Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.1.15

Und ewig lockt die Vorratsdatenspeicherung

Die Forderungen der CSU nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und einer Verschärfung des Strafrechts sowie der CDU nach einer Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Konsequenz auf den Terroranschlag in Paris waren vorhersehbar.

Es handelt sich um das altbekannte schändliche Spiel mit der Angst der Bevölkerung vor Anschlägen, das einzig dem Zweck dient, Überwachungsbefugnisse auszuweiten.

Die Forderungen sind in höchstem Maße unseriös und irrational. Frankreich gehört zu den Ländern in der EU, die eine Vorratsdatenspeicherung seit Jahren praktizieren. Der Anschlag auf Charlie Hebdo konnte also trotz Vorratsdatenspeicherung nicht verhindert werden. Ein Umstand der wohl eher Anlass bietet die Frage zu stellen, ob eine Vorratsdatenspeicherung – ungeachtet aller rechtsstaatlicher Bedenken – überhaupt ein taugliches Instrument der Terrorbekämpfung darstellt. Auch im Hinblick auf eine Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen gibt es keinen Beleg dafür, dass hierdurch Straftaten verhindert werden. Bestes Beispiel hierfür sind die UK-Riots. Obwohl in England der öffentliche Raum bekanntermaßen mit Überwachungkameras übersät ist, war keinerlei Abschreckungseffekt erkennbar.

Die Forderung des CSU-Politikers Hans-Peter Uhl nach einer Verschärfung des Strafrechts ist purer Populismus. Es ist einerseits nicht klar, wie eine Verschärfung von § 80 StGB aussehen sollte, vor allem, wie man Gefährdern – die ja noch keine Straftaten begangen haben – über den Weg des Strafrechts begegnen will. Will Uhl den Straftatbestand des § 80 StGB (Vorbereitung eines Angriffskriegs) auf die Vorbereitung eines Terroranschlags ausweiten? Abgesehen davon, dass die Vorbereitung eines Angriffskriegs wenig Gemeinsamkeiten mit der Vorbereitung eines Terroranschlags aufweist, müssten auch in diesen Fällen ganz konkrete Vorbereitungshandlungen feststellbar und nachweisbar sein. Die Unterbindung von Gefährdungslagen ist an sich keine Aufgabe des Strafrechts, das nur repressiv wirkt, sondern vielmehr des präventiv ausgerichteten Polizei- und Sicherheitsrechts.

Wovor man wirklich Angst haben muss, ist die Irrationalität mit der die innen- und sicherpolitische Debatte in Deutschland geführt wird, gerade von Politikern wie Hans-Peter Uhl oder Stephan Mayer von der CSU.

posted by Stadler at 09:30  

7 Comments

  1. Man kann es auch anders herum betrachten, was der konservative rechte Rand tatsächlich bei uns Macht:

    1.) Man wollte die Staatsbediensteten aus der NPD nicht abziehen , so dass das Verfassungsgericht nicht unterscheiden konnte, was an der NPD Staatsdienst ist und was eine politische Partei, so dass das NPD-Verbot vom rechten Rand aktiv behindert werden konnte, u.a. durch Wolfgang Schäuble (CDU).

    2.) Bei den Serienmördern der NSU ist der dringende Verdacht gegeben, dass sie durch Staatsbedienstete unterstützt wurde. Hier wurden nicht mal Strafverfahren trotz der Untersuchungsergebnisse zweier Untersuchungsausschüsse eingeleitet.
    Bei der Spionage wird entgegen bestehender Gesetze (Verfassungsschutzgesetz) auf Spionageabwehr rechtswidrig verzichtet. Konsequenzen: keine.

    3.) In Kunduz haben deutsche Staatsbedienstete über 100 Muslime mit Bomben zerfetzt, weil sie sich „subjektiv bedroht“ fühlten durch fahruntüchtige Tanklastwagen, deren Ladung längst gelöscht war. Im Klartext: deutsche Beamte dürfen straflos über 100 Muslime zerfetzen, wenn sie Angst haben und sich Horrorszenarien erspinnen nach oder während ihrer christlichen Gebete in der mobilen Kriegskapelle. Als Belohnung werden die Christen dann vom rechten Rand dann zum General befördert.

    4.) Beim Massaker vom Oktoberfest 1980 wird erst 34 Jahre später angefangen, Spuren zu verfolgen und ordentliche Ermittlungen zu heucheln. SO lange ist es dem rechten Rand der CSU gelungen, die Wehrsportgruppe Hoffmann zu decken und zu unterstützen.

    Mit dem ganzen politikersetzenden Theater um Vorratsdatenspeicherung, Demos für und gegen alles mögliche, Lichter ausschalten an Kirchen und Türmen wird massiv abgelenkt davon, dass der Staat seinen Aufgaben nicht nachkommt, die Bürger zu schützen, weil er verfilzt und verklebt mit Mördern des rechten Randes ist.
    Besonders zynisch ist das Schweigen, dass sich ein NATO-„Bündnispartnern“ sich zu Folter und gezielten, illegalen Exekutionen bekennt und der rechte Rand um Merkel brutalst möglich schweigt. Der rechte Rand der deutschen Politik hat schon viele Menschen das Leben gekostet und Kritik soll sich immer wieder an der Vorratsdatenspeicherung abarbeiten. Da geht man sogar sogar soweit wie d r Lügner des rechten Randes Sigmar Gabriel, der einfach eine VDS in Norwegen erfindet. Genauso ersponnen wie die Massenvernichtungswaffen, die Merkel im Irak angeblich gefunden hatte.
    Diese Lügner und Spinner, Unterstützer des braunen Randes sind eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Und die Verwaltung schützt uns nicht davor sondern hilft ihnen auch noch. Der Uhl macht das nicht auf seine eigene Kappe, der ist nur Exekutivorgan des rechten Randes um Merkel. Der setzt ihre und Gabriels Spinnereien in konkrete Politik um.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 9.01, 2015 @ 09:55

  2. Gleicher Artikel auch bei GOLEM. Ein wenig irritierend, da gekennzeichnet mit „IMHO ist der Kommentar von Golem.de“
    http://www.golem.de/news/imho-und-ewig-lockt-die-vorratsdatenspeicherung-1501-111584.html

    Comment by Gast — 9.01, 2015 @ 13:46

  3. @2.: Sie haben aber schon gelesen wer der Autor des Artikels bei Golem.de ist, oder?

    Comment by Raskir — 9.01, 2015 @ 14:29

  4. Zur Ehrenrettung: Den Autor findet man bei Golem nicht da, wo man ihn vermutet, nämlich in nächster Nähe zum Artikel, sondern klein und unscheinbar (Der Hinweis auf den Autor, nicht den Autor selbst) rechts in der Leiste zwischen anderen Daten gesetzt.

    Comment by Frank — 9.01, 2015 @ 17:37

  5. WaWaresch diese ganzen verlogenen Moralaposteln nicht einig, dass man den Anschlag nicht instrumentalisieren dürfe?

    Bin ich nicht mehr aktuell?

    Comment by maSu — 9.01, 2015 @ 19:04

  6. Das erste Wort lautet „waren“ … Mein Handy spielt mir streiche

    Comment by maSu — 9.01, 2015 @ 19:05

  7. Das Blut ist noch nicht einmal getrocknet,die Leichen nicht gezählt,
    die Sachen nicht ermittelt, schon
    wird der Verfassungsbruch gefordert.
    Und durchgeführt. Etwas verdächtig.

    Comment by Arne Rathjen RA — 9.01, 2015 @ 20:19

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