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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.8.12

Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes (Teil 2)

Das Bundesverfassungsgericht hat das Bundeswahlgesetz vor wenigen Wochen in einem zentralen Punkt, nämlich im Hinblick auf das Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Bundestages, für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Weniger Beachtung hat ein Beschluss (Az.: 2 BvC 1/11 und 2 BvC 2/11) des BVerfG gefunden, der bereits vom 04.07.2012 stammt, aber erst letzte Woche bekannt wurde. Danach ist das Bundeswahlgesetz nämlich in einem weiteren Punkt verfassungswidrig. Die Regelung in § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG über das Wahlrecht für Auslandsdeutsche ist danach ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Der Ausschluss von im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern von der Bundestagswahl verstößt nach der Entscheidung des BVerfG gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, wenn ein früherer dreimonatiger Aufenthalt als alleinige Voraussetzung des Wahlrechts postuliert wird.

Inwieweit die Landeswahlgesetze davon betroffen sind, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung ab.

posted by Stadler at 10:55  

3 Comments

  1. Alle Landeswahlgesetze, die ich kenne, sehen überhaupt kein Wahlrecht für Personen vor, die nicht im Land wohnen. (Außer in Bayern, da gibt es eine Ausnahmeregelung für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die aus Dienstgründen im „nahen Ausland“ wohnen.)

    Denke nicht, dass es da irgendwelche Auswirkungen gibt.

    Comment by piratenproll — 16.08, 2012 @ 14:09

  2. „Inwieweit die Landeswahlgesetze davon betroffen sind, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung ab.“

    Von diesem Urteil sind die sicher nicht betroffen. Die Länder gewährleisten das Wahlrecht in ihrem Verfassungskreis abschließend, für ein Eingreifen des BVerfG bleibt kein Raum. Ich könnte das Aktenzeichen raussuchen, aber die Entscheidung dürfte ja allgemein bekannt sein.

    Comment by Jens — 17.08, 2012 @ 00:20

  3. Verfassungsgebende Versammlung.
    http://www.facebook.com/events/153336144815903/

    Comment by Dr Andrej Poleev — 28.01, 2013 @ 08:41

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