Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.3.12

LG München I bestätigt Verbot der Veröffentlichung von Auszügen aus „Mein Kampf“

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 08.03.2012 (Az.: 7 O 1533/12) eine einstweilige Verfügung aus dem Januar bestätigt, die es einem britischen Verleger verboten hatte, (kommentierte) Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ zu veröffentlichen. Ausweislich der Pressemitteilung stützt sich das Gericht auf das Urheberrecht, das nach dem Tod Hitlers auf den Freistaat Bayern übergegangen sein soll.

Ob sich das Landgericht (vertiefter) mit der Frage dieses Rechtsübergangs beschäftigt hat und damit, ob dem Freistaat Bayern nicht im Lichte von Art. 5 GG rechtsmissbräuchliches Verhalten vorzuwerfen ist, lässt die Pressemitteilung nicht erkennen. Ich bin gespannt auf das schriftliche Urteil.

Der Verleger wird aber vermutlich ohnehin Berufung zum OLG einlegen.

posted by Stadler at 16:36  

2 Comments

  1. 1945+70=2015. Dauert also nicht mehr lange bis sich der Freistaat eine neue Begründung gegen eine Veröffentlichung ausdenken muss.

    Comment by Frank — 8.03, 2012 @ 16:43

  2. Lieber Herr Stadler,
    ich habe, als die einstweilige Verfügung erwirkt wurde, auch darüber gebloggt und darauf hingewiesen, dass es unklar ist, woher der bayerische Staat die Rechte an „Mein Kampf“ haben will: http://erbloggtes.wordpress.com/2012/01/28/mein-kampf-urheberrecht-oder-zensur/
    Die FAZ schrieb, Bayern habe Urheberrechte an ‚Mein Kampf‘ „als Rechtenachfolger des Eher-Verlags“. Im Historischen Lexikon Bayerns steht: „Nach dem Zusammenbruch im Mai 1945 gingen die Vermögenswerte [des Verlags] an den bayerischen Staat über, der aber von den Alliierten die Auflage erhielt, sie zu verkaufen.“
    Mit dieser Variante des Rechtsübergangs kann aber – wie ich als Laie meine – nur das Verwertungsrecht gemeint sein, nicht das Urheberpersönlichkeitsrecht.
    Dann folgt aber für mich, dass der Freistaat zumindest Anstalten machen müsste, seine Verwertungsrechte zu vermarkten, um sich auf sie weiter berufen zu können.
    (Das wäre auch ohne weiteres möglich, wenn er die ab 2015 geplante wissenschaftliche Neuausgabe des Instituts für Zeitgeschichte in München fördern würde.)
    Bliebe die Frage, ob Bayern die Vermögenswerte des Eher-Verlags hätte verkaufen müssen und daher das Mein-Kampf-Verwertungsrecht gar nicht mehr besitzen dürfte.

    Comment by Erbloggtes — 9.03, 2012 @ 01:59

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