Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.11.12

Max-Planck-Institut, GRUR und führende Rechtswissenschaftler sprechen sich gegen Leistungsschutzrecht aus

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI), der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie einige der bekanntesten Rechtswissenschaftler aus dem Bereich des Urheber- und Informationsrechts haben sich in einer ausführlichen Stellungnahme gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ausgesprochen.

Die Wissenschaftler befürchten, dass auf deutsche Presseprodukte nach Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts gar nicht mehr verlinkt würde, jedenfalls nicht unter Verwendung von Snippets. Außerdem wird in dem Papier betont, dass das Schutzrecht nicht erforderlich sei und zudem die Reichweite eines Verbotsrechts nicht klar umrissen werde.

Der Umstand, dass das Papier von rechtswissenschaftlichen Schwergewichten wie Gerald Spindler, Thomas Hoeren, Ansgar Ohly oder Haimo Schack unterzeichnet worden ist, zeigt, dass das Vorhaben in der Rechtswissenschaft praktisch geschlossen abgelehnt wird. Man darf gespannt sein, ob sich der Bundestag wieder einmal gegen die einhellige Ansicht der Wissenschaft stellen wird.

Wen das Leistungsschutzrecht nach der aktuellen Entwurfsfassung betrifft und warum es die Informationsfreiheit gefährdet und unter keinem Gesichtspunkt sinnvoll ist, habe ich hier und hier erläutert.

Google hat übrigens, als der neben den Nutzern Hauptbetroffene einer solchen Regelung, gerade eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Unter dem Motto „Verteidige Dein Netz“ werden die Nutzer aufgefordert, gegen das Leistungsschutzrecht Stellung zu beziehen.

posted by Stadler at 17:53  

5 Comments

  1. Ich stehe auf der Seite von Google

    Comment by Erich Matscheko — 27.11, 2012 @ 21:23

  2. Auch wenn ich kein besonderer Fan von google bin, hoffe ich doch innigst, dass google ab dem ersten Geltungstag einfach alle teilnehmenden Zeitungen/Verlage aus ihren Suchergebnissen rausnimmt…
    Dann beginnt das Heulen und Zähneklappern!

    Comment by Michael — 28.11, 2012 @ 08:06

  3. Könnte Google nicht am besten selbst gegen das Leistungsschutzrecht Stellung beziehen und für ein paar Tage so tun, als wäre das Leistungsschutzrecht in der von den Verlegern gewünschten Form in Kraft?
    Das dann von den Verlegern zu erwartende Wehklagen ließe sich trefflich gegen das Leistungsschutzrecht verwenden.
    Aber vermutlich spekulieren die Verleger auf ein Wort von Brecht: Unsichtbar wird die Dummheit, wenn sie genügend große Ausmaße angenommen hat.

    Comment by Michael (ein anderer) — 28.11, 2012 @ 16:24

  4. „…ob sich der Bundestag wieder einmal gegen die einhellige Ansicht der Wissenschaft stellen wird.“

    Regel: Wenn die gesamte Intelligenz in der Wirtschaft und den Hochschulen ist, kann sie nicht gleichzeitig auch in der Politik vorhanden sein.

    Comment by Frank — 28.11, 2012 @ 18:36

  5. Vorallem wird wieder die selbe Tour wie bei dem kritisierten Melderecht gefahren.

    Zuerst sollte am Donnerstag um 02:00 Nachts „beraten“ und die Reden zu Protokoll gegeben werden.

    Übrigens gegen 03:30 soll wohl wohl über $52a UrhG „diskutiert“ werden.

    Nach einer Kampagne der Netzgemeinde haben sich die Fraktionsvorsitzenden dafür ausgesprochen früher zu „diskutieren“.

    https://netzpolitik.org/2012/aktion-erfolgreich-bundestag-debattiert-richtig-in-erster-lesung-uber-leistungsschutzrecht/

    Jetzt soll wohl gegen 23:15 „diskutiert“ werden.

    https://twitter.com/Volker_Beck/status/271678467609874433

    Übrigens die Sitzung soll meiner Meinung nach Donnerstag nach 22:00 durchgeführt werden weil dann die Sitzung nicht mehr besucht werden kann. Die Besuchszeit für Plenarsitzungen endet am Donnerstag um 22:00!

    http://www.bundestag.de/besuche/plenarsitzung.html

    Comment by Netzstachel — 29.11, 2012 @ 11:47

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