Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.6.13

Google reagiert auf das Leistungsschutzrecht

Am 1. August tritt eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft, durch das das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse eingeführt wird. Ob diese gesetzliche Regelung überhaupt zu relevanten Änderungen führen wird, ist unklar. In ersten wissenschaftlichen Veröffentlichungen (vgl. z.B. Kahl, MMR 2013, 348) wird bereits die Auffassung vertreten, dass dieses Leistungsschutzrecht nur dann eingreift, wenn längere Textpassagen oder ganze Artikel übernommen werden. Das ist aber bereits nach dem bislang geltenden Urheberrecht untersagt.

Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit hat Google jetzt reagiert und bekannt gegeben, dass der Dienst Google News ab dem 01.08.2013 nur noch die Inhalte derjenigen Verlage anzeigen wird, die mittels eines von Google neu eingerichteten Bestätigungssystems der Darstellung ihrer Inhalte bei Google News ausdrücklich zustimmen. Hierzu muss zuerst über die Google Webmaster Tools verifiziert werden, dass man Inhaber einer bestimmten Website ist. Anschließend muss für diesen verifizierten Inhalt die neugeschaffene „Google News-Bestätigungserklärung für deutsche Verlage und Webpublisher“ abgegeben werden. Anschließend werden die entsprechenden (Verlags-)Inhalte wieder bei Google News indiziert und angezeigt.

Das ist im Grunde genau das Ergebnis, das die Verlage nicht erreichen wollten. Die Verlage haben jetzt nämlich nur die Wahl draußen zu bleiben oder per ausdrücklicher Erklärung ihre Inhalte kostenlos für Google News freizugeben. Beispielsweise ZEIT Online hat bereits erklärt, dass es das von Google angebotene Opt-In nutzen wird, um seine Inhalte weiterhin bei Google News angezeigt zu bekommen. Man darf gespannt sein, wie andere Verlage nun reagieren.

posted by Stadler at 17:10  

23 Comments

  1. Und dabei ist das „nur“ Google News. Man stelle sich vor, der Suchindex würde ein ähnliches Opt-In bekommen…

    Comment by Aljoscha Rittner — 21.06, 2013 @ 17:14

  2. die Süddeutsche wird wohl auch zustimmen:

    http://www.sueddeutsche.de/digital/reaktion-auf-leistungsschutzrecht-verlage-muessen-veroeffentlichung-in-google-news-zustimmen-1.1702722

    Comment by steff — 21.06, 2013 @ 17:21

  3. Es war doch nun wirklich schon lange im Voraus abzusehen, dass es so kommt. Dass es so kommen *musste*. Wie blöd sind denn eigentlich die Verleger in unserem Lande, dass sie glaubten, das würde nicht so enden?

    Klassischer Fall von Eigentor. Und besser konnte Google gar nicht reagieren.

    Comment by Mäuseturm — 21.06, 2013 @ 17:26

  4. Ich bin ein bisschen verwirrt:
    Gilt das jetzt nur für deutsche Verlage oder für alle deutschen Webseitenbetreiber, also u.a. auch Foren-Betreiber ?

    Comment by Erdmännchen — 21.06, 2013 @ 17:28

  5. Es müsste eigentlich für alle europäischen Verlage bzw. Unternehmen gelten, die nach deutschem LSR Rechnungen stellen könnten.

    Comment by Thomas M — 21.06, 2013 @ 17:55

  6. Woraus ergibt sich jetzt aus dem Gesetzestext, dass sich die LSR nur auf Google News bezieht, und nicht auf die normale Google-Suche?

    Comment by Lutz — 21.06, 2013 @ 18:03

  7. Das ist mal wieder dermaßen genial von Google:

    Einfach analog zur Beweißlastumkehr vorzugehen und den Verlagen den Ball zuspielen. Dann sich zurücklehnen und warten, bis wohl nur noch der Springer-Verlag übrig bleibt. Der verbarrikadiert sich dann hinter diversen Paywalls und schafft sich damit quasi selbst digital ab.

    Die Entwicklung ist auf mehreren Ebenen interessant: Eine davon ist mal wieder die Erkenntnis, dass der Lobby-Einfluss auf nationale Gesetzgebung (Springer mittels LSR) nicht ausreicht, um internationalen monopolähnlichen Markanteil und Handlungsspielraum (Google) entgegenzuwirken.

    Google 1 – 0 Verlegerlobby.

    Comment by Beobachter — 21.06, 2013 @ 18:12

  8. So ist das im Neuland. Wenn man sich partout international isolieren will wie Angela Merkel mit ihrem absurden Leistungsschutzrecht, dann werden sich die Betroffenen gegen solche nationalistischen Sonderbehandlungen wehren. Google macht es richtig.

