Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.7.13

Kanzlei KSP mahnt mich als Blogbetreiber wegen Nutzerkommentaren ab

Unsere Kanzlei erreichte vor einigen Tagen ein Schreiben der Kanzlei KSP (Hamburg) in dem ich persönlich als Betreiber dieses Blogs aufgefordert werde, eine ganze Reihe von Nutzerkommentaren zu löschen. Für den Fall, dass ich nicht lösche, will man eine gerichtliche Klärung herbeiführen und den Vorgang der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitteilen.

Es geht um einen bereits älteren Blogbeitrag vom 20.11.2012, in dem ich mich mit unseriösen Abmahnungen von Presseagenturen beschäftigt habe. Mein Text wird nicht beanstandet, sondern die von Lesern des Blogs stammenden Kommentare Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15. Gerügt werden Aussagen, die die KSP Rechtsanwälte bzw. einen Anwalt der Kanzlei betreffen. Man stört sich insbesondere an den Formulierungen und Aussagen „dieses schmutzige Geschäft“ (2), „Gaukler und Fallensteller mit System“ (3), „Abmahnmodell“ und „Abmahnung“ (5), Korrespondenz nur von „Anwalt zu Anwalt“ (7), „abgemahnt“ und „Kein Mensch liest die fraglichen Texte oder schaut sich die Webseiten genauer an. Alles läuft vollautomatisch“ (8), „Abmahnung“ und „Raubrittertum“ (9), „Abzocke“ und „Oder kennt jemand eine geeignete Fernsehsendung zur Darstellung der Lage?“ (10), „fliegender Gerichtsstand / immer in Hamburg bei Richter Führer“ und „alles Betrug und auch die Anwaltskammer verschließt ihre Augen“ (11), „Die Arbeitsweise ist sehr unseriös und nur aufs Geldverdienen ausgerichtet!“ (13), „Geht der Röhnelt überhaupt noch alleine draußen spazieren?“ (14) und „will mich nicht mit solchem Dreck beschäftigen müssen“ (15).

Entsprechend der Vorgaben der Rechtsprechung des BGH habe ich zunächst versucht, mit allen Kommentarautoren Kontakt aufzunehmen. Da mir allerdings nicht von allen betroffenen Kommentatoren (gültige) E-Mail-Adressen vorliegen, möchte ich zudem diesen Blogbeitrag nutzen, um diejenigen Kommentarschreiber die keine E-Mail von mir erhalten haben, bis zum 08.07.2013 um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Rechtsanwälte KSP zu bitten. Auch für weitere sachdienliche Hinweise bin ich natürlich dankbar.

Nach überschlägiger Durchsicht der beanstandeten Kommentare lässt sich aber bereits feststellen, dass eine Löschung von Kommentaren nur in geringem Umfang in Betracht kommt.

Innovativ finde ich in jedem Fall die von den Rechtsanwälten KSP geäußerte Ansicht, sie würden keine Abmahnungen aussprechen, weil ihre Schreiben keine Unterlassungsaufforderungen enthalten. Die anwaltliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen dürfte danach – von juristischen Laien – nicht als Abmahnung bezeichnet werden. Darüber hinaus wurden in den Kommentaren eine Vielzahl von Wertungen vorgenommen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Mit dem durchsichtigen Versuch, kritische Meinungsäußerungen mittels Androhung gerichtlicher Schritte aus dem Netz zu bekommen, sind die Kollegen von KSP bei mir jedenfalls an der falschen Adresse.

Update vom 04.07.2013:
Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen von denjenigen Lesern meines Blogs, deren Kommentare von KSP beanstandet wurden. Einer dieser Kommentare stammt von Klaus D. Minhardt, Geschäftsführer des Landesverbands Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten Verbands (DJV). Herr Minhardt schreibt mir, er habe lediglich den Inhalt einer Diskussion innerhalb einer Geschäftsführertagung des DJV wiedergegeben. Die Kanzlei KSP hatte dem DJV eine Zusammenarbeit angeboten, was man seitens des DJV nach einer internen Diskussion aber gerade wegen des vorgestellten Verfolgungsmodells abgelehnt hatte. Weshalb man das von KSP dem DJV vorgestellte Modell der automatisierten Ermittlung von Urheberrechtsverstößen nicht als Abmahnmodell bezeichnen sollte, erschließt sich mir auch nach längerem Nachdenken nicht.

posted by Stadler at 22:48  

75 Comments

  1. Lieber Herr Stadler,

    ich finde die Information sehr wichtig und gut, zeigen sie doch eine neue Qualität der Kanzlei.

    Auch ich schrieb vor längerer Zeit über diese Kanzlei. Man findet dies in meinem Blog. Aber wie es so schön bereits anklang: Die Ansicht der Herrschaften ist innovativ.

    Comment by Henning Uhle — 3.07, 2013 @ 23:00

  2. Dann hoffe ich, dass in diesem Fall wirklich einmal die Meinungsfreiheit geschützt wird und nicht wieder seltsame Urteile gefällt werden, sollte es wirklich vors Gericht gehen.

    Comment by Sven — 3.07, 2013 @ 23:07

  3. Darf ich eigentlich eine Abmahnkanzlei als „Kriminelle Vereinigung“ bezeichnen? Oder ist das Aussprechen dieser Wahrheit auch strafbar?

    Comment by Finanzamt Hannover-Mitte — 3.07, 2013 @ 23:51

  4. Eine Abmahnkanzlei ist nicht nur eine kriminelle Vereinigung sondern eine im höchsten Maße unmoralische und menschenverachtende Vereinigung deren einzigstes Ziel es ist Geld abzuzocken!

    Comment by Bernd Wintzen — 4.07, 2013 @ 00:10

  5. Wie ist das, wenn der Betroffene nicht zahlt bzw. nicht zahlen kann, darf dann der Text im Internet bleiben? Oder wird dann doch Unterlassung verlangt?

