Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.5.13

Aufruf zum Thema Filesharing/Störerhaftung

Am kommenden Montag findet im Unterausschusses Neue Medien des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zur WLAN-Störerhaftung statt. In der parlamentarischen/politischen Diskussion wird nun offenbar verstärkt die Behauptung aufgestellt, Filesharing-Abmahnungen beträfen nur Privathaushalte, Gewerbetreibende, insbesondere Gastwirte und Hoteliers würden gar nicht abgemahnt.

Dass das nicht zutreffend ist, weiß ich schon aus meiner eigenen Sachbearbeitung. Gerade Hotels, Pensionen und Gaststätten, die ihren Gästen Internetzugang zur Verfügung stellen, bekommen immer wieder Abmahnungen.

Der als Sachverständige geladene Ulf Buermeyer sucht hierzu noch konkrete Beispiele, um das Problem plastisch zu machen und auch der These entgegen zu treten, Gewerbetreibende und Gastwirte würden überhaupt nicht abgemahnt.

Ich bitte, betroffene Gewerbetreibende und Gastwirte sich bei mir zu melden, ich werde dann an Ulf Buermeyer weiterleiten. Gilt natürlich auch für Anwaltskollegen, die (anonymisiert) Beispielsfälle beitragen können oder wollen.

posted by Stadler at 08:56  

37 Comments

  1. Selbstverständlich sind auch Hotels massiv von Abmahnungen in Sachen Störerhaftung betroffen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) steuert seine Erkenntnisse gerne bei und steht für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung.

    Markus Luthe
    Hotelverband Deutschland (IHA)
    http://www.hotellerie.de

    Comment by Markus Luthe — 10.05, 2013 @ 09:40

  2. Moin Herr Kollege,

    wir hätten da einige Fälle für den Herrn Sachverständigen. Hostels, Hotels, Obdachlosenunterkünfte, Autohäuser etc. mit z.T. diversen, aktuellen Filesharing-Abmahnungen (Musik, Serien, Filme etc.).

    Comment by Lars Rieck — 10.05, 2013 @ 10:04

  3. Hallo Herr Kollege Rieck,
    es vor allem darum, verschiedene Fallkonstellationen darzustellen, um die Breite des Problems deutlich zu machen, und um Zahlen, die man dann (halbwegs plausibel)
    hochrechnen kann.

    Vielleicht könnten Sie mir per E-Mail (an ts@cplus.de), wenn es Ihre Zeit erlaubt, ein bisschen was zu den einzelnen Fällen schildern. Wer mahnt ab, wer ist der Betroffene (Branche), wieviele Fälle dieser Art haben Sie auf dem Tisch?

    Wäre sehr nett. Danke.

    Comment by Stadler — 10.05, 2013 @ 10:15

  4. Ein Beispiel, das ich als Gast kenne:
    Hotel Langwasser in Nürnberg. War früher gratis, heute verdient da ein Dienstleister, sodaß der Hotelier nicht mehr haftbar ist.
    uhu

    Comment by uhu — 10.05, 2013 @ 11:07

  5. @Kommentar 3: Das könnte auch ein Chilling-Effekt sein. (Angst vor Abmahnung -> Auslagerung des WLAN an Dienstleister.)

    Sollten Chilling-Effekte ebenfalls von Interesse sein, könnte ich meine Schwester bitten, sich bei Ihnen zu melden. Sie vermietet mehrere Ferienwohnungen im Raum Hamburg und hat genau deshalb auch einen solchen Dienstleister-Vertrag geschlossen, nachdem die erst ewig lange kein WLAN freigegeben hat. (Mir bitte zusätzlich per Mail Bescheid geben, ich werde die Diskussion eher nicht eng verfolgen, wenn es nicht ohnehin eine Mail bei neuen Einträgen gibt.)

    Comment by Johannes — 10.05, 2013 @ 11:15

  6. http://heise.de/-1499324 ← das wäre ein öffentlich bekannter Fall.

    Comment by Drizzt — 10.05, 2013 @ 11:18

  7. Noch ein Hinweis: Mir hat gerade jemand gesagt, der Deutsche Tourismusverband (DTV) hätte was zum Runterladen zur Haftungsabwälzung. Vielliecht haben die ja auch noch mehr Erfahrungen mit Betroffenen.

