manifeste Nein. Schon der benötigt die „Gewalt oder [durch] Drohung mit einem empfindlichen Übel“. Wenn „einfach“ ein manifestes, eindeutig (!) ausgesprochenes/gezeigtes und gehörtes/wahrgenommenes Nein übergangen wird, trifft auch der § 240 (und damit auch der 240 IV) nicht zu. Der 177 erst recht nicht.

    Wenn nun die İstanbul-Konvention verlangt, alle nicht-konsensuellen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen (sprich mindestens die, wo ein ausdrückliches Nein gegeben und auch wahrgenommen war; wenn nicht gar unter weitergehender Voraussetzung), dann scheint mir das selbst mit der Einschränkung in meiner Klammer noch als lückenhaft.

    Comment by Hannah — 7.02, 2015 @ 01:05

  3. Schon jetzt sind, nach Polizeistatistik, etwa 60% aller Vergewaltigungsanzeigen erfunden. Frauen nutzen das als Mittel der Rechtfertigung beim Fremdgehen, aus Rache oder zur Erpressung. Wenn der Tatbestand jetzt nur noch vom inneren Zustand der Frau – den der Mann garnicht beurteilen kann – abhängt, ob es freiwilliger Sex oder Vergewaltung war wird die Situation für Mämnner völlig unkontrollierbar.
    Um sicher zu gehen, bräucht Mann dann vor jedem one-night-stand eine notarielle Zustimmung der Frau um sicher zu gehen, dass die es sich nicht ein paar Tage später doch noch überlegt und einen Anzeigt.

    Comment by Anonymous — 7.02, 2015 @ 10:36

  4. Jede Gewalt kann nicht nur körperlich stattfinden, sondern auch anders. Mit Manipulation zum Beispiel. Täter suchen sich immer schwache Opfer aus. Nicht umsonst fragt man sich in einem jüngsten Fall, warum sich eine 21-jährige Frau jahrelang von ihrem Stiefvater hat vergewaltigen lassen, mit dem ein Kind gezeugt hat und letztendlich in tot in einer Grube des Schrebergartens gefunden wurde.

    Es gibt also offensichtlich noch andere Gewaltsituationen, mit denen man sich beschäftigen sollte. Weit ab von dem Thema der unmittelbaren Vergewaltigung.

    Und abgesehen davon sollte jeder Mensch das Wort NEIN und dessen Bedeutung kennen.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 12:29

  5. > Und abgesehen davon sollte jeder Mensch das Wort NEIN und dessen Bedeutung kennen.

    #4 Wenn das mal immer so einfach wäre -.-

    Davon abgesehen haben wir doch jetzt schon große Probleme mit vielen Fehlurteilen gegen Männer wegen Vergewaltigung, was meinst du, was passiert, wenn man die Beweislast noch weiter reduziert?

    Comment by Heinz — 7.02, 2015 @ 12:39

  6. Was ich weiß, ist nur eines: Deutschland ist ein Entwicklungsland bezüglich dieser Themen. Wenn man bedenkt, wie lange es gedauert hat, bis die Vergewaltigung in der Ehe ein Straftatbestand geworden ist. Jetzt die Diskussion um die „Pille danach“ ohne Arztgang. Deutschland im Steinzeitalter!

    @Heinz

    Heute werden 96% aller Strafanzeigen wegen Vergewaltigung ohne Prozess erledigt, die Verfahren eingestellt oder die Täter freigesprochen, weil es an Beweisen mangelt. Frauen wissen das, daher ist die Vergewaltigungsquote hoch, das Anzeigeverhalten minimal.

    Wenn das Opfer einzige Zeugin ist, wird es für die Justiz immer schwierig.

    Aber glaube mir, wenn eine Frau sich trotzdem entscheidet, sowas anzuzeigen, dann kann man ihr zutrauen, vergewaltigt worden zu sein.

    Die Freisprüche erfolgen nicht, weil es die Tat nicht gegeben hat, sondern sie erfolgen mangels Beweisen. Für die Opfer ein erneutes Trauma.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 13:00

  7. Ich muss #3 zustimmen. Die Gefahr, dass falsche Beschuldigungen zunehmen ist enorm.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 7.02, 2015 @ 13:21

  8. Ps. Überhaupt sollte man sich von dem Gedanken verabschieden, daß der schreckliche Vergewaltiger hinter einem Busch im Park auf seine Opfer wartet.