    Comment by Rolf Schälike — 4.07, 2013 @ 01:15

  6. im Video ist einer der Gesellschafter aber ganz „lieb“ :-D
    http://www.lohmannmedia.tv/clip/260882/Gehrke_Ludwig.html

    Comment by T. Grube — 4.07, 2013 @ 01:23

  7. Der Streisand-Effekt läßt grüßen.

    Comment by SB — 4.07, 2013 @ 07:08

  8. #6 Dr. Gehrke begründet im Video, weshalb er nicht Zahnarzt, wie in seiner Familie Tradition, wurde: „Man muss irgendwann erkennen, was man kann und was man nicht kann.“

    Leider entsteht der Eindruck, dass Dr. Gehrke nicht erkennen kann, dass er den an Anwälte gestellten moralischen und ethischen Ansprüchen nicht in der Lage ist zu genügen. Dr. Gehrke scheint auch nicht zu erkennen, dass den selbstständigen Organen der Rechtspflege eine besondere gesellschaftliche Verantwortung übertragen wird.

    Im Prinzip eine kleine Schande für die Anwaltschaft.

    Comment by Rolf Schälike — 4.07, 2013 @ 07:32

  9. Noch eine nettes Zitat aus dem Gehrke-Video: „Wenn man nicht weiß, was man machen will, und rechnen kann, wird man Betriebswirt. Wenn man nicht weiß, was man will, kann man nicht rechnen, wird man Jurist.“

    Schön. Nun ist die Juristerei ein Geschäft. In dem mir bekannten Fall für KPS ein reines Verlustgeschäft.

    Vielleicht sollten Juristen doch rechnen können, und die Meinung von Dr. Gehrke ist eine Fehlmeinung.

    Comment by Rolf Schälike — 4.07, 2013 @ 07:38

  10. Dass die Inhaber der Abmahnkanzlei KSP in Hamburg derart dünnhäutig sind, könnte ein Indiz für die Rechtswidrigkeit deren eigenen Handelns sein. Denn ginge alles bei KSP in Hamburg mit rechten Dingen zu, welchen Grund gäbe es dann für KSP Rechtsanwälte, eine wahrheitsgemäße Berichterstattung über das hochumstrittene Geschäftsmodell der Inhaber von KSP zu verhindern?

    Comment by Peter Hense — 4.07, 2013 @ 07:41

  11. Was die KSP macht,ist in so manchen Fällen wirklich fragwürdig, wie Rechtsanwältin Schuster zu berichten weiss:
    http://www.kanzlei-schuster.de/2012/10/anwaltskanzlei-ksp-ueberweist-4-cent-auf-ein-konto-und-bittet-um-rueckruf/

    Comment by Fred Kaier — 4.07, 2013 @ 08:24

  12. #10 Peter Heise. Die KPS-Anwälte behaupten, die mahnen nicht ab, treiben lediglich Forderungen ein. Die Texte dürfen im internet bleiben.

    Allerdings besitze ich einen Mahnbescheid (nicht in meiner eigenen Sache) des Amtsgerichts Hamburg-Altona, den diese Kanzlei für ihre Ansprüche erhalten hat.

    Ein Mahnbescheid ist dorch eine Abmahnung?

    Wenn wolölen diese Anwälte irre führen

    Comment by Rolf Schälike — 4.07, 2013 @ 08:32

  13. Die KPS-Anwälte behaupten, die mahnen nicht ab, treiben lediglich Forderungen ein.

    Was für den Schuldner natürlich einen Riesenunterschied macht.

    Comment by Moon — 4.07, 2013 @ 09:24

  14. Neunjährige Mädchen heulen sich hier gegenseitig die Ohren voll und der Herr Internet-Law erklärt die Welt, wie sie ihm gefällt. Ahnungslosigkeit trifft Memmentum. Süß!

    Comment by Chris Hülsbeck — 4.07, 2013 @ 10:10

  15. @13
    Wow, was für ein qualitativer Beitrag! Nichts zum Thema beitragen, aber sich über Kommentare lustig machen. Das sind die Richtigen.

    Comment by J. S. — 4.07, 2013 @ 11:01

  16. Dann wünsche ich ihnen viel Erfolg in der Auseinandersetzung, mit diesen Menschen, deren moralischer Kompass unter Umständen vielleicht nicht zu hundert Prozent nach Norden zeigt.

    Ich hoffe diese Meinung unterliegt noch der Meinungsfreiheit :)

    Comment by Hendrik — 4.07, 2013 @ 11:03

  17. Wenn das bitte kein Schmutziges Geschäft ist, was dann??? Ich werde Rot wenn ich sowas lesen muss!

    Comment by Semih Akalin — 4.07, 2013 @ 11:11

  18. Lieber Thomas,
    das wird ja immer besser…Muss mich auch grade mit Abmahnung zum Thema Impressum befassen – und mir fällt nach gründlicher Gewissensprüfung unter Ausübung meiner Meinungsfreihiet nur die Bezeichnung „räuberische Erpressung mittels Drohung per Post“ ein. Drohe ich meinem Nachbarn persönlich etwas an, werde ich dafür belangt. Droht mir ein Abmahner postalisch, rät mir die Rechtschutzversicherung (!) aufgrund des niedrigen Betrages zu zahlen – da der Streitwert nicht lohne…Ja wo samma denn?
    Petra, 04.Juli 2013

    Comment by Petra Amasreiter — 4.07, 2013 @ 11:11

  19. Haha, Eigentor von denen. Höchst unprofessionell im Zeitalter der Shitstorms. ^^ Was sind da für Juristen am Werk? Solche, die beide Examina knapp mit 4 Punkten bestanden haben?

    Comment by jpa2k — 4.07, 2013 @ 12:18

  20. Mit KSP hatte ich vor zwei Jahren auch schon meinen „Spaß“. Inklusive vieler schöner Kommentare.

    Und hier findet man noch jede Menge weiteren Lesestoff zu KSP.

