Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.12.13

Streaming-Abmahnungen: Woher kommen die Daten?

Seit Tagen wird darüber spekuliert, woher die Nutzerdaten (IP-Adressen) stammen, die zu der Abmahnwelle der Rechtsanwälte U&C geführt haben. Denn letztlich müsste genau protokolliert worden sein, dass die abgemahnten Nutzer über die Plattform redtube tatsächlich den in der Abmahnung genannnten Film des Rechteinhabers The Archive per Stream angeschaut haben.

Hierzu wurde dem Landgericht Köln zusammen mit den Auskunftsanträgen offenbar ein Gutachten vorgelegt, das die technischen Ermittlungen erläutert. Darüber berichtet der Kollege Müller, der aus E-Mails der Pressestelle des Landgerichts zitiert. Leider machen diese Ausführungen des Landgerichts aber auch nicht deutlich, wie man die Kommunikation zwischen einem Webserver und einem beliebigen Nutzer von außen erfassen und protokollieren kann, ohne hierbei Hackermethoden anzuwenden und gegen Strafnormen wie §§ 202a und 202b StGB zu verstoßen. Für mich bleibt unklar, wie man mit Hilfe „üblicher Internettechnologien“ ermitteln kann, dass ein beliebiger Nutzer gerade auf eine bestimmte Datei auf einem externen Webserver zugreift.

posted by Stadler at 14:48  

68 Comments

  1. Hallo Herr Stadler,

    sind Sie immer noch der Auffassung, daß diese Abmahnungen unwirksam sind?

    Wie sollte man sich denn jetzt verhalten in diesem Fall? Ignorieren? Was passiert dann?

    MfG

    Comment by Phillip — 12.12, 2013 @ 15:06

  2. Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert.

    Die „hinterlegten Testdateien“ klingen schon dubios.

    Alternative Idee: man hat in der zu den Videos gehörigen Kommentarsektion etwas gepostet und einen Webbug dazugepackt, sprich z. B. ein Grafik, die von Servern geholt wird, auf deren Logs man Zugriff hat.
    Oder eben über eine selbst dort geschaltete Werbung.

    So oder so bleibt die ganze Angelegenheit äußerst fragwürdig.

    Comment by Eva — 12.12, 2013 @ 15:09

  3. Das „Gutachten“ begutachtet eigenhändig hochgeladene „Testdateien“ – dann müssen ja die Filmchen auf redtube auch eigenhändig hochgeladen worden sein, um – wie auch immer – mit dieser Software überwacht werden zu können. Dann wäre der ganze angebliche Schaden durch die „Urheberrechtsverletzung“ ja auch noch absichtlich selbst verursacht. Wenn das jetzt kein Betrug ist, weiß ich es auch nicht.

    Comment by Gast — 12.12, 2013 @ 15:10

  4. Nach Lektüre des Gutachtenauszugs:
    Entweder Humbug oder illegales „Tampering“ auf fremden Websites. Das mögen Amerikaner gar nicht. Dafür gibt es dort richtig Knast.

    Der wahrscheinlichste Weg ist wohl tatsächlich der über Skimming per Trafficholder und zwischengeschalteter Fake-Seite retdube.

    Über Wayback lässt sich ersehen, dass auf Redtube stets andere Dateien lagen und zum Teil noch liegen.

    Übrigens könnte sich U+C bislang vielleicht noch mit „vom Mandanten getäuscht“ rausreden. Diese komische Technik versteht ja auch keiner. Der A.R. hat uns da geleimt mit seiner EV…

    Sollten die aber beim jetzigen Kenntnisstand NOCHMAL Abmahnungen raushauen wie angekündigt, dann wird die Luft ganz ganz dünn.

    Comment by Avantgarde — 12.12, 2013 @ 15:19

  5. Hallo Herr Stadler,

    nach meinem aktuellen Kenntnisstand kamen die abgemahnten Surfer über den Skimmed-Traffic-Dienst trafficholder.com auf die Weiterleitungsdomains retdube.net (sic) und movfiles.net. Darüber wurden dann wohl nach Art eines Man-In-The-Middle-Angriffs die Inhalte der echten Streaming-Seite eingeblendet. GLADII lief wohl auf dem Weiterleitungsserver. So konnten die Rechteinahber sämtliche Benutzertätigkeiten (Abspielen des Videos mit IP und Zeitpunkt) protokollieren. Soweit die Hypothese, wenn man die Angaben im Gutachten ernst nimmt.

    Es verwundert allerdings, warum so viele Leute in Deutschland einen völlig unbekannten Porno angeschaut haben sollen.Viele Betroffene sagen, dass sie gar nicht auf den fraglichen Seiten unterwegs sind und von diesen Videos noch nie etwas gehört haben. Teils waren sie auch nachweislich nicht zuhause im fraglichen Zeitraum.

    Comment by Gast — 12.12, 2013 @ 15:26

  6. Also lesen wir doch mal das Gutachten:

    „Das Gutachten hatte laut seiner Einleitung zum Ziel festzustellen, ob mit der Software Download-Aktionen von im Internet betriebenen Medien-Hostern korrekt erfasst werden, wobei insbesondere die Identität der heruntergeladenen Datei, die Uhrzeit des Beginns des Downloads sowie die IP-Adresse des herunterladenden Computers Gegenstand der Überprüfung gewesen sein sollen.

    Dies soll anhand dreier Testdateien auf drei verschiedenen Webseiten untersucht worden sein (drtuber.com, tnaflix.com und xvideos.com), bei denen die Darstellung der Videos im Webbrowser erfolgte.

    Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

    Die protokollierten Zeiten und Aktionen stimmten laut Gutachten exakt mit den testweise durchgeführten Abrufen überein. Laut Gutachten beruhten die bei den Tests durchgeführten Aktionen „technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen“.


    Also so wie ich das lese, könnte diese Wundersoftware die IPs nicht nur der tatsächlichen Filmangucker protokollieren (dazu müsste die Datei entsprechend manipuliert sein, was sicher illegal wäre), sondern man könnte sogar die IPs aller Besucher der Seite auslesen, selbst wenn die gar nicht auf das Video klicken.

    Das nennt man Hacking. Die Datei selbst müsste mit der Software zusammenarbeiten können. Eine Datei in Umlauf zu bringen, mit der man Besucher fremder Seiten protokollieren kann, wäre gleichbedeutend mit Virus freisetzen und Hacking.

