Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.4.12

Das Urheberrecht behindert Unterricht und Bildung

In der aktuellen Urheberrechtsdebatte kommt ein ganz wesentlicher Aspekt bislang zu kurz, nämlich der Umstand, dass das geltende Urheberrecht und seine restriktive Auslegung durch die Gerichte Unterricht und Bildung beeinträchtigt und hemmt.

Auf ein insoweit sehr anschauliches Beispiel hatte ich vor einiger Zeit anhand einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hingewiesen. Dieses Urteil ist nunmehr vom OLG Stuttgart (Urteil vom 4. April 20124 U 171/11) bestätigt worden. Die Gerichte haben der Fernuni Hagen verboten, ihren Studierenden im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe Auszüge aus einem Lehrbuch als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen, soweit es sich um mehr als drei Buchseiten handelt.

Auch wenn man die Auslegung der Stuttgarter Gerichte als zu eng kritisieren kann und nicht auszuschließen ist, dass der BGH die Entscheidung im Rahmen der zugelassenen Revision aufhebt, ist das Grundproblem in der Fassung des § 52a UrhG angelegt, der die öffentliche Zugänglichmachung für Zwecke von Unterricht und Forschung regelt. Das OLG Stuttgart vertritt allerdings auch die keineswegs zwingende Ansicht, dass eine Einstellung zur Vertiefung und Ergänzung keine Veranschaulichung des Unterrichts darstelle und bereits deshalb nicht von § 52a UrhG gedeckt sei.

Generell fragt man sich im Falle einer Fernuniversität allerdings, wie sie unter diesen engen Voraussetzungen überhaupt sinnvoll und zeitgemäß arbeiten soll. Nach dem Urteil des OLG Stuttgart – das sich hierbei auch auf Art. 5 Abs. 5 der Multimedia-Richtlinie beruft – dürfen durch die Einschränkung des Urheberrechts die Primärmarktinteressen des Verlags nicht beeinträchtigt werden. Sobald also ein Stundent durch die Zurverfügungstellung von Auszügen davon abgehalten wird das Buch zu kaufen, greift die Privilegierung nicht mehr ein, weil die Primärmarktinteressen des Verlags beeinträchtigt sind. Das bedeutet freilich, dass § 52a UrhG ein zahnloser Tiger ist, denn nach diesem Maßstab wird man in den wenigsten Fällen noch zu einer zulässigen, privilegierten Nutzung kommen. Denn im Zweifel wird sich immer darstellen lassen, dass der Buchabsatz des Verlages leidet.

Gerade dieser Beispielsfall zeigt, dass der generelle Vorrang des Urheberrechts, von dem das aktuelle Urheberrechtskonzept geprägt ist, auf den Prüfstand gehört. Es wäre wünschenswert, das Urheberrecht als ein Recht auszugestalten, das sich in einem ergebnisoffenen Abwägungsprozess zu anderen Rechtspositionen befindet. Insoweit wäre das europarechtliche Postulat des grundsätzlichen Vorrangs des Urheberrechts durch eine Fair-Use-Klausel zu ersetzen, die im Falle eines ausreichend großen Allgemeininteresses auch weitgehende Einschränkungen zulässt. Das erfordert allerdings europaweit einen Paradigmenwechsel, für den die Zeit möglicherweise noch nicht reif ist.

posted by Stadler at 10:24  

16 Comments

  1. Auf dem Punkt. – al dente.

    Comment by Nick Haflinger — 13.04, 2012 @ 12:16

  2. Soso, „ergebnisoffener Abwägungsprozess“. An dem verdienen Anwälte natürlich noch besser als es jetzt schon der Fall ist. Ein Schelm, …

    Comment by syl — 13.04, 2012 @ 12:38

  3. Selbst bei Zugrundlegung der europarechtlichen „Schranken-Schranken“ leuchtet mir die vom OLG Stuttgart unter schlichtem Hinweis auf § 308 Abs. 1 ZPO gestützte antragsgemäße „3-Seiten“-Tenorierung so konkret nicht ein. Die 3-Stufen-Prüfung rechtfertigt wohl kaum zwingend konkret eine schlichte 3-Seiten-Obergrenze.
    Eine substanzielle und nachvollziehbare Abwägung zwischen den Verwertungsrechten und Primärmarktinteressen auf Seiten des Verlages und den Informationsrechten und den Grundrechten der Forschungs-, Wissenschafts- und Lehrfreiheit auf Seiten der Hochschule und der Studierenden findet m.E. nicht ausreichend statt.
    Der Ruf nach der Fair-Use-Doktrin seitens des Kollegen Stadler ist hochberechtigt und zeit- und interessengerecht. Dass die Abwägungserfordernisse manchmal schwierig und mühselig sein können – wie gerechte Rechtsfindung häufig ;-) – kann kein seriöses Gegenargument sein, auch wenn der Kommentar von „syn“ anwaltliche Dienstleistungen wohl eher als für Rechtsanwälte willkommene Erwerbsquelle in der Kritik sehen möchte (nach dem Motto: „Verbietet die Krankheit, vielleicht sogar die Gesundheit; die Ärzte wollen nur Geld damit verdienen.“ – Da bin ich als Anwalt befangen und kommentiere mal nicht weiter).