    Comment by Thomas Cloer — 4.07, 2013 @ 13:00

  21. ach herrjeh, aber vielleicht haben sich die (Herren) bei KSP mit dem Urteil bezüglich der Klage gegen Dr. Strate beschäftigt, der ganze Dateien im Fall hätte löschen sollen ..
    und sind dabei über Ihre Aktivitäten im Fall Mollath auf diese URALTE Geschichte gestoßen?

    Wäre dann ja ein neues und sicher gewinnbringendes Geschäftsfeld, wenn man sogar für Kommentare „vanandern“ belangt werden könnte .. ?

    Hat mich aber schon immer interessiert, ob KSP Forderungen ihrer großen Klienten aufkaufen oder nur eintreiben.

    Comment by Christa moewe — 4.07, 2013 @ 13:50

  22. Hallo Herr Stadler,

    wenn nicht Sie hier ordentlich standhaft bleiben, wer dann!? Wünsche Ihnen viel Glück, da ich aber von der Materie nicht allzu viel verstehe verbleibe ich ordentlich offtopic mit einer kleinen Perle:

    3-4 Studenten befragen hart-rekrutierende NSAler nach den diversen Leaks:
    https://soundcloud.com/madiha-1/students-question-the-nsa-at

    via
    http://www.reddit.com/r/politics/comments/1hlm4w/informed_student_puts_nsa_recruiters_in_the_hot/

    Die 10 min sollten Sie sich nehmen…;)

    Grüße
    Thomeé

    Comment by Thomeé — 4.07, 2013 @ 14:24

  23. Es gibt noch eine andere Firma. Diese zockt die Ärmsten der Armen ab. Mumme & Partner.

    Kaufen die Eintreibrechte alter Forderungen von den Banken, der Bahn etc. auf und treiben diese überhöht ein. Die Hilfslostsiogkeit der Armen wird ausgenutzt. Eine Art Umleitung eins Teils des Harz IV-Geldes in die Taschen skrupeloser Anwältinnen.

    Comment by Rolf Schälike — 4.07, 2013 @ 14:26

  24. “Gaukler und Fallensteller mit System“

    Den Begriff Gaukler so dermaßen in den Schutz zu ziehen und mit der Abmahnmafia in Verbindung zu bringen, ist diskriminierend für jeden Gaukler !

    Comment by Gaukler — 4.07, 2013 @ 15:26

  25. #7

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Streisand-Effekt hier nicht sogar beabsichtigt ist. Sicher 99% der Leser bewerten so ein Vorgehen der Kanzlei als negativ, aber das dürfte den Inhabern und Anwälten ziemlich egal sein, denn ohne dickes Fell arbeitet man nicht in dieser speziellen Ecke des Justizgeschäfts. Die 1% skrupellosen halbseidenen Geschäftemacher, die einen ebenso skrupellosen und halbseidenen Anwalt suchen, der ihnen hilft, die dürften aber aufhorchen. Schließlich zeigt hier eine Kanzlei, dass sie bereit ist auch auf dünnstem Eis vom Leder zu ziehen … ohne sich durch moralische Erwägungen auch nur im geringsten beeindrucken zu lassen …

    Wenn ich also ein Call-Center-Betreiber aus der Türkei oder Ukraine wäre, der sein Geld mit dem Abboverkauf an Komatöse verdient, dann würde ich mich an diese Kanzlei wenden ;-)

    Comment by Tim — 4.07, 2013 @ 16:27

  26. #24 Diese Kanzlei arbeitet aber wirtschaftlich nicht unbedingt erfolgreich. Dr. Gehrke sagt ja im Video sinngemäß, wenn jemand nicht bezahlen kann, dann holen wir uns trotzdem den Titel, wenn derjenige in Zukunft zahlen könnten. Das was Dr. Gehrke da sagt, ist eine Art Rentenversicherung für Anwälte. Diese Anwalt vergisst, dass viele so verschuldete Deutsche ins Ausland abwandern bzw. in die ewige Harz-IV-Falle. Das dürfte politisch nicht bei allen Politikern Unterstützung finden. Durchaus möglich, dass die Anwälte dieser Kanzlei deswegen irgendwann zu persönlichen Verantwortung gezogen werden, so wie manche DDR-Akteure und Stasi-Leute.

    Ob dpa durch di Tätigkeit dieser Kanzlei mehr Gewinne macht und qualifizierter arbeiten kann, dürfte ebenfalls in den Sternen stehen.

    Einem Call-Center-Betreiber aus der Türkei dürfte niemanden mit einem reinen Gewissen diese Kanzlei empfehlen, es sei, man ist an den Gewinnen dieser Kanzlei beteiligt und zockt deren Mandanten mit ab.

    Comment by Rolf Schälike — 4.07, 2013 @ 17:32

  27. Dieser Blogbeitrag ist genial!

    Comment by Ein Mensch — 4.07, 2013 @ 22:22

  28. Der Kommentar #6 unter dem bezeichneten Artikel (http://www.internet-law.de/2012/11/unseriose-abmahnungen-durch-presseagenturen.html#comment-17488) wurde abgemahnt?? Mit welcher Begründung?

    Comment by V — 5.07, 2013 @ 00:50

  29. Ach, und es wäre schön, wenn Du den falschen Chris-Hülsbeck-Troll (http://www.internet-law.de/2013/07/kanzlei-ksp-mahnt-mich-als-blogbetreiber-wegen-nutzerkommentaren-ab.html/comment-page-1#comment-24293) abklemmen könntest, meine Nostalgieblase droht sonst irreparabel verletzt zu werden.

    Comment by V — 5.07, 2013 @ 00:52

  30. Es wird langsam Zeit das unsere Regierung nicht nur drüber Redet diesen machenschaften einen Riegel vor zu schieben sondern es endlich macht!!!!!