    Die meisten Vergewaltiger und Kindesmissbraucher sind Väter, danach andere männliche Familienangehörige, der nette Opa oder Onkel. Die übelsten Täter sind Ex-Ehemänner und Ex-Freunde, die auf ein letztes Treffen zur Aussprache bestehen, wobei diese Frauen wirklich nur dumm sind, sich darauf einzulassen, denn das endet oft genug mit deren Tod.

    Das größte Risiko für Frauen und Kinder, vergewaltigt oder umgebracht zu werden, ist die eigene Familie. Dort findet ebenfalls fast ausschließlich die Kinderfickerei statt.

    Sonst noch was unklar? Ich denke, hier gibt es Diskussionsbedarf.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 13:23

  9. Fischers Text in der Zeit habe ich zuerst gelesen, und von der Rechtsdogmatik her hat er mich eigentlich überzeugt …

    … dass er in eigener Kommentierung bemängelt, die „Duldung“ sei nicht vom Begriff „Handlung“ mit umfasst, ist mir neu. (Kein Wunder, habe ich nicht gelesen. Ich bin juristischer Laie.)

    Ok. Die Schutzlücke habe ich verstanden. Lässt sich nach meinem bescheidenen Verständnis mit einer Mini-Änderung beheben.

    Comment by Wolf-Dieter — 7.02, 2015 @ 13:33

  10. Frauen und Kinder sind zu schützen, wenn Männer ihren Schniedel nicht im Zaum halten können.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 13:42

  11. Und klares NEIN zur zweiten Chance für diese Sexualstraftäter, die durch die Bank Wiederholungstäter sind. Wer so eine Straftat begeht, hat sich selber ins OFF befördert. Er hat nicht mehr das Recht zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft und zur zweiten Chance, die nichts anderes ist, als die Möglichkeit zur nächsten Straftat.

    Wo Frauen und Kinder Opfer sind, hört für mich der Spaß auf. Die Täter haben ihr Recht auf Pardon in dieser Gesellschaft wissentlich und willentlich verwirkt. Frauen und Kinder haben keinen Bock, sich als Versuchskaninchen für Freigänger zur Verfügung zu stellen.

    Die Täter haben kein Recht mehr auf weitere Gelegenheit für ihre Straftaten.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 13:58

  12. Wir haben überhaupt ein Männerproblem. Denn von allen Inhaftierten in Deutschland sind 97% Männer. Woher kommt das?

    Sind Männer generell doof?

    Wie kommt es eigentlich, daß Männer die Gesellschaft zerstören, für Weltkriege verantwortlich sind, Frauen und Kinder bedrohen?

    Stimmt da was mit den Genen nicht? Ist der Natur ein Fehler unterlaufen?

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 15:09

  13. In Deutschland führt eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung zu nichts. Es leiden die Opfer, die von Polizei und Justiz erniedrigt werden, wenn sie Strafanzeige erstatten. Die Täter werden nicht verurteilt und verhöhnen vor Gericht die Opfer. Die Justiz befragt die Opfer wie Täterinnen, als seien sie schuldig. Frauen sind in Deutschland rechtlos.

    Comment by Sandra — 7.02, 2015 @ 15:37

  14. Wie soll ein angeblicher Täter denn erkennen, ob das angebliche Opfer eigentlich keinen Sex will aber es nicht mitteilt und geschehen lässt?

    Hellseher vor bitte ….

    Comment by maSu — 7.02, 2015 @ 15:39

  15. In Deutschland kümmern sich Horden von Gutmenschen um einen Täter, der zwei Mädchen über Stunden gefoltert, vergewaltigt, verstümmelt und danach mit Stricknadel und Zwirn zugenäht hat.

    Es ist mir nicht bekannt, daß sich diese Gutmenschen nur einmal mit den Opfern befasst haben.

    Die Gutmenschen haben einen Tunnelblick.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 15:53

  16. Sexualverbrecher sind wegzusperren. Lebenslänglich!

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 15:57

  17. Comment by maSu — 7.02, 2015 @ 15:39

    Bist Du so blind nicht zu merken, wenn eine Frau keinen Sex möchte?