    Comment by Ralf Petring — 13.04, 2012 @ 19:30

  4. Ich verstehe das nicht. Das Buch, um das es ging, kostet 25 Euro für über 500 Seiten, ein veritables Lehrbuch. Warum können Studenten nicht tun, was sie sonst auch immer getan haben: entweder sich das Buch kaufen, oder es in der Bibliothek lesen/ausleihen? Ggf. gerne auch mit elektronischer Lizenz, die der Bibliothek verkauft wird, für alle, die nicht auf Papier lesen wollen. Warum soll es denn für 4000 Studenten gratis zur Verfügung gestellt werden?

    Comment by Johan Schloemann — 14.04, 2012 @ 17:06

  5. @ 4.:
    Die Frage ist wahrscheinlich (!) an den Verlag zu richten. Verkauft er die Bücher denn „in elektronischer Lizenz“? Zu einem angemessenen Preis?

    Das Problem der Buchverlage scheint mir dasselbe wie das der Musik- und Filmindustrie zu sein. Es ist kein Problem, Songs oder Filme gegen Entgelt an den Kosumenten zu bringen, wie iTunes, amazon usw. vormachen. Es braucht dazu u. a. einen ansprechenden, möglichst nicht als Insellösung konzipierte Verkaufsplattform, eine markttaugliche Preisgestaltung (Preis = Buchkosten – Druck – Transport – Zwischenhändler usw.). Einige auf Druckwerke ausgelegten Verlage schaffen es aber nicht, diese Bedingungen zu schaffen – und die Konsumenten suchen sich dann halt andere Wege.

    Mit anderen Worten: Der Apfelbauer, der seine Äpfel nur am Dienstag morgen, 06.00 Uhr bis 07.00 Uhr in Abnahmemengen von mindestens drei Zentnern verkauft, braucht sich nicht wundern, wenn a.) sein Umsatz sich nicht gut entwickelt und b.) Leute seine Äpfel klauen, weil sie sie zu seinen Bedingungen nicht kaufen wollen oder sogar können.

    Comment by Leser — 16.04, 2012 @ 11:42

  6. @Johann Schloemann
    Die einzige Alternative wäre ‚in der Bibliothek kopieren‘ und das auch nur wenn es ein Referenzexemplar gibt. Warum? Da bei x Studenten die Bibliothek nie x Bücher hat sondern immer weniger, wenn für einen Kurs Teile aus mehreren Büchern benötigt werden wird es noch unwahrscheinlicher das für alle genug da sind. Dazu kommt noch das natürlich 25 € (wenn das stimmt) noch ein relativ humaner Preis ist, aber das ist ja nicht die Regel. Es gibt viele Fachbücher die gut und gerne mal 100 Euro oder mehr kosten, da macht das schon so viel mehr aus. (und nein, das liegt nicht daran das die so hochwertig oder teuer redigiert sind)

    Comment by step21 — 17.04, 2012 @ 15:56

  7. Es ist leider so, dass die Urheber und Verlage Geld verdienen müssen. Früher hat sich (aufgrund der schweren Erstellung von Kopien des des nicht vorhandenen Internets) auch nicht jeder alles lesen/ verarbeiten können.

    Comment by Mathias — 18.04, 2012 @ 12:31

  8. Wieso genau sollen Studenten von der Uni Kopien aus einem lieferbaren Lehrbuch, das auch in Unibibliotheken zu lesen sein dürfte, zur Verfügung gestellt bekommen? Und warum genau kauft die Uni nicht einfach die Rechte vom Verlag an diesem Kapitel, um es ihren Studenten anzubieten? Gibt es jetzt ein Recht für Studierende auf kostenlose Kopien von der Uni? Und inwiefern behindert das Ganze Wissenschaft und Bildung? Geht es nicht ein bisschen kleiner? Und ist wirklich jed hierzulande ein Depp, der die Urheberrechtsfrage anders beurteilt als die Piratenpartei und die Kostenlosnutzer?

    Comment by Christoph Pause — 18.04, 2012 @ 14:44

  9. @Mathias:
    In Deutschland gibt es speziell im wissenschaftlichen Bereich keine Autoren, die von ihren Veröffentlichungen – so zahlreich sie auch sein mögen – leben können. Die Verlage verdienen gut und die Autoren durch die sie verdienen werden unangemessen bezahlt. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sind nur deshalb möglich, weil die Wissenschaftler eine hauptberufliche Anstellung haben und zwar zumeist wieder bei Universitäten oder Einrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden. Letztlich subventioniert der Steuerzahler also die Wissenschaftsverlage, weshalb die Forderung nach Open-Access nicht nur wissenschaftsfördernd, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen mehr als legitim ist.