    Comment by Matt Renzi — 5.07, 2013 @ 09:05

  31. Chapeau für das Vorführen und weiterhin viel Standhaftigkeit!

    Comment by Marko — 5.07, 2013 @ 10:26

  32. Man müsste sich einfach mal zusammen alle treffen und vor der Kanzlei die Bevölkerung informieren… Ich würde auch gerne mal den Röhnelt persönlich kennenlernen… Ohh hoffentlich ist dieser Kommentar nicht wieder für den Tobias bedrohend… Falls dem so sein sollte ich bin wirklich ganz lieb – hab sogar Haustiere ! Also keine Angst bitte !

    Comment by Tobias N. — 5.07, 2013 @ 11:34

  33. Ach und noch was…
    wir sollten vielleicht mal über Teliad oder andere Vermarkter
    Textlinks einkaufen und diese dann mit dem Keyword lediglich „KSP“ auf diesen Blog hier verlinken. Ich finde diesen Blog sollte man sofern man bei google.de „KSP“ eingibt auf Platz 1 vorfinden. So können sich Besucher zuerst einmal die besten Seiten dieser Kanzlei anschauen – als die Wegbeschreibung sowie Webseite!

    Comment by Tobias N. — 5.07, 2013 @ 12:13

  34. @ Kommtator Nr. 28 (V).

    KSP versendet keine „Abmahnungen“, da ihre Schreiben keine Unterlassungsaufforderungen beinhalten. Sie machen lediglich Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend.

    Folglich verletzt sie die Aussage, jemand hätte eine „Abmahnung“ von ihnen erhalten, in ihren Rechten, da sie lediglich Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche, aber keine Unterlassungsansprüche geltend machen.

    Es muss doch auch jedem juristischen Laien völlig klar sein, dass es nicht angeht, jemandem, der keine Unterlassungsaufforderungen verschickt, sondern wegen den Rechtsverletzungen Schadensersatz einfordert, zu unterstellen, er würde „abmahnen“. Das ist doch ganz offensichtlich etwas völlig anderes!!!

    Comment by Anonymous — 5.07, 2013 @ 13:33

  35. Eine Abmahnung (umgangssprachlich auch Abmahnschreiben) ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Quelle: wikipedia

    @34
    D.h. die Schreiben sind Gegenstandslos und müssen gar nicht beachtet werden so lange der Schadensersatzanspruch nicht gerichtlich fest gestellt wurde?

    Da aber aufgefordert wird zu löschen, d.h. es wird verlangt die Handlung (das darstellen der Kommentare) zu unterlassen, ist es sehr wohl eine Abmahnung.
    Der Blogbetreiber hat in Zukunft zu unterlassen die Kommentare an zu zeigen.

    Was ist das dann, wenn es keine Unterlassungsaufforderungen ist?

    Comment by Troll — 5.07, 2013 @ 14:13

  36. @V: Weil von einer Abmahnung gesprochen wird, obwohl keine Unterlassungs- sondern nur Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht worden sind.

    Comment by Stadler — 5.07, 2013 @ 14:14

  37. Muß ich als „normal“ Bürger bei Ausübung meiner Meinungsfreiheit auf juristische Spitzfindigkeiten wie Unterlassungsanspruch ja oder nein achten?
    Für Otto Normalverbraucher ist es eine Abmahnung punkt

    Comment by Troll — 5.07, 2013 @ 14:29

  38. #34 Die Kanzlei KSP versucht aber Ihre Ansprüche über einen Mahnbescheid von Amtsgerichten zu erhalten. Ein Mahnbescheid ist eine Abmahnung, wohl auch sprachjuristisch so gesehen. Die Sprachaufseher/Innen in Hamburg dürften das nicht bestreiten.

    Ab da – ab dem Mahnbescheid – kann man von einer Abmahnung sprechen.

    KSP sollte sich kostenpflichtig verpflichten, nicht mehr zu behaupten, sie mahne nicht ab. Thomas Stadler könnte KSP auffordern, sich nicht mehr dieses Anspruchs zu berühmen. Dürfte Geld in seine Kasse fließen lassen.

    Comment by Rolf Schälike — 5.07, 2013 @ 14:34

  39. Nachdem ich mir gerade den besagten Strang durchgelesen habe, kann ich keine besonderen Schrecklichkeiten erkennen.

    Dieses Blog-Angebot der Kanzlei Stadler halte ich für preiswürdig, nicht Gold sollte es sein, sondern Platin. Alleine aufgrund dieser Blogs habe ich seit meinem ersten Besuch auf dieser Seite bereits hundertfach anderweitig kostenlose Empfehlungen veröffentlicht, Werbung gemacht.

    Denn eine Kanzlei, welche ein solches Angebot wie dieses online stellt, kann nur die beste sein!

    Die Beste, seit es Schokolade gibt!

    Sollten User Herrn Stadler Kosten verursacht haben, so sind diese zu erstatten. Das kann auch anonym geschehen. Sicherlich wird es sowieso automatisch eine Sammelaktion geben, welche in diesen Fällen immer gestartet wird. Kein Blogger wird alleine gelassen, jeder wird unterstützt!

    Dank und Zuneigung bezüglich dieses Blog-Angebotes sind Herrn Stadler bundes- und weltweit sicher.

    Grüße!

    Comment by Blog-Fan — 5.07, 2013 @ 15:18

  40. Ein Underaccount für Spenden ist in Arbeit. Notare freuen sich, helfen zu können!

    Comment by Blog-Fan — 5.07, 2013 @ 15:53

  41. Eine Abmahnung läge nicht vor, weil keine Unterlassung verlangt, sondern nur Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche verlangt worden seien?

    Da wäre ich ja schon auf den Wortlaut der einzelnen „Abmahnungsschreiben“ gespannt. Bisher hatten jedenfalls einige Gerichte in allgemeinen Zivilstreitigkeiten meiner Erinnerung nach keine Probleme, Zahlungsansprüche als auch konkludente Abmahnungen auszulegen. Maßgeblich ist allein, ob der Empfänger des Schreibens dessen Inhalt so verstehen durfte, dass er die beanstandete Handlung nicht (sanktionsos) wiederholen dürfe.

