Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.7.11

BGH: Bananabay II

Die Frage der Markenrechtsverletzung durch Verwendung von fremden Marken als Keywords bei der Schaltung von Anzeigen im Rahmen von Google-AdWords ist nach der Entscheidung des EuGH wieder beim BGH gelandet, dessen Entscheidung allerdings keine große Überraschung mehr beinhaltet.

Der Leitsatz des heute im Volltext veröffentlichten Urteils des BGH vom 13.01.2011 (Az.: I ZR 125/07) lautet:

Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die  Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

posted by Stadler at 13:39  

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