    Comment by Stadler — 18.04, 2012 @ 16:23

  10. Herr Stadler, statt Pauschalbehauptungen abzusetzen wäre es ehrlicher, bei dem konkreten Fall zu bleiben, um den es hier geht. Wissen Sie tatsächlich, ob der Kröner Verlag gut verdient, kennen Sie ihn überhaupt? Wissen Sie, wie der Autorenvertrag und die Honorierung aussieht oder behaupten Sie einfach mal ins Blaue? Wissen Sie, ob die Autoren öffentliche Bedienstete sind, Vollzeit? Wissen Sie, ob das Werk in der Arbeitszeit erstellt wurde? Oder ist bei Ihnen jeder, der einen Arbeitsvertrag hat nicht mehr berechtigt Nebentätigkeiten auszuführen? In Wahrheit wissen Sie das alles nicht. Aber um Ihre Ideen an den Mann zu bringen ist es eben wirkungsvoller Behauptungen aufzustellen. Was schert es denn Sie, ob das richtig ist oder nicht. Intellektuell ist das unredlich.

    Comment by Matthias Ulmer — 30.04, 2012 @ 23:22

  11. Lieber Herr Ulmer,
    dass Sie hier die die Position der Verlage einnehmen, verstehe ich. Dennoch geht es mir nicht um den einzelnen Verlag, sondern um eine Systemkritik.

    Comment by Stadler — 2.05, 2012 @ 15:43

  12. Das ist nicht überzeugend. Gerade dieser Beispielfall zeigt… schreiben Sie oben. Sie benutzen ihn als Grundlage für Ihre Systemkritik. Wie aber soll Systemkritik funktionieren, wenn schon die Grundlage nicht stimmt? Es ist wie meist bei Systemkritik: jedes Argument ist recht um zu unterstreichen, was man unbedingt durchsetzen will, egal ob es geboten ist oder nicht.

    Comment by Matthias Ulmer — 2.05, 2012 @ 22:01

  13. @Matthias Ulmer:
    Was ist nicht überzeugend? Ein bisschen Argumentation darf schon sein, wenn Sie mich kritisieren wollen.

    Comment by Stadler — 2.05, 2012 @ 22:17

  14. Ich erkläre es Ihnen gerne noch mal: in Kommentar 10 habe ich gefragt, ob Sie den Fall, über den Sie berichten, denn überhaupt kennen, und gleich auch die Antwort gegeben, dass Sie ihn vermutlich nicht kennen. Daraus habe ich meinen Vorwurf gezogen, dass es unredlich ist, eine Behauptung mit einem Beweis zu untermauern, bei dem man sich nicht mal die Mühe macht zu prüfen, ob er überhaupt stichhaltig ist. Darauf haben Sie geantwortet, dass es Ihnen gar nicht um den konkreten Fall geht, sondern nur um die Behauptung (also Ihre Systemkritik). Darauf ich, dass ich das nicht überzeugend finde, weil Sie einen Artikel an dem konkreten Fall aufhängen und damit ihre Systemkritik untermauern wollen. Da können Sie von diesem konkreten Fall und seiner Tragfähigkeit für Ihre Systemkritik nun wirklich nicht ganz abstrahieren. Und jetzt sagen Sie, ich soll meine Kritik an Ihnen besser argumentieren??? Entweder legen Sie an sich selbst gar keine, an andere aber hohe Maßstäbe an, oder Sie haben übersehen, dass zwei Kommentare, die mit dem gleichen Namen unterzeichnet sind, meist auch von einer Personen kommen und im Zusammenhang gelesen werden können.

    Comment by Matthias Ulmer — 4.05, 2012 @ 15:25

  15. @Matthias Ulmer: Ich habe zunächst ein Urteil besprochen, das im Volltext vorliegt und sodann die gesetzliche Fassung des § 52a UrhG kritisiert. Vor diesem Hintergrund geht Ihr Einwand völlig an der Sache vorbei.

    Comment by Stadler — 4.05, 2012 @ 22:22

  16. Und darauf antworte ich, dass das nicht überzeugend ist. Sie sagen, gerade dieser Fall zeige die Schwäche des 52a als zahnlosen Tiger. Wenn ein Lehrbuch gezielt für diesen Studiengang gemacht wird und es dann umfangreich auf den Server gestellt wird, dann sind logischerweise die Interessen der Rechteinhaber verletzt. Der Gesetzgeber hat klug unterschieden zwischen Lehrbuch zur Begleitung des Unterrichts und anderer Literatur zur Veranschaulichung. Sie plädieren für eine Aufhebung dieser Unterscheidung, was das Ende der Lehrbücher wäre. Ihr Wunsch nach einem beißenden Tiger deutet an, dass es weniger um die Qualität der Bildung geht als vielmehr um eine Beschädigung der Verlage. Selbst Hochschulbibliotheken sehen das differenzierter und betonen die Verantwortung von Bibliotheken und Verlagen für die Existenzbedingung hochwertiger Lehrmittel. Ist es Narzissmus, der es Ihnen verbietet Fehler einzugestehen?

    Comment by Matthias Ulmer — 5.05, 2012 @ 01:08

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