    Warum soll Google rechtliche Risiken eingehen für eine Kanzlerin, die offen die Stasi und Gestapo-Tradition pflegen will und hunderte von Millionen für die Belauschung von E-Mail und Telefonaten ausgeben will, um wie die Stasi Briefe und Telefonate mitzulesen und damit die DDR hinrichten. Google hat kein Interesse daran, die BRD hinzurichten, nur weil Höpfner auf Staatskosten mit gefuttert hat, als Ackermann seine Geburtstagsparty von Merkel im Kanzleramt ausrichten ließ.

    Das System Merkel erodiert. 500 Mio € für bewaffnete Drohnen gegen die eigene Bevölkerung.

    Rechtswidrig Tornado-Kampfflugzeuge gegen friedliche Demonstranten,
    http://www.sueddeutsche.de/politik/tornados-ueber-heiligendamm-mit-panzern-und-jets-gegen-demonstranten-1.777162
    Zivilflugzeuge abschiessen wollen über Frankfrut/Main bei Denunziantenanrufen
    http://www.zeit.de/online/2007/01/terror-abschuss-schaeuble

    Zigtausend Beamte verhöhnen und verspotten, die sich seit bis zu 25 Jahren mit dem Internet in Deutschland beschäftigen, dass die keine Ahnung hätten und sich im Neuland befänden (nach SigG, §126a BGB, §3a VwVfG, und und und.)

    Das Leistungsschutzrecht ist nur ein Baustein, der zeigt, wie Merkel die Republik hinrichtet. Google wehrt sich gegen diesen Internethass zurecht.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 21.06, 2013 @ 18:15

  9. Damit bleibt vom LSR nur noch das übrig, vor dem bereits einige Mahner gewarnt haben. Eine Gesetzeskeule, die man auf die sog. Gegenöffentlichkeit (Blogger, Twitterer etc.) anwenden kann. Zitate und Verlinkungen auf die sich selbst gern so nennende „Qualitäts“-Presse werden ab dem 1. August zum Wagnis werden.

    Comment by SC — 21.06, 2013 @ 19:01

  10. Ich verfahre schon lange so: Ich kaufe nur noch die Zeitungen/bezahle nur noch für die Leistungen, bei denen die Verlage mir ausdrücklich erlauben, mit dem verlagseigenen Verbaldurchfall zu machen was ich will.
    Da ich nicht google bin, räumt mir keiner diese Rechte ein. So ein Pech aber auch. Ich kann damit leben. Würden 80mio weitere Bundesbürger doch auch damit leben können, dann gäbe es diesen Boulevard-Schrott gar nicht mehr.

    Seriöse Zeitungen haben den Sprung ins neue Jahrtausend eh nicht miterlebt.

    Comment by maSu — 21.06, 2013 @ 19:44

  11. Schon heute sind Kleinstzitate unheberrechtlich geschützt. Übernimmt ein Blogger z.B. dpa-Meldungen aus einer Internet-Zeitung oder dem Internet, dann wird er heute schon kostenpflichtig von der Kanzlei ksp abgemahnt und zur Kasse gebeten. Dass auch in dem Fall, wenn der Blogger gar nicht wusste, dass es sich um eine dpa-Meldung handelt.

    Wer hilft den Abzockern und Plünderern die Urheberrechtsverletzer zu finden?

    Google!!!

    Comment by Rolf Schälike — 21.06, 2013 @ 21:25

  12. Sein Urheberrecht kann man ja nicht abtreten, sondern nur die Nutzungsrechte erteilen. Die Frage ist, was die Verlage da wirklich abtreten und ob bei übernommenen Bildern oder längeren Texten nicht doch noch Ansprüche an google gestellt werden können.
    Hat schon jemand die tatsächliche OptIn-Erklärung gesehen?

    Comment by Ralph Lange — 22.06, 2013 @ 00:14

  13. Hm, ich glaube ja auch nicht, daß die ganze Sache originär gegen Google ging. Daß sich die paar popeligen deutschen Vnicht mit Google anlegen können, müßte selbst diesen realitätsverweigerern klar gewesen sein.
    Ich glaube ehe, es richtet sich gegen die Blogger und Co. Denen sollen die Möglichkeiten beschnitten werden.

    Wenn Google jetzt noch melden würde, daß die die Bestätigung kostenpflichtig wird, wäre mir das ne Flasche Champus wert.