    Darauf gibts in den USA gern mal 30 Jahre.

    Comment by Avantgarde — 12.12, 2013 @ 15:42

  7. Warum wird die Luft eigentlich nicht dünn für die Richter, die solche Betrugsmaschen durchgehen lassen und breiten Schaden in der Fläche anrichten lassen?
    Kann man den Richtern wirklich noch unterstellen, dass sie so ahnungslos von einem normalen Filesharing ausgingen?
    Beinhaltet die Unterschrift eines Richters nicht auch eine gewisse Verantwortung und Haftung?

    Ich meine, hätten die Richter gleich die Bremse gezogen, wäre das alles nicht so weit gekommen.
    Und der Schaden ist gewaltig, viel gewaltiger als die paar Euro die bis jetzt geflossen sind, denn das Vertrauen in Werbeanzeigen, Videos und Webangeboten ist wohl dann mal weg.
    Ohne massive Blocker traut sich doch keiner mehr ins Netz!
    Kann sich einer vorstellen, was das für das Internet bedeutet?
    Keine Werbung mehr, keine Videos mehr, keine Bilder mehr, keine Links die man nicht genau kennt, werden mehr angeklickt, usw.
    Wie hoch könnte der Schaden hier wohl sein?

    Danke an die kurzsichtigen Richter, die viel Macht aber wenig Weitsicht haben und für nichts was sie tun, haften müssen!

    Comment by Frank — 12.12, 2013 @ 15:43

  8. was ich bisher nicht verstanden habe. Jemand surft eine legale Seite (Portal) an. Klickt auf einen Beitrag auf dieser Seite und ist dann eines Vegehens schuldig.

    Comment by f.loskel — 12.12, 2013 @ 15:50

  9. Bitte einen Beitrag von mir aus dem Spamordner holen. Danke.

    Comment by Avantgarde — 12.12, 2013 @ 15:52

  10. @ Frank:
    würde mich auch interessieren was YT, also Google zu der Sache sagt, denn das ist auch ein massiver Angriff auf deren Geschäft.

    Auch sollte man mal darüber nachdenken, dass Richter die bestimmte Dinge entscheiden von der Materie auch Ahnung haben müssen und nicht nur die rein jur. Subsumtion beherrschen sollen.

    Da kann also jeder „Interessierte“ kommen und sich Auskunft verschaffen um damit Geld zu machen.

    Comment by Anonymous — 12.12, 2013 @ 15:54

  11. @ 6: es geht nicht um einen Beweis, es geht nur um eine Behauptung, dass Problem ist um diese Behauptung abzuwehren sind Beträge in dreistelliger Höhe nötig.

    Comment by Anonymous — 12.12, 2013 @ 15:56

  12. Mich würde das Privatgutachten ja brennend interessieren. Eine Variante, die bislang noch nicht aufgetaucht ist, ist die „YouTube/Pakistan-Kiste“, also BCP Umleitungen/Durchleitungen.

    Comment by le D — 12.12, 2013 @ 16:05

  13. Thomas Urmann hat mal wieder zu hoch gepokert, wie damals mit der Porno-Userlisten-Drohung. Die schieben jetzt den Schwarzen Peter der Firma Redtube zu. Aber die Firma Redtube ist bereits informiert, und deren Anwalt Hal Milstein von Sheppard Mullin ist ein ganz anderes Kaliber als U&C. Und deren Regierung schützt weltweit „amerikanische Interessen“, also U.S.-Privatfirmen und deren Umsatzquellen, zur Not auch mit Waffengewalt. Für Urmi wird die Luft jetzt ganz ganz dünn, denn Sheppard Mullin kennen keinen Rückwärtsgang wenn eine Aktion erst einmal angelaufen ist. Holt schon mal das Popcorn raus und stellt den Sekt kalt.

    Comment by Die Axt — 12.12, 2013 @ 16:33

  14. Vielleicht erlaubt Redtube Werbekunden, ihre Ads an bestimmten Filmen zu binden und direkt vom Server des Kunden zu serven?

    Comment by Arnt Gulbrandsen — 12.12, 2013 @ 16:39

  15. Naja, er muss sich wohl erst noch einlesen…

    Redtube’s US-based lawyer, Hal Milstein, did not immediately respond to Ars‘ request for comment, but he did say that he was not familiar with the German situation.

    http://arstechnica.com/tech-policy/2013/12/thousands-of-germans-get-porn-troll-letters-over-streaming-video/

    Comment by Avantgarde — 12.12, 2013 @ 16:56

  16. Ich würde auch spekulieren, dass die ‚Ermittlung‘ der IP über die Werbeeinblendungen erfolgt ist. In den ToS von Redtube ist diese Möglichkeit explizit erwähnt.

    Browser sind bei Weiterleitungen usw. sehr gesprächig und übermitteln die Seite von der man kommt. Faktisch kann damit in der Regel festgestellt werden, ob man auf der Webseite war, in der der Stream verlinkt ist.

    Praktisch gesehen gibt es aber dann doch das Problem, dass z.B. in meinem Fall kein Flash-Plugin installiert ist und somit der Stream überhaupt nicht geladen wird.

    Theorien über Honeypots und Weiterleitungen halte ich für unwahrscheinlich. Durch sowas würde der Rechteinhaber bzw. der Ermittler die Inhalte mittelbar selbst anbieten, was in der Folge garkeine illegale Quelle mehr sein kann. Die Erfahrung zeigt allerdings, das mein Rechtsverständnis nicht zwingend der Praxis entspricht.

    Comment by Jörg — 12.12, 2013 @ 16:59

  17. Aus dem Gutachten: „Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).“

    Das macht die Spekulationen ueber Werbeeinblendungen etc. wohl hinfaellig.

    Comment by Rainer — 12.12, 2013 @ 17:22

  18. @16
    So wie ich das verstanden habe, hat der Gutachter den Stream zwischenzeitlich gestoppt und gestartet und dabei festgestellt, dass seine IP dennoch im Log-Programm aufgetaucht ist. Es steht nicht da, dass erkannt wurde *ob* der Stream gestoppt/fortgesetzt wurde.