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 16:05

  18. Männer sind anscheinend naturblöd, ansonsten würden sie nicht so handeln, wie sie es machen.

    Männer sind eine Gefahr für Frauen und Kinder.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 16:09

  19. Wie auch immer. Frauen ist zu raten, sich zu bewaffnen, sich zu wehren, Strafanzeige zu erstatten, sich sofort an Frauenhilfen zu wenden und ansonsten nur in Gruppen aufzutreten und den Tätern die Eier abzuschneiden, umzudrehen, abzureißen oder besser gleich ein Feuerzeug zu nutzen. Eier brennen schnell, wenn man vorher Haarspray nutzt. Das als guter Rat!

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 16:15

  20. Ps. Haarspray mithilfe von einem Feuerzeug ist auch ein guter Flammenwerfer. Immer in die Fresse reinhalten.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 16:17

  21. @Ned
    > Aber glaube mir, wenn eine Frau sich trotzdem entscheidet, sowas anzuzeigen, dann kann man ihr zutrauen, vergewaltigt worden zu sein.

    Das Problem ist ja gerade, dass die Frauen, die soetwas anzeigen großteils aus Eigennutz lügen.

    Comment by Heinz — 7.02, 2015 @ 16:37

  22. @ bzgl. Ned
    „Frauen und Kinder sind zu schützen, wenn Männer ihren Schniedel nicht im Zaum halten können.“

    und andere Zitate zeigen, dass er nur ein Troll ist – Bitte nicht füttern

    Comment by Heinz — 7.02, 2015 @ 16:40

  23. @Stadler
    Dass sie Ideologiespam von „Ned“ durchlassen ist eine Sache, aber Anstiftungen zu Straftaten müssen ja nun wirklich nicht sein.

    Comment by Heinz — 7.02, 2015 @ 16:45

  24. @Heinz

    Beweise Deine Vermutungen. Begründe sie anhand von Faktenlagen, Zahlen und bereits vorhandenen wissenschaftlichen Untersuchungen.

    Diese wissenschaftlichen Fakten sagen klar aus, daß kaum eine Frau überhaupt Strafanzeige erstattet, weil jede Frau weiß, was dann auf sie zukommt, wobei die Aussicht auf Strafe für den Täter gegen null tendiert.

    Frauen zeigen die Straftaten eben nicht an. Und was angezeigt wird, führt das eben kaum zur Verhandlung, und was zur Verhandlung kommt, führt meistens zu einem Freispruch des Täters. Frauen müssen vor Gericht ihr Intimleben ausbreiten, was einer weiteren Vergewaltigung gleichkommt.

    Frauen fühlen sich tatsächlich rechtlos. Und sie sind es faktisch auch. Vollständig rechtlos.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 16:47

  25. Ps. @Heinz

    Unterlasse es, mich einen Troll zu nennen. Ich warne Dich, mir in dieser Weise auf den Sack zu gehen. Das haben schon Leute versucht, die mehr auf dem Kasten hatten, als Du es hier offenbarst.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 16:51

  26. Ich hoffe, daß sich Frauen auch gegen sowas wie „Heinz“ erwehren können. Immer auf die Eier!

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 17:01

  27. @Ned

    Danke und viele Grüße!! Ich lache und freue mich. Du bist super!

    LG

    Comment by Sandra — 7.02, 2015 @ 17:06

  28. @Sandra
    Ja ich muss zugeben er hat etwas unterhaltendes =)

    Comment by Heinz — 7.02, 2015 @ 17:09

  29. Genau deshalb steht internet-law.de in jedem Favoriten-Ordner.

    Weil es einfach gut ist. Hier tobt das Leben. ;-)

    Schönes Wochenende allerseits.

    Comment by Ned — 7.02, 2015 @ 17:19

  30. Ich les ja die Kommentare eigentlich immer gerne, aber wenn von 29 Kommentaren 16 von derselben Person sind (und da ist nichtmal auch nur ein interessanter dabei), wird das langsam lästig.

    Gibt’s ne Möglichkeit das ich für mich gewisse Leute aus den Kommentaren rauszufiltern kann?

