Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.11.11

Staatsanwaltschaft will wegen des Bayerntrojaners nicht ermitteln

Vor einigen Wochen habe ich für die Piratenpartei Bayern Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister, den LKA-Präsidenten sowie weitere Personen erstattet, die an der Anordnung und Durchführung des Einsatzes des sog. Bayerntrojaners beteiligt waren.

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I hat, im Ergebnis wenig überraschend, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit auch einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Ministers mit Verfügung vom 26.10.11 abgelehnt.

Zur Begründung führt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen aus, dass es mit Blick auf die Straftatbestände der §§ 202a und 202c StGB bereits an einer Tatbestandsmäßigkeit fehle, weil insbesondere auch unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Landgerichts Landshut, ein gerichtlicher Beschluss nach § 100a StPO vorgelegen habe, der den Trojanereinsatz gerechtfertigt habe. Sowohl die Installation der Software, als auch die anschließende Ausleitung der Daten seien deshalb nicht tatbestandsmäßig.

Wörtlich heißt es in der Verfügung:

Denn die Installation der betreffenden Software erfolgte gerade nicht unter Überwindung einer besonderen Sicherung, sondern auf der Grundlage der vorgenannten Gerichtsbeschlüsse

Man sollte sich nochmals vor Augen führen, was u.a. in dem Landshuter Verfahren geschehen ist. Die Staatsanwaltschaft beantragt auf Betreiben des LKA eine richterliche Anordnung für eine sog. Quellen-TKÜ, also eine Überwachung der IP-Telefonie. Hierbei lässt man den Ermittlungsrichter bewusst im Unklaren darüber, dass die eingesetzte Software weit mehr kann und im konkreten Fall zusätzlich auch eine Onlinedurchsuchung durchführt, für die es evident keine Rechtsgrundlage gibt.

Anschließend beruft man sich zur Rechtfertigung der Onlinedurchsuchung auf den richterlichen Beschluss. Man belügt also zuerst den Ermittlungsrichter, um sich anschließend darauf berufen zu können, dass man ja nur auf Basis einer richterlichen Anordnung gehandelt habe.

Diese rabulistische Argumentation hat allerdings einen entscheidenden Schwachpunkt. Die richterliche Anordnung des Amtsgerichts Landshut hat sich zu keiner Zeit auf die Durchführung einer Onlinedurchsuchung (Browser-Screenshots) erstreckt, sondern war explizit auf eine Quellen-TKÜ beschränkt. In dem Beschluss des Amtsgerichts hieß es wörtlich:

Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen

Der Ermittlungsrichter hatte also sogar ausdrücklich klargestellt, dass eine Übertragung von Daten vom Computer des Beschuldigten, die nicht die IP-Telefonie betreffen, unzulässig sind.

Hierüber haben sich die Behörden dann gezielt hinweggesetzt und eine Software installiert, die zehntausende von Browser-Screenshots an das LKA – und das noch dazu über den Umweg eines US-Servers – geschickt hat.

Davon, dass das LKA auf Grundlage einer richterlichen Gestattung tätig geworden wäre, kann bei dieser Sachlage wahrlich nicht die Rede sein.

Die Verfügung der Staatsanwaltschaft enthält des weiteren die bemerkenswerte Aussage, dass dahingestellt bleiben kann, ob die Einzelfallentscheidung des Landgerichts Landshut zur zusätzlichen Anfertigung von Screenshots allgemein übertragbar sei und deshalb von eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit auszugehen sei. Denn obergerichtliche Rechtsprechung existiert, so die Staatsanwaltschaft, zu dieser Frage bislang jedenfalls noch nicht.

Diese Aussage ist erstaunlich, wenngleich sachlich und juristisch falsch. Zwischen der Entscheidung des Ermittlungsrichters und der des Landgerichts besteht kein Widerspruch. Der Ermittlungsrichter hatte eine Onlinedurchsuchung ausdrücklich verboten, das LKA hat dennoch eine durchgeführt. Das Landgericht hat anschließend lediglich festgestellt, dass die durchgeführte Onlinedurchsuchung rechtswidrig war.