    Comment by Jörg — 12.12, 2013 @ 17:29

  19. „Denn letztlich müsste genau protokolliert worden sein, dass die abgemahnten Nutzer über die Plattform redtube tatsächlich den in der Abmahnung genannnten Film des Rechteinhabers The Archive per Stream angeschaut haben.“

    Das wird ja beim Provider von RedTube protokolliert. Die Server stehen in den Niederlanden, der Provider ist lease web reliable hosting, mit Sitz in den USA, den Niederlanden und Deutschland.

    Die meisten Nutzer sind US-Bürger und Inder sowie Brasilianer. In Deutschland liegt RedTube auf Platz 80 der Alexa-Rangskala.In den USA auf Platz 124.

    Woher die Daten stammen frage ich mich auch. Und was mit ihnen anzufangen ist. Was da für Crackertools benutzt wurden ist auch interessant.

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 12.12, 2013 @ 17:31

  20. Hier hat jemand teils die Gedanken die ich habe, in juristisch bessere Worte gefasst:
    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/redtube-streaming-abmahnung-internetporno-urmann/3/

    @9.
    Es betrifft ja auch uns, denn wir können nichts mehr anklicken, ohne Angst zu haben, dass es eine Falle ist. Solange man nicht genau weiß wie es geschehen ist, kann es praktisch auf jeder Seite geschehen, wo diese Kriminellen ihren Fallen aufstellen können.
    Redtube tut gut daran, den Fall zu untersuchen, sonst haben sie einen ordentlichen Geschäftsschaden.

    Natürlich packt man das erstmal in Pornos, weil sich damit viele nicht beschäftigen möchten und manche (Richter?) das vielleicht sowieso bekämpfen mögen.
    Aber ist erst einmal ein Urteil gefällt, ist die Schleuse geöffnet für alle anderen Sparten.

    @6.
    Und genau darum meine ich, dass die Richter hier fahrlässig einen gewaltigen Kollateralschaden auf viele Leute losgelassen haben. Abgewägt wurde offenbar nicht, ob diese Last all diesen Leuten zuzumuten wäre.
    Vielleicht hatten diese Richter auch einfach nur keine Lust, sich damit zu befassen und haben es durchgehen lassen.
    … die mehrere hundert Euro große Last tragen ja die anderen, quasi selbst schuld, wenn sie auch solche Filmchen auf dubiosen Seiten anschauen.
    Das erinnert nicht nur an die viktorianische Zeit, sondern auch ans späte Mittelalter.
    „Sollen sie halt Kuchen essen, wenn sie kein Brot mehr haben!“.

    Comment by Frank — 12.12, 2013 @ 18:10

  21. @ 19:
    Lassen Sie mal M.-A. raus, die Dame hatte nur eine sehr begrenzte Ahnung von der Welt.
    Was nicht Ihre Schuld war.

    Das Hauptproblem ist wirklich, dass viel Richter keine Ahnung von der techn. Seite haben, wenn man diese „Gutachten“ mal richtigen Gutachtern vorlegen würde, wüprden die erklären, dass sie auch ein Märchenbuch hätten lesen können.

    Daran würden ein nicht geringer Teil der Anträghe eh abgewiesen, wenn nicht sogar alle.
    Denn diese ganze „Ermittlungssoftware“ ist hiochgradig fehleranfällig.
    Ooft weil sie „schnell geschrieben wurden“, denn wie Urmann selbst sagte, es geht hier um Masse, nicht um den einzelnen Fall.

    Comment by Anonymous — 12.12, 2013 @ 18:53

  22. Die Typen sitzen am Einwahlknoten. Wie bald jeder, der auch nur andeutungsweise ein Interesse hat. Fragt mal Eure Provider.

    Comment by Michael — 12.12, 2013 @ 19:00

  23. Die Strafanzeigen wurden erstattet. Hat hier ein Provider seine Knoten zur Verfügung gestellt, kann er sich schon jetzt auf die Insolvenz vorbereiten.

    Comment by Michael — 12.12, 2013 @ 19:16

  24. Gegen die Theorie der IP-Erfassung über Werbeinblendungen sprechen ganz klar ökonomische Gesichtspunkte:
    Es war schlicht nicht möglich Werbebanner nur für die Einblendung auf genau den fünf Videos zu mieten.
    Da Redtube über ca. 400.000 Videos verfügt, müsste man um nur 5 Nutzer zu erwischen im statistischen Mittel erstmal 400.000 Werbeeinblendungen bezahlen.

    Gegen die im Gutachten beschriebene Methode spricht, dass es sich bei U+C nicht um die NSA handelt.

    Vieles spricht für eine auf anderen schlüpfrigen Webseiten platzierte Weiterleitung auf eine Fake-Seite auf welcher die Videos per Embedded-Code eingebunden waren.
    Warum sonst behaupten viele der Betroffenen in ihrer Browserverlauf fände sich kein Eintrag mit Redtube.com, sondern die besagte Kombination aus http://hit.trafficholder.com/transfer.php?http://212435.retdube.net/ und dann http://212435.retdube.net ?

    Comment by Lucas — 13.12, 2013 @ 04:40

  25. Ein weiterer Hinweis auf Foul-Play bzw. Weiterleitung/Fake-Seite, ist auch der auffällige Verlauf der Besucherzahlen der betreffenden Videos:

    So handelte es sich wohl bei „Dream Trip“ bis Anfang Juli 2013 um eine Art Ladenhüter mit durchschnittlich maximal 500 monatlichen Abrufen.
    Doch plötzlich und zeitgleich mit der Übertragung der Nutzungsrechte und Anmeldung der Domain retdube.net, stiegen die Benutzerzahlen ab Mitte Juli auf das 15-fache (!) an.
    Der gleiche plötzliche Anstieg der Besucherzahlen im Juli/August lässt sich auch bei den anderen abgemahnten Videos feststellen.

    Ich habe die Auffälligkeiten der Besucherzahlen für „Dream Trip“ und „Miriam’s Adventures“ in einem aus den verfügbaren Daten interpolierten Graph dargestellt:

    https://dl.dropboxusercontent.com/u/2512901/abmahnwelle-redtube-u%2Bc.png

    Comment by Lucas — 13.12, 2013 @ 04:52

  26. In meinem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/572463488/ führe ich aus: „Eine genaue Prüfung der Rechtslage ergibt, dass die Nichtbeachtung der fremdenrechtlichen Voraussetzungen in den jetzigen Gestattungsbeschlüssen des Landgerichts Köln rechtsfehlerhaft war und insoweit einen urheberrechtlichen Skandal fortsetzt, der schon früher sogar zu rechtswidriger Strafverfolgung geführt hat.