    Aber zum Thema selbst. Ich erinnere mich an einen Fall, bei der das Opfer (mein ehrliches Beileid) auf die Frage, ob der Täter zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen konnte, dass sie keinen Sex wolle, mit „Nein“ geantwortet hat. Ich meine, ist zwar doof gelaufen für das Mädel, aber man kann Leute halt nicht verurteilen, für etwas, bei dem sie gar nicht wissen können, dass sie es falsch machen. War quasi eine Tat (denn es wurde sicherlich als Tat erlebt) ohne Täter (denn er konnte nicht wissen, wie es von der anderen Person erlebt wird). Sowas dann strafbar zu machen… ich weiß nicht.

    Letztlich müssen wir von den Menschen irgendwie erwarten, dass sie prinzipiell in der Lage zu einer klaren Willensäußerung sind. Die Erweitung auf eine Drohung mit einem empfindlichen Übel (wenn ich das richtig verstanden habe) ist in Ordnung, gerade aber auch beim Lex Edathy hat man gesehen, das solche Änderungen zum Anlass zu nehmen, das StGB an der Stelle doch weiterfassend zu überarbeiten. Habe sorge vor zunehmendem Irrsinn.

    Comment by Uchuu — 7.02, 2015 @ 20:39

  31. Wenn der Straftatbestand nur von der inneren Einstellung des Opfer abhängt, woher soll der Täter dann wissen, daß er gegen diese Einstellung handelt?

    Sie: Sex?

    Er sagt: Ja. Er denkt: Eigentlich kein Bock, aber ich kann nicht schon wieder Migräne vortäuschen.

    Sex.

    Und schon hat sie ihn vergewaltigt.

    Comment by N.A. — 8.02, 2015 @ 01:05

  32. @Ned: „Die Freisprüche erfolgen nicht, weil es die Tat nicht gegeben hat, sondern sie erfolgen mangels Beweisen. Für die Opfer ein erneutes Trauma.“

    Wer derart die Wahrheit gepachtet haben möchte, disqualifiziert sich an und für sich für eine Diskussion. Ich möchte es aber trotzdem versuchen:

    Wenn eine Tat bei der Polizei angezeigt wird, muss diese an und für sich auch von der sogenannten Null-Hypothese ausgehend die Aussage hinnehmen und davon ausgehen, dass zum Wahrheitsgehalt NICHTS bekannt ist. Dann beginnen die Ermittlungen, in dene ja gerade der Wahrheitsgehalt ermittelt werden sollte.

    In der Praxis laufen Ermittlungen leider sehr oft ganz anders ab: der aufnehmende Beamte ist auch nicht frei von Vorurteilen (wie Ihrem Gedanken, wer eine Vergewaltigung Anzeige, werde das nur machen, wenn sie stattgefunden hat oder der nicht minder unsinnigen Annahme, Vergewaltigungsanzeigen erfolgten nahezu nur zur Schädigung von Männern), Sympathien oder Antipathien. Im Ergebnsi lässt sich jedenfalls Ermittlungsakten häufig entnehmen, dass der Wahrheitsgehalt einer Anzeige kaum in Zweifel gezogen wird oder umgekehrt eine ungewöhnliche Geschichte als erfunden angesehen wird, ohne sorgfältig gegen die eigene Voreingenommenheit anzuermitteln.

    Nach meinem subjektiven Eindruck Ist ersteres aus naheliegenden Gründen wahrscheinlicher: man glaubt Menschen eher zunächst und zweifelt nicht gleich alles an.

    In den weiteren Ermittlungen führt diese Voreingenommenheit nicht selten dazu, dass eindeutig widersprechende Einlassungen des Beschuldigten als Schutzbehauptungen abgetan werden, ehe man sie verifiziert oder falsifiziert hat. Schlimmer noch: sie werden oft nicht überprüft.

    Entsprechend ist Ihre These, Freisprüche erfolgten im Sexualstrafrecht nur aus Mangel an Beweisen, falsch. Und nebenbei gesagt: Wenn es an Beweisen mangelt, konnte eben einfach nicht geklärt werden, welche „Geschichte“ zutrifft. Ihre Schuld-Vermutung passt aber nicht in einen aufgeklärten Rechtsstaat.

    Und zu guter Letzt: in allen Deliktsbereichen wird gelogen. Auch im Sexualstrafrecht. auh durch Anzeigeerstatterinnen!