Dass man die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deshalb ablehnt, weil noch keine obergerichtliche Entscheidung vorliegt, ist ein interessantes Novum.

Zu dieser Frage mag in der Tat keine obergerichtliche Rechtsprechung existieren, aber es existiert eine des Bundesverfassungsgerichts, die sehr klar darstellt unter welchen Voraussetzungen eine Onlinedurchsuchung überhaupt in Betracht kommt. Nachdem es in der Strafprozessordnung aber noch nicht einmal eine formelle Rechtsgrundlage für eine Onlinedurchsuchung gibt, ist eine solche nach einhelliger juristischer Ansicht unzulässig.

Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht. Oder um es mit Benjamin Franklin zu sagen: „Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht für sich alleine“.

Das Internet ist in der Tat gelegentlich ein rechtsfreier Raum und zwar dann, wenn es um die Ahndung rechtswidriger und strafbarer Ermittlungsmethoden geht.

Update:
Wegen der vielen Nachfragen noch eine ergänzende Bemerkung. Die Piratenpartei Bayern wird in den nächsten Tagen den (formlosen) Rechtsbehelf der Sachaufsichtsbeschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft erheben. Mehr ist derzeit nicht möglich, da förmliche Rechtsbehelfe, wie ein Klageerzwingungsverfahren, nur einem Betroffenen zur Verfügung stehen. Nur wenn sich also ein Betroffener findet, auf dessen Rechner heimlich der Bayerntrojaner installiert worden ist, wird es möglich sein, die Verweigerungshaltung der Staatsanwaltschaft gerichtlich überprüfen zu lassen.

posted by Stadler at 09:27  

46 Comments

  1. Und nun? Kann man da noch etwas machen?

    Comment by KH — 16.11, 2011 @ 09:38

  2. Leider nicht besonders viel. Die Piratenpartei Bayern wird beim Generalstaatsanwalt Sachaufsichtsbeschwerde einlegen, aber damit sind laut Thomas unsere Möglichkeiten ausgeschöpft.

    Und sowas nennt sich Rechtstaat…

    Schönen Gruß
    Aleks

    Comment by Aleks A. — 16.11, 2011 @ 09:42

  3. Was kann man denn gegen eine solche Entscheidung der Staatsanwaltschaft machen?

    Comment by Stefan — 16.11, 2011 @ 09:46

  4. Können Sie die Einstellungsverfügung im Original online stellen? Die Sache finde ich äußerst spannend und bezeichnend für die „bayerischen Verhältnisse“.

    Comment by Florian Albrecht — 16.11, 2011 @ 09:49

  5. Fällt sowas nicht unter Rechtsbeugung?

    Comment by Alex E. — 16.11, 2011 @ 10:23

  6. Gibt es da nicht etwas namens „Klageerzwingungsverfahren“? Allerdings kann das glaube ich nur der Geschädigte selbst einleiten. Also müsste erst der Geschädigte dazu gebracht werden, eine Anzeige zu erstatten, um nach der zu erwartenden Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft dann entsprechend Beschwerde einzulegen. Wenn die durch die Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt wird, kann man klagen.
    Ich wäre sofort bereit, mich mit einer Spende an den Kosten zu beteiligen!

    Comment by Rangar — 16.11, 2011 @ 10:28

  7. Das heisst also, die Exekutive, wozu die Staatsanwaltschaft gehört, kann Ermittlungen vollständig abblocken und es gibt keine Möglichkeit, dies vor einen Richter zu bringen?

    Comment by AndreasM — 16.11, 2011 @ 10:29

  8. Wird Bayern jetzt für rechtstreue Bürger zur No-Go-Area? Wenn da der Rechtsbruch staatliches Handeln bestimmt, dann kann man auch auf die Dritte Landebahn verzichten. Die meisten Menschen wollen mit solchen Verbrechern nichts zu tun haben und werden aus Sicherheitsgründen Bayern meiden.

