Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.7.12

Geplantes Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse soll weiter entschärft werden

Heise berichtet darüber, dass es zum geplanten Leistungsschutzrecht der Verlage einen neuen Gesetzesentwurf geben soll, der das Leistungsschutzrecht auf Anbieter von Suchmaschinen beschränkt. Das würde dann bedeuten, dass alle anderen Inhaltsanbieter nicht mehr betroffen wären. Da mir der neue Referentenentwurf bislang nicht vorliegt, kann ich die Änderungen allerdings nicht nachprüfen.

Sollten die inhaltlichen Änderungen von Heise zutreffend dargestellt worden sein, dann hätte die Verlagslobby deutlich Federn lassen müssen. Man könnte vielleicht sogar sagen, dass das Leistungsschutzrecht – zumindest in der von den Verlegern gewünschten Form – damit praktisch vom Tisch ist.

Der Kollege Dosch stellt zu der neuen Variante bereits die richtige Frage, nämlich ob Google die Verlage braucht oder nicht eher doch die Verlage Google.

Mal sehen, wie lange Springer & Co. Spaß daran haben werden, dass Google sie nicht nur aus Google-News aussperrt, sondern auch in der gewöhnlichen Suchmaschinenfunktion blockt. ;-)

Das Leistungsschutzrecht ist als Tiger gestartet und scheint als Bettvorleger zu landen.

Update:
Bei Jan Moenikes findet sich der Wortlaut des geplanten neuen § 87g Abs. 4 UrhG, der wie folgt lautet:

Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.

Das Leistungsschutzrecht soll also nur dann betroffen sein, wenn das öffentliche Zugänglichmachen nicht durch Suchmaschinen erfolgt. Außerdem sieht sich der Gesetzgeber aber zudem auf die allgemeinen Schrankenregelungen zu verweisen.

Diese Ergänzung ist zunächst handwerklich schlecht gemacht, denn sie gehört systematisch eigentlich zu § 87f UrhG, denn es wird das Recht des Verlegers nach § 87 f Abs. 1 UrhG wieder eingeschränkt.

Der Gesetzgeber erzeugt mit dieser Regelung außerdem gleich das nächste Auslegungsproblem, denn die Frage, was genau eine Suchmaschine ist, dürfte diskutabel sein. Ist beispielsweise nur die Suchfunktion von Google eine Suchmaschine oder auch Google News?

In der Begründung des Referentenentwurfs heißt es lapidar:

Presseverlage können nur von Anbietern von Suchmaschinen die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen und nur sie müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit.

Sprich: Das Leistungsschutzrecht trifft nur Suchmaschinen, aber auch die dürfen weiterhin verlinken und zitieren. Das ist in dieser Ausgestaltung vor allen Dingen ein Problem für die normalen Treffer bei der Googlesuche.

posted by Stadler at 17:22  

10 Comments

  1. Dieser neue Entwurf des LexKeese wird den Bundestag nicht passieren. Warum sollt der Bundestag so blöd sein, der Axel Springer AG zu neuen Einnahmen zu verhelfen und gleichzeitig sich erblöden, dass es ein Leistungsschutzrecht nur für Unternehmen einführen will, die früher Papier gedruckt haben, aber die verlegerischen Leistungen von Bloggern völlig ungeschützt lassen will. Als wenn nicht schon genug Gesetze wegen der Verfassungsfeindlichkeit der Schwarzen vom Verfassungsgericht kassiert worden wären. NSU und Dauerkunde beim Verfassungsgericht. Da könnte man ins Grübeln kommen über unsere lieben Schwarzen.

    Weder Bundesrat noch Bundestag wird solchen Mist durchwinken. Bis das das Bundeskabinett verlässt, ist es Herbst und Schwarzgeld wird sich hüten, so kurz vor den Wahlen dann noch mal leistungslose Geschenke an ihre Spendengeber zu verteilen wie 2009 an die leistungslosen Hoteliers, wo man sich das Geld bei den alleinerziehenden Hartz4-Müttern geholt hat.

    Bedenklich ist nur, dass wenn 2013 die FDP aus dem Justizministerium wieder weg ist und die Plünderung aufhört, dann bleiben die Referenten, die solchen Murks zusammenschreiben da. Ein Grauen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 27.07, 2012 @ 17:52

  2. Wenn ich hier im Blog jetzt eine Nachrichtenseite Zitiere und Google diese Seite dann verlinkt und dabei im Vorschautext ein paar Wörter des Zitats Anzeigt. Dann wären sie doch trotzdem Zahlungspflichtig. Um sicher zu gehen dürften Sie nur noch die Links ohne Vorschautext als Ergebnisse anzeigen.

    Des weiteren frag ich mich ob man eigentlich sich bei der Bundesnetzagentur melden muss um in den Genuss des Suchmaschinen Statuses zu kommen und Zahlungspflichtig zu werden? Oder reicht es schon eine Webseite mit Suchfunktion zu Betreiben?

    Comment by mark — 27.07, 2012 @ 19:43

  3. Verleger versuchen aus Suchmaschienen eine Verkaufsplattform zu machen, die ihnen auch noch Geld zahlen soll. Der Haken bei der Sache: sobald Verleger Geld für ihre Produkte verlangen, fallen sie bei den Suchmaschinenbetreibern zukünftig in die Rubrik der kommerziellen Anbieter. Nicht ohne Grund wurde Google Shopping vor kurzer Zeit kostenpflichtig.

