Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.10.14

Was löscht Google infolge des EuGH-Urteils tatsächlich?

Um ein vieldiskutiertes Urteil des EuGH umzusetzen, das von Suchmaschinen unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung von personenbezogenen Suchtreffern fordert, hat Google ein Formular für einen „Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht“ ins Netz gestellt, das man als Betroffener nutzen kann, um von Google die Löschung bestimmter Suchtreffer zu verlangen.

Am Beispiel eines von mir vertretenen Falles möchte ich nachfolgend darlegen, wie dieses Löschverfahren von Google tatsächlich gehandhabt wird.

Im konkreten Fall wurde die Löschung von insgesamt 21 URL’s beantragt. Die von Google gelisteten Quellen enthielten den Namen des Antragstellers und stammten überwiegend aus dem Jahre 2007, waren also ca. sieben Jahre alt. Es handelte sich fast durchgehend um journalistische Texte, die weitestgehend von bekannten Medien (u.a. ZEIT, Spiegel, Stern, Bild, Welt, BZ, Tagesspiegel, Merkur-Online, RP-Online) stammten. Die personenidentifizierende Berichterstattung als solche ist – von einer Ausnahme abgesehen – nicht beanstandet worden und im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH wohl auch nicht beanstandungsfähig.

Die Antwort von Google auf den Löschantrag hat mehr als sieben Wochen gedauert, was für Antragsteller, die noch über einstweiligen Rechtsschutz nachdenken, deutlich zu lang ist.

Die Antwort von Google enthält folgenden einleitenden Satz:

Gemäß Ihrem Antrag ergreift Google Inc. entsprechende Maßnahmen, um die folgenden URLs in den europäischen Versionen der Google-Suchergebnisse für Suchanfragen zu blockieren, die sich auf Ihren Namen beziehen:

Google listet also nur in der europäischen Suche aus und auch nur für Suchanfragen, die sich auf den Namen des Antragstellers beziehen. Die Suchergebnisse bleiben also im Google-Index und werden nur dann nicht mehr angezeigt, wenn der Suchbegriff (auch) aus dem Namen des Betroffenen besteht.

Google hat von den beanstandeten Treffern 18 gelöscht und bei drei Suchergebnissen eine Entfernung verweigert. Dies wurde in zwei Fällen damit begründet, dass unter den beanstandeten URL’s keine Angaben zur Person des Antragstellers zu finden seien, sondern nur zu einer anderen Person mit gleichem Namen.

In einem Fall teilte Google mit:

Nach einer Abwägung der uns bekannten Umstände sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Anzeige des/der von Ihnen beanstandeten Nachrichtenartikel in den Suchergebnissen von Google derzeit relevant ist und daran nach wie vor ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Das ist deshalb interessant, weil ich in diesem Fall nach den Kriterien der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH eine durchaus erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung gesehen habe und dies deshalb auch der einzige Fall war, in dem (erfolgreich) Unterlassungsansprüche unmittelbar gegen den Autor/Inhaltsanbieter des Textes geltend gemacht worden sind.

Der nach meiner Einschätzung schwerwiegendste und eindeutigste Fall einer Persönlichkeitsrechtsverletzung war bemerkenswerterweise also der einzige, in dem Google ein überwiegendes Berichterstattungsinteresse bejaht hat.

Google weist in seiner Antwort außerdem darauf hin, dass man sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden kann, sollte man mit der Entscheidung von Google nicht einverstanden sein.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass Google jedenfalls bei schon älterer personenidentifiziernder Berichterstattung – die im konkreten Fall aus dem Jahre 2007 stammte – auch in großem Umfang journalistische Texte auslistet.

posted by Stadler at 11:09  

20 Comments

  1. Ich verstehe ja immer noch nicht, wieso die Listung in einer Suchmaschine eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein soll, der/die eigentlich(en) Presseartikel aber nicht. Zumal das _natürlich_ nicht weltweit gilt – ich kann jederzeit über andere Google’s gehen und finde, was ich suche. Ein nach einem bestimmten recherchierender Journalist, der Google richtig herum halten kann, wird also immer Erfolg haben.

    Für mich ist das völlig gaga. In etwa so sinn- und wirkungsvoll wie DNS-Sperren a la #zensursula.

