Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.4.13

Fall Mollath: Neue Untersuchung durch alten Gutachter

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat laut einer heute veröffentlichten Pressemitteilung in der Sache Mollath beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. In der Pressemitteilung heißt es:

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Dieser externe Gutachter ist Prof. Pfäfflin, der Mollath 2011 bereits im Auftrag der Vollstreckungskammer begutachtet hatte. Auf dieses Gutachten hatte die Kammer 2011 die Fortdauer der Unterbringung gestützt. Das Hauptargument des Gutachters, das sich die Kammer zu eigen gemacht hatte, wonach ohne „therapeutische Bearbeitung der Anlasstaten“ die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sei, dass es zu weiteren vergleichbaren Taten kommen, beinhaltete bereits seinerzeit freilich keine eigenständige und aktuelle Gefährlichkeitsprognose. Gegen diese Fortdauerentscheidung ist noch eine Verfassungsbeschwerde Mollaths anhängig.

Die Kammer führt in ihrer Pressemitteilung außerdem aus:

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Diese Entscheidung der Vollstreckungskammer wird wohl dazu führen, dass Mollath auch die nächsten Monate noch in der Anstalt verbringen wird. Sollte das Landgericht Regensburg zwischenzeitlich die Wiederaufnahme des Strafverfahrens anordnen, würden die Karten freilich neu gemischt. Denn die Anordnung der Wiederaufnahme beseitigt die Rechtskraft des alten Urteils und beendet auch dessen Vollstreckbarkeit.

Es sieht also ganz danach aus, als würde man in Bayreuth auf Zeit spielen und auf die Entscheidung aus Regensburg warten.

posted by Stadler at 17:07  

13 Comments

  1. http://www.heise.de/tp/blogs/8/154194

    Comment by Franzy — 29.04, 2013 @ 18:00

  2. Mollath ist Mittelalter. Der heutige Glauben ist der Irrglauben an die „juristische Wahrheit“ als das alternativlose Zwangsglied für ein menschliches Zusammenleben.

    Comment by Rolf Schälike — 29.04, 2013 @ 23:02

  3. Wenn die Anlasstaten therapeutisch behandelt werden sollen, dann muss der Herr Mollath doch gar nicht in der Psychiatrie bleiben, dann reicht es doch, die Taten da zu behalten…

    Comment by tokchii — 30.04, 2013 @ 03:40

  4. Die „Richter in Weiß“ sollen mal wieder das Urteil machen. Da fragt man sich, wer uns vor den Wahnsinnigen im weißen Kittel schützt.

    Comment by Winston Smith — 30.04, 2013 @ 05:41

  5. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-Beschluss-2013-04-26.pdf

    Comment by Franzy — 30.04, 2013 @ 10:48

  6. Wenn ich die Wahl hätte, mit wem ich ein Wochenende auf dem Friedhof verbringen möchte, mit Herrn Mollath oder dem Gutachter, würde ich mich für Herrn Mollath entscheiden.

    Von diesem scheint in der traurigen Posse die wenigste Gefahr auszugehen.

    Nicht nur für die körperliche Unversehrtheit, sondern auch für den Rechtsstaat.

    Comment by Wilms — 30.04, 2013 @ 20:35

  7. AUFRUF UND WECKRUF!

    An die Gemeinde, die Informatiker, die Ex-Studenten, das Umfeld des Prof. Pfäfflin

    Herr Mollath sitzt seit bald acht Jahren im Folterknast. Sein Leben wurde bis ins Detail durchsucht, durchleuchtet, veröffentlicht durch Justiz, Gutachter, Presse. Oft genug rechtswidrig.

    Leute, wir werden uns jetzt mit dem Prof. Pfäfflin genauso beschäftigen.

    Wie kann es sein, daß Herr Mollath alle Demütigungen, Knast, Verleumdungen, Rechtsverletzungen seiner Person hinnehmen muß, während sich ein „Gutachter“ im Liegestuhl sonnt??

    Gebt alles!

    Vorleben, Vorlieben, Vergangenheit, Dr.-Arbeit etc.!

    Alles online stellen! Die Onliner werden das später bündeln und auf einen Nenner bringen.

    DANKE

    Comment by Wilms — 30.04, 2013 @ 22:12

  8. Schach mit schwarzem Peter: Mal zieht Schwarz, dann zieht Weiß – und nachher will es keiner gewesen sein.

    Die Ärzte (Weißkittel) hatten angefangen: Mit unrechten und falschen Attesten auf Bestellung, und die Schwarzkittel hatten weiter geschoben: Belfernd wie Freisler, zugunsten der Banken und Schwarz-Geld-VerschieberIn.

    An dem Diehl haben noch ein paar AdiDasslers den Handballerinnen des 1. FC Nürnberg mehr als ein paar Dressen und Kittel spendiert. Da müsste doch allmählich ganz Nürnberg raunen – oder hat die Zeitung dort so gut gemauert?

    Comment by Fritz Letsch — 1.05, 2013 @ 04:04

  9. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf

    Comment by Franzy — 2.05, 2013 @ 05:21

  10. Die Dame, deren Visage die häßliche Fratze der CSU widerspiegelt, die Herrn Mollath gerne für immer wegsperren möchte, hat zur Zeit andere Sorgen. Um deren Filz wird sich gekümmert, der Rücktritt ist überfällig.