    Comment by BrainBug2 — 5.07, 2013 @ 15:57

  42. Wer die Kanzlei Stadler diskreditiert, angreift, einschüchtern möchte, wird im Netz sein Echo finden.

    Der Fallrückzieher der Aggressoren ist vorprogrammiert.

    Die Kanzlei Stadler ist vielen Menschen aufgrund dieses Blog-Angebotes und entsprechender freien Meinungsäußerung ohne Registrierung wertvoll, wichtig, gar heilig!

    Es wird nicht zugelassen, Herrn Stadler in welcher Art auch immer zu hemmen!

    Darauf kann man sich verlassen.

    Comment by Blog-Fan — 5.07, 2013 @ 16:17

  43. Die Wahrheit, warum Klaus D. Minhardt Kommentar gelöscht werde soll ist dieser Textteil: Daher benötigt man bei Urheberrechtsverletzungen häufig keinen Anwalt.

    Abmahnanwälte sind überhaupt nicht nötig und schadet sogar dem Geschäft (siehe Jack Wolfskin, ich habe nie mehr von dieser Firma etwas gekauft und alles was ich hatte habe ich verschenkt!)

    Comment by Troll — 5.07, 2013 @ 17:02

  44. Guten Tag
    Herr RA Stadler,

    auch ich finde Ihren JurBlog wichtig, hoffe, daß Sie nicht einknicken, und meine e-Adresse ist real.

    Den Hinweis auf ein „Modell der automatisierten Ermittlung von Urheberrechtsverstößen“ habe ich nicht verstanden, erbitte Erklärung.

    Dank voraus, besten Gruß, Mike.

    Comment by Mike — 5.07, 2013 @ 17:58

  45. „Insbesondere behalten wir uns vor, zusätzlich die unserer Mandantin zustehenden Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung gegen Sie geltend zu machen.“

    „Abmahnungsgeltendmachungsandroher“ [???]
    Besser…
    „Abmahungsandroher“ [!!!]

    Comment by Shual — 5.07, 2013 @ 18:15

  46. Ich empfehle der Kanzlei KSP, bei Herrn Stadler um Verzeihung zu bitten. Um Entschuldigung.

    Wenn nicht, es gibt noch Platz in meiner Firma:

    Taxi

    (Hat Euch der Prof. nicht damals schon gesagt, daß Ihr zu blöd seid für den Anwaltsjob? Ich kenne Euren Prof, der war so nett.)

    Ihr seid heute noch so blöde wie damals.

    Bittet bei Herrn Stadler um Entschuldigung, sonst kann der letzte Depp bei Euch das Licht ausschalten.

    Euer Saftladen wird ausgehoben.

    Comment by Blog-Fan — 5.07, 2013 @ 18:31

  47. @Shual: Interessantes Zitat – der Anspruchsteller behält sich also den Unterlassungsanspruch „einschließlich Abmahnung“ vor? Ich wußte gar nicht, dass die Abmahnung ein Recht ist, das man sich vorbehalten kann. Wahrscheinlich sieht das auch nur KSP so.

    Die Abmahnung ist sogenannte geschäftsähnliche Handlung, auf die es ebenso wenig einen Anspruch auf Durchführung gibt, wie es einen Anspruch auf allgemeine (Zahlungs-)Mahnung gibt.

    Das ist ja genauso intelligent, als ob ich einen Schuldner ultimativ zur Zahlung auffordere, zugleich aber erkläre, dass die Zahlungsaufforderung keine Mahnung sei und diese vorbehalten werde…

    Ich bleibe dabei: Soweit sich aus einem Schreiben -und sei es auch nur schlüssig- ergibt, das ein konkretes Verhalten nicht hätte erfolgen dürfen, dann ist dieses Schreiben eine Abmahnung. Auch wenn der Autor dieses Schreibens behauptet, es wäre keine. Denn ob in einem Schreiben eine Abmahnung ausgesprochen wird, ist Auslegungs- und damit Rechtsfrage. Und über die Auslegung und die rechtlichen Konsequenzen einer Erklärung kann der Erklärende nicht allein bestimmen. Denn die rechtlichen Konsequenzen treten von selbst ein.

    Man kann sich also nur den UnterlassungsANSPRUCH vorbehalten, nicht aber die Abmahnung. Denn diese liegt kraft Gesetzes immer dann vor, wenn ein Verhalten als unzulässig beanstandet wird und dem Empfänger irgendwie, aber ausreichend deutlich werden soll, dass er dieses Verhalten nicht mehr an den Tag legen darf.

    Mir scheint fast, KSP möchte das Zivilrecht umschreiben…

    Comment by BrainBug2 — 5.07, 2013 @ 18:55

  48. Soweit ich die KSP verstanden habe, verstehen die unter klassischer Abmahnung die Forderung nach einem Verbot.

    Die wollen aber nichts verbieten, wollen nur Geld für die Texte von dpa. Die Texte dürfen im Netz bleiben. Das stört sie nicht. Eher das Gegenteil.

    Deswegen sprechen dien auch nur von Ansprüchen, genauer Geldansprüchen. Vergessen dabei, dass die Sprachaufseher/Innen nicht bei KSP sitzen, sondern in den s.g. Pressekammern in Hamburg, Berlin und Köln.

    Die dortigen Richter urteilen dann in den zu Familienbetrieben entarteten Kammern nach ihren persönlichen Gelüsten, natürlich unter Berücksichtigung der äußeren Ereignisse, des äußeren Drucks. Die äußeren Ereignisse und den notwendige äußere Druck bestimmt allerdings nicht allein KSP.

    Comment by Rolf Schälike — 5.07, 2013 @ 20:05

  49. Danke für die Info. Wie gesagt, kenne ich die Schreiben nicht. Aber auch wenn „die nur Geld wollen“ erklären sie hierdurch, dass das beanstandete Verhalten so (also ohne Geld) nicht zulässig sei, also nicht mehr erfolgen dürfe. Dieser Erklärungsinhalt ist (zivilrechtlich, dem sich das Presserecht als Nebengebiet unterordnen muss) eine Abmahnung, egal, was KSP dazu meint.