    Comment by Tilman Winkler — 8.02, 2015 @ 08:36

  33. Eine Ergänzung @Ned:

    Wo sind denn die wissenschaftlichen Untersuchungen, denen zu Folge Frauen fast keine Strafanzeigen erstatten, da sie um die Erfolglosigkeit solchen Tuns wüssten?

    Damit unterstellen Sie ja, jede Strafanzeige Erfolge aus perfekten rationalen Erwägungen heraus, die sogar umfassende Kenntnisse(?) der Kriminal- und Strafrechtsstatistik umfasse…

    In welcher Welt fern der realen Strafrechtspflege Sie leben, weiß ich nicht. Aber es ist ein schöner Traum, Menschen könnten immer derart auf ihre Ratio reduziert werden. Es wäre zumindest manches einfacher, wenngleich wesentlich farbloser…

    Comment by Tilman Winkler — 8.02, 2015 @ 08:46

  34. Unterlasse es, mich einen Troll zu nennen. Ich warne Dich, mir in dieser Weise auf den Sack zu gehen. Das haben schon Leute versucht, die mehr auf dem Kasten hatten, als Du es hier offenbarst.

    Schrieb Ned, der Troll.

    Comment by Moon — 9.02, 2015 @ 07:26

  35. Herr Stadler:

    Ich frage mich immer noch: Wie soll ich erkennen, ob eine Person, die beim Sex „mitmacht“ bzw. „es geschehen lässt“ ohne erkennbare Ablehnung bzw erkennbaren Widerstand zu leisten, es nun will oder nicht?!

    Sofern das mutmaßliche Opfer (egal ob männlich oder weiblich) nicht klar den Willen zum Ausdruck bringt, ist das für mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen doch nicht zu erkennen.

    Eine Vergewaltigung muss daher klar damit verbunden werden, dass eine der beteiligten Personen dies ausdrücklich nicht will und andere Personen sich über den erklärten Willen hinwegsetzen – mit Gewalt, Drohungen, Nötigungen usw.

    Comment by maSu — 9.02, 2015 @ 10:03

  36. @maSu Da nach einer Vergewaltigung schwer nachzuweisen ist, ob das Opfer sein Nichteinverständnis klar zum Ausdruck gebracht hat, ist es für die Verfolgung und Beweisdarlegung im Prozess für das Opfer entlastender, wenn die neue rechtliche Regelung greifen würde. Sex dann nur noch in langfristigen Vertrauensverhältnissen.

    @RAStadler der Freud’sche des Jahres ist in Ihrem Text versteckt: „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gehalt“

    Comment by generatoren — 9.02, 2015 @ 10:31

  37. Ned sind vermutlich viele, intern, in der Freizeit und nachts unterhalten sie sich miteinander. Sie haben alle unterschiedliche Namen, gehen tagsüber aber kaum raus ans Licht, sind überwiegend Nachtaktiv. Sie fühlen sich bedroht von Allen und der Umwelt, machen die Türe fast nie auf.
    Wenn man ihnen (und ihren Inkarnationen) widerspricht, werden sie umso heftiger.

    Comment by Ned's Therapeut — 9.02, 2015 @ 10:53

  38. generatoren:
    Es geht mir primär darum, dass ich ganz gerne wissen würde, ob die andere Person das wirklich will. Würde ich mich über den eindeutig erklärten Willen hinwegsetzen, dann wäre das klar. Ich sehe da nur das Problem, dass man so im Nachhinein jedwede sexuelle Handlung als Vergewaltigung deklarieren kann, selbst wenn es Zeugen gibt, die aussagen, dass das mutmaßliche Opfer nichts davon abgelehnt habe.

    und sollte das wirklich so verschärft werden, dann muss unter Zeugen eine Einverständniserklärung zum sexuellen Kontakt unterschrieben werden. ;x

    Ich sehe da einfach das Problem, dass so eine Verschärfung dafür sorgt, dass Männer noch schneller unschuldig eingesperrt werden, denn sind wir mal ehrlich: Würde ein normaler Arbeitnehmer ohne viel Geld in die Situation von Herrn Kachelmann kommen, dann würde dieser normale Mensch verurteilt werden, weild as Geld für Gutachter und gute Verteidiger fehlt – quasi ein Horst Arnold #2.

