Eva Herman scheitert auch beim BVerfG
Die frühere Tagesschau-Sprecherin Eva Herman, die gerne ein konservatives Familienbild verbreitet und hierzu mitunter auch die Familienpolitik der Nazis lobt, fühlte sich durch ein vermeintliches Falschzitat – das gar kein Zitat war – in einem Meinungartikel in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Nachdem sie beim Landgericht und OLG Köln noch Erfolg hatte, hob der BGH die Urteile der Vorisntanzen auf und wies die Klage ab. Mit sehr eindeutigen Worten erklärte der BGH der ehemaligen Fernsehsprecherin, warum sie diese Meinungsäußerung hinzunehmen habe.
Die uneinsichtige Ex-Nachrichtensprecherin ist gegen die Entscheidung des BGH jetzt noch vor das Bundesverfassungericht gezogen und scheiterte dort erwartungsgemäß (Beschluss vom 25.10.2012, Az.: 1 BvR 2720/11). Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und erläutert Frau Herman die rechtliche Situation nochmals mit klaren Worten:
Die Beschwerdeführerin, der es nicht gelungen war, sich unmissverständlich auszudrücken, muss die streitgegenständliche Passage als zum „Meinungskampf“ gehörig hinnehmen.
Es gibt spannende Themen, wichtige Themen. Aus Mitleid schreibe ich mein Statement, obwohl die obige Nachricht ein paar Wochen alt ist. Anscheinend hat den Blogger der Elan verlassen.
Wer sich bis zur letzten Instanz durchklagt, der fühlt sich in seinen Rechten verletzt. Das sollte man erstmal feststellen und respektieren. Die Beschwerdeführerin hat Privatinsolvenz angemeldet, Prozesse kosten. Man kann deren Meinungen blöde finden, aber was in der Polcor-Presse abgelaufen ist, was an Hetze gelaufen ist, sollte in diesem Land unmöglich sein, ist es aber nicht. Wer auch nur andeutungsweise bemerkt, daß es auch gute Dinge gab in der Nazi-Zeit aus damaliger und ggf. auch heutiger Sicht, ist unten durch. Dann rollt die Welle an aus geifernden Emanzen, roter Presse, Gutmenschenterror.
Ich habe mit Braunen nichts am Hut, wähle die Grünen, doch genau deshalb sollte sich so manche Bande in meinen Augen einfach nur schämen. Freie Meinungsäußerung gibt es in Deutschland eben nicht. Ich spreche jedem das Recht auf vollständig freie Meinungsäußerung ohne jegliche Repressalien zu.
Nein, so geht das nicht. Ich kann die Dame nicht ab, ich mag deren Aussagen nicht, aber ich werde es niemals hinnehmen, daß jemand vernichtet wird, er seine Meinung schreibt.
Und im Übrigen haben Nazis die Mütter besonders geehrt. Das ist ein Faktum. Wer ist denn so dumm und bestreitet das?
Die Richterschaft des BGH sollte sich überhaupt in Bescheidenheit üben, kommen von dort in den letzten Jahren Urteile, die jeden Juristen erschaudern lassen vor soviel Unfähigkeit! Das Bundesverfassungsgericht konnte nicht anders handeln, das ist gebont.
Der Blogger Stadler sollte sich auf aktuelle Themen konzentrieren, nicht um „blonde“, rein private Sachverhalte. Soll hier demnächst der Scheidungskrieg von Vollpfosten diskutiert werden?
Das Niveau der Blogs nimmt ab.
Danke für Änderung.
Comment by Kerstin — 29.11, 2012 @ 20:29
„Und im Übrigen haben Nazis die jüdischen Mütter besonders geehrt. Das ist ein Faktum. Wer ist denn so dumm und bestreitet das?“
Die „anderen“ wurden allerdings nur dann geehrt (Mutterkreuz), wenn die Kinder auch nachweislich erbgesunde Kinder hatten und die Ehrung konnte beim auftauchen von „rasseideologischen Mängeln“ wieder zurück genommen werden. Der „Ariernachweis“ war natürlich Pflicht. […..] Das wurde allerdings alles abgeschafft. Wie tragisch.
Comment by Shual — 30.11, 2012 @ 07:37
@ Shual: Der Eingangssatz Ihres Kommentars ist ein typisches Beispiel für ein bösartiges Falschzitat.
Comment by Ralf Henssen — 30.11, 2012 @ 08:33
Kerstin, wenn ich der in ihrem Beitrag impliziten Definition von ‚Meinung‘ folge, ist ihr Kommentar moralisch falsch, da sie die von Herrn Stadler aufgeschriebene Meinung [bzw. die von BGH und BVerfG] kritisieren. Und das geht ja nicht, eine Meinung muss offenbar unwidersprochen äußerbar sein.
Äh, nein. Wer seine Meinung äußert, muss hinnehemen, dass andere eine Gegenmeinung äußern. Ja, man muss sogar hinnehmen, dass die eigene Meinung zitiert wird, möglicherweise in einer Form, die durch Zuspitzung deutlich macht, dass Schwachsinn geäußert wurde.