    KSP hätte wohl Recht, wenn sie beanstandeten, dass Personen behauptet hätten, sie wären zur Unterlassung aufgefordert worden. Denn das wurden diese anscheinend nicht. KSP kann aber nicht beanstanden, wenn Personen behaupten, sie seien abgemahnt worden. Denn das wurden diese m.E. bereits, sobald sie wegen ihres Verhaltens zur Zahlung aufgefordert wurden.

    Comment by BrainBug2 — 5.07, 2013 @ 20:54

  50. #48 Wieso „… also nicht mehr erfolgen dürfe (das Verhalten).“?

    Wenn jemand mir mein Auto klaut und es zu Schrott fährt, dann möchte ich auch nur das Geld haben. Den Schrott kann der Dieb behalten.

    Ich mahne also nicht ab, und verlange das Auto nicht zurück. Ich mache „lediglich“ meine Geldansprüche geltend.

    Das sei, so meinen es die KSP-Anwälte, kein Abmahngeschäft, erst recht kein schmutziges Geschäft.

    Ich habe dazu zwar eine andere Meinung und sehe in der KSP-Abzoche ein schmutziges Geschäft.

    Überlasse den Streit allerdings den Sprachaufsehern/Innen in unseren Gerichten.

    Comment by Rolf Schälike — 5.07, 2013 @ 23:17

  51. Da keine Schmähkritik vorliegt, dürfte Herr Stadler nicht verpflichtet sein, die abgemahnten Kommentare zu löschen. Eine falsche juristische Vokabel zu benutzen („Abmahnung“ statt SE-Geltendmachung), sei diese auch negativ besetzt, dürfte kein hinreichender Verstoß gegen die Meinungsfreiheit darstellen. Aus Laiensicht ist die Kanzlei KSP eine „Abmahnkanzlei“. Dies dürfte eine zulässige Meinungsäußerung sein, egal worum es sich nun im einzelnen bei den verschickten juristischen Schreiben handelt. Hierdurch kommt ein Werturteil zur Sprache und keine unwahre (ehrenrührige) Tatsachenbehauptung. Es kommt den Kommentatoren gerade darauf an, die Geschäftspraxis der Kanzlei KSP zu brandmarken und nicht auf die konkrete juristische Ausgestaltung der Massenbriefe.

    Comment by fernetpunker — 6.07, 2013 @ 03:41

  52. Machen die keine Abmahnungen und ist das Schreiben an Stadler keine Abmahnung?

    Comment by Matti — 6.07, 2013 @ 10:13

  53. http://www.regensburg-digital.de/urmann-und-collegen-porno-pranger-kanzlei-unterliegt-in-musterprozess/05072013/

    Comment by Franzy — 6.07, 2013 @ 14:00

  54. @BrainBug2
    Es ist keine Abmahnung. Es ist eine Rechnung.

    Und wenn man die Rechnung nicht zahlt, geschehn unausprechlich böse Dinge.

    Das ist nicht verboten.

    Diese Leute meinen, man würde sie verunglimpfen, wenn man verschiedene Dinge sagt, die nicht genau das bezeichnen, was sie tun. Sie haben damit Recht.

    Sie sind nur kleine billige Geldeintreiber überzogener Forderungen von Billigtextern, die alles abschreiben, aber behaupten es sei auf ihrem Mist gewachsen. Weder Ihre Existenz, noch die der Mandanten ergibt in der Evolution keinen Sinn. Eine Unterhaltung mit den Bakterien in meinem Klo ist interessanter, als die Schreiben dieser Leute.

    Sie sind es nicht wert, dass man Sie Abmahnanwälte nennt. [Ich kenne richtige Abmahner. Die hier zählen nicht dazu.]

    Comment by Shual — 6.07, 2013 @ 14:42

  55. Erstmal Danke! Danke für das „Zuhören“ und Danke für den Kampf gegen unbegründete Schadensersatzansprüche (ja auch ich als Laie habe gelernt ;-) oder auch nicht ). Mich ärgert an meinem Fall(dpa-ksp gegen petzold), daß mein Anwalt ordentlich Widerspruch beim Gericht in Hamburg eingelegt hat und der Dr.Röhnelt trotzdem mich weiterhin anschreibt und auch noch anruft mit der Bitte um Rücknahme des Widerspruches und Zahlung. Was sind das für Anwälte, die Ihre Kollegen austricksen und direkt den Mantant des Gegners hintenrum beeinflusst, einschüchtern, erpressen bzw. bedroht ?! Es ist eine Schande … leider reagiert die Anwaltskammer nicht. In meinen Augen ist damit dieses Organ überflüssig. Das werde ich denen noch schriftlich mitteilen und auch verschiedenen Presseagenturen (u.a. der dpa)zur Verfügung stellen.

    Comment by Tilo Petzold — 7.07, 2013 @ 00:06

  56. Hallo Tilo Petzold. Das Dresdner AG-Urteil 107 C 6827/12 würde mich interessieren. Auch das Aktenzeichen des Hamburger Verfahrens.

    Gibt es in Hamburg schon einen Termnin? Ich würde gerne mal eine solche Vehandlung life erleben. KSP droht nämlich auch gegen einen meiner Freunde.

    Das Theater möchte ich erleben.

    Comment by Rolf Schälike — 7.07, 2013 @ 06:31

  57. Hallo Herr Stadler,

    ich freue mich über Ihre Standhaftigkeit und versichere Ihnen, wie auch die vielen Anderen hier, unsere vollste Unterstützung zu.

    Wie ich bereits in meiner E-Mail ausführte, bleibe ich bei meiner Meinung, dass diese angeblichen ‚Anwälte‘ nur von ‚Kollege‘ zu ‚Kollege‘ kommunizieren, was sich auf die Aufklärung der angeblichen Urheberrechtsverletzungen bezieht.