    Comment by Harald Milz — 20.10, 2014 @ 11:21

  2. Klingt für mich soweit plausibel (bis auf den letzten Punkt).

    – Die Dauer mag lang sein, in Anbetracht der Tatsache dass der Prozess aber neu aufgelegt wurde, stark manuell betrieben wird und sich bekanntermaßen zigtausende Anfragen in kürzester Zeit anhäufen nachvollziehbar

    – Dass nur Links aus namensbezogenen Recherchen entfernt werden ist klar. Die Suche nach „Hans Müller CEO“ liefert nicht mehr die Treffer zur Hauptversammlung wo dem CEO das Vertrauen entzogen wurde. Die Suche nach „Blah AG CEO Vertrauensentzug“ aber schon. Zweck des Urteils war ja, dass man mit Suchmaschinen keine „Profile“ mehr erstellen kann

    – Das Urteil kann nunmal seine Wirkung nur auf seinen Einflussbereich haben, also EU. Warum sollte das für Australier gelten die Google nutzen? Das zeigt für mich nur, wie weit von der Realität entfernt das Urteil ist: Urteil aus der analogen Welt der Rechte ins 21. Jahrhundert katapultiert. Wir brauchen keine Urteile wir brauchen neue Ausrichtungen.

    – Den letzten Punkt finde ich auch komisch. Aber Google lernt ja noch.

    Comment by Terry Johnson — 20.10, 2014 @ 12:08

  3. @Terry Johnson
    „Dass nur Links aus namensbezogenen Recherchen
    entfernt werden ist klar. […]
    Zweck des Urteils war ja, dass man mit Suchmaschinen
    keine “Profile” mehr erstellen kann“

    Das wird man damit (in Zukunft) kaum
    verhindern können.
    Man hat im Grunde doch zwei Fälle:

    – 1. Fall: Jemand kennt die Person und will mehr
    über ihn erfahren. In diesem Fall wird er
    wahrscheinlich etwas über diese Person bereits wissen.
    Mit diesem Wissen kann er mit Glück auch jetzt
    alles notwendige herausfinden (bsp. Ich weiss
    dass er CEO bei XYZ war. Also suche ich per google
    XYZ und finde Seiten mit Informationen über ihn).
    Wenn man Pech hat findet man nicht alle Infos,
    da der entsprechende Graph nicht immer
    zusammenhängend ist. Allerdings wird sich
    das in der Zukunft stark ändern (zudem
    ignorieren wir mal einfach so, dass man per
    ‚Auslandssuche‘ diese Infos doch finden kann).

    – 2. Fall: Man kennt diese Person nicht.
    Man ist schlicht jemand der Information
    sucht (bsp. Suchmaschine, web-crawler..).
    Die entfernten links haben letzendlich
    fast keine Wirkung in diesem Fall.

    Comment by splitcells — 20.10, 2014 @ 12:55

  4. Die Transparenz steigt unaufhörlich. Das ist unvermeidbar und politisch-wirtschaftlich gewollt.

    Die Rechtsprechung übergibt das Wissen über jeden Einzlenen an die staatlichen Stellen bzw. die Wirtschdfatsmonopole.

    Es entwickelt sich eine neue Planwirtschafrt und Politdiktatur.

    Die Widersprüche werden innerhalb eine begrenzten Gruppe ausgetragen. Siehe Ukraine, Syrien, Irak, China etc.

    Die Menschen verbauen sich selbst die Chancen zur Sebstbestiummung, weil es sich in einer Diktatur einfacher und schöner lebt als in einer Demokeratie.

    Comment by Rolf Schälike — 20.10, 2014 @ 16:55

  5. „Google listet also nur in der europäischen Suche aus und auch nur für Suchanfragen, die sich auf den Namen des Antragstellers beziehen.“
    Das kann ich sicher falsifizieren. Bei Suchen nach meinem Namen und ich bin weltweit der einzige mit diesem Vor- und Nachnamen, erscheint der Chilling-Effects-Hinweis.

