Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.2.13

Kauder kritisiert die Auswahl der Sachverständigen für die Anhörung zum Leistungsschutzrecht

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages Siegfried Kauder – der dem nächsten Bundestag übrigens nicht mehr angehören wird – hat heute eine eigene Pressekonferenz zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse abgehalten, über die u.a. netzpolitik.org berichtet.

Kauder wird dort folgendermaßen wiedergegeben:

Die Auswahl der Sachverständigen sei einzig nach ihrer Haltung zum LSR erfolgt, es habe sich um Parteivorträge gehalten, unabhängige Sachverständige seien nicht zum Zug gekommen.

Als einer der zu dieser Anhörung geladenen Sachverständigen fühle ich mich jetzt doch bemüßigt, dazu etwas zu sagen.

Es erscheint mir etwas merkwürdig, dass Kauder das Fehlen unabhängiger Sachverständiger beklagt, dann aber zu seiner Pressekonferenz mit Till Kreutzer ebenfalls einen Sachverständigen beizieht, der auch bei der Anhörung war. Warum hat er sich keinen unabhängigen Verfassungsrechtler dazu geholt?

Ich bin sicherlich von den Grünen auch deshalb benannt worden, weil ich ein erklärter Gegner des Leistungsschutzrechts bin. Aber haben nicht die Ausschussanhörungen im Bundestag seit jeher so funktioniert und weiß Siegfried Kauder als erfahrener Parlamentarier und Ausschussvorsitzender das nicht zu gut? Es war schließlich seine Fraktion, die Verlagsvertreter und Lobbyisten als Sachverständige benannt hatte.

Experten werden von Fraktionen natürlich auch deshalb benannt, weil man von ihnen weiß, welche Meinung sie vertreten. Der Vorwurf der fehlenden Unabhängigkeit stört mich persönlich dennoch, denn ich vertrete, wenn ich gefragt werde, immer meine eigene Meinung und die wird nicht von einem Auftraggeber oder einer Partei bestimmt.

Dass verfassungsrechtliche Fragen in der Anhörung nicht erörtert wurden, lag auch daran, dass man als Sachverständiger nur auf Fragen antworten kann und dazu kaum Fragen gestellt wurden. Von den Sachverständigen hat Spindler sich in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich mit verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigt und auch meine Stellungnahme enthält dazu Ausführungen.

Das von eco und Google in Auftrag gegebene Gutachten ist natürlich auch nicht neutral, zeigt aber die verfassungsrechtlichen Probleme zutreffend auf.

Vielleicht sollte der Rechtsausschuss einfach eine weitere Anhörung mit urheberrechts- und netzaffinen Verfassungsrechtlern machen.

posted by Stadler at 19:13  

2 Comments

  1. Nicht eine, sondern zwei. Dann die dritte. Und dann geht es plötzlich vor der Wahl nicht mehr.

    Comment by Torsten — 22.02, 2013 @ 19:35

  2. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-hat-es-eilig-mit-dem-Presse-Leistungsschutzrecht-1810451.html

    sollte doch ggf. kommentiert werden

    Comment by Christian — 25.02, 2013 @ 18:14

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