    Der Blogbetreiber erhält jedenfalls nur eine Liste von URLs und erst wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, wird der Ton der Schreiben von ‚Drohung‘ auf ‚kollegiales Verständnis‘ umgeschaltet.

    Die ‚Forderungen‘ werden dann sogar dramatisch reduziert (in unserem Fall auf die Hälfte des ursprünglichen Betrages).

    Leider hat die freiwillige Zahlung der Beträge dann zur Folge, das man mit Hilfe von „Textguard“ und „Contentpatrol“ weiter ‚ausspioniert‘ wird und weitere angebliche Urheberrechtsverletzungen, die wahrscheinlich schon Jahre zurückliegen, ins Haus geflattert kommen. Merke: „Da ist was zu holen … “

    Neulich bekamen wir sogar einen Anruf von einer Dame, die sich anonym gab und uns nahelegte, die Forderung doch nun endlich zu bezahlen. Über den eigentlichen Sachverhalt, wofür und warum wir bezahlen sollen, konnte sie uns aber nichts sagen. Es scheint, als würden jetzt auch Unbeteilgte oder Callcenter in diese Geschäfte mit hineingezogen.

    Wir können nur hoffen, dass sich dieses miese Geschäft mit seinen zweifelhaften Machenschaften bald selbst erledigt oder die Drahtzieher mal an einen Gegner geraten, der im Rahmen einer vernünftigen Rechtsprechung damit kurzen Prozess macht!

    Comment by Redakteur — 7.07, 2013 @ 16:23

  58. Hallo Herr Rolf Schälike in dem Dresdner AG-Urteil 107 C 6827/12 ging es um paypal. Es wurde behauptet von Ksp/paypal ohne Beweise … und hier wurde mal Recht gesprochen. Ich vermute mal, daß die Ksp die Adressen von Paypal auch für andere Fälle verwenden …das konnte ich deutlich in meinem Fall bzw.Fällen feststellen – Fehler in den Adressen. Auch in dem jetzigen Fall gibt es jede Menge Ungereimtheiten … mehr will ich jetzt noch nicht verraten. Ich würde mich freuen wenn viele dem Spektakel in Hamburg beiwohnen. Hamburg wird eine harte Nuß, weil in Hamburg ja die Ksp ist und man sich dor“gut“ kennt…. warum muß ich eig. nach Hamburg, wenn es eine Schadensersatzklage ist – warum nicht mein Wohnort -wenn ich kein Vergehen im Internet begangen habe – warum dann fliegender Gerichtsstand. Naja ich hoffe meine Anwälte biegen das für mich alles gerade(hört sich an, als ob ich ein Verbrecher bin).Ob der Dr. Röhnelt überhaupt den Fall dann noch machen wird ist fraglich.?!

    Comment by Tilo Petzold — 7.07, 2013 @ 18:46

  59. Es wurde behauptet, ich hätte bei paypal Schulden. Diese konnten nicht bewiesen werden. Daher unterlag Paypal. Paypal versendet keine Mahnungen oder Rechnungen – da bekommt man gleich einen Brief von Ksp mit hohen Unkosten. Ich denke Ksp kauft solche Irrläufer von paypal für wenig Geld auf und versuchen dann mit allen Mitteln das volle Geld und ihre Unkosten einzutreiben. Ich könnte ja noch mehr über paypal schreiben, lasse es aber lieber. Wie schon geschrieben …. Der Fall wurde vor Gericht zu meinen Gunsten geklärt. Ein Danke an meine Anwälte …

    Comment by Tilo Petzold — 7.07, 2013 @ 22:16

  60. Grüß Gott Herr Stadler grüß Gott nach Bayern , das Kommentar “Gaukler und Fallensteller mit System” ist wie Sie unschwer erkennen können von mir . Zunächst darf ich innen bescheinigen das Sie einer der wenigen Anwälte in Deutschland sind, die fachlich kompetent und Seriös erscheinen .
    Dies kann man von der besagten KSP Kanzlei nicht behaupten , demnach bin ich gerne Bereit bei Ihnen den Beweis anzutreten . Die Probleme die mitunter auch bekanntlich bei den Tatrichtern liegt sind uns ja alle bekannt ( Gustel Mullath u.a. ) . Bei meiner Sache mit der KSP Kanzlei hatte der Tatrichter im Widerspruch des Mahnverfahren den Rechtsstreit zu gelassen . In der Mündlichen Verhandlung jedoch sind Rechtsfehler Protokolliert . Mein Antrag dies um den Tatbestand nach § 320 ZPO um die Anerkenntnis zu ergänzen und anschließend eine Entscheidung über die beantragte Urteilsergänzung zu treffen folgte der Richter nicht . Er führte aberwitzig , aus es gibt keiner Tatbestand . Ich habe alle Instanzen durchlaufen bis hin zur Petition um die Sache substantiiert Aufzuklären . Es genügt nicht um den Beibringungsgrundsatz 139 ZPO und der damit verbunden Wahrheitspflicht gem. 138 ZPO .
    Bezeichnend ist auch bei dieser Kanzlei , das zuvor mehrfach Euro- Cent -beträge auf mein Konto als Guthaben überwiesen wurden , auch mit Angaben von Telefonnummern . Aber dieses Herr Stadler werde ich noch klären , beim Datenschutzbeauftragten der Bank , dessen Ansehen in der Analogie mit Ausspähen solcher Systematik dieser KSP Kanzlei nicht gerade gefördert wird .
    Der Prozessbetrug ist ein klassischer Dreiecksbetrug nach § 263 StGB, bei dem der getäuschte Spruchkörper des Gerichts (Richter) die Vermögensverfügung zu Lasten einer Partei oder des Angeklagten durch das Urteil vornimmt
    Der Prozessbetrug ist der Betrug in einem gerichtlichen Verfahren jeder Art durch Täuschung des Gerichts über urteilsrelevante Tatsachen mit dem Ziel, eine günstigere Entscheidung mit finanziellen Vorteilen zu erreichen. Die Vermögensverfügung erfolgt dabei mit dem Urteil durch den Richter.
    Der Versuch beginnt bereits mit dem Einreichen der wahrheitswidrigen Klageschrift bzw. des Schriftsatzes.
    Ich suche übrigen , nicht nur für mich , einen guten uns seriösen Rechtsanwalt zur Schadenersatzforderung in einer Häufung von Fällen die alle Tatbestandlich substantiiert sind . Und für einen RA lediglich noch kleines Beiwerk an Aufwand darstellt zur Füllung eines Sommerloches dienlich sein könnte .
    Ein freundlichen Grüß Gott nach Bayern

    Comment by huthnorbert — 8.07, 2013 @ 09:17

  61. Die zuständige Rechtsanwaltskammer liest bereits mit und ist stolz auf Herrn Stadler, der seiner Zunft alle Ehre macht. Das kann man nicht von allen Kanzleien behaupten!