    Comment by Herbert — 27.07, 2012 @ 20:03

  4. Kann es sein, dass die Verlage deswegen so vehement ein Leistungsschutzrecht für Suchmaschinen haben wollen, weil sie einerseits „gezwungen“ sind, den Suchmaschinenbetreibern einen Bypass durch ihre Paywall zu geben, damit sie die Artikel indizieren können, dann aber andererseits nicht wollen, dass man die Suchmaschine nutzt, um die Paywall zu umgehen? (Das scheint jedenfalls in aller Regel zu funktionieren.)

    Falls dem so ist, sollten die Verlage einfach den Suchmaschinen eine API geben, dass die Suchmaschine Snippets bekommt, ohne dass man als Suchmaschinenbenutzer die Paywall umgehen kann. Technisch sehe ich da jedenfalls kein Problem.

    Comment by Ein Mensch — 28.07, 2012 @ 00:28

  5. @4: Das ist kein „umgehen“. Die Verlage erlauben aus gutem Grund das Leute die bei Google nach diesem Thema gesucht haben den Artikel sehen können. Denn Leute die für ein bestimmtes Thema so viel Interesse zeigen bringen im Schnitt 10 mal soviel Geld durch Werbeeinblendungen ,gegenüber Leuten die über die Hauptseite einsteigen.

    Comment by mark — 28.07, 2012 @ 13:52

  6. Ich nutze regelmäßig Google News und klicke üblicherweise auf mindestens einen ganzen Artikel zu einem Thema, um mich so zu informieren. So komme ich auch mal auf Seiten von Zeitungen, auf denen ich von mir aus nicht suchen würde. Manchesmal hat mich das auch dazu gebracht darüber nachzudenken, ein solches Blatt in gedruckter Form zu erwerben, was auch schon passiert ist.
    Ich kann mir vorstellen, dass auch andere so mit Google News umgehen.

    Google News ist für die Verlage das, was für alle anderen Firmen die Google-Suchmaschine ist. Man ist darauf angewiesen, so gefunden zu werden, hofft so auf Klicks und letztendlich Aufträge, und Google verdient dabei prächtig Geld.
    Was privilegiert die Verlage, dass für diese das Geldverdienen einfacher gemacht werden soll (sofern es klappt – s. Belgien) ?

    Comment by Oliver — 28.07, 2012 @ 15:42

  7. Der neue Entwurf ist eine dreiste Verhöhnung der Bürger. Bloggern werden einfach jede Rechte aus ihren verlegerischen Leistungen bei Selbstverlag abgesprochen, während einseitig auf „Presseverlage“ abgehoben wird., Es gibt im Internet keine pressten Zeitungen. Diese Gesetzentwurf ist völlig balla-balla.

    Wenn ich früher Radio gemacht habe, dann ist mein Text im Internet eine Rundfunksendung? Wenn ich früher Bäume zu Zeitungen gemacht habe, dann ist der selbe Text im Internet ein Presserzeugnis. Wenn ich früher nicht veröffentlicht habe, dann ist der selbe Text ein Bloggertext?

    Dieser Entwurf ist so schwachsinnig, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sich schämen sollte, die Bevölkerung damit zu ärgern und den Bundestag damit zu verhöhnen. Der Entwurf verlangt von den Bundestagsabgeordneten,dass sie Vollidioten sind, denen man die Zurechnungsfähigkeit abgesprochen hat.

    Wenn die FDP Pech hat, wird es Beleidigungsklagen aus dem Bundestag hageln. Dieser leistungslose Plünderungsversuch, der einseitig eine Teilmenge von Verlegern im Internet begünstigt und die anderen verhöhnt, hat keine Schnitte. man ist eher versucht zu glauben, dass Sabine Leutheusser- Schnarrenberger damit versucht, Verfassungsorgane in ihrer Arbeit zu stören und sie mutwillig mit sinnlosem zu beschäftigen, während dringende Probleme schleifen gelassen werden, wie z.B. das Aufräumen am rechten Rand, der sich bis tief in Behörden ausgebreitet hat, so dass Mörderbanden 10 Jahre ungehemmt morden können und die CDU sich weigert, diesen Nazi-Saustall aufzuräumen.

    Bei den vielen unfassbaren Aktenvernichtungen ist man geneigt, hier soll mit dem Schwachsinn des LSR von dem Nazisupport der Regierung abgelenkt werden.
    http://t.co/JQp1PeZO

    Comment by Wolfgang Ksoll — 28.07, 2012 @ 17:40

  8. Fällt Google News nicht ohnehin darunter, weil Google ein „Anbieter von Suchmaschinen“ ist? Die Formulierung stellt ja nicht auf Suchmaschinen ab, sondern auf deren Anbieter. (Genau wegen Google News, vermutlich.)

    Comment by Alexander Svensson — 28.07, 2012 @ 22:21

  9. Google sollte diese Seiten einfach aus dem Index verbannen, fertig.

    Comment by Trollfresser — 28.07, 2012 @ 23:35

  10. Deutschland macht sich auch international lächerlich, weil ständig Youtube-Inhalte geblockt werden, weil hier eine winziges Musikstück abgespielt wird, auf das die GEMA Rechte einfordert.
    Häufig hat aber der kleine Musikanteil aber nichts mit dem Inhalt des Youtubevideos zu tun, sondern dient der musikalischen Untermalung. Das passiert auch mal mit politischen Videos, so will sich Deutschland mit der GEMA von WWW abkoppeln, innerhalb den Netztes werden schon mal nationale Grenzen abgesteckt. Und wenn Videos mit politischen, informativen Inhalten aus anderen Ländern geblockt werden, entspricht das einer politischen Zensur.

    Comment by Klotho — 1.08, 2012 @ 13:52

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