    Das stinkt wie die Unterdrückung der Strafverfolgung im bayerischen Amigosumpf. Wir werden uns also auch darauf einrichten müssen, dass bayerische Behörden zur Strafunterdrückung auch wieder Beweismittel verschwinden lassen werden wie schon bei der Festplatte des Junior-Strauss, die aus den Asservaten „verschwand“.

    Interessant in dem Zusammenhang ist, dass der Rechtsbruch in der CSU offenbar Methode hat. Professor. Heckmann, CSU, (@elwaprof) stellt öffentlich im Gutachten fest, dass die Nichtanwendung des Zugangserschwerungsgesetzes Rechtsbruch ist. Anstatt nun die Gesetze des Bundestages und Bundesrates, die von der bayerischen CSU und FDP unbedingt gewollt wurden, in der Exekutive durch scharfe Aufsicht des Bundestages durchzusetzen, schweigt die Täuscherin und Verneblerin Doro Bär (@dorobaer) und zwitschert lieber dummes Zeug als dem Rechtsstaat auch in der bayerischen Provinz zum Durchbruch zu verhelfen.

    Mich ekelt diese Verachtung und Verhöhnung unserer Gesetze durch die CSU maßlos an. Die werden mir immer mehr Anlass zum Kotzen in ihrem Hass auf Gesetze.

    Comment by Jan Dark — 16.11, 2011 @ 10:31

  9. Dazu passend heute in der Onlineausgabe der TZ-München:

    „Beckstein: Wir gingen weiter als der Rechtsstaat erlaubt.“

    http://www.tz-online.de/nachrichten/bayern-lby/beckstein-wir-gingen-weiter-rechtsstaat-erlaubt-1491473.html

    Comment by Gast — 16.11, 2011 @ 11:02

  10. Wen wundert’s: Wir wissen ja aus berufener Quelle, dass das Land von Sicherheitsbehörden geleitet und von Sicherheitsbeamten regiert wird.

    Comment by Ein Mensch — 16.11, 2011 @ 11:15

  11. Das hat sich ein Bundesland als rechtsfreien Raum geoutet. Das ist eine sehr große Sauerei was in Bayern passiert. Es muss aufgeklärt werden.

    Comment by Brösel — 16.11, 2011 @ 11:18

  12. Der Artikel in der TZ ist ja hochinteressant. Da sieht man mal wieder, dass man mit Rasterfahndungen, VDS und ähnlichem Gedöns nur unschuldige Menschen belästigt:

    „Wir haben sogar die Handynetze um die Tatorte auf übereinstimmende Nummern geprüft. Es hat überraschend viele Menschen gegeben, die an mehreren Tatorten in Erscheinung getreten sind. Aber es gab keine Hinweise auf diese Täter.“

    Comment by Ein Mensch — 16.11, 2011 @ 11:22

  13. @Stadler: Ist der Betroffene durch die Sache vor dem Gericht in Landshut nicht aktenkundig?

    Comment by Ein Mensch — 16.11, 2011 @ 11:27

  14. Beckstein in der tz ist ein verantwortungsloser Schwätzer: „Wir hatten zeitweise 160 Polizisten auf den Fall angesetzt. Es waren Beamte von uns in der Türkei und Türken bei uns.“ Mit Irrsinnsaufwand forscht er die Mordopfer aus und kümmert sich nicht um die Mörder. Hier wird mit einer primitiven, stumpfsinnigen Ausländerfeindlichkeit Täterschutz von Beckstein betrieben. Es ist nicht zu fassen, dass man so unsachlich ist und die Opfer ausforscht statt die Täter. So ist völlig nachvollziehbar, dass der rechte Rand sich mit der CDU/CSU bei uns pudelwohl fühlen kann. Wenn dann rechte Skinheads Vietnamesen abfackeln, schicken die rechten in der Polizei Polizisten nach Hanoi statt Hoyerswerda.

    Es wird immer klarer, warum die Polizei in Sachsen massenhaft Handys der Nazigegner rechtswidrig überwacht haben. Die Behörden stecken mit den Nazis unter einer Decke, wo die CDU/CSU mit in der Regierung sitzt.