    Angesichts der Tragweite des mit § 101 UrhG verbundenen Grundrechtseingriffs hätte sorgfältig geprüft werden müssen, ob – bei Nichtvorliegen eines Filmwerks – der Schweizer Laufbildhersteller die Formalitäten des § 121 Abs. 1 UrhG eingehalten hat, woran es zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche Zweifel gibt.

    Dass noch viel wichtigere Punkte von den offensichtlich unfähigen Kölner Richtern sorgfältig hätten geprüft werden müssen, schließt nicht aus, dass bereits die Nichtbeachtung der fremdenrechtlichen Problematik die entsprechenden Beschlüsse als rechtswidrig erscheinen lässt. Und das selbst dann, wenn man doch zum Schluss kommt, dass ein Laufbilderschutz in Deutschland besteht. Dies ergibt sich daraus, dass an die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung strenge Anforderungen zu stellen sind. Es reicht nicht aus, wenn die Rechtsverletzung wahrscheinlich erscheint (Wimmers in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl. 2010, § 101 Rz. 67). Es hätte also bewiesen werden müssen, dass die Laufbilder erstmals in Deutschland oder bei Erscheinen im Ausland innerhalb eines Monats erschienen sind.

    Hat eine Schweizer Firma als Inhaberin des Laufbilderschutzes nach § 95 UrhG die Pornofilme auf einen US-Server in der Art von Redtube hochgeladen, ohne sie in Deutschland innerhalb der Monatsfrist auch in Form von Vervielfältigungsstücken in den Handel zu bringen, so scheidet nach herrschender Meinung ein Laufbild-Schutz und damit ein Schutz in Deutschland aus. Auf dieser Basis darf niemand abgemahnt werden.“

    Comment by Dr Klaus Graf — 13.12, 2013 @ 05:02

  27. Es ist doch ganz einfach
    1. Werbeportale kontrollieren selten die eingebundenen Zählpixel – vielleicht eine Ausnahme „Amazon“
    2. Ein Ad Server kann missbräuchlich genutzt worden (an dem Code kann man nicht erkennen, wozu er genutzt wird – nur welcher Server eingebunden wurde) sein oder hat sogar mitgespielt
    3. Alles Standard in der Werbebranche

    Comment by ww_hoax — 13.12, 2013 @ 09:10

  28. @ww_hoax @Jörg

    Die Methode über Werbeeinblendungen halte ich aus ökonomischen Gründen für abwegig.

    Man kann nicht gezielt auf diesen fünf Videoseiten Werbeplatz kaufen, sondern nur für das gesamte Angebot von Redtube.
    Das sind über 400.000 Videoseiten. Und damit liegt die Wahrscheinlichkeit, dass der Banner auf Amanda’s Secret landet bei P=5:400.000 (tatsächlich eher noch weit darunter, wenn man die relativ niedrige Popularität dieses Videos berücksichtigt).

    Um also mit einer Mindestwahrscheinlichkeit von 90% ein Banner auf „Amanda’s Secret“ zu landen, muss ich nach der Stochastik erstmal 184.205 Werbeeinblendungen finanzieren um einen einzigen Nutzer zu erwischen.

    Das sprengt die Kalkulation eines solchen „Geschäftsmodels“

    Comment by Anonymous — 13.12, 2013 @ 09:34

  29. Die im Gutachten beschriebenen Methoden gibt es nicht, bzw. stehen nur BND und NSA zur Verfügung.
    Wäre es zu einer mündlichen Verhandlung oder zu einem Schriftlichen Verfahren mit der Gegenseite gekommen, wäre die Fassade zerbröckelt.
    Hat RA S. in seinem Antrag möglicherweise deshalb um „telefonische Rücksprache“ vor Einleitung entsprechender Schritte gebeten? Wurden deshalb in der Sache identische Anträge zurückgezogen (siehe PM des LG) um die in einer Verhandlung unweigerlich zerstörte Substanz des Gutachtens für die restlichen Verfahren zu bewahren? Man kann nur spekulieren…

    Wie auch immer: Die einzige plausible Beschaffungsart der IP-Adressen ist gleichzeitig auch die Einfachste:
    Die Betroffenen wurden über den Skimmed-Traffic-Dienst trafficholder.com ungewollt auf die Domains retdube.net und movfiles.net weitergeleitet, welche mutmaßlich von den „Ermittlern“ betrieben wurden.
    Dort waren die fünf Redtube-Videos jeweils unter Subdomains, welche der RedTube Video-ID entsprachen (z.B.: http://212435.retdube.net und http://www.redtube.com/212435) per Javascript eingebettet.
    Nun konnten die „Ermittler“ anhand der eigenen Serverlogs IP, Zugriffszeitpunkt und Video-ID auslesen.

    Diese ungewollten Weiterleitungen gehören unter den Webseiten mit den drei X zum guten Ton und sind wegen ihrer Verbreitung auch preislich attraktiv. So bekommt man 100.000 (Zwangs-)Besuche von garantiert nur Deutschen Internetnutzern auf die eigene Seite schon für 300,00 USD). Siehe http://adulttrafficpackages.com/skimmed-traffic.html

    Nebenbei lässt sich so auch erklären, warum zehntausende Deutsche innerhalb weniger Wochen gerade diese fünf bisher völlig unbekannten Filmchen aus den hinteren Rängen des Pornonirvanas angeklickt haben sollen, obwohl alleine auf RedTube über 400.000 Filme zur Auswahl bereit stehen.

    Comment by Lucas — 13.12, 2013 @ 09:35

  30. In der Süddeutschen wurde ja gestern schon der technische Ablauf dargelegt, wie die IPs eingesammelt wurden, http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/582388/Wie-die-RedTube-Abmahnwelle-funktioniert

    Nachdem gestern auch die Piraten die illegale heimliche Gebührenabsprache zwischen U + C und ihren Mandanten geleaked haben, ist es in Verbindung mit allen bisherigen Erkenntnissen wohl klar, dass das Betrug ist, und zwar in einem besonders schweren Fall. Fraglich ist allerdings, ob das verfolgt wird – der Whistleblower gestern Nacht dazu im Piratenradio: „Es sind schon tausende (sic!)Strafanzeigen gegen Herrn Urmann gestellt worden, aber die wurden alle eingestellt.“ Das ergänzte er sinngemäß mit: Hier solle man mal die persönlichen Beziehungen zwischen Herrn Urmann und der Staatsanwaltschaft durchleuchten.