    Comment by Johannes — 10.05, 2013 @ 11:27

  8. ich weiss es vom Cafe Aspekt in Freiburg.. fehlt aber da Anschrift & Kontakt..

    Comment by uli — 10.05, 2013 @ 11:59

  9. die kohlenquelle („koppe“, Kopenhagener Straße 16) in berlin hatte mehrmals abmahnungen erhalten, bis der betreiber sein wlan ebenfalls aus diesen gründen an einen externen anbieter abgegeben hatte. ein VTler würde jetzt vermuten, daß diese abmahnungen das abgeben an einen externen anbieter forcieren sollten.

    Comment by DasKleineTeilchen — 10.05, 2013 @ 12:01

  10. Sind Bibliotheken und Hochschulen auch betroffen? Viele Bibliotheken bieten ja WLAN für ihre Nutzer an.

    Comment by CH — 10.05, 2013 @ 12:09

  11. Also in den Hamburger Bücherhallen gibt es auch WLAN aber man muss sich mit seiner Ausleihkarte anmelden.
    Ich würde davon ausgehen das die Aktivitäten zurückverfolgbar sind.(über eine eigene Ip)

    Comment by Highwaystar — 10.05, 2013 @ 13:00

  12. Wir betreuen einige Firmen die ihren Kunden WLAN bei Besuchen zur Verfügung stellen wollen und transparente Proxys/Logging usw. implementieren müssen, obwohl es Ihnen eigentlich egal ist was die Kunden nun genau tun.

    Comment by Finkregh — 10.05, 2013 @ 14:02

  13. Krankenhäuser sind ebenfalls betroffen – Patienten-[W]LAN. Einen konkreten Fall kenne ich.

    Comment by Politiraptor — 10.05, 2013 @ 15:16

  14. @CH: Unwahrscheinlich, das Unis Betroffen sind. Alle mir bekannten deutschen Unis machen ihre wlans per Verschlüsselung+Zertifikat-Auth zu. Keine offenen wlans, nirgends. Gast-Zugänge sind gelegentlich vorhanden, aber crippled.

    Comment by aeon — 10.05, 2013 @ 15:20

  15. Ich kann mit zwei Abmahnungen eines Potsdamer Jugenclubs dienen. Wenn das hilft steh ich gern zur Verfügung!

    Comment by Ronni Krug — 10.05, 2013 @ 15:33

  16. Und wenn die Fallbeispiele zusammengesammelt sind, was soll das bewirken? NIX!

    Wo ist das eigentliche Problem? Was soll erwirkt, bewiesen werden (und nicht bewiesen werden kann)? Was soll damit erreicht werden?

    Comment by Freitag — 10.05, 2013 @ 15:36

  17. Ps. Bewiesen wir nur eines:

    Wer ein öffentliches WLAN anbietet, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.

    Comment by Freitag — 10.05, 2013 @ 15:38

  18. Mir sind aus meiner Praxis mehrere Fälle aus dem Beherbergungsgewerbe (Pensionen, Hotels) wie auch ein Fall, in dem es einen Verpächter von Yacht-Liegeplätzen getroffen hat, bekannt. In einem Fall wurde der Betreiber eine „Internet-Cafe“ abgemahnt. Auch ein produzierendes Unternehmen (Metallverarbeitung) wurde abgemahnt. Es geht nach meiner Erfahrung „quer Beet“

    Comment by WN — 10.05, 2013 @ 15:57

  19. Ein sehr „nützlicher“ Hinweis. Herr Stadler hat um non-anon-Beiträge gebeten.

    Ich weiß aber jetzt schon, wo es endet. Niemand meldet sich. Nur hier, im Schutz der Dunkelheit, da krabbeln die Mäuse nutzlos herum.