Eine freie Meinungsäußerung gibt es sehr wohl in diesem Land; genau wie in anderen Ländern, die üblicherweise [und fälschlich] als besonders frei in dieser Hinsicht genannt werden, gibt es Einschränkungen insoweit, als man sich für das, was man sagt/schreibt, zu verantworten hat. Die direkte Beleidung anderer Menschen kann straf- wie zivilrechtlich verfolgt werden. Bestimmte Äußerungen sind als nicht zulässig festgeschrieben, Sie dürfen z.B. die Opfer des Holocaust – die sich persönlich nicht mehr wehren können – nicht durch Leugnung der Nazimordmaschine beleidigen. Sie dürfen sogar Gott, die beiden anerkannten christlichen Kirchen oder den Bundespräsidenten [und andere Verfassungsorgane] nicht beleidigen.
Sie können es aber. Sie müssen halt mit den Folgen leben. Das ist übrigens in Diktaturen üblicherweise anders, dort ist die Folge eine Meinungsäußerung sehr oft der Tod.
Was die „guten“ Seiten der Nazis angeht, verweise ich auf Adorno: Es gibt kein richtiges Leben im Falschen.
Comment by Dierk — 30.11, 2012 @ 09:31
@ 3
– Es handelt sich nicht um ein Zitat, da niemandem eine Äußerung zugeschrieben wird. (vgl. § 94, Abs. 3 amtliche Regeln der Deutschen Rechtschreibung)
– Selbst wenn läge keine „bösartige Schmähkritik“ vor, da unstrittig zu den deutschen Müttern auch die jüdischen deutschen Mütter gehören. (Ebenso die „asozialen“ im Sinne von deutsch Mütter von zB Behinderten, etc…) Insofern wäre allerhöchstens der Beweis erbracht, dass der Satz einer gewissen „Warauchimmer“, der keinerlei Mehrdeutigkeit unterliegt, daher auch nicht interpretatiosfähig ist, sondern nur konkretisierbar, eindeutig falsch ist, was bei diesem speziellen Thema immer böse endet.
Comment by Shual — 30.11, 2012 @ 13:50
@Kerstin: Daß Sie darauf angewiesen sind, das Recht auf freie Meinungsäußerung durch ein Recht auf unwiedersprochene freie Meinungsäußerung zu erweitern, leuchtet mir nach Ihrem Beitrag durchaus ein.
mfg.de
Comment by DerExperte — 1.12, 2012 @ 03:08
Anscheinend haben einige der Obigen meinen Beitrag nicht gelesen, nur überflogen oder gar nicht verstanden. Ich kann jetzt allerdings andeutungsweise nachvollziehen, wie es der Klägerin ergangen ist. Job verloren, in aller Presse, allen Medien durch die Schleuder gelaufen, Hetze im Internet, die keine Grenzen mehr fand. Ich möchte sowas in Deutschland nicht hinnehmen. Das ist unter aller Sau!
@Ralf
Danke. Wenigstens einer mit Hirn.
@Shual
Frechheit, die unkommentiert bleibt.
@Dierk
Gar nichts gelesen, geschweige denn verstanden.
Schönes Wochenende!
Comment by Kerstin — 1.12, 2012 @ 11:23
@ Kerstin
Man kann Beiträge nicht nicht kommentieren, wenn man sie schon kommentiert hat.
Comment by Shual — 1.12, 2012 @ 14:12
@Shual
Man bleibt ein Arschloch, auch wenn man es schon bestritten hat.
Du bist ein Arschloch.
Comment by Kerstin — 1.12, 2012 @ 14:22
Ps. Und wage es nicht nochmal, mich in die rechte Ecke zu stellen mit Deinen unterirdischen Falschzitaten oder Unterstellungen!
Bei mir bist Du an der falschen Adresse!
Comment by Kerstin — 1.12, 2012 @ 14:45
Merkwürdig, daß immer diejenigen am lautesten nach „freier Meinungsäußerung“ schreien, die sich am schlechtesten benehmen.
mfg.de
Comment by DerExperte — 1.12, 2012 @ 17:34
@ RA Thomas Stadler
Hier mein sanfter Widerspruch, Herr Stadler:
Bisher galt: wenn Journalisten z.B. von öffentlichen Gerichtsverhandlungen oder Parlamentsdebatten noch am selben Tag berichten, dann ist diese zeitnahe Quelle verläßlicher als spätere Protokolle von Gerichten oder Parlamenten. Dies gilt nun in Deutschland nach dem Eva-Hermann-Urteil des Bundesverfassungsgerichts[1] in Deutschland nicht mehr, weil dort unkorrektes oder falsches Zitieren (im Volksmund „wortwörtlich“ genannt), hier des „Hamburger Abendblatts“ (2007), als Bestandteil eines „Meinungskampfs“ nicht gerügt, sondern durch (im Übrigen überflüssigerweise begründete) Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde für rechtens erklärt wurde
-Es bedarf deshalb m.E. keines besonderen intellektuellen Scharfsinns, um zu erkennen, was dieses höchsttörichte BVerfG-Urteil für jedes Zitieren einer öffentlichen Rede oder Person in der Konsequenz bedeutet: nämlich das Ende der Erfordernis (oder Tugend) richtigen Zitierens in der Presse der Bundesrepublik Deutschland.
[1] 25.10.2012, 1 BvR 2720/11:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20121025_1bvr272011.html
Mit freundlichem Gruß
Dr. Richard Albrecht
Comment by richard albrecht — 11.12, 2012 @ 10:24