    Über die geleakte Gebührenmauschelei hat auch RTL Nachtjournal berichtet. Nach einem Gutachten von Christian Solmecke, das dieser im Auftrag der Piraten erstellt ist, war auch das Betrug. http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/piratenpartei-veroeffentlicht-geheime-uc-mandantenvereinbarung-49185/

    Was soll einem dazu noch einfallen?

    Comment by Gast — 13.12, 2013 @ 09:51

  31. P. S. Hinzufügen ist noch, dass dabei die Staatsanwaltschaft Regensburg gemeint war.

    Comment by Gast — 13.12, 2013 @ 09:56

  32. @Jörg – hm – und wenn das Zählpixel im Video selbst ist ;-)

    Comment by ww_hoax — 13.12, 2013 @ 10:49

  33. Danke für die Links @ Gast.

    Sehr aufschlussreich.

    Comment by Trollfresser — 13.12, 2013 @ 11:33

  34. @28: Ich kenne keine Preise, auch weiss ich nicht ob die Werbung auf bestimmte Kategorien beschränkt werden kann. Falls es nur unbestimmt geht wie Du sagst, dann hast Du sicher Recht.

    @32: Dann müsste das ‚manipulierte‘ Video vom Ermittler selbst hochgeladen worden sein, was in Folge wohl sogar eine legale Quelle wäre.

    Comment by Jörg — 13.12, 2013 @ 12:42

  35. Der schlafende Löwe ist geweckt, jetzt kommen die Amis http://www.rp-online.de/digitales/internet/abmahnwelle-wegen-streaming-jetzt-meldet-sich-redtube-zu-wort-aid-1.3885117?mobile=0 Einbruch und Manipulation amerikanischer Computersysteme ist meines Wissens ein auslieferungsfähiges Delikt. Wer da reingerät, kommt frühestens zur Rente wieder aus dem U.S.-Knast raus.

    Comment by Fists, Boots & Bricks — 13.12, 2013 @ 13:38

  36. @29

    Solche Umleitungswebseiten wie retdube.net und movfiles.net werden auch bei dem „Gutachten“ verwendet worden sein. Dann sitzt der arglose „Gutachter“ staunend vor dem Bildschirm, was diese Überwachungssoftware so alles kann.

    Keiner der Beteiligten hat davon etwas gewusst und letztendlich muss die arglose Software selbst aussagen, die selbstverständlich auch auch nichts davon gewußt hat. Es gibt keinen Täter, es gibt keine Zeugen, es ist nur passiert. [/ironie]

    Jeder der beteiligten hat selbstverständlich im guten Glauben gehandelt, das alles seine Richtigkeit hat. Jeder hat dem vertraut, der vor ihm in der Verwertungskette steht.

    Comment by Libero — 13.12, 2013 @ 14:12

  37. http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/die-redtube-abmahnungen-und-was-da-hintenrum-die-letzten-monate-passiert-zu-sein-scheint/

    zu den Zusammenhängen zwischen der Archive AG, der Überwachungssoftware und dem Gutachten über die Überwachungssoftware.

    niedlich

    Anfänger. Die sind nicht einmal intelligent genug, um einen richtigen Betrug aufzuziehen

    Comment by Libero — 13.12, 2013 @ 14:30

  38. Die Luft wird dünner…

    http://www.ksta.de/digital/-strafanzeige-anwalt-kritisiert-koelner-richter,23742654,25612004.html

    Comment by Baxter — 13.12, 2013 @ 15:24

  39. Hier die Kontenbewegungen zu der geleakten illegalen Gebührenabrede von U + C, frisch vom Piratenschiff:
    http://nebelhorn-piratenradio.de/2013/12/13/abmahnwahn-kontenbewegungen/

    Comment by Gast — 13.12, 2013 @ 15:36

  40. P.S. Und das sind nur exemplarisch die Gelder von einer Firma und einem Monat.

    Comment by Gast — 13.12, 2013 @ 15:40

  41. @34
    2. Möglichkeiten

    1. in Kombination mit einem gesetzten Cookie kann vollständig getrackt werden

    2. wer sagt denn, dass das Video nicht manipuliert wurde?

    Comment by ww_hoax — 13.12, 2013 @ 16:16

  42. Noch mal eine kompetente, sachlich fundierte Zusammenfassung der technischen Zusammenhänge:
    http://lars-sobiraj.de/rechtliche-und-technische-umsetzbarkeit-von-pornostream-abmahnungen/#more-2390

    Comment by Gast — 13.12, 2013 @ 16:43

  43. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

    Comment by ich — 13.12, 2013 @ 20:30

  44. Mit der Heisemeldung ist die Frage wohl beantwortet: Jemand hat per redirect auf diese fragliche Seite weitergeleitet und logischerweise damit auch die IP.

    Das beweist aber nicht, dass diese IPs dann dem redirect auch gefolgt sind. Dürfte aber egal sein, wenn das auf kriminellen Machenschaften beruht.

    Comment by Mirco — 13.12, 2013 @ 22:16

  45. Was bei Heise steht, ist eigentlich der Hammer. Ich ging bisher davon aus, dass es möglich sei, bei Redtube.com ein Video einzustellen und auch bestimmen zu können, welche Werbung dann angezeigt werden Sollte. Das hätte bedeutet, dass jemand das Video „A“ anklickt, dazu die Werbung „B“ kommt. Und dass hier über die Werbung und die anderen Domains (retdube.net, movfiles.org) die Verwendung der Werbung samt IP protokolliert wird und daher dann bekannt ist, dass Video „A“ angeklickt wurde.

    Aber das bei Heise ist um Hausnummer krasser. Über Trafficholder passiert normalerweise folgendes: Ich klicke Video „A“ an. Es kommt aber gar nicht die Seite mit Video „A“, sondern in der Regel eine völlig andere Seite, in der Regel andere Portale aus dem Sektor. Das passiert per Zufallsprinzip. Beispielsweise klicken 10 Leute Video „A“ an und 9 sehen das Video, einer wird umgelenkt. Klickt derjenige, der umgelenkt wurde, noch einmal auf das Video „A“, klappt es in der Regel (Wahrscheinlichkeit eben).