    Und den bewusst falschen Vorwurf der Vergewaltigung habe ich auch schon spüren dürfen – als Rache dafür, dass ich Schluss gemacht habe. Die Lüge ist damals zum Glück schnell aufgeflogen, es hätte auch anders kommen können.

    Comment by maSu — 9.02, 2015 @ 10:57

  39. @maSu Es wird sozusagen eine Risikoumkehr. Frauen könnten gegebenenfalls bis zu 48h nach nichteinvernehmlichem Sex Anzeige erstatten. Die meisten Sexualkontakte laufen ja ohne Strafanzeige ab, es gibt also Hoffnung, dass die meisten Menschen sich vertrauen können.

    Comment by generatoren — 9.02, 2015 @ 13:25

  40. Ja, der Mann darf die Beziehung nur nicht beenden oder so… das wird dann riskant, weil ja plötzlich der Sex vor 4 Wochen, der bisher einvernehmlich aussah in Wirklichkeit eine Vergewaltigung war. Und da ich dann sagen würde: „Ja war normaler Sex… habe nichts falsches bemerkt“ kann man nun darauf erwidern: Ja die werte Dame muss ja nur die innere Einstellung haben, dass sie es wohl nicht wollen würde….

    …und ab in den Bau.

    Ganz ehrlich: Wer einmal eine Beziehung beendet hat und dann mit den frei erfunden Vergewaltigungsmärchen der Ex konfrontiert war, der sieht das kritischer.

    Comment by maSu — 9.02, 2015 @ 15:12

  41. @39

    Gibt oder besser gab es da nicht mal was im Strafrecht? So einen kleinen Grundsatz…mit Schuldigen und Unschuldigen und laufen lassen?

    Ferner kann man sich wohl an 5 Fingern abzählen, dass diese Änderungen in Form eines XX-Chromosomen-Bonuses daher kommen wird….weil ja Männer (fast) immer Täter sind….

    Okay…mal anders gefragt, wenn man dies macht „eine Strafnorm schaffen kann und will, deren Erfüllung ausschließlich vom (inneren) Willen des Opfers abhängt“ was ist dann die abschreckende Gegenmaßnahme bei falscher Beschuldigung, schließlich sollte doch da dann auch ein gewisses Gegengewicht geschaffen werden….

    bombjack

    Comment by bombjack — 9.02, 2015 @ 16:02

  42. Guten Tag!

    Wenn ich mir das so oben durchlese, dann erkenne ich schon hier und da eine pathologische Profilneurose bei einigen Usern. Ich erkenne Euch Konsorten, die gerade Ihr unter verschiedenen Nicks postet, an Euren Rechtschreibfehlern. Man sollte die deutsche Schriftsprache beherrschen, wenn man schon trollt, denn sonst ist der Wiedererkennungswert hoch. ;-) ;-)

    Ich habe nur einen Nick, sorge aber durchaus für Aufregung bei Euch, was mir sehr gut gefällt.

    Interessant auch, daß hier nur Männer negativ antworten, Frauen nicht. Kein Wunder, Männer werden auch nicht vergewaltigt, denn 99,9% aller Opfer sind Frauen, die Täter sind Männer.

    Und genau diese Frauen sollten keine Opfer mehr sein!

    Die obigen Männchen wehren sich gegen die Änderung der Gesetzeslage genauso jämmerlich, wie damals, als es um die Vergewaltigung in der Ehe ging. Da hatten die konservativen Männer auch gleich Eierschmerzen, denn in der Ehe wurde natürlich gar nicht vergewaltigt, da der Beischlaf eine eheliche Pflicht war und bleiben sollte.

    Beste Grüße (und onaniert doch öfter mal, das entspannt)

    Comment by Ned — 11.02, 2015 @ 18:08

  43. Nur zur allgemeinen Information:

    Just steht ein „Freigänger“ und Wiederholungstäter vor Gericht, der sich im „Freigang“ ein Kind geschnappt hat, es gefoltert und vergewaltigt hat. Als das Erschlagen des Kindes vom Täter nicht als vollständig komplett erachtet wurde, hat er es in einem Bach ertränkt, bis er sicher war, es ist tot.

