Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.9.15

Generalanwalt beim EuGH stützt die Rechtsauffassung von Max Schrems

Der Jurist und Aktivist Max Schrems (Europe vs. Facebook) führt beim irischen High Court ein Verfahren, in dem geklärt werden soll, ob die irische Datenschutzbehörde sich darauf zurückziehen kann, dass die USA nach der Entscheidung der EU-Kommission datenschutzrechtlich ein sicherer Hafen seien oder ob sie vielmehr individuell prüfen muss, ob die Datenübermittlung in den Drittstaat USA gegen irisches bzw. europäisches Datenschutzrecht verstößt.

Konkret wehrt sich Max Schrems gegen die Sammlung und Speicherung seiner Daten durch Facebook und hat vor dem irischen High Court Klage gegen Facebook erhoben. Der High Court hat die zentrale Frage anschließend denm EuGH zur Beantwortung vorgelegt.

Heute hat der Generalanwalt beim EuGH seine Schlussanträge (Az.: 362/14) vorgelegt.

Der Generalanwalt stützt die Rechtsansicht von Max Schrems und vertritt die Auffassung, dass die Existenz einer Entscheidung der Kommission, mit der festgestellt wird, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für die übermittelten personenbezogenen Daten gewährleistet, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden nach der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten weder beseitigen noch auch nur verringern kann. Hierzu führt der Generalanwalt m.E. völlig zutreffend aus, dass die Kommission, wegen der gänzlich unabhängigen Stellung der nationalen Datenschutzbehörden überhaupt nicht ermächtigt ist, die Befugnisse der nationalen Kontrollbehörden zu beschränken.

Der Generalanwalt ist sogar der Ansicht, dass die Safe-Harbour-Entscheidung der Kommission ungültig ist.

Intreressant und aufschlussreich sind auch die Ausführungen des Generalanwalts zur Zusammenarbeit zwischen Facebook und der NSA. In der Pressemitteilung heißt es hierzu:

Der Generalanwalt ist ferner der Ansicht, dass der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Desgleichen bedeutet der Umstand, dass die Unionsbürger keine Möglichkeit haben, zur Frage des Abfangens und der Überwachung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten gehört zu werden, einen Eingriff in das von der Charta geschützte Recht der Unionsbürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Der Generalanwalt sieht in diesem Eingriff in die Grundrechte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere weil die von den amerikanischen Nachrichtendiensten ausgeübte Überwachung massiv und nicht zielgerichtet ist. Der Zugang zu personenbezogenen Daten, über den die amerikanischen Nachrichtendienste verfügen, erfasst nämlich in generalisierter Weise alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie sämtliche übertragenen Daten (einschließlich des Inhalts der Kommunikationen), ohne jede Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des im Allgemeininteresse liegenden Ziels, das verfolgt wird. Unter diesen Umständen kann nach Ansicht des Generalanwalts nicht davon ausgegangen werden, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, zumal die Regelung über den sicheren Hafen in der Entscheidung der Kommission keine Garantien enthält, die geeignet sind, einen massiven und generalisierten Zugang zu den übermittelten Daten zu verhindern. Denn keine unabhängige Behörde ist in der Lage, in den Vereinigten Staaten zu kontrollieren, ob staatliche Akteure wie die amerikanischen Sicherheitsdienste gegenüber Unionsbürgern gegen die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten verstoßen.

Angesichts eines solchen Befunds der Verletzung von Grundrechten der Unionsbürger hätte die Kommission nach Auffassung des Generalanwalts die Anwendung der Entscheidung aussetzen müssen (…)

posted by Stadler at 10:41  

3 Comments

  1. Yves Bot ist der Generalanwalt in diesem Fall.
    Bleibt zu hoffen, dass der EuGH seiner Auffassung folgt.

    Comment by FB — 24.09, 2015 @ 11:41

  2. Einige Leute haben anscheinend noch nicht kapiert, dass die gesamte Kommunikation von und über Facebook für die NSA vollständig einsehbar ist, aufgezeichnet wird und selbstverständlich gespeichert. Der gesamte Laden ist eine Postkarte.

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 17:13

  3. Info: Für NSA-Mitarbeiter ist es besonders belustigend, wenn sich die Datenschützer in der EU so aufregen wegen Facebook und deren Machenschaften. Ihre Gerichtsverfahren, ihre Anstrengungen. Wenn man die Unterseekabel anzapft und überall eindringen kann, ist das Spektakel der Datenschützer sicher so witzig, wie einer Schnecke beim Versuch zuzuschauen, aus ihrem Gehäuse zu entkommen. Es entlockt der NSA ein schiefes Grinsen. Es ist ein feuchter Furz.

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 17:36

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