Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.8.13

Bezeichnung einer Anwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann zulässig sein

Das Landgericht Köln und in der Berufung das OLG Köln hatten es einem Anwalt untersagt, einen Kollegen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens als Winkeladvokaten zu bezeichnen. Warum ich diese Entscheidungen für falsch halte, habe ich bereits im letzten Jahr erläutert und insoweit die Einschätzung vertreten, dass die Entscheidungen keinen Bestand haben werden, sollte es zu einer Revision und/oder Verfassungsbeschwerde kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen mit Beschluss vom 02.07.2013 (Az.: 1 BvR 1751/12), aus meiner Sicht erwartungsgemäß, aufgehoben und an das Landgericht Köln zurückverwiesen. Das BVerfG führt zur Begründung aus:

Die von dem Landgericht vorgenommene Einordnung der streitgegenständlichen Äußerung als Schmähkritik begegnet durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Landgericht räumt selbst ein, dass die Äußerung anlässlich einer sachthemenbezogenen Auseinandersetzung getätigt worden sei. Die Äußerung stellt eine etwaige Diffamierung des Klägers nicht in den Vordergrund, sondern weist Sachbezug auf, indem der Beschwerdeführer den Außenauftritt des Klägers moniert. Dies wiederum steht in sachlichem Bezug zu dem Arzthaftungsprozess, in den der Beschwerdeführer die E-Mail eingeführt hat, denn er wollte auf die Parallelität der gesellschaftsrechtlichen Formen der Rechtsanwaltskanzlei des Klägers einerseits und der Arztpraxis von dessen Mandantschaft andererseits und auf einen möglichen Interessenkonflikt hinweisen.

posted by Stadler at 14:06  

Ein Kommentar

  1. „Wer sich sich mit der äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des BVerfG und des BGH befasst hat, den kann diese Entscheidung nicht überraschen. Das Ungute an diesem Verfahren ist allein der Umstand, dass man die hier eher klare Rechtslage noch nicht einmal von einem Oberlandesgericht bestätigt bekommt, sondern als Betroffener den Weg nach Karlsruhe antreten muss, was in vielen anderen Verfahren schon aus Kostengründen unterbleibt.“

    Seitwann kostet es was, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten? Die Kosten entstehen durch die Vorinstanzen, die in zahlreichen Fällen vorher zwangsweise absolviert werden müssen.

    Das Ungute besteht nur darin, daß ein Anwalt gegen diese Bezeichnung geklagt hatte, obwohl er es besser hätte wissen müssen. Der Winkeladvokat hat daher sein Nichtwissen mit der Klage nochmal deutlich unterstrichen. Getroffene Hunde bellen.

    Comment by Sven — 10.08, 2013 @ 11:49

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