Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.8.13

Wann kommt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?

Von Mandanten, speziell aus dem Filesharingbereich, werde ich in letzter Zeit immer wieder gefragt, ob das „Anti-Abzockgesetz“ denn noch nicht in Kraft getreten sei.

Nein, das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist tatsächlich immer noch nicht in Kraft. Es wurde zwar bereits am 27.06.2013 vom Bundestag beschlossen, ist aber noch nicht durch den Bundesrat. Dort steht es auf der Tagesordnung der Sitzung vom 20.09.2013. Sollte der Bundesrat gegen das Gesetz keinen Einspruch erheben, dann würde die Neuregelung voraussichtlich im Oktober in Kraft treten. Neben einer Begrenzung der Anwaltskosten soll auch der fliegende Gerichtsstand durch folgende Neuregelung eines § 104a Abs. 1 UrhG eingeschränkt werden:

Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

Das bedeutet, dass Filesharer künftig an ihrem Wohnsitz verklagt werden müssen, was dazu führt, dass alle deutschen Amtsgerichte gleichmäßig mit solchen Klagen konfrontiert werden und sich die Klagen nicht mehr auf München und Hamburg konzentrieren, was derzeit der Fall ist. Das wird möglicherweise zu einer noch uneinheitlicheren Rechtsprechung führen, nachdem die Amtsgerichte München und Hamburg derzeit äußerst rechteinhaberfreundlich entscheiden, und möglicherweise auch dazu, dass einige Klagen nicht mehr erhoben werden. Ob die Prozessflut allerdings deutlich eingedämmt wird, hängt davon ab, wie die klagefreudigsten Kanzleien der Branche auf die Gesetzesänderung reagieren werden.

posted by Stadler at 18:24  

12 Comments

  1. Laut Kollegenberichten wird das Gesetz bereits jetzt zur Rechtsfindung herangezogen:

    http://www.wbs-law.de/urheberrecht/ag-hamburg-senkt-in-zwei-faellen-den-streitwert-bei-urheberrechtsverletzungen-herab-44195/

    http://www.recht-hat.de/urheberrecht/amtsgericht-hamburg-kippt-fliegenden-gerichtsstand-bei-filesharing-klagen-und-erklaert-sich-fuer-nicht-zustaendig/

    Comment by Chris — 15.08, 2013 @ 11:56

  2. Holla?
    Was ist passiert, gab es da ein „Kaffeetrinken“ mit Karlsruhe?

    Das liest sich ja richtig“verfassungskonform“.

    Vor allem die Ablehnung des 32 ZPO.

    Ist vielleicht irgendwo eine Verfassungsbeschwerde in der mache, die Karlsruhe auch zur Entscheidung annehmen will?

    Denn auf die Argumentation mit Art. 101 I 2 GG hätte man ja schon länger kommen können.

    Ob das AG München dem folgen wird, halte ich für unwahrscheinlich, denn die sollen Extra- Stellenm,, gerade wegen dieser Abmahnungen bekommen haben.
    Die werden sich also nicht den Ast absägen.

    Comment by Anonymous — 15.08, 2013 @ 14:01

  3. @Chris

    Ähnliches ist auch von Kammern des AG Köln und AG Frankfurt bekannt.

    Comment by Shual — 15.08, 2013 @ 16:20

  4. @ Shual

    Das mit den reduzierten Streitwerten auch?

    Comment by Chris — 16.08, 2013 @ 10:05

  5. Nein

    Comment by Shual — 16.08, 2013 @ 13:56

  6. Wenn die Gesetzeslage so wäre, daß in diesen Fällen ebenfalls nur staatliche Ermittlungsbehörden beim Provider nach der IP-Adresse fragen dürften, hätte sich das Problem bereits aufgrund von Arbeitsüberlastung erledigt (Aufbewahrungsfrist zur Zeit max. sieben Tage).