    Die Machenschaften der anderen Filzläuse gehen auch noch online. Man wird sich noch wundern in den oberen Etagen. Auch Bayerns korrupte Juristen sollten sich warm anziehen.

    Ihr seid bekannt! Alles nur eine Frage der Zeit.

    Comment by Wilms — 2.05, 2013 @ 19:34

  11. Die Strafvollstreckungskammer verstößt mit ihrer Gutachtenserteilung nicht nur gegen obergerichtliche Vorgaben, sondern auch einfache Denkgesetze:
    Wie soll der Gutachter ein zutreffendes Gutachten fertigen, wenn er auf unzutreffenden Voaraussetzungen aufbauen muß?
    Dass die vom LG Nürnberg herbei geschwindelten Straftaten genau das sind, ergibt sich bereits zum großen Teil aus den Prozeßakten. Man muß nur aufmerksam lesen. Und das dem Urteil zugrunde gelegte Attest ist eine Fälschung. Das weiß inzwischen jeder…

    Comment by Joachim Bode — 10.05, 2013 @ 16:30

  12. Der Fall Mollath ist kein Einzelfall. Allgemein ist zu beobachten, dass der Machtapparat einen Zusammenhalt pflegt, wenn es gegen den einzelnen Bürger geht.
    Der Staat wacht, ob Bürger die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit ist zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Untertanen in das staatliche Sicherungssystem eingeführt worden. So werden Kritiker der Amtsträger werden für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt nach der Methode „Archipel Gulag”, siehe z.B. http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
    Weitere Beispiele:
    Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten ( vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
    Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
    Erkenntnis eines Richters: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
    Unsere Gesellschaftsform ist eine Fehlkonstruktion, weil negativen Verhaltensweisen nicht entgegengewirkt wird. Der Bürger soll einfach glauben, dass es die aus der Verhaltensforschung bzw. Lebenserfahrung bekannten Eigenschaften wie Egoismus, Gruppenegoismus, Gruppenaggressivität, Narzissmus, Gruppennarzissmus nicht gibt und nur das zählt, was auf dem Papier (z.B. im Grundgesetz) geschrieben steht. In der Verfassung der DDR fanden sich auch mit dem Grundgesetz vergleichbare Worte wie Rechtssicherheit, Würde und Freiheit, demokratische Wahl der Machtorgane, Volksabstimmungen, demokratische Wahl der Richter, Unabhängigkeit der Richter, Bindung der Richter an Verfassung und Gesetze usw. ( http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr.html#KAPITEL 1-2 ). Die Lebenserfahrung hat gezeigt, dass es Dummheit ist, den Vorgaben der Machtapparate zu glauben. Petra Pau von den Linken meint sinngemäß unter http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 , dass Grundrechte in Lobreden gepriesen werden, aber verkommen und Jerzy Montag von den Grünen meint, dass generell die Antworten der Bundesregierung von der selbstgefälligen Grundhaltung getragen sind, als ob es bei der Achtung der Grundrechte in unserem Staat, in unserem Gemeinwesen, überhaupt keinen Anlass zur Kritik gebe (vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ).
    Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge…. widerspricht (vgl. Lassalle über das Verfassungswesen, z.B. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ).

    Comment by Menschenrechtsaktivist — 16.05, 2013 @ 22:59

  13. Der Fall des Herrn Mollaths ist ein verstoß gegen die Menschenrechte und sollte von einem Staatsgericht verhandelt werden.
    Eine Freiwillige Gerichtsbarkeit ist nach Art. 16 GVG nicht erlaubt. Wenn jemand aus einer Freiwilligkeit einen zwang macht, ist das eine Nötigung.
    ZPO 291 Offenkundige Tatsachen.
    ( BverfGE 3,288( 319f):6,( 338,363)
    Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
    Bundesverfassungsgerchtsgesetz:
    § 31 (1) Die Entscheidungen des BverfG binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder SOWIE
    alle Gerichte und Behörden.

    Art. 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur StPO
    Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur StPO
    in der im BGBL.Teil III, mit der Glinr.312-1,
    veröffentlichen bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 12. Aug. 2005
    ( BGBL.I S. 2360 ) geändert worden ist, ist aufgehoben.
    StGB § 2 II i.V.m. StPO § 206 b i.V.m. StPO 267 Rn 34.
    Aufhebung des GG`s im Jahre 2007 BGBL.Teil I Nr.
    59, S. 2614
    Zweites Gesetz über Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz Art.4
    BesatzRAufhG vom 29.11.2007

    Diese Gesetze bleiben gültig:
    Das Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland
    AHK 1949 Gesetz Nr. 13 Art.1
    Zitat:
    Ohne ausdrückliche von dem Hohen Kommissar der Zone des Sitzes des betreffenden Gerichts allgemein oder in besonderen Fällen erteilte
    Genehmigung dürfen deutsche Gerichte Strafgerichtsbarkeiten nicht ausüben.
    vgl. BGBL. I 2007 S. 2614 Art. 4
    i.V.m. AHK 1949 Gesetz Nr. Art. 4

    somit ist das ein verstoß gegen Art.5 und 7 des EGMR

    stsv-spaniol@web.de
    mit der Streichung des Art.15 GVG a.F.
    Zitat: alle Gerichte sind Staatsgerichte.

    Comment by Dr.Detlef Spaniol — 26.11, 2013 @ 13:18

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