Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.1.15

Weiterhin Rechtsunsicherheit beim Thema Filesharing

Die aktuelle Rechtsprechung zum Filesharing, die streitwertbedingt überwiegend von Amtsgerichten kommt, ist nach wie vor vollkommen uneinheitlich. Während es einerseits immer mehr Gerichte gibt, die Klagen der Rechteinhaber auf Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten abweisen, dürfte die Mehrzahl der Urteile immer noch zugunsten der Rechteinhaber ausfallen. Die Rechtsprechung ist oftmals sogar innerhalb desselben Gerichts uneinheitlich, weil bei einem Amtsgericht eben verschiedene Richter entscheiden, die nicht zwingend eine einheitliche Linie verfolgen müssen, wie aktuelle Entscheidungen des Amtsgerichts München zeigen.

Ein Kollege von Waldorf Frommer sagte mir kürzlich – allenfalls halb im Scherz – dass die Rechteinhaber derzeit die meisten Probleme bei den Gerichten haben, die mit B anfangen. Er meinte damit u.a. Berlin, Bielefeld und Braunschweig.

Das ändert aber nichts daran, dass an anderen Gerichtsorten nach wie vor anders entschieden wird, wie aktuelle Urteile des Amtsgerichts Leipzig und des Landgerichts Bochum zeigen. Die Kollegen von Waldorf Frommer rühmen sich deshalb in einem aktuellen Blogbeitrag auch, dass sie bundesweit für Rechteinhaber mit Erfolg klagen, was vermutlich auch nicht falsch sein dürfte. Die Mehrzahl der Filesharing-Klagen hat nach wie vor Erfolg, auch wenn die Zahl der Klageabweisungen sicherlich zugenommen hat. Sehr häufig werden vor Gericht auch Vergleiche geschlossen.

Wie hoch die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung tatsächlich sind, hängt allerdings auch immer sehr stark vom Sachvortrag im Einzelfall ab. Wer darauf abstellen will, dass die Rechtsverletzung möglicherweise durch andere Familienangehörige begangen worden ist, sollte diese Angehörigen möglichst namentlich benennen, mitteilen, dass sie den Internetanschluss mitbenutzen, als Rechtsverletzter in Betracht kommen, dass sie am besagten Tag auch zu Hause waren, das Internet (evtl.) genutzt haben und die Familienmitglieder auf Rückfrage hin, die Rechtsverletzung nicht eingeräumt haben. Beispielsweise das Landgericht München I erachtet aber auch einen solchen schon sehr konkreten Vortrag nicht für ausreichend.

Für die abgemahnten Anschlussinhaber bleibt die Gegenwehr schwierig, die Erfolgsaussichten einer Verteidigung im Prozess hängen oftmals vom Gerichtsstand ab und sind nicht immer einfach zu prognostizieren.

posted by Stadler at 11:10  

37 Comments

  1. Ich habe den Eintrag von Waldorf Frommer stichprobenartig geprüft – und bin bei den Erfolgsmeldungen nur auf Versäumnis- und Anerkenntnisurteile sowie Vergleichsbeschlüsse gestoßen. Von streitigen Urteilen also in der Breite Fehlanzeige?

    Comment by Chris — 22.01, 2015 @ 12:08

  2. … es sind 3 Urteile AG und 2 Urteile LG. Allerdings finde ich hier auch veröffentlichte Dokumente zu Verfahren, die sich noch in der Berufung/ev. Revision befinden. Natürlich ist der Bericht tendenziell und die vorgelegte „Bilanz“ soll einen überragenden Erfolg in Sachen Wirtschaftlichkeit des deutschlandweiten Klagesystems von Waldorf-Frommer vorgaukeln. Andererseits wird im Bericht ja ausdrücklich die vorgerichtliche Einigung beworben.

    @ RA Stadler
    „Das ändert aber nichts daran, dass an anderen Gerichtsorten nach wie vor anders entschieden wird, wie aktuelle Urteile des Amtsgerichts Leipzig und des Landgerichts Bochum zeigen.“

    Gegen das Urteil des LG Bochum soll jedoch die bewilligte Revision durchgeführt werden. Von Waldorf-Frommer, da nur RA-Kosten für die Abmahnung aus einem Streitwert von 1.200,00€ zugesprochen wurden. Also hat der BGH hier auch die Gelegeneheit wie hoffentlich noch in vielen anderen Fälle die uneinheitliche Rechtsprechung im Bereich der Reichweite der sekundären Darlegungslast zu vereinheitlichen.