    Comment by Hustenstorch — 22.06, 2013 @ 00:26

  14. Ist das überhaupt was neues. Aus Opt-In Double-Opt-In?

    Comment by Mirco — 22.06, 2013 @ 11:50

  15. Natürlich kann man glauben, dass unsere Verleger so blöde waren und glaubten, dass google pro news einen Betrag x pro klick bezahlen würde. Dieses Topmanagement solle in diesem Gedanken so gefangen gewesen sein, dass sie die Wirklichkeit auch anderswo in Europa nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Und ich hatte bis zum 4. oder 5. Jahr auch noch an den Weihnachtsmann geglaubt.
    Man kann jedoch auch wie eine Minderheit von Verschwörern glauben, dass die Verlage ganz andere Ziele im Sinn hatten.
    Daher bringen es @sc und @RolfSchälike auf den Punkt:
    Ziel sind die unliebsame Konkurrenz von Bloggern hinzurichten und natürlich auch den laufend anwachsenden ehemaligen „Kollegen“ der Juristen im Bundestag ein sicheres Zubrot zu bescheren.

    Comment by ralf sippel — 22.06, 2013 @ 15:36

  16. Erscheinbt eine vermeintliche zu verbietende Äußerung – egal ob wegen möglichen, eigebildeten Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder wg. Vertsoß gegen das Urheberrecht – unbeabsichtigt unter den ersten 10 Google-Treffern, dann entscheiden unsere Schwarzkittel rechtsirrig aber frei und unabhäöngig gegen die Meinungsfreiheit.

    So geschehen z.B. beim Amtsgericht Hamburg 36A C 215/09 v. 20.10.2010.

    Comment by Rolf Schälike — 22.06, 2013 @ 15:58

  17. Muss richtig heißen: So geschehen z.B. beim Amtsgericht Hamburg 36A C 215/09 v. 20.10.2009.

    Comment by Rolf Schälike — 22.06, 2013 @ 15:59

  18. @An die Vollpfosten, die jemals Facebook genutzt haben:

    Es wird veröffentlicht, daß FB (Datenkrake und Datenschleuder) millionenfach private Daten an Dritte ohne Erlaubnis weitergeleitet hat. Ups, Fehler, sorry. Das war es.

    Rechtliche Schritte? Fehlanzeige
    Strafanzeige? Nix

    Leider wird in der Presse ein Punkt immer gerne nicht genannt, den ich hier daher betone: Der Fehler besteht seit über einem Jahr!

    Da wünscht man den Vollpfosten weiterhin viel Spaß auf Facebook.

    Und vor allem:

    Die Vollpfosten haben es verdient.

    Comment by Exe — 23.06, 2013 @ 15:03

  19. Als ob das der letzte Schritt wäre.

    Genau wie in Belgien werden die Verlage nun Google darauf verklagen die Inhalte zu verbreiten und – wie man die deutschen Gerichte kennt – werden Recht bekommen.

    Comment by Lenny — 25.06, 2013 @ 11:29

  20. Google kann nur deshalb seine Topanwälte von der Leine lassen, weil die User die Firma stark gemacht, zu einem Monopolisten hochgepusht haben!

    Es geht auch umgekehrt, doch dazu bedarf es einem gemeinschaftlichen Verstand und Solidarität.

    Wenn die Weltgemeinschaft aller Webler nur einmal ihr Hirn anstrengen würden, sofort in Aktionen handeln würden, der Nichtnutzung nämlich, dann wäre die Firma Google in ein paar Monaten erledigt.

    Leider sind die meisten Webler doof wie Brot, und daher freut sich Google noch lange über besten Umsatz.

    Ich verzichte schon immer, mir fehlt es an nichts. Ganz im Gegenteil. Ich lehne mich bei jedem Skandal gemütlich zurück und genieße das Chaos.

    Comment by Exe — 27.06, 2013 @ 21:21

  21. Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere unentgeltliche Verwendung von Verlagsinhalten bei Google News bestätigen.

    Comment by Dana Q. Booth — 29.06, 2013 @ 00:19

  22. armer spiegel. willkommen im internet! beschwert sich die redaktion umgekehrt auch, dass täglich mio zugriffe über die treffer bei google zu spiegel.de gelangen und somit eine menge geld über werbung einbringen? und das unglaubliche daran: google verlangt noch nicht mal was dafür!

    Comment by Guillermo Weaver — 4.07, 2013 @ 10:51

  23. armer spiegel. willkommen im internet! beschwert sich die redaktion umgekehrt auch, dass täglich mio zugriffe über die treffer bei google zu spiegel.de gelangen und somit eine menge geld über werbung einbringen? und das unglaubliche daran: google verlangt noch nicht mal was dafür!

    Comment by Sue Humphrey — 8.07, 2013 @ 10:45

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