Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.9.12

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht untersagt Porno-Pranger

Zu der von den Rechtsanwälten Urmann und Collegen angekündigten Veröffentlichung von Gegnerlisten, ist es nicht getkommen.

Wie sich der Website von U&C Rechtsanwälte entnehmen lässt, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht der Kanzlei die Veröffentlichung untersagt.

Die Kollegen von U&C wollen gegen die Anordnung der Datenschutzaufsichtsbehörde Klage zum Verwaltungsgericht erheben. Mal sehen, ob man davon jemals wieder etwas hören wird.

posted by Stadler at 18:50  

3 Comments

  1. Sollen Sie mal klagen. Da dürfte der erste Verhandlungstermin dann irgendwann 2014 sein…für die erste Instanz.

    Comment by Native — 4.09, 2012 @ 09:19

  2. Das ist ja überraschend:

    Man dürfte nicht mal Falschparker in der eigenen Straße vollnamentlich ins lokale Käseblatt packen. Weiß jedes Erstsemester.

    Die stellen sich aus Promotiongründen wohl ganz bewusst dumm, um durch mehr Bekanntheit ein größeres Stück vom Abmahnerpressungskuchen™ zu bekommen. Reines business.

    Die vorgebliche Fixierung auf Porno passt da gut: Macht halt automatisch mehr Schlagzeilen als Bibi-Blocksberg- oder Justin-Bieber-Rechteverletzungen…

    Comment by FranKee (Pirat) — 4.09, 2012 @ 15:26

  3. Mal sehen, ob man davon jemals wieder etwas hören wird.

    Warum kann das nicht verfolgt werden und hier der jeweilige Sachstand gebloggt werden?

    Comment by Anonymous — 4.09, 2012 @ 18:07

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