    Comment by Shual — 22.01, 2015 @ 16:12

  3. Nicht zum erstem Mal reklamiere ich, daß wir in Deutschland keine Richter-Gesetzgebung haben, sondern sich diese Richter an ein einheitlich geltendes Recht zu halten haben. Es kann nicht sein, daß Rechtssicherheit durch Gerichte zerstört wird. Man weiß doch bereits heute, daß Urteile zahlreicher Richter entsprechend ihrer Tagesblähungen und Laune ausgesprochen werden. Sie sollten sich endlich mal einheitlich an die Gesetzeslage halten, anstatt sich wie Halbgötter in Schwarz aufzuführen. Ich frage mich langsam, wann diese Zunft zur Raison gebracht wird!

    Comment by Conny — 22.01, 2015 @ 19:22

  4. Ps. Den unsäglichen Amtsrichtern ist im Zweifelsfall immer eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Rechtsbeugung an den Sack zu heften. Diese Beschwerden sollten öffentlich einsehbar sein, damit die RA sofort wissen, mit wem sie es zutun haben. Richter zerstören den Rechtsfrieden und das (nur noch minimal) vorhandene Vertrauen in die „Justiz“.

    Comment by Conny — 22.01, 2015 @ 19:29

  5. „Die Rechtsprechung ist oftmals sogar innerhalb desselben Gerichts uneinheitlich, weil bei einem Amtsgericht eben verschiedene Richter entscheiden, die nicht zwingend eine einheitliche Linie verfolgen müssen…“

    Ist das wirklich so, daß die sowas dürfen?

    Man stelle sich sieben Richter in einem Todesfall vor:

    Richter 1: Das ist Mord

    Richter 2: Das ist irgendwie so ein halber Mord (aber ich bin sowieso doof)

    Richter 3: Das ist Totschlag

    Richter 4: Das ist Körperverletzung mit Todesfolge

    Richter 5: Das ist ein Unfall

    Richter 6: Das ist Ladendiebstahl mit Todesfolge (ups, bin ich besoffen)

    Richter 7: Das Opfer hat sich selber umgebracht (dann habe ich weniger Arbeit damit)

    Darf sich ein Angeklagter die Richter jetzt aussuchen? Sind diese immer noch „Euer Gnaden“?

    Nein, sind sie nicht. Sie sind an geltendes Recht gebunden, also sollten sie sich weniger mir Ihrer Unwichtigkeit beschäftigen, sondern mit der Gesetzgebung!!!!

    Comment by Conny — 22.01, 2015 @ 19:53

  6. AG München würdigt Einsatzfreude fliegender Anwälte,
    nicht RA, die mit dem Fahrrad sowieso immer mal
    vorbei-schauhen.
    https://rheinrecht.wordpress.com/2014/12/28/bei-allem-verstandnis/
    Quelle: RA Andreas Schwartmann, Köln

    Comment by gerd5 — 22.01, 2015 @ 20:57

  7. Nochmal Satire:
    Tipp für Tauschboersianer,
    suche Wohnung mit Reseller DSL im Bereich Koblenz.
    http://www.infodocc.info/laeutet-das-ag-koblenz-das-ende-der-massenabmahnungen-ein-auskunftserteilung-durch-die-telekom-in-vielen-faellen-rechtswidrig/
    Quelle: RA Tobias Röttger, Mainz

    Comment by gerd5 — 23.01, 2015 @ 00:29

  8. @gerd5: Das hat nur bedingt etwas mit einsatzfreudigen Anwälten zu tun, sondern mit dem Richter der beim AG entscheidet. Hätte das Aktenzeichen mit 142 C begonnen, wäre die Entscheidung wohl anders ausgefallen. Ich vermute mal, dass Berufung eingelegt wurde, denn das Landgericht entscheidet immmer noch anders. Das ist ja das, was ich versucht habe zu erklären.