    Das zu unseren Sexualstraftätern mit ihren Gutmenschen-Betreuern und Gutachtern.

    Frauen und Kinder als Versuchsobjekte.

    Comment by Ned — 13.02, 2015 @ 17:18

  44. Ich finde es erschreckend, dass wir über soetwas in einem vorgeblichen Rechtsstaat überhaupt reden und dass Feminist Stadler über diesen Irrsinn ernsthaft nachdenkt.

    Comment by Heinz — 15.02, 2015 @ 10:14

  45. @Heinz

    Dein Spott wird Dir erst dann im Halse steckenbleiben, wenn es Deine Tochter betrifft.

    Über Deinen Beitrag, Kopie:

    “ Das Problem ist ja gerade, dass die Frauen, die soetwas anzeigen großteils aus Eigennutz lügen.

    Comment by Heinz — 7.02, 2015 @ 16:37″

    …wirst Du dann nochmal nachdenken.

    Comment by Ned — 19.02, 2015 @ 18:34

  46. Aufschrei der letzten Tage in der Türkei. Dort ist eine Frau von einem Busfahrer angegriffen worden, als sie sich wehrte, hat er sie abgeschlachtet, gewürgt, gefoltert und zuletzt mit einer Eisenstange totgeschlagen und ihr die Hände abgetrennt. Die nette Familie half bei der Entsorgung der Leiche.

    Gewalt gegen Frauen hat aufzuhören. Mittlerweile sollte sich das rumgesprochen haben. Die türkischen Frauen sind aufgewacht, endlich!

    Comment by Ned — 19.02, 2015 @ 19:01

  47. Deshalb neigen immer mehr Menschen dazu, ihren Geschlechtsverkehr mit einer Kamera zu dokumentieren und im Internet zu veröffentlichen. Als Beweismittel, dass jedenfalls kein entgegenstehender Wille manifest geworden ist (wenn vielleicht auch noch im forum internum existent).

    Im Übrigen sollte noch an die Einführung des folgenden Straftatbestandes (ggf. unter Reaktivierung des Kranzgeldes im BGB) gedacht werden:

    Sexuelle Handlungen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt worden sind, werden wie sexueller Missbrauch bestraft. Spiegelt der Täter absichtlich Tatsachen vor, wie nicht existierende Heiratsabsichten, der Wille zur potentielle Elternschaft, ein angeblich großes Vermögen, überragende sexuelle Potenz oder durch Titelmissbrauch (Böhmischer „Dr.“-Titel), dann wird auch hier die sexuelle Selbstbestimmung getäuscht.

    Comment by Anonymous — 23.02, 2015 @ 13:30

  48. Es würde schon reichen, wenn notgeile Idioten ihr Würstchen einfach mal in der Hose behalten, wo es hingehört. Sonst schnipp schnapp, Schwänzchen ab!

    Comment by Ned — 25.02, 2015 @ 19:25

  49. @40 „Ja die werte Dame muss ja nur die innere Einstellung haben, dass sie es wohl nicht wollen würde …“

    Jede Feststellung muss sich auf Tatsachen gründen. Das ist eben wie immer mit der richterlichen Überzeugung: entweder die Umstände des Falls reichen dem Richter für die volle Überzeugung, dass die Tafel Schokolade absichtlich geklaut wurde oder er glaubt, dass sie nur in den Tiefen der Tasche vergessen wurde. Bei allen Straftatbestände, bei denne es auf eine Intention ankommt, muss diese eben anhand von Indizien festgestellt werden. War es Betrug? Bestand eine Täuschungsabsicht? Seit ewiger Zeit müssen Gerichte solche Fragen beantworten. Ich seh da insofern nix Neues. Z.B. aus dem Link zum Verfassungsblog

    „Im Moment ist es in Deutschland strafrechtlich nicht verboten, mit einem erwachsenen und autonomen Menschen Sex zu haben, der weint und Nein sagt und das scheußlich findet, solange man dabei keinen Zwang oder Druck ausübt.“

    Comment by thorstenv — 3.03, 2015 @ 14:31

  50. Aua, aua, aua

    Comment by Reiner Kuball — 30.05, 2022 @ 10:52

  51. Erst denken, dann in die Tasten hauen

    Comment by Piepenhagen — 30.05, 2022 @ 10:56

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