Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.12.14

Filesharing: Anschlussinhaberfreundliche Rechtsprechung aus Bielefeld

Darüber, dass die Gerichte in Filesharing-Fällen auch nach mehreren Entscheidungen des BGH weiterhin uneinheitlich urteilen, hatte ich hier bereits mehrfach berichtet.

Das Landgericht Bielefeld hat unlängst eine anschlussinhaberfreundliche Rechtsprechung des AG Bielefeld bestätigt, wonach der Anschlussinhaber für seine Enthaftung nur darlegen muss, dass auch andere Familienangehörige den Internetanschluss nutzen und als Täter in Betracht kommen. Die Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers bezieht sich nach Ansicht des LG Bielefeld nur auf die Frage, welche anderen Personen als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen (Urteil vom 07.10.2014 und Beschluss vom 08.09.2014, Az.: 20 S 76/14).

Deutlich anders entscheidet bislang weiterhin das Landgericht München I, mit allerdings einer meines Erachtens kaum mehr vertretbaren Begründung.

posted by Stadler at 21:05  

2 Comments

  1. Richter sind in dieser Bananenrepublik wie Kaiser und Könige. Sie können sich alles erlauben.

    Und das straffrei.

    Comment by Richter OLG — 29.12, 2014 @ 18:13

  2. „Die Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers bezieht sich nach Ansicht des LG Bielefeld nur auf die Frage, welche anderen Personen als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen.“

    Aha und dann? Was bedeutet das? Wenn der Anschlussinhaber die weiteren Nutzer nennt, welche Ermittlungen erfolgen dann? Gar keine!

    Darf sich also nur der glücklich schätzen, der in einem Mehrpersonen-Haushalt lebt? Was ist denn das für eine verfassungswidrige Rechtsprechung? Ein Witz?

    Comment by Anne — 8.01, 2015 @ 18:29

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.