    Hinter retdube.net und movfiles.org befanden sich aber eben keine anderen Portale.

    Laut Beschreibung bei Heise klickt ein Nutzer Video „A“ auf Redtube.com an. Über Trafficholder und Zufall wird er umgelenkt auf retdube.net und movfiles.org (samt loggen der IP-Adresse). Beispielsweise auf c.retdube.net. Von dort wird er dann wieder auf Redtube.com zurück gelenkt. Nur nicht mehr auf Redtube.com/A, sondern auf Redtube.com/C. Er klickt also Video „A“ an und bekommt Video „C“ zu sehen. Und Video C ist genau das, was dann abgemahnt wird.

    Das würde die stark angestiegenen Zugriffszahlen genau dieser Videos erklären.

    Die Umlenkungen wurden bei Trafficholder zuvor für Deutsche Nutzer eingekauft. Bei welchen Videos die dann aktiv werden, ist Zufall.

    Und so würde man sich selbst Abmahnkunden schaffen. Die Kunden hätten das Video nie angeklickt sondern wurden durch gekaufte Umleitungen absichtlich auf die Videos gelenkt.

    Comment by Sascha — 13.12, 2013 @ 23:44

  46. Im Forum bei Udo Vetter war gerade zu lesen, dass Redtube.de geschlossen hat bzw. nicht mehr über Google aufrufbar ist. Gerade male ich mir aus, welche gigantische Abmahnung und Schadensersatzforderung nun wohl auf die an der Abmahnung beteiligten Personen zukommen könnte – Redtube hat ja schon rechtliche Schritte angekündigt. Das wäre eigentlich eine Art symbolhafte Gerechtigkeit.

    Comment by Gast — 13.12, 2013 @ 23:55

  47. Redtube.de?

    Raten wir mal, was passiert? Webpräsenzen von Archiv-AG und ITGuard wurden von einer Person erstellt. Daniel Sebastian gibt sich ahnungslos, man sei an ihn herangetreten und er hätte nur weiter geleitet und den Gutachten geglaubt. U+C sagen, sie hätten nur den Auftrag ausgeführt und den Gutachten geglaubt. Archiv-AG und ITGuard verschwinden von der Bildfläche. Personelles Bauernopfer: Andreas Roschu, der eine eidesstattliche Versicherung zur Funktion der Software abgegeben hat. AG Köln macht weiter wie bisher.

    (Gespannt bin ich dann eher auf den Teil, der nachträglich noch U+C und RA DS betreffen.)

    Comment by Sascha — 14.12, 2013 @ 00:56

  48. @24. und @28.
    Mag sein dass es bei Redtube nicht geht, Werbung gezielt auf ein Angebot zu schalten, aber im Prinzip ist das so programmierbar, dass bei Film AB110 genau die Werbung WB110 gezeigt wird.
    Natürlich ist das ein höherer Programmier- und Verwaltungsaufwand als Zufallswerbung von Werbepartnern einzublenden, aber wenn man das für die Kunden als Zusatzservice anbieten will, könnte man es auch so programmieren, dass es genau so funktioniert.
    Und aus den daraus gewonnenen IPs müssten sie dann nur noch die Deutschen-IPs herausfiltern.
    Aber selbst das könnte der Portalbetreiber noch als Service anbieten.

    Aber die Sache mit der Umleitung klingt plausibler, weil sie damit redtube erst gar nicht (mit gezielter Werbung) behelligen müssen, sondern alles selbst in der Hand haben, ohne dass redtube etwas ahnt.

    Ich würde mal sagen, dass redtube spürbare geschäftliche Einbußen haben wird… und trafficholder ein ernsthaftes Problem, denn dass die ab sofort massiv geblockt werden, ist ja wohl anzunehmen.

    Und ich würde sagen, dass die Betrüger sich schon mal ein Plätzchen in Rußland oder China suchen sollten, denn damit haben sie sich mit den Amis und ihrem Verständnis von Fairplay angelegt.

    Comment by Frank — 14.12, 2013 @ 00:59

  49. @47.
    Die Amis mögen nicht gern Computerkriminalität auf „ihren“ Portalen und Servern, das wird dort etwas drastisch höher bestraft als hier. Man sprach dort schon mal von Todesstrafe für Spamer.
    Und die NSA weiß vermutlich genau wer was gemacht hat und gibt diese Daten sicher gerne ans FBI weiter.
    Sie (die Abmahner und Betrüger) könnten es diesmal zu weit getrieben haben.

    Comment by Frank — 14.12, 2013 @ 01:03

  50. Bezweifle, dass eine Auslieferung in die USA erfolgt. Gut, die können dann ggf. nicht mehr einreisen

    Comment by Christian — 14.12, 2013 @ 07:20

  51. @52 Ihnen ist offensichtlich entgangen, dass viele Abgemahnte die Filme gar nicht angesehen haben. Klebrig ist da nur was in Ihrem Hirn.

    Im übrigen wird es keine Abmahnwelle mehr geben. Die Collegen werden sich hüten, ihre letzte Verteidigungslinie („Wir hatten von der Technik keine Ahnung und wurden betrogen“) zu sprengen.

    Comment by Avantgarde — 14.12, 2013 @ 17:56

  52. Kam gerade auf Zeit Online:
    Dobringt soll Minister fürs Internet werden.

    Comment by Anonymous — 14.12, 2013 @ 19:51

  53. @ 51 siehe Zeit online

    http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-abmahnungen-sexportale

    Comment by Anonymous — 15.12, 2013 @ 17:51

  54. Ist jetzt nicht auch der Gerichtstand (nach den Gesetzesänderungen) jeweils im Ort des Abgemahnten?

    Comment by Christian — 15.12, 2013 @ 20:08

  55. Könnte man dieser Abmahnung nicht ganz einfach mit einem entschiedenen Brief begegnen?
    Ich hab mir da mal was überlegt und einen Musterbrief im Sinne eines Widerspruchs erstellt. Der sollte doch eigentlich ausreichen, um die ganze Sache zu unterbinden:

