Keine Impressumspflicht für Xing-Profile?
Nachdem ein Anwalt mehrere Anwaltskollegen wegen angeblich fehlendem Impressum in Profilen auf dem Portal XING abgemahnt hat, haben mehrere Gerichte eine grundsätzliche Impressumspflicht für XING-Profile bejaht. Das entspricht der bisherigen instanzgerichtlichen Rechtsprechung, die grundsätzlich eine Impressumspflicht für Profile bei Facebook oder auch ebay bejaht hatte.
Das OLG Stuttgart sieht das nach einem Blogbeitrag des Kollegen Ulbricht aber offenbar anders. Rechtsanwalt Ulbricht hatte gegen den abmahnenden Anwalt eine negative Feststellungsklage erhoben und beim Landgericht Stuttgart zunächst verloren. In der Berufungsverhandlung hat der Beklagte dann aber auf Anraten des Senats die Klage von Ulbricht anerkannt.
Nach dem Bericht von Carsten Ulbricht hat das OLG Stuttgart im Termin die Auffassung vertreten, dass XING-Profile keine selbständigen Telemedien im Sinne des § 5 TMG seien, sondern nur unselbständige Teile der von XING betriebenen Plattform. Dies folge daraus, dass nicht veränderbare Kategorien (Ich biete, Berufserfahrung usw) vorgegeben seien, die der Nutzer lediglich ausfüllen könne. Grafisch lassen sich die Profile eigentlich nicht verändern, weshalb alle Personenprofile im Wesentlichen gleich gestaltet seien. Dies genüge nicht, um ein eigenständiges Telemedium anzunehmen.
Das ist in dieser Form bisher von den Gerichten kaum so vertreten worden, dürfte allerdings sachlich zutreffend sein. Diese Rechtsauffassung habe ich übrigens bereits in einem älteren Blogbeitrag vertreten und auch schon in der 1. Auflage von Haftung für Informationen im Internet, Rn. 51 (Erich Schmidt Verlag, 2002). Sie hatte sich bislang aber nicht durchgesetzt.
Schade ist nur, dass es wohl keine Urteilsbegründung des OLG Stuttgart geben wird, in der dies ausgeführt und begründet wird.