    Comment by Stadler — 23.01, 2015 @ 08:46

  9. Dacht schon seit einem Jahr müssen die Gericht am Standort des Verursachers angerufen werden und die Auswahl eines Gerichtes gibt es nicht mehr

    Comment by Christian — 23.01, 2015 @ 09:11

  10. Zumindest die Entscheidungen der Instanzgerichte sollte man automatisieren. Zumal die ungerechte Behandlung durch eine Maschine sich leichter ertragen lässt als die durch ein menschliches Wesen. Das lehrt schon die Erfahrung im täglichen Umgang mit dem PC ;-).

    Comment by Schmunzelkunst — 23.01, 2015 @ 18:20

  11. Selbstherrliche Richter sollten aus dem Amt entlassen werden und selber vor Gericht stehen. Die sogenannte „richterliche Freiheit“ endet bei dem Straftatbestand der Rechtsbeugung. Richter haben sich an die Gesetzeslage zu halten. Es ist doch immer wieder erstaunlich, daß die nächsten Instanzen vormalige Urteile vernichten und damit den vorinstanzlichen Richtern ein Armutszeugnis ausstellen. Diese Subjekte sind offensichtlich lernresistent und aus dem Richteramt zu entfernen.

    Comment by Conny — 24.01, 2015 @ 11:32

  12. Ps. Merkt irgendeiner, daß Herr Stadler immer wieder vermeintliche Rechtsprechungen der Gerichte verlinkt? Wir haben in diesem Land aber kein Richterrecht, sondern Gesetze. Geht das jetzt endlich mal in die letzte Birne rein?

    Comment by Conny — 24.01, 2015 @ 12:46

  13. @Conny

    Volle Zustimmung, es ist aber noch schlimmer.

    Comment by Amtsrichter Berlin — 24.01, 2015 @ 13:39

  14. Wenn die Zuschauer von ARD und ZDF immer mit der unterblöden Sendung „TATORT“ vollgedröhnt werden, gehen die Tatsachen und die Rechte der Verdächtigen den Bach runter. Der Mist wird bald täglich gesendet. Ich dachte eigentlich, die ÖR sollen aufklären. Stattdessen Volksbverblödung und die bescheuerten Bullen als Sieger. Das Gegenteil ist der Fall. Bullen heute klären so gut wie gar nichts mehr auf.

    Gerichtsschrott, Bullenschrott, Insolvenzschrott, Renovierungsschrott, alles läuft 24 Stunden im TV der Asos und ÖR. Dazwischen permanet Zoo oder Kochen.

    Wann hat es sich ausgekotzt??

    Comment by Conny — 24.01, 2015 @ 14:09

  15. Es gibt keine Rechtsunsichereit, sondern unfähige Richter.

    Es grüßt ein Kollege (fähig)

    Comment by Amtsrichter — 24.01, 2015 @ 15:01

  16. @Amtsrichter

    Heute auch die Nase voll? Dito.

    Überschrift: Rechtsunsicherheit….

    Diese Unsicherheit wird von Richtern verbrochen. Das Recht ist klar, die Richter unfähig.

    Schönes Wochenende

    Comment by Conny — 24.01, 2015 @ 15:27

  17. @ Conny

    Mit Verlaub, aber Deine „Argumentation“ geht vollkommen ins Leere, weil schon Dein Ansatz nicht stimmt. Hier ist nämlich gar nichts klar:

    „Der BGH zitiert dabei [BGH, Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12 – Rn. 18] insbesondere die Urteile des LG München (erstaunlich – das OLG München wird trotz Konkretisierung nicht zitiert) und OLG Köln, die von diesen Gerichtsständen (München bis heute) faktisch bedeuten, dass ein Täter in jedem Fall genannt werden muss und man im Umkehrschluss keinerlei Chance hat, wenn man den Täter nicht nennen kann. Allerdings gibt es keine besondere Beleuchtung der Sache durch den BGH, der eben lapidar bemerkt, der Beklagte habe ja einen Täter benannt und somit seiner Darlegungslast genügt. Hier hat der BGH einerseits und halbdirekt ein scharfes Vorgehen von Gerichten in der Tendenz bestätigt, aber durch die „Halbdirektheit“ verabsäumt die aktuelle und vollständig uneinheitliche Rechtsprechung einer einheitlichen Lösung zuzuführen. Es wird also letzlich dem Tatrichter selbst überlassen, wie weit er die Grenze setzt und welchen Vortrag er nun als ausreichend erachtet, so dass wir weiterhin bei vollständig unterschiedlicher Bewertung von gleichen Vorträgen und Fällen bleiben werden.“ [Kommentar nach Veröffentlichung des Volltextes.]

