Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.6.14

Google ändert Löschformular

Vor einigen Tagen habe ich hier über das von Google bereitgestellte Formular für einen „Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht berichtet und darüber, dass die Forderung von Google, der Antragsteller müsse eine Ausweiskopie in digitaler Form übermitteln, nicht mit dem geltenden Recht vereinbar ist.

Google hat mittlerweile auf die, nicht nur von mir geäußerte Kritik reagiert und das Löschformular insoweit abgeändert. Das Formular verlangt nunmehr keine Ausweiskopie mehr, sondern nur noch „eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments„. Damit will man offenbar die explizite Forderung nach einer Ausweiskopie vermeiden. Welche indentifizierenden Dokumente Google meint und ausreichen lässt, ergibt sich daraus freilich nicht.

posted by Stadler at 17:18  

4 Comments

  1. Welche Maßnahmen zur Identifizierung des Gegenüber genehm wären und alle Anforderungen erfüllen, ergibt sich aus der Kritik freilich nicht.

    Aber immerhin, wenn Google dann das mit der Identifizierung lässt dann sorgt jeder halt für das Vergessen ihm ungenehmer Dinge. Auch wenn es positive Dinge über den beim Antragsteller allerdings ungeliebten Nachbarn sind.

    Comment by Justus — 4.06, 2014 @ 18:27

  2. Tja, so ist das mit der zweifelsfreien Identifizierung im Internet, sie geht einfach nicht :-)

    Ich hab meinen Ausweis schon gescannt
    http://www.ja-pics.net/images/full/3/0df8859b50.jpg

    Comment by Klim Bin — 4.06, 2014 @ 19:58

  3. Auf Twitter wird der Brody Palmer-Bauer nicht müde, darauf hinzuweisen, dass das angebliche Vergessen nur ein Ausblenden für europäische Nutzer sei (i.e. wenn sie von europäischen IP-Adressen zugriffen, also wahrscheinlich vom Boden in der EU). Mit Proxies wie hidemyass können man dann weiterhin auf das vergessene aus dem Nicht-EU-Ausland zugreifen. Das wäre dann nur absurde Kosmetik.

    Zudem bin ich immer noch nicht mit dem Personalausweis überzeugt. Banken müssen wegen des Geldwäschegesetzes Fotokopien des Personalausweises machen (das war der Knackpunkt, warum die Post bei der ePost nicht De-Mail machen will, weil sie mit dem selben Service auch den PostIdentService für die Postbank macht. Noch De-Mail-Gesetz sind Kopien verboten, nach Geldwäschegesetz Pflicht.
    Eine Zweite Ausnahme existiert für das Personalausweisgesetz noch für Diensteanbieter von Telemedien m.E.

    Google ist dem Stress mit den irren Deutschen einfach aus dem Weg gegangen und löscht jetzt gnadenlos (in Europa,s.o.) ohne Personalausweiskopie. Jeder Affe, der sich eine Fotokopie meiner alten Bahncard oder meiner Gesundheitskarte macht, kann jetzt alles mit Personenbezug zu mir bei Google löschen lassen. (Manche mögen sich ja freuen :-)
    Aber so ein Blödsinn kann auch nur in einem digital failed state (Sachsa Lobo) passieren. Shit happens. Und in D wenn es um Digitales geht immer Big Shit, doppelte Portion. Schilda.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 4.06, 2014 @ 21:35

  4. Wobei es dann rechtlich erst recht wieder interessant wird, denn dann hat ja ein Dritter eine Möglichkeit mir Schaden zuzuführen indem er meine Reputation zerstört. In diesem Fall wäre Google erneut Zustandsstörer und die Genies mit ihrem „bääääääääh, die kopieren Personalausweise die Bösen“ würden als die Idioten dastehen.

    Ach, man kann das machen. Hm, da war der letzte Satz jetzt aber unglücklich formuliert…

    Comment by Justus — 5.06, 2014 @ 18:58

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