BGH entscheidet erneut über Markenverletzung durch Google AdWords
Der EuGH und auch der BGH haben in der Vergangenheit bereits grundsätzlich entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke im Rahmen einer Google-AdWord-Kampagne jedenfalls nicht ohne weiteres eine Markenrechtsverletzung begründet.
Diese Linie hat der BGH jetzt in einer neuen Entscheidung bestätigt und präzisiert (Urteil vom 13.12.2012, Az.: I ZR 217/10 – MOST-Pralinen).
Der BGH stellt klar, dass das auch dann gilt, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist und auch der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden – konkret mit dem Keyword „Most-Pralinen“ – für sich allein noch nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke führt.