    Doch leider dürfen die Abzock-Anwälte selber auf die Provider zugehen, was ich für einen Skandal halte! Oft genug kommt es zu Übermittlungsfehlern. Unschuldige Menschen sollen danach (warum eigentlich hier die Umkehr der Beweislast??) ihre Unschuld beweisen. Das ist bisher nur einer Oma gelungen, die gar keinen Internet-Anschluß hatte, alle anderen Personen dürfen zahlen. Oft genug unschuldig!

    Es muß endlich mal klar werden, daß eine IP-Nummer kein Beweis ist. Sie kann gefälscht sein, sie kann manipuliert sein, sie kann falsch abgelesen werden und so weiter.

    Warum müssen Menschen ihre Unschuld beweisen, wie es nur der obigen Oma bisher gelungen ist, anstatt endlich mal den IP-Nummern-Beweis abzuschaffen? Er ist kein Beweis!! Er war es auch nie. Warum wird dieser Umstand nicht endlich zur Kenntnis genommen?

    Weil es Mühe macht? Weil dann alles noch komplizierter wäre? Weil die Justiz schon genug Krempel am Hut hat? DAS können KEINE Gründe in einem Rechtsstaat sein!

    Comment by Olsen — 16.08, 2013 @ 16:13

  7. Von wegen unseriös schreibe ich gerne auch mal was zu Rechtsanwälten! 2012 habe ich siebzig Kanzleien aufgesucht. Mit komplett aussichtslosen Fällen. Als nicht versichert haben mir alle Kanzleien abgeraten, eine Klage zu erwägen, wollten mir oft die Tür weisen (bei dem ist nichts zu holen). Mein Kollege hat die Rolle nochmal durchgezogen. Als Versicherter waren alle Fälle, bis auf zwei Ausnahmen (seriöse Kanzleien), plötzlich hochgradig mit Erfolgsaussichten belegt. 68 von 70 Kanzleien unseriöse Halsabschneider! Lügen ihre Klienten an, sind kriminell!

    Rechtsanwälte sind selber Abzocker und sollten sich daher erstmal an die eigene Nase fassen.

    Comment by Olsen — 16.08, 2013 @ 16:51

  8. Illegales Filesharing: Amtsgericht deckelt Abmahnkosten auf 150 Euro

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/illegales-filesharing-amtsgericht-deckelt-abmahnkosten-a-917517.html

    Abmahn-Abzocke
    Kanzlei stolpert über eigene Porno-Falle

    http://www.t-online.de/computer/internet/id_65046118/amerikanische-kanzlei-verleitet-bittorrent-nutzer-zu-raubkopien.html

    Comment by Franzy — 20.08, 2013 @ 15:42

  9. Die Frage ist: Wie hat das berüchtigte AG München auf den Bundestagsbeschluss reagiert? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man dort so umsichtig ist, was den Willen des Gesetzgebers angeht, solange das Gesetz noch nicht in Kraft ist.

    Comment by Felix — 30.08, 2013 @ 17:07

  10. Hallo,
    das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist ja nunmehr am 20.09.2013 durch den Bundesrat (Drucksache 638/13), ich glaube aber man hat die Regelung zu § 104 a UrhG nicht aufgenommen (also weiterhin „fliegender Geichtsstand“). Stimmt das? Wird kein 104a UrhG eingeführt? In ersten Entwürfen war die Regelung des § 104a UrhG noch enthalten!
    Gruß

    Comment by Axel — 25.09, 2013 @ 12:41

  11. Ergänzug zu 10.
    geändert wurde „lediglich“ § 14 Absatz 2 UWG. Aber betrifft das auvch unsere Urheberrechtssachen? Ich denke nein. Warum wurde § 104a UrhG nicht mit aufgenommen?

    Comment by Axel — 25.09, 2013 @ 12:45

  12. peinlich für mich:
    durch Bundesrat ging 17/14216 und nicht Entwurf 17/13057.
    und da ist § 104 a UrhG dabei!

    Comment by Axel — 25.09, 2013 @ 13:44

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