    Sehr geehrte Anwälte,

    gegen die mir zugestellte Abmahnung vom xx.xx. Dezember erhebe ich entschieden Widerspruch, da sie aus folgenden Gründen nicht gerechtfertig bzw. rechtsunwirksam ist:

    1. In Ihren Erläuterungen zur angeblichen illegalen Cache-Speicherung wird irreführend von einem File-Sharing-Verfahren ausgegangen, wohingegen es sich beim erwähnten Portal um ein öffentlich zugängliches Portal ohne nutzungsbegrenzende Rechtsbelehrung handelt, dessen Nutzung im erlaubten Streaming-Verfahren stattfindet, ein im Internet allgemeinüblicher Vorgang (siehe vergleichbare Nutzungregeln des Portals Youtube).
    Sogar ein Download der besagten Filme zu Privatzwecken auf diesem öffenlichen Portal wäre, obwohl hier nicht zur Rede gestellt, noch gesetzlich erlaubt (§53 Absatz 1, Satz 1 UrhG). Da die vorliegende Abmahnung sogar nur dessen Vorstufe (Zwischenspeicherung im temorären Speicher ohne erkennbare Weiterverwertung) beanstandet, kann von einer Urheberrechtsverlezung in gar keinem Fall die Rede sein.

    2. Aufgrund mir bekannter technischer Hintergründe zur IP-Nummern-Speicherung, ist die in Ihrem im Schreiben mir namentlich zugeordnete IP-Nummer entweder falsch oder mittels einer gesetzlich anfechtbaren Methode ermittelt worden.

    Insofern weise ich nicht nur diese mir zugestellte Abmahnung entschieden zurück, sondern behalte mir vor, im Falle weiterer Schreiben von Ihnen, Rechtsvorschlag oder sogar Strafanzeige zu erheben.

    Mit freundlichen Grüssen

    XXX

    Sind da irgenwelche Fehler drin, die bewirken, dass der Brief schwere Folgen hätte?

    Gruss JWH

    Comment by JWHafner — 16.12, 2013 @ 08:04

  56. Welchen Sinn hat es denn überhaupt, auf eine (wohl) nicht begründete Abmahnung zu antworten?

    Wieso sollte (oder muss?) man eine Abmahnung „zurückweisen“ (sind wir im 174 BGB?) oder ihr „widersprechen“ (sind wir im Mahnverfahren?) oder sich Rechte vorbehalten (sind wir im Urkundsverfahren?)?

    Wird da der Sinnspruch „Wer Schreibt, der bleibt“ befolgt?

    Comment by le D — 16.12, 2013 @ 08:18

  57. Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Fall Redtube

    http://meedia.de/internet/staatsanwaltschaft-koeln-ermittelt-im-fall-redtube/2013/12/16.html

    Comment by Franzy — 16.12, 2013 @ 19:17

  58. Betrifft Kommentar 56. Le D:

    Audrückliche Zurückweisung einer Abmahnung kann durchaus angebracht sein: http://www.abmahnung.de/abmahnung-nicht-reagieren-zurueckweisen

    Einer Abmahnung widersprechen: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/abmahnung-wegen-filesharing/

    Es wird mehrheitlich empfohlen, auf eine Abmahnung schriftlich zu reagieren, ohne dabei eine Unterlassungerklärung abzugeben.

    Comment by JWHafner — 16.12, 2013 @ 19:32

  59. Ich habe das Thema ein wenig recherchiert und erst einmal ein paar Filme aus Streamingportalen herunter gezogen, u.a. „Sodom und Gomorra“. Ein angesichts der biblischen Abläufe harmloser Film.

    Bei meinen Kollegen wird sich allmählich herumgesprochen haben, dass es mittlerweile auch einen Tatbestand der versuchten Gebührenüberhebung gibt:

    § 352
    Gebührenüberhebung

    (1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 16.12, 2013 @ 20:05

  60. @JWHafner: auf den Seiten steht, dass das gemacht werden kann, aber nicht warum – und da steht auch nicht welchen Sinn das hat. Ich bin jetzt seit 119 Monaten Rechtsanwalt im Bereich gewerbliche Schutzrechte im Bereich der IT (Ende Januar bin ich 10 Jahre Anwalt).

    Ich habe bis heute a) nicht verstanden, welchen Sinn eine ausdrückliche Zurückweisung hat (es sei denn, man schiebt dem Gegner seine Prozessvollmacht verklausuliert unter, um Formalfoo für die Einstweilige im Köcher zu haben) und b) auch nicht verstanden, warum man einer Abmahnung „widersprechen“ sollte. Ich sehe da schlicht und einfach keinen Sinn drin, es gibt dadurch keinerlei Vorteil – weder tatsächlich, noch taktisch, geschweige denn rechtlich. „Herr Richter, Sie durften keine einstweilige Verfügung erlassen, ich habe der Abmahnung doch widersprochen!!!1“. Mir hat auch noch niemand erklärt, was das soll und welche Vorteile sich daraus ergeben.

    Bis vor zwei, drei Jahren gab es das mit „Widerspruch“ gegen die Abmahnung oder „Zurückweisung“ der Abmahnung nicht. Der einzige Sinn scheint mir zu sein, dass der Mandant das Gefühl hat „Ha, mein Anwalt hat für mich gearbeitet und ganze fünf Seiten an den Gegner geschrieben!“.

    Ich finde es für keinen Beteiligten befriedigend, Texte zu verfassen, die a) keinen Vorteil mit sich bringen, b) den Mandanten Geld und mich Zeit kosten. Und ich finde es auch bedenklich, Mandanten Geld für vollständig Sinnloses aus der Tasche zu ziehen.

    Gegner mahnt ab und setzt Frist auf den 17.12. – 12:00 Uhr. Jetzt schreibe ich am 16.12.: „wir weisen die Abmahnung zurück und geben keine UE ab.“. Welcher Vorteil (tatsächlich, taktisch oder rechtlich) ergibt sich dadurch?

    Comment by le D — 16.12, 2013 @ 20:46

  61. zu Kommentar 60, le D: Hab ich das richtig verstanden? Wenn eine Abmahnung (wie hier im Bereich Urheberrecht) unzulässig ist aufgrund inhaltlicher oder formaler Fehler, muss man als Empfänger gar nichts tun, da man 1. sicher sein kann, dass einem auch ohne Einschalten eines Anwalts nichts passieren wird (keine Kostenlawine etc.) und 2. mit einer schriftlichen Antwort, egal welcher Art, nichts am Verlauf der Sache ändern wird?