    KSP soll ruhig kommen, wir warten!

    MfG!

    Comment by Mitarbeiter RA-Kammer — 8.07, 2013 @ 12:32

  62. Sollte es zu einer Klage kommen, bin ich dafür, der Kanzlei Stadler auf ein eigens eingerichtetes Konto, welches hier und überall veröffentlicht werden kann, oder der bestehenden Bankverbindung unter dem Verwendungszweck „Freiheitskampf“ Geld zu überweisen. Nicht genutztes Kapital kann Herr Stadler später für einen guten Zweck spenden. Ich verzichte auf Nachweise darüber.

    Diese Plattform kann man nur unterstützen, und sie wird unterstützt!

    Comment by Georg — 8.07, 2013 @ 13:03

  63. Und nur zur Information:

    Die Kammer beschäftigt sich grundsätzlich erstmal und vornehmlich mit den Beschwerdeführern, in diesem Falle KSP. Man darf vermuten, daß sich diese Herrschaften nicht damit anfreunden werden, daß sich das Augenmerk der Kammer zunächst auf sie selber richtet und erst dann auf den Beklagten.

    Eine Beschwerde sollte daher gut überlegt werden, vor allem, wenn man selber bei einer Betrachtung unter der Lupe nicht bestehen könnte.

    Comment by Georg — 8.07, 2013 @ 13:37

  64. Ps:

    Das letzte Blog vom 03.07., hat KSP schon gewonnen? Um diese Kanzlei kümmert sich jetzt ganz unaufgefordert die Anwaltskammer, die informiert ist.

    Wird mal Zeit für ein neues Blog. Genug von KSP, dem Häschen in der Grube. Die werden nur eines machen:

    Gar nichts. Wette?

    Und sollte was von KSP kommen, steht dieser Strang wieder oben, wird aktiviert.

    Herr Stadler, lassen Sie sich nicht ablenken von Kanzleien, die bald pleite gehen. Sie sind geschützt, würden finanziell supportet, haben jederzeit Rat und Tat der Gemeinde! Nicht ducken, sondern mucken, so kennen wir Sie!

    Auf zu neuen Ufern. Es gibt viel Arbeit!

    Comment by Georg — 8.07, 2013 @ 14:27

  65. Die Kammer ist loyal … gegenüber der Ksp. Ich habe einen Brief vom Vorstand vorliegen … man schweift ab, man umschreibt und die Briefe mit Drohungen der Ksp sind i.O. Ich kann damit leben und klar bin ich enttäuscht. Es wäre auch ein Wunder … „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Also wartet nicht auf eine Reaktion der Hanseatischen Anwaltskammer.

    Comment by Tilo Petzold — 8.07, 2013 @ 16:07

  66. KSP pervertiert mehr und mehr die Anwaltsfunktion, nicht nur mit den „Abmahnungen“, die man – wenn es nach KSP geht – nicht mehr als „Abmahnung“ bezeichnen darf. KSP möchte nun auch die Meinungsfreiheit einschränken und „abmahnen“. Es wird höchste Zeit, dass die BMJ, Frau Leuthäuser-Schnarrenberger, endlich ihr Gesetzesvorhaben durchbringt, damit diese Art von „Rechtsvertretern“ in die Schranken gewiesen wird.

    Comment by Günter Schott — 8.07, 2013 @ 16:12

  67. @Tilo

    …nicht mehr lange! Warte ab.

    Comment by Georg — 8.07, 2013 @ 16:39

  68. Familienfreundliches Unternehmen und
    Beste Ausbildungsbetriebe 2012 – bedeutet bestimmt die vermehren sich wie die Großfamilie auf RTL

    Comment by Familienfreundliches Unternehmen — 8.07, 2013 @ 20:49

  69. Es wird höchste Zeit, daß die KSP mal einen Schuß vor den Bug bekommt!

    Ist man erstmal Anwalt, kann man in Deutschland tun und lassen was man will – das beweist die KSP eindrucksvoll. Anstand und Moral spielen keine Rolle. Keiner will einen Anwalt daran hindern. Im Falle KSP verweigern Staatsanwälte ebenso ihre Pflichten wie die zuständige Anwaltskammer.

    BRAO § 43 Allgemeine Berufspflicht
    Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.

    Offensichtlich hat die Rechtsanwaltskammer weltfremde Vorstellungen davon. Was die KSP da treibt ist zutiefst verachtenswert und schadet dem Berufsstand wesentlich! Weshalb Hr. Stadler solche Leute als „Kollegen“ bezeichnet ist mir deshalb nicht verständlich.

    Comment by Jens — 9.07, 2013 @ 11:25

  70. Da muss man unwillkürlich schmunzeln. Ich glaube nicht, dass die Kollegen von KSP einen solchen, neuerlichen Blogbeitrag mit ihrer Anfrage bezwecken wollen. Jetzt hat der Google-Bot wieder ein paar „Fachbegriffe“ für sein autocomplete zum Thema KSP ;-) Hut ab für die individuelle Interpretation des schon genannten Streisand-Effektes… A.H.

    Comment by RA Hellinger — 9.07, 2013 @ 14:06

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