    Man kann hier nur spekulieren, weshalb der BGH a) seine harte Linie bezgl. der Prüf- und Sorgfaltspflichten GEGEN die Geichtsstände Köln/München bestätigt hat, aber b) diesen gleichzeitig unendlichen Freiraum bei der Bewertung von Sachvorträgen überließ, wenn KEIN Täter benannt wird, aber gleichzeitig der Zugriff eines Dritten von aussen ausgeschliossen ist (scheint). Ein solcher Fall ist auch noch nicht vom BGH entschieden.

    Alles im vertretbaren Rahmen, wobei sich eben positive Tendenzen mit den negativen noch die Waage halten – bis der BGH entscheidet.

    Letztlich muss sich der Bürger auch an die eigene Nase fassen. Es hat ja auch bisher kaum Anstrengungen gegeben sich zur Wehr zu setzen. Was hilft mir all das Gejammere, wenn von 100 000 Gerichtsverfahren 98000 verglichen werden und nach fast 10 Jahren gerade 3 Fälle vom BGH entschieden wurden?

    Comment by Shual — 24.01, 2015 @ 18:07

  18. Als Normaler Bürger, frage ich mich, wie unverständlich man Gesetze verfasst, wo haufen Schlupflöcher sind, die man für beide Seiten auslegen kann. Die Unterschiede in den Urteilen kommen doch auch dadurch zu stande. Wenn man mal die Gesetze vergleicht, hat ja ein Straftäter, ein schwerst krimineller oder ein Mörder mehr Rechte vor dem Gesetz, als jemand, dem Urheberrechtsverletzung vor geworfen wird. Das oben genannte Klientel denn muss die kriminelle Straftat nach gewiesen werden, wenn man dies als Staatsanwalt und Ermittlungsbehörde nicht kann, muss man Ihn frei sprechen. Der Beklagte im Urheberrecht muss seine Unschuld beweisen, was ziemlich schwer ist, wenn Richterinnen und Richter nichts akzeptieren, was man als Beklagter aussagt. Das vor allem wenn selbst Behörden,nicht sicher sind, wo man normal davon ausgeht, das diese gut abgesichert sind. Was soll da ein normaler Bürger machen, wenn er nur Grundkenntnisse hat, was den PC betrifft und die IT Technik. Ich kann nur das absichern was sich in meiner Wohnung befindet und bis zur Multimedidose geht von Kabel Deutschland, aber nicht das wenn das Kabel in der Nebenwohnung öffentlich verlegt wurde, wo auch Dritte Zugang haben könnten, wenn man Ahnung davon hat ein Modem dazwischen zu hängen und diese einrichten können. Dies hab ich festgestellt bei einer Störungsmeldung, was das Amtsgericht aber nicht interessiert hat. Für die Nebenwohnung bin ich nicht mehr zuständig, sondern Kabel Deutschland, der Eigentümer und die Hausverwaltung. Was vom Keller bis zur Multimedidose geht, kann ich doch nicht absichern, vor allem wenn ich dies erst danach mitbekomme. Ich hätte es nie mitbekommen, wenn ich nicht eine Störungsmeldung gemacht hätte und da möchte ich nicht wissen, wie lange dieses Kabel öffentlich zugänglich war in der Nebenwohnung. Soviel zu den Gerichten, wie einige dort entscheiden.

    Comment by Andre — 24.01, 2015 @ 23:42

  19. Gesetze wirken nur durch die gehorsamen Menschen, die sich daran halten. Sind sich morgen alle in der Masse einig, im eigenen Auto selber zu entscheiden, ob man sich anschnallt oder nicht, es einfach lassen, hat sich das Problem erledigt. Einfach eine Frage der Masse, ob Gesetze wirken. Dann werden die Gesetze mit Sicherheit endlich mal wieder runtergeschraubt auf ein machbares und zumutbares Maß. Der Regulierungswut des selbsternannten Vaters Staat bezüglich seiner dummen Volkskinder ist Einhalt zu gebieten! Da sollten die gehorsamen Kinder mal aufmucken!

    Und genau darüber sollte man sich auch bei anderen Straftaten Gedanken machen. Keine Durchsetzung von Gesetzen ohne Befolger, wenn diese sich im Großteil einig sind, später ohne Befolger eine angepasste und moderate Gesetzgebung. Der Gesetzgeber hat sich dem Volkswillen anzupassen. Das lernt er noch!