    Comment by Falk D. — 20.10, 2014 @ 19:58

  6. Lesetipp: Aust/Ammann – Digitale Diktatur.

    Dort findet sich der Hinweis, dass die NSA seit 2013 nicht nur den gesamten Internetverkehr erfasst, sondern auch aufzeichnet. The end of the world as we know it.
    Protokoll des Systemwechsels wäre ein alternativer Untertitel.

    Ergo: Google löscht in Wahrheit nichts, sondern blockiert nur, sperrt also vorhandene Daten für bestimmte Verwendungen, Quelle: Google, s.o..

    Ein interessantes Denkspiel: was denkt Bush von den Leuten, die Bush Bin Laden gegoogelt haben ? Um dann weiter zu googeln ?

    Comment by Arne Rathjen, RA — 20.10, 2014 @ 20:50

  7. @Falk D. Der Hinweis erfolgt laut Google bei jedem Namen, egal ob etwas ausgelistet wurde oder nicht.

    Comment by Stadler — 20.10, 2014 @ 21:05

  8. @Arne
    Wie soll Google denn auch löschen? Selbst wenn der Eintrag komplett aus dem Index entfernt würde, wäre die (legale!) Information ja noch weiterhin (mit anderen Suchmaschinen) im Netz auffindbar. Deswegen ist das Gesetz ja so schwachsinnig.

    Comment by Moon — 21.10, 2014 @ 10:22

  9. Was zeigt Bing bei der gleichen Suche noch an?

    Comment by Joachim S. Müller — 21.10, 2014 @ 13:23

  10. Hallo!! Schön, wenn man mal zur Kenntnis nimmt, über andere Suchmaschinen weiterhin alles zu finden. Und im Übrigen gelten die Vorgaben nur in der EU. In den USA bleibt alles erhalten und abrufbar.

    Comment by Eckhard — 22.10, 2014 @ 18:45

  11. „Google weist in seiner Antwort außerdem darauf hin, dass man sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden kann, sollte man mit der Entscheidung von Google nicht einverstanden sein.“

    Man wendet sich nicht an die hilflose Datenschutzbehörde, sondern leitet juristische Maßnahmen ein. Und dann ist der Eintrag schneller weg, als man gucken kann!

    Wieso werden meine Beiträge nicht veröffentlicht?

    Comment by Eckhard — 22.10, 2014 @ 18:59

  12. Na, also, geht doch. Ciao!

    Comment by Eckhard — 22.10, 2014 @ 19:00

  13. „Wie soll Google denn auch löschen?“

    Gute Frage. „Gelöscht“ wird bereits im industriellen Maßstab, also in xtausend Fällen, meist wegen Urheberrechtsverletzungen auf Antrag von Musikkonzernen.
    Auch das neue Löschverfahren für Private wird extensiv angewendet.

    Was aber ist „löschen“ ? Es gibt viele verschiedene Löschverfahren, meist bleiben die Daten physikalisch auf der Festplatte / dem Datenträger erhalten, und die einzige sichere Löschung ist die physische Vernichtung des Datenträgers. Richtig ist also, von Sperrung oder
    auch Blockade zu sprechen.

    Eine weitere interessante Frage ist, was genau in welcher Suchmaschine zu finden ist. Die meisten werden mehr oder weniger intensiv redaktionell nachbearbeitet,
    nach Personen und Inhalten gefiltert, einige arbeiten quasi vollautomatisch, und Google hat mittlerweile ein Quasi-Monopol erreicht: über 90% der Suchanfragen in Deutschland entfallen auf Google.

    Das ergibt einen massiven Multiplikationseffekt. Wenn vielleicht 40 oder 50 Millionen Internetnutzer regelmäßig Google nutzen ändern sich die Leserzahlen, die Verkaufszahlen und die Zugriffswerte ebenso massiv, je nachdem, wie man platziert wurde.

    Daher stammt das gros der Löschanträge von Konzernen wie Universal oder Sony, ein geringer Teil von Privatleuten, ein noch geringerer von genervten Prominenten wie Ecclestone.

    Im Fall der „Löschungen“ wegen illegalen Filesharings bleiben natürlich die kostbaren Daten dem FBI erhalten.
    Wie auch die Nutzerprofile, angereichert womöglich mit Daten aus laufenden Observationen. Nicht nur für Hobby-Kriminalisten ist das alles hochinteressant.