    Bayern, Sachsen, Niedersachsen (Ursula von der Leyens Vater mit dem Celler Loch), kein NPD-Verbot wegen Schäubles Untergebenen bei den Nazis usw. Das Bild wird immer klarer. Dagegen war die Stasi ein Amateurhaufen gegen diesen rechten Abschaum, der aus dem Staat heraus Mörder deckt.

    Comment by Jan Dark — 16.11, 2011 @ 11:59

  15. Da kann man nur sagen:
    Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe!

    Comment by A. Schott — 16.11, 2011 @ 12:04

  16. Da erhofft sich das kleine Staatsanwältlein wohl einen neuen, besser bezahlten Posten.
    CSU und CSU nahe Personen: Alles ein riesig großer Haufen korrupter Verfassungsfeinde

    Comment by Andreas — 16.11, 2011 @ 12:21

  17. Wie siehts aus, mit einer Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt, gegen den Staatsanwalt?

    Comment by U. Luda — 16.11, 2011 @ 12:42

  18. Fühlt man sich als RA in solchen Fällen nicht einfach nur alt und frustriert, sprich möchten man dann nicht einfach seinen Job an den Nagel hängen?

    Comment by Rainer Funden — 16.11, 2011 @ 12:54

  19. Und da wundert sich noch jemand, dass bei den Bürgern die Politik- und Systemverdrossenheit zunimmt. Je bekannter und mächtiger, desto unangreifbarer.

    Aber sehr schön, dass es noch Menschen gibt, die sich davon nicht einschüchtern lassen und, in diesem Fall, einen Rechtsbehelf erheben. Leider muss man sich für solch eine fast schon heldenhafte Tat sehr gut mit dem Rechtssystem auskennen.

    Comment by Daniel — 16.11, 2011 @ 12:55

  20. Macht sich damit nicht die Staatsanwaltschaft selbst strafbar? Kann man da nicht auf höherer (Bundes?-) Ebene gegen klagen?

    Comment by Anonymous — 16.11, 2011 @ 13:02

  21. Es war ja leider zu erwarten, allerdings hätte ich in der Begründung doch mehr Kreativität erwartet. Allerdings scheint das Netzwerk wohl sehr gut zu funktionieren :-(.

    Comment by Zelle1 — 16.11, 2011 @ 13:20

  22. Dieser Staat schafft es tatsächlich immer häufiger, für die damaligen Motive von Leuten wie Christian Klar, Birgit Hogefeld und Konsorten ein gewisses Verständnis zu vermitteln…

    Comment by JJPreston — 16.11, 2011 @ 14:42

  23. Bitte, bitte eröffnen Sie ein Spendenkonto! Ihr Mandant sollte ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen und mit aller Macht durchziehen, ich bin mir sicher, dass viele sich finanziell beteiligen würden, wenn sie wüssten, dass man ihrem Mandanten dabei helfen kann. Ein oder zwei Anwälte extra könnten auch nicht schaden.

    Comment by Hans Maulwurf — 16.11, 2011 @ 16:21

  24. Äh, war es nicht ein Mandant dieses Anwaltes, um den es geht:

    http://www.rechtsanwaelte-ziegler.de/PatrickS/Profil.html

    Quelle: http://ijure.org/wp/archives/727

    Was ist dann mit dem Mandanten los? Kann man den nicht freundlich fragen, ob er ein Interesse an einem Klageerzwingungsverfahren hätte? Das ist doch ein Geschädigter, oder nicht?

    Ich bin kein Jurist. Vielleicht bin ich auch intellektuell minderbemittelt. Aber die Logik, man sei nach o.g. Maßnahme am Ende, erschließt sich mir nicht. Man hat es nur nich in der Hand, sondern der Geschädigte selbst? Lebt der noch? Ist der erreichbar? Will man den Kontakt nicht? Habe ich etwas übersehen?

    Comment by Schnuffel — 16.11, 2011 @ 16:39

  25. Die Maske ist runter, das Maß ist voll.

    Es ist soweit.

    Vorläufige Festnahme der Regierung durch die Bürger, die Bundesrepublik unter Kontrolle der U.N., und Bayern unter Kriegsrecht stellen.