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 15:46

  20. Apropos Rechte am eigenen PC, Wiedererkennung, Störerhaftung oder Entmündigung des Rechner-Eigentümers:

    Gerade nudelt uns die Firma MS ihr Win10 vor. On Board eine Tusse, die mit uns spricht, uns leiten soll. Ein Rechner, der alles über uns lernt, der mitdenkt….für alle Win-User ab Win7 kostenlos zu erhalten im Herbst.

    Ich dachte, will ich das??? Wer sollte denken und lenken am Rechner?? Ich? Immer noch ich oder bald mein Rechner, der mich lenkt und mehr über mich weiß, als ich über ihn? Alles hübsch nachhause funkt, wie er es jetzt schon macht.

    Falscher Film oder was????

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 16:07

  21. Die Beweismittellage stellt sich dann so dar, dass Beamte den Rechner aufklappen und diese Frauenstimme sagt: Guten Tag, sie haben mich als Täter ertappt. Immer online habe ich ohne Wissen meiner Besitzer Straftaten begangen, verhaften sie mich, wagen sie nicht, meine Besitzer zu belästigen, diese sind unschuldig. Die Beweismittel habe ich aufgezeichnet.

    Besser geht es nicht *g*. Neue Welten, ich sehe das auf uns zukommen.

    Comment by Amtsrichter Berlin — 26.01, 2015 @ 17:16

  22. Bei mitdenkenden Rechnern, selbstfahrenden Autos, Online-Brandschutz, Haushaltsgeräten, die man mittels Handy ein- und ausschalten kann und so weiter, ergeben sich ganz andere Schuld- und Haftungsfragen, auf die wir in keinster Weise vorbereitet sind. Ich sehe ein Gesetzesänderungsmonster auf uns zurollen, welches genauso wenig gezähmt werden kann, wie das Netz selbst. Es wird ein Monster, das nicht mehr bewältigt wird. Weder juristisch, logistisch oder gesellschaftlich. Es wird das erste Mal Anarchie herrschen. Ungewollt.

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 17:32

  23. Ps. Ich sehe Terroranschläge, wenn es nicht mehr darum geht, wer hat im Haus den Herd eingeschaltet aus Versehen, wenn ein Haus abbrennt, sondern welches Handy hat es gemacht, wer war der Mörder? Darum wird es in Zukunft gehen. Selbstständig tätige und von außen manipulierte simple Haushaltsgeräte werden uns vor neue Fragen stellen. Terror, Schuld, Haftung, Schutz.

    Und ehrlich gesagt, auf so eine Zukunft kann ich bestens verzichten.

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 17:40

  24. Ich kriege langsam Angst. AKW, Chemie und so weiter. Warum kannst Du nicht einmal was Positives schreiben? Ich meine, die Antwort schon zu kennen, es gibt nichts. Trotzdem Ihnen/Dir einen schönen Wochenanfang. Deine Befürchtungen sind begründet.

    Comment by Amtsrichter Berlin — 26.01, 2015 @ 17:52

  25. Jeder Puber stellt Dir in einem Hochhaus den Herd, die Kaffeemaschine und das Bügeleisen an. Das wird kommen. Wenn ganze Hochhäuser abbrennen aufgrund dieser netten „Einrichtungen“ der Hersteller werden viele Menschen sterben. Dieses Land ist auf diese Herausforderungen null vorbereitet. Sie kommen nicht vor. Weil sie dumm sind und nicht weiter denken als bis zum Rand ihrer Googlebrille oder deren genauso beschissenen Nachfolgern.

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 18:16

  26. Wenn es so kommt, sind wir alle machtlos.

    Comment by Amtsrichter Berlin — 26.01, 2015 @ 18:45

  27. Ich denke nicht, daß wir machtlos sind. Google hat seine Brille nur deshalb zurückgezogen, weil sich niemand damit auf die Straße wagte. Im Netz war klar, jeder, der damit auf die Straße geht, wird ein paar aufs Maul bekommen. Google hat zurückgezogen, weil es die Fresse dick gibt.

    Ich denke, die Wanzenhype, das unsägliche Handy, wird auch diesen Weg gehen. Wenn die ersten Toten zu beklagen sind, die aufgrund der Vernetzung verursacht werden, wird der Zorn die Wanze zurückdrängen. Irgendwann wachen auch die Dümmsten auf.

