Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.11.13

Auskunftspflicht der Banken bei Markenrechtsverletzungen

Der BGH hat dem EuGH unlängst die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Banken gegenüber Markeninhabern zur Auskunft über den Inhaber eines Kontos verpflichtet sind, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für gefälschte Markenprodukte abgewickelt worden ist. Hierüber hatte ich kürzlich bereits berichtet. Der Vorlagebeschluss des BGH liegt nunmehr im Volltext vor. Aus der Entscheidung wird deutlich, dass der BGH den Auskunftsanspruch bejahen möchte. Im Beschluss heißt es hierzu:

Aus Sicht des Senats überwiegen vorliegend die Interessen der Klägerin am Schutz ihres geistigen Eigentums und an einem effektiven Rechtsbehelf bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche wegen des Vertriebs markenrechtsverletzender Ware die Interessen der Beklagten und ihres Kunden am Schutz der in Rede stehenden Kontostammdaten. Die Offenbarung von Namen und Anschrift des Inhabers eines Kontos, das im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums benutzt und dessen Nummer anlässlich der Verwendung dem Kläger schon bekannt geworden ist, wiegt aus Sicht des Senats nicht besonders schwer.

Mal sehen, ob der EuGH diese Einschätzung teilt.

posted by Stadler at 11:35  

4 Comments

  1. Das ist richtig, das stimmt. Diese Blogs sind die besten. Stadler ist ein Hoffnungsträger.

    Comment by .... — 9.11, 2013 @ 17:38

  2. Wie ist denn das mit der Auskunftspflicht bei anderen Arten von Rechtsverletzungen? Gibt es da eine Übersicht?

    Comment by Ein Mensch — 9.11, 2013 @ 18:51

  3. Du meinst mit „anderen Arten von Rechtsverletzungen“ solche Dinge wie Korruption, Vorteilsnahme, Lobbyistenfilz?

    Diesbezüglich gibt es tatsächlich eine Übersicht — genauer: zwei –, die nenn(en)t sich
    http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_9030/DE/organe-mitglieder/mitglieder/a-z/uebersicht-a-c-node.html?__nnn=true
    und
    http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/alphabet/index.html

    :-)

    Comment by _Josh — 10.11, 2013 @ 04:34

  4. @3: Ähm hmm. Nee. Eher ob es bei Rechtsverletzungen bspw. nach BGB auch eine Auskunftspflicht gibt. Mir scheint irgendwie, dass Rechtsverletzungen im Bereich „Geistiges Eigentum“ eine Sonderrolle zwischen Zivilrecht und Strafrecht spielen, die dem Verletzungscharakter bzw. der Schwere der Verletzung eigentlich nicht angemessen ist. Aber vielleicht täusche ich mich als Rechtslaie auch. Daher die Frage.

    Comment by Ein Mensch — 10.11, 2013 @ 12:27

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