Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.11.11

Update zum Bayerntrojaner

Die Grünen im bayerischen Landtag berichten über weitere Details zum Einsatz des sog. Bayerntrojaners. Interessant ist u.a., dass der Einsatz des Trojaners, insbesondere auch mit der Screenshot-Funktion, in mindestens einem Fall auch noch nach dem Beschluss des Landgerichts Landshut fortgesetzt worden ist.

Diese Form der Onlinedurchsuchung ist offensichtlich rechtswidrig. Ob die sog. Quellen-TKÜ – also die Überwachung der IP-Telefonie – zulässig ist, ist juristisch umstritten, aber nach richtiger Ansicht ebenfalls derzeit nicht mit den Vorgaben des BVerfG vereinbar.

Dass Bayern allein für die Softwarebeschaffung fast 400.000 EUR aufgewendet hat, ist ebenfalls äußerst instruktiv. Hier stellt sich dann auch die Frage, ob dieses Geld nicht besser in eine vernünftige IT-Ausstattung der Polizeibehörden gesteckt worden wäre, denn da liegt einiges im Argen.

Gegen die Weigerung der Staatsanwaltschaft München I gegen die Verantwortlichen des Trojanereinsatzes zu ermitteln, habe ich für die Piratenpartei Bayern übrigens zwischenzeitlich Sachaufsichtsbeschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft München eingelegt.

posted by Stadler at 16:16  

5 Comments

  1. Ich fürchte, der Sachaufsichtsbeschwerde wird das gleiche Schicksal wie jeder Dienstaufsichtsbeschwerde beschieden sein: fruchtlos. (Da ich kein Jurist bin, weiß ich nicht, ob die anderen beiden Parameter „formlos“ und „fristlos“ hier auch zutreffen)

    Comment by Rangar — 29.11, 2011 @ 16:21

  2. Es sollte vollauf genügen, wenn die Menschen verstehen, in was für einer Bananenrepublik wir leben. Die Annahme und Verfolgung der Beschwerde ist dann nur noch die Kür.

    Danke für den guten Job!

    Comment by Bernd Fachinger — 29.11, 2011 @ 18:41

  3. generalstaatsanwaltschaft münchen?

    sind nicht die das mit diesem „leitfaden für ermittler“, den der ak vorrat heute in voller länge veröffentlicht hat?

    na herr stadler, da wissen wir doch schon, wie die herren dort über ihre beschwerde befinden werden.

    trotzdem gute arbeit, herr stadler! weiter so! danke!
    menschen wie sie braucht diese demokratie!

    Comment by verliert bitte nicht die verfassung! — 29.11, 2011 @ 21:16

  4. Nunja, die Staatsanwaltschaft München hat es wohl nicht so wirklich mit Rechtsstaat und Demokratie.
    Gewisse Defizite sind erkennbar.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/29/leitfaden-fr-lauscher/

    mfg.de

    Comment by DerExperte — 29.11, 2011 @ 21:34

  5. @“Experte“ (wofür?): Wie kommen Sie zu Ihrem Urteil „hat es nicht so wirklich mit…“?
    Der Leitfaden stellt das vor, was nach geltendem Recht (hinsichtlich VoIP : nach einer zumindest in der herrschenden StPO-Kommentarliteratur und in der Rechtsprechung der „Fachgerichte“) zulässig ist und präsentiert die Rechtsgrundlagen und technische Hinweise. Die gelten nicht nur in Bayern und die geschilderten Datenerhebungen werden grundsätzlich bundesweit so praktiziert, und zwar seit Jahren . Also nix Neues. Rechtlich strittige Punkte sind ggf. die Toll-Collect Daten und die von eingebauten SIMs und GPS_Modulen in Fahrzeugen.
    Dabei geht es aber auch in dem Leitfaden alleine darum, ob man eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung braucht, wenn der Berechtigte (der LKW_Eigentümer/Spediteuer/Fahrzeugeigentümer, dem z.B. das Auto gestohlen wurde) einwilligt. Wieso es nicht ausreichen sollte, wenn der Anschlussinhaber, dem z.B. ein Auto mit SIM gestohlen wurde, in die Datenerhebung einwilligt (es sind und bleiben „seine“ Daten, er ist und bleibt ja auch nach dem Diebstahl Berechtigter, der Dieb verfügt nur faktisch), ist mir nicht so ganz klar. Man kann ja auch in eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss einwilligen, d.h. selbst über seine grundrechtlich gesicherten Positionen in gewissem Maße verfügen.
    Also nix mit Untergang des Rechtsstaates. Aber jeder liest eben das heraus, was in sein Weltbild passt.

    Comment by malnefrage — 29.11, 2011 @ 23:05

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