    Comment by Freitag — 10.05, 2013 @ 16:09

  20. Könnte sowohl Hotels, Pensionen, Vermieter von Ferienhäusern und auch Krankenhäuser bieten.

    Comment by RAGerth — 10.05, 2013 @ 16:16

  21. Wir vertreten zahlreiche Unternehmen, gewerbliche Vermieter, Vermieter von Ferienhäusern kleine Hotels, Pensionen, Internet-Cafés, Cafés und Restaurants, aber sogar Bildungseinrichtungen, Schulen. Aus unserer Erfahrung wird bei den Abmahnkanzleien keinerlei Unterscheidung zwischen privat und gewerblich vorgenommen. Bei Bedarf gern melden.
    RA Metzler
    http://www.rechtsanwalt-metzler.de

    Comment by RA Metzler — 10.05, 2013 @ 16:30

  22. Hallo Tom,

    mir liegen einige Fälle vor, in denen Hotelbetreiber oder auch öffentliche Träger, wie die VHS abgemahnt worden sind, jedoch war es hier so, dass aus der reinen Auskunft des Providers nicht erkannbar war, dass es sich um ein Hotel oder um einen Beherbergungsbetrieb handelt, da der Anschluss auf eine natürliche Privatperson angemeldet war.
    Einzige Ausnahme sende ich Dir per e-Mail zu – war eine Abmahnung von Rasch aus 2010 an einen Klinikbetreiber.

    Comment by Markus v. Hohenhau — 10.05, 2013 @ 17:04

  23. Das Hotel, in dem ich unter der Woche schlafe, hatte auch schon eine Abmahnung bekommen. Seit her muß man sich ein Ticket holen und sich mit dem über eine Weboberfläche anmelden.

    Comment by Thilo — 10.05, 2013 @ 18:26

  24. Das Hotel, in dem ich unter der Woche schlafe, hatte auch schon eine Abmahnung bekommen. Seit her muß man sich ein Ticket holen und sich mit dem über eine Weboberfläche anmelden.

    Dieses Beispiel zeigt einen Aspekt, der mir allzu leicht vergessen zu werden scheint und der deshalb auch im Unterausschuß Neue Medien des Bundestags hervorgehoben werden sollte:

    Solche Anmeldeprozeduren (Beschränkung auf einen bestimmten, berechtigten Nutzerkreis) sind völlig wertlos im Hinblick auf das, um was es bei der Störerhaftung geht. Anmeldeprozeduren können nur dann die (vom BGH postulierte) Störerhaftung des Betreibers (Lokal/Bibliothekt/etc.) abwenden, wenn durch sie effektiv die Identifizierung des eigentlichen Rechtsverletzter ermöglicht würde. Das geht aber nur, wenn das konkrete Benutzungshistorie des eingeloggten Nutzers protokolliert würde. Dies ist aber nach geltendem Recht ausgeschlossen (TKG).

    Auf diesen Aspekt habe ich bereits im Vorfeld der Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ in http://www.heise.de/tp/artikel/32/32466/1.html hingewiesen.

    Comment by O. García — 10.05, 2013 @ 23:24

  25. Bevor ich nen externen Dienstleister reinlasse, würde ich nen anonymen VPN bzahlen. Der ist billiger und außer Reichweite der deutschen Abmahnanwälte, da diese eh nicht loggen.

    Comment by Bernd v. Lauert — 11.05, 2013 @ 01:52

  26. Ist das hier ein Forschungsprojekt?

    http://www.internet-law.de/2009/02/rechtsanwalt-sucht-abmahnungen-fur-forschungsprojekt-und-prangert-abmahnende-an-2.html

    Nur Spaß; der Unterschied ist evident…

    Comment by Christian — 11.05, 2013 @ 02:01

  27. Ja und?
    Verstehe – offen gesagt – den Aufruf nicht…

    Artikel 3, GG!!!

    Störerhaftung bei Filesharing gehört GENERELL abgeschafft!
    Simple as that!

    Eine Störerhaftung macht m.M.n. sowieso nur Sinn wenn man sich dagegen versichern kann – Vgl. KFZ-Haftpflicht…
    Think about it!