    Comment by Citizen S. Arrest — 16.11, 2011 @ 16:43

  26. Mich wundert, dass ins unserem bayerischen Staat nicht sonderlich, ist doch bekannt das der Großteil des Justizapparat an den Gerichten regierungsorientiert entscheidet….

    Armes Bayern!!!

    Comment by Rebell — 16.11, 2011 @ 16:57

  27. Verstehe ich das richtig?

    [erlaubt(QTKÜ)]/[verboten(alles andere)] Es wird eingesetzt:[erlaubt(QTKÜ)]/[verboten(alles andere)] Anzeige durch Piraten; Staatsanwalt: weil [erlaubt(QTKÜ)] erlaubt ist, ist [verboten(alles andere)] irrelevant.
    Mit dieser Argumentation wäre es legal jemanden auszurauben, wenn man ihm einen Fusel vom Hemd zupft.

    Comment by (╯ಠ _ ಠ )╯"( ╯_ — 16.11, 2011 @ 17:13

  28. Im Gegensatz zu Italien haben wir in Deutschland keine Gewaltenteilung sondern eine Gewaltenverschränkung. Den kleinen aber feinen Unterschied sieht man daran, dass Berlusconi sich der Strafverfolgung nur durch Gesetzesänderungen entziehen konnte, während die Verantwortlichen in Deutschland das relativ unsichtbar für die Öffentlichkeit in Form einer Weisung an die Staatsanwaltschaft erledigen können. Damit will ich aber in keinster Form nahelegen, dass im vorliegenden Fall die Einstellung aufgrund einer Weisung erfolgt ist…

    Comment by Jeremy — 16.11, 2011 @ 18:14

  29. „Denn die Installation der betreffenden Software erfolgte gerade nicht unter Überwindung einer besonderen Sicherung, sondern auf der Grundlage der vorgenannten Gerichtsbeschlüsse“

    Äh bitte was?

    P:“Nein Herr Richter, wir haben die Tuer nicht aufgebrochen, wir hatten einen Gerichtsbeschluss.“
    R:“Und wie sind sie DANN in die verschlossene Wohnung gelangt?“
    P:“Na mit dem Gerichtsbeschluss!!!1″

    Soso, wenn man einen Gerichtsbeschluss hat, ist automatisch keine Sicherung mehr vorhanden? Was für ein Unsinn.

    Comment by maxell — 16.11, 2011 @ 18:49

  30. Auf Grund der verschwiegenen Funktionen der Software,kann man von einem vorsätzlichen Betrug ausgehen.Das ist ein hintergehen unseres Grundgesetzes und hat damit die Ordnung des GG. Art.20 Abs.4 berührt.

    Comment by Habnix — 16.11, 2011 @ 18:50

  31. Was anderes war in einem Land wie Bayern auch nicht zu erwarten. In diesem Land decken sich Politik, Justiz und Polizei gegenseitig. Alleine wenn man ansieht, wo die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren bei Polizeiübergriffen Ermittlungsverfahren oder gar Anklagen als überflüssig erachtet hat (wie dem Fall Eisenberg, jetzt Rosenheim usw.).

    Wer glaubt, in Bayern in einem Rechtsstaat zu leben, hinkt einer Illusion nach. Man muss sich im Gegenteil fragen, wer uns eigentlich vor dieser Justiz schützt und wie sie wirksam kontrolliert werden kann?

    Comment by maxl aus bayern — 16.11, 2011 @ 19:07

  32. Da man als Betroffener ja vielfach nicht weiß, ob man überwacht wird, ist man damit nicht prinzipiell betroffen?

    Comment by ulrics — 16.11, 2011 @ 19:15

  33. Wer wirklich interessiert ist an den bayerischen Verhältnnisse würde ich das Buch „Macht und Missbrauch: Von Strauß bis Seehofer. Ein Insider packt aus“ nahelegen.

    Comment by ADE — 16.11, 2011 @ 20:48

  34. Korrupte Drecksjustiz. Solche Typen sollte man am nächