BGH bestätigt Betrugsverurteilung wegen des Anpingens von Handys
Im letzten Jahr habe ich über ein Strafurteil des Landgerichts Osnabrück berichtet. Der Verurteilte hatte automatisiert massenhafte Mobiltelefone angewählt, in der Absicht, dass die Angerufenen ihn zurückrufen. Wer das gemacht hat, war mit einer kostenpflichtigen Sonderrufnummer verbunden. Das hat das Landgericht als vollendeten Betrug bewertet und entsprechend verurteilt.
Der BGH hat die Verurteilung wegen Betrugs mit Urteil vom 27.03.2014 3 (Az.: 3 StR 342/13) nunmehr bestätigt, wie Beck-Online meldet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.