Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.10.15

Safe-Harbor-Abkommen ist ungültig: Schrems siegt beim EuGH

Der EuGH hat mit Urteil vom heutigen Tag (Az.: C – 362/14), das sog. Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Das ist durchaus als Knaller zu bewerten.

Zwischen der EU-Kommission und den USA besteht ein datenschutzrechtliches Abkommen, das sich Safe Harbor nennt und, das es US-Unternehmen ermöglichen soll, Daten von EU-Bürgern in Übereinstimmung mit europäischem Recht zu verarbeiten. Dieses Abkommen ist oft kritisiert worden, weil amerikanische Unternehmen sich damit ohne effektive Kontrolle quasi selbst als datenschutzkonform einstufen können. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hatte das Abkommen bereits als ungültig qualifiziert. Der EuGH ist diesem Votum jetzt gefolgt und führt als Schlussfolgerung seiner Entscheidung folgendes aus:

Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.

posted by Stadler at 14:06  

8 Comments

  1. Wie es um die Sachkunde und die Diskussionskultur der zuständigen „Sachbearbeiter“ der CDU bestellt ist, kann man bei Tankred Schipanski nachlesen (https://www.tankred-schipanski.de/14736):

    „Es bleibt festzuhalten, dass der EuGH sich weder mit einem Rechtsakt der Bundesregierung, noch mit den Vorwürfen von Edward Snowden beschäftigt hat. Äußerungen, die hier einen Zusammenhang herstellen, führen am Thema vorbei.“

    Damit führen seiner Meinung nach auch die Rechtsausführungen des irischen High Court in seinem Vorlagebeschluß an den EuGH „am Thema vorbei“. Dieser hatte sich auf die Enthüllungen von Snowden als entscheidungserheblich gestützt, wie man auch in den Schlußanträgen von Generalanwalt Yves Bot, die die Entscheidung vorgezeichnet haben, nachlesen kann (http://dejure.org/2015,25588).

    Comment by OG — 6.10, 2015 @ 15:53

  2. Drastisch ist vor allem die These des Gerichts, dass eine Regelung, die Behörden den generellen Zugriff auf Daten ermöglicht, sogar den Wesensgehalt der einschlägigen Grundrechte verletzt – diese also fast komplett aushebelt.

    Comment by Arne Rathjen RA — 6.10, 2015 @ 20:01

  3. Damit ist Geschäftsmodellen wie Office365 wohl endgültig der Boden entzogen.

    Comment by mw — 6.10, 2015 @ 20:45

  4. Das Urteil hat doch eigentlich gar keine Wirkung. Weiterhin, auch wenn die Daten in der EU oder sichereren Länder lagern, ist es gängige US-Rechtsprechung, dass, wenn ein Unternehmen eine rechtliche Niederlassung in den USA hat, dieses Unternehmen einfach verpflichtet werden kann, die Daten in die USA zu übermitteln. Über Ländersouveränität machen sich US-Gerichte wenig Sorgen.

    Comment by M — 8.10, 2015 @ 12:27

  5. @M Eine US-Firma darf jetzt eben keine europäische Niederlassung mehr haben. Es geht nur noch der Direktvertrieb aus den USA mit all dem ganzen Import/Export/Zoll-Geraffel.

    Alternativ müsste eine US-Firma eine unabhängige europäische Firma gründen (lassen), über die sie dann die Geschäfte in der EU abwickelt.
    Also müsste z.B. Amazon.com Inc. USA ihre Tochter Amazon EU S.à r.l. an Europäer verkaufen und dann mit dieser Firma Verträge über Warenlieferungen etc. abschliessen und Amazon EU verkauft die Ware dann an europäische Kunden, bzw. Amazon EU kauft die Waren selber in der EU und verkauft sie auf eigene Rechnung.
    Jeff Bezos dürfte nur eine Minderheitsbeteiligung an der europäischen Amazon haben, damit es eine nicht-amerikanische Firma bleibt.

    Beheben lässt sich das nur, wenn die USA ihren Geheimdiensten Zügel anlegt und denen die anlasslose Schnüffelei verbietet. Da wird aber eher die Hölle zufrieren…
    Ich weiss auch nicht, wie es mit so einem Urteil bei TTIP weitergehen soll. Ohne eine Safe-Harbour-Regelung ist das Ding tot.

    Comment by Crovax — 8.10, 2015 @ 15:10

  6. Hat das jetzt Auswirkungen auf die Datensammelei von Windows10 und neuerdings auch Windows7+8 ?

    Comment by W0 — 9.10, 2015 @ 04:02

  7. Es wird so laufen, wie immer. Wer die Software und BS nutzen möchte, hat den AGB zuzustimmen oder nutzt die Software nicht. Ganz einfache Sache. Es wird niemand gezwungen, Win-BS, Google oder FB zu nutzen.

    Comment by Efren — 11.10, 2015 @ 14:21

  8. Nachsatz: Wenn es nur gegen MS geht, dann sind Leute mit Win95 am sichersten im Netz unterwegs. Win10 ist ein Trojaner.

    Comment by Efren — 11.10, 2015 @ 16:28

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