    Man sieht sich (wanzenfrei)

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 19:01

  28. @Conny

    Von Ihnen möchten wir nur noch eines lesen:

    MEHR!

    Vielen Dank.

    Comment by Noch ein Richter — 26.01, 2015 @ 19:14

  29. Och, bitte, aber gerne, sind Amtsrichter nicht diejenigen, die gerade an einem Taxifahrerjob vorbeigeschlittert sind?

    Es muß entnerven, wenn weitere Instanzen grundsätzlich die eigenen Rechtsprechung aufheben. Ja, die Amtsrichter, da habe ich Probleme. Mit deren Blähungen, Amtsmissbrauch und Korruption.

    Deutschlands Rechtsprechung ist bezüglich der unteren Etagen auf dem Niveau Cubas.

    Wollt Ihr noch MEHR?

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 19:35

  30. Und bitte gar nicht erst den Herrn Stadler nerven. Ich lebe in den USA. Daher kann mich auch ein wildgewordener Richterhengst in Deutschland nicht besteigen! Oder eher Wallach. :DDDD

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 19:40

  31. Ich stimme Conny zu und wünsche alles Gute.

    *gggg*

    Comment by Amtsrichter Berlin — 26.01, 2015 @ 19:49

  32. Scherz verstanden. Ich bin aber kein Amtsrichter, sondern im OLG tätig. Trotzdem kann ich den Texten der Userin Conny folgen und die Befürchtungen in jeder Hinsicht teilen.

    Comment by Noch ein Richter — 26.01, 2015 @ 20:14

  33. Bevor jetzt noch ein Richter der weiteren Instanzen auftaucht, gehe ich off, denn um vier Uhr klingelt der Wecker. In der Tat, die Arbeit ruft.

    Euch weiterhin eine gute Diskussion.

    Comment by Conny — 26.01, 2015 @ 20:25

  34. @ Andre

    Glaube ich habe von Ihrem Fall gerade eben gelesen:

    ‚ Das Amtsgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Vielmehr hätte es dem Beklagten im Rahmen der sekundären Darlegungslast oblegen, seiner geäußerten Vermutung durch gezielte Nachforschungen nachzugehen. „Da die Klägerin die maßgeblichen Umstände innerhalb des Haushaltes des Beklagten nicht kennt, hätte dieser konkret im Rahmen der sich daraus ergebenden sekundären Darlegungslast begründen müssen, wer statt seiner Person als Täter der Rechtsverletzung in Betracht gekommen wäre, ohne hier nur allgemeine Theorien aufgrund des Kabelverlaufs anzubringen“, so das Gericht in seiner Begründung.‘

    Quelle: WALDORF FROMMER: Gerichtsurteil des Amtsgerichts Leipzig –Pauschaler Verweis auf unberechtigte Nutzung des Internetanschlusses nicht
    ausreichend
    http://news.waldorf-frommer.de/category/rechtsprechung/

    War das Ihr Fall?!

    Comment by perseus — 27.01, 2015 @ 14:19

  35. Was mich gerade interessiert: Wie meinen Sie hat sich da jemand ‚eingehackt‘? Kabel durchgeschnitten, Internet abgezapft? Techniker hier!?

    Comment by perseus — 27.01, 2015 @ 14:22

  36. @perseus

    Wenn Du Dich auskennen würdest, dann wüßtest Du, daß zum Beispiel bei Glasfaserkabeln kein „Nagen“ am Kabel mehr nötig ist. Du magst es kaum glauben, aber ganz simpel ausgedrückt, man „spiegelt“ die Daten ab. Das ist Usus bei Geheimdiensten. Die Taucherei auf dem Meeresgrund ist nicht mehr uptodate. Diese Technik ist vergleichbar mit Win95.

    Comment by Conny — 30.01, 2015 @ 18:23

  37. Ps. Glasfaser-Spiegel sollen schon im Netz erhältlich sein. Und was die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ betrifft, so haben die Amis bereits eine Vorrichtung im Einsatz, die Dich beim Baden in Deiner Wohnung erkennen kann. Durch das Mauerwerk.

    Es kommen üble Zeiten auf uns zu.

    Comment by Conny — 30.01, 2015 @ 18:36

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