    Das wäre in der Tat beruhigend zu wissen, ob alle UE-Abmahnungsempfänger den Brief getrost wegschmeissen können, da jedwede Reaktion den weiteren Verlauf unberührt lässt.

    Ich hätte wirklich gedacht, dass eine Antwort auf eine offensichtlich unrechtmässige Forderung Folgeschäden begrenzen kann, oder zumindest dem Absender zeigt „Hey, meine Lieber, SO nicht, ich weiss genau was läuft, und ich werde mich wehren!“, so dass keine weiteren Briefe mehr folgen, denn profitabel ist das Ganze ja nur aufgrund der Menge schweigender, eingeschüchterter Zahlender, Reklamierende hingegen lässt man in Ruhe, weil dies Arbeit gibt!

    Nun, ruhig und sicher sitzen und nichts tun, wäre natürlich die elegantere Alternative …

    Comment by JWHafner — 17.12, 2013 @ 07:45

  62. JWHafner,

    Massenabmahner gehen in der Regel überhaupt nicht auf Argumente in Antwortschreiben ein. Das interessiert die gar nicht – hier will niemand groß Arbeit investieren, die Motivation liegt in der Einschüchterung und somit Verleitung zur Zahlung der Abmahnsumme.

    „keine weiteren Briefe mehr“: Ist denen ebenfalls _komplett_ egal. Die Portokosten werden wohl locker durch doch-noch-Zahler aufgehoben.

    Comment by steve — 17.12, 2013 @ 10:06

  63. „Hab ich das richtig verstanden? Wenn eine Abmahnung (wie hier im Bereich Urheberrecht) unzulässig ist aufgrund inhaltlicher oder formaler Fehler, muss man als Empfänger gar nichts tun, da man 1. sicher sein kann, dass einem auch ohne Einschalten eines Anwalts nichts passieren wird (keine Kostenlawine etc.) und 2. mit einer schriftlichen Antwort, egal welcher Art, nichts am Verlauf der Sache ändern wird?“

    Sicher sein, dass nichts passieren wird: nein, das nicht. Es scheint mir nur ziemlich unwahrscheinlich zu sein. Gerichte werden den neuen 97a noch nicht alle mitbekommen haben. Es kann also sein, dass ein Amts- oder Landgericht eine einstweilige Verfügung erlässt. Aber – auch wenn die Materialien zur Gesetzgebung an dem Punkt dünn sind – ich denke, dass man als Antragsgegner den Antrag unter Vorbehalt der Kosten (vgl. § 93 ZPO) anerkennen kann, weil man keinen Anlass zum Verfahren gegeben hat, weil es keine wirksame Abmahnung gibt. An der Stelle steckt aber ein Prozessrisiko drin. Das lässt sich aber andererseits nicht dadurch ausräumen, dass man das dem Abmahnet schreibt – im Gegenteil macht man ihn darauf aufmerksam und gibt damit Gelegenheit zur außergerichtlichen Nachbesserung.

    „Das wäre in der Tat beruhigend zu wissen, ob alle UE-Abmahnungsempfänger den Brief getrost wegschmeissen können, da jedwede Reaktion den weiteren Verlauf unberührt lässt.“

    Wieso denn wegschmeißen? Damit begibt man sich der guten Verteidigungsposition, weil man die unwirksame Abmahnung nicht mehr vorlegen kann.

    „… so dass keine weiteren Briefe mehr folgen, denn profitabel ist das Ganze ja nur aufgrund der Menge schweigender, eingeschüchterter Zahlender, Reklamierende hingegen lässt man in Ruhe, weil dies Arbeit gibt!“

    Es ist nach meinem Eindruck ziemlich egal, was man einem Abmahner schreibt: auf Argumente wird wenn dann nur mit (oftmals nicht passenden) Textbausteinen reagiert. (Bettel-)Briefe kommen immer wieder rein.

    Comment by le D — 17.12, 2013 @ 11:03

  64. zu #54
    § 104a RrhG mal ermittelt.

    Comment by Christian — 17.12, 2013 @ 12:50

  65. mal an die Juristen hier:
    Wenn man es schaffen würde
    U+C nachzuweisen, dass sie mit dieser Aktion § 2Ab. 2 BRAO verletzt haben, wie würde sich das auf die „Abfärbe-Theorie“ aus der GewSt. auswirken?

    Denn das wäre für U+C ja der SuperGau, wenn die auf ihre gesamten Einkünfte GewSt. zahlen müssten und man sie nach 370 AO noch wegen Hinterziehung rankriegen würde.

    Comment by Anonymous — 17.12, 2013 @ 17:09

  66. @ le D:

    Es kommt durchaus in Betracht, dass diejenigen Abgemahnten, die sich gleich von Beginn an anwaltlich vertreten lassen, weit seltener mit gerichtlichen Schritten zu rechnen haben (Mahnbescheid oder Zahlungsklage) als diejenigen, die erst mal gar nichts machen oder selbst vor sich hin wursteln.

    Wäre ich „Abmahn-Anwalt“, würde ich auch immer erst die verklagen, die noch keinen Anwalt haben. Riecht nach wesentlich weniger Arbeit. Und darum geht es letztlich – wie mache ich viel Geld in möglichst kurzer Zeit mit möglichst wenig Aufwand.

    Und gerade wenn die eine 250-€-Forderung tatsächlich gerichtlich durchdrücken wollten, möchten die sich wohl eher nicht in einen lanwierigen Verfahrensgang mit Klageerwiderung, Replik, Duplik …. einlassen.

    Comment by Chris — 18.12, 2013 @ 09:57

  67. @60
    Darum:
    bit.ly/18VQRhl
    RECHTLICHE HINWEISE und DISCLAIMER, Punkt 6
    Im übrigen abmahnfähig wegen Nötigung nach OLG Ddorf.
    Also bitte machen, ich kann es nicht da nicht betroffen.

    Comment by Weiss Es — 18.12, 2013 @ 11:05

  68. @ 65 , die Sache hat sich geklärt,… U+C sind eine Kapitalgesellschaft, also qua Gesetz GewSt.-pflichtig.

    Comment by Anonymous — 19.12, 2013 @ 15:03

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