    Comment by Arne Rathjen, RA — 22.10, 2014 @ 19:05

  14. Es ist Schwachsinn, Google (nutze ich nicht) etwas in der EU zu verbieten (bei Aufruf google.de zum Beispiel), was aber bei Aufruf google.com im Ausland oder mit Proxy weiterhin sichtbar/findbar ist.

    Meine Fresse. Manchmal glaube ich, es sind noch Zeiten von Win98. Von Tuten und Blasen keine Ahnung.

    (Info von dem Server: Doppelter Kommentar wurde entdeckt. Es sieht stark danach aus, dass du das schon einmal gesagt hast!)

    Richtig ist, daß der Server meine Beiträge nicht serviert. Ist er zu blöd, oder ist es Absicht?

    Comment by Eckhard — 22.10, 2014 @ 19:20

  15. Ps. Wenn der Server mal servieren würde, dann bräuchte es auch keine doppelte Sendung! Arbeitet an der Maschine. Nichts gegen Server, aber man sollte als Mensch noch die Oberhand über diesen haben! Oder hat Euer Server mehr Verstand als Ihr?

    Comment by Eckhard — 22.10, 2014 @ 19:24

  16. @Eckhard

    Mach ich, aber nur, weil du es bist, alter Sack. Kostenlos. Wenn diese Blogs Probleme haben, ich reise an, löse diese und das für lau. Kontakt hier. Tschüß

    Comment by Informatiker — 22.10, 2014 @ 19:43

  17. Hier ist ein Jura-Board. Deine frevelhafte Beleidigung könnte ich sofort anzeigen. Selbstverständlich würde ich noch ein paar Geschichten hinzudichten, um den Sack fett zu machen. :-)) ;-) Aber Du bist in Sachen Datenschutz unterwegs. Gut für jeden, einen Freund zu haben, der sich auskennt.

    (Doppelter Kommentar wurde entdeckt. Es sieht stark danach aus, dass du das schon einmal gesagt hast!)

    Jaaaaaa! Habe ich! Weil DU nicht SERVIERST!

    Ok. Jetzt sende ich mal so oft, bis der Beitrag drin ist. Wir sehen uns zu Weihnachten!

    Comment by Eckhard — 22.10, 2014 @ 20:07

  18. Eckhard, bleib uns bitte erhalten. Genau solche Typen brauchen wir, die niemals aufgeben und sich nichts bieten lassen. Top und erfrischend!

    Comment by Juristen-Blogger — 22.10, 2014 @ 20:24

  19. Dieses kleine, aber feine Blogangebot ist jede Mühe wert. Es vermittelt alle Fakten für Laien verständlich und ist engagiert. Ich lobe und preise es, wann immer ich die Möglichkeit habe.

    Comment by Eckhard — 22.10, 2014 @ 20:56

  20. „Google speichert auf eigenen Servern urheberrechtlich geschützte Werke? Was Sie nicht sagen.“

    Jaja, und löscht sie dann wieder, oder auch nicht.

    Was ich hinterherschieben sollte ist ein Hinweis auf „Löschungen“ wegen Verstößen gegen interne Richtlinien der Google Inc.. So ist ein Fall erinnerlich, bei dem der wohl notorischste Spammer Deutschlands, der mittels eines Software-Roboters 2 Millionen externe Links in die Suchmaschine gespammt hatte, seines Angebots komplett verlustig ging. Wie viele Millionen Links in diesem einen Fall „gelöscht“ wurden ist unbekannt. In diesem Kontext traten auch massive Google-Bombardements auf ( Verknüpfung von Negativmerkmalen mit Namen bei Integration in die SM ), kombiniert mit Rankmanipulation
    (Manipulation der SM mit dem Ziel, Infomüll auf die erste Seite zu bomben und damit Publicity zu erzeugen ).

    Wie auch immer: mittlerweile dürfte die Rechtsabteilung von Google Inc. zu einem Konzern im Konzern angewachsen sein, und der Komplex “ google law “ mehr Textseiten füllen als die Kommentierung des gesamten deutschen Erbrechts.

    Comment by Arne Rathjen, RA — 23.10, 2014 @ 20:36

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