    Comment by Behaarte Uhse — 11.05, 2013 @ 02:44

  28. Gerichtsurteil erlaubt anonyme Nutzung offener WLANs
    Von Andreas Müller | Veröffentlicht am: 16.07.2012 um 19:25h | 6 Antworten

    Ein bereits Mitte Januar gefälltes Urteil des Landgerichts München I, das heute veröffentlicht wurde, könnte eine kleine Revolution bei der umstrittenen Störerhaftung für offene WLANs darstellen: Die Richter stellten fest, dass Anbieter offener WLANs nicht verpflichtet sind, die Nutzerdaten ihrer Teilnehmern zu registrieren. Warum dieses Urteil weitreichende Folgen haben könnte, erklärt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

    “Wenn eine Identifizierung von Nutzern kostenloser Hotspots nicht erforderlich ist, wie das Landgericht München festgestellt hat, dann ist sie auch nicht zulässig: Denn das Telekommunikationsgesetz verbietet die Erhebung nicht erforderlicher Daten. Also handeln alle die Anbieter kostenloser Hotspots rechtswidrig, die von Nutzern zur Zeit noch eine Anmeldung oder Registrierung verlangen, bevor der Zugang freigegeben wird. Diese Praxis muss jetzt ein Ende finden. Sie ist außerdem auch ziemlich sinnlos, weil viele Menschen bei der Registrierung schon jetzt einen Fantasienamen angeben.”

    Auch Markus Beckedahl vom Digitale Gesellschaft e.V. begrüßt das Urteil:

    Das Urteil des Landgerichts München geht in die richtige Richtung. Auch wer privat sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, sollte dafür belohnt und nicht bedroht werden. Wie man das erreicht, haben wir vor wenigen Wochen als Copy+Paste-Lösung für die Politik zur Verfügung gestellt – mit einer einfachen Gesetzesänderung.

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    Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Digital Rights und getagged AKV, landgericht, München, offenes wlan, störerhaftung, urteil, wifi, WLAN. Bookmark the Permalink. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Andreas Müller, Netzpolitik.org.

    Comment by Ströbel Hermann — 11.05, 2013 @ 10:12

  29. Hier, St. Oberholz, Berlin:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Cafe-Besitzer-plagen-Abmahnungen-wegen-offenem-WLAN-1499324.html

    Comment by Oberholz — 11.05, 2013 @ 20:02

  30. Wie machen denn das dann Starbucks, MCD und co? Dort gibt es ja auch freies WLAN ohne Anmeldung. Sitzen die die Abmahnungen einfach aus?

    Comment by Chris — 13.05, 2013 @ 14:45

  31. Gerne stelle ich meine Abmahnungsunterlagen und die Kostennote der Anwaltskanzlei

    Sasse & Partner
    Neumühlen 17
    22763 Hamburg

    zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Werner Dasch
    Pension Dasch
    Gewerbestr. 2
    85652 Pliening / Landsham
    Tel.: 089 / 95 00 66 0

    Comment by Pension Dasch — 14.05, 2013 @ 10:46

  32. Kommt das Finanzministerium auch zur Anhörung? Bei denen bricht Jubel aus, wenn sie von den vielen neuen Dienstleistungsverträgen hören. Schließlich wird dort Umsatzsteuer generiert..

    Comment by Feuerwehrmann Bernd — 14.05, 2013 @ 21:13

  33. Wie lief´s denn? Wird noch gesammelt? Mir flatterte gerade eine Computerspiel-Abmahnung adressiert an eine „Ev.-luth. Kirchengemeinde“ auf den Tisch.

    Comment by Lars Rieck — 19.06, 2013 @ 14:47

  34. I’m now not sure the place you are getting your info, but good topic. I must spend a while learning more or figuring out more. Thanks for great information I was searching for this information for my mission.

    Comment by Motorcycle fairing Bolts — 22.06, 2013 @ 13:08

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    Comment by locomotive — 7.11, 2013 @ 10:11

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    Comment by スノーボード ボードケース — 11.03, 2014 @ 01:01

  37. Ich finde grade Filesharing und Streaming ist ein Thema,
    bei dem niemand wirklich zu wissen scheint, bis wohin dieses legal ist.
    Persönlich bin ich der Meinung, dass man da erstmal etwas nachforschen sollte
    um zu wissen, ob man sich noch im legalen Bereich befindet.
    Ich bin auf die Seite eines Rechtsanwaltes gestoßen, der sich mit diesem Thema
    auseinader setzt.
    https://www.aid24.de/rechtsblog/streaming-und-filesharing-was-ist-legal-was-nicht
    Hier ist der Link, wer Interesse hat solle sich den Artikel mal durchlesen!

    Comment by Chantal Wilhelm — 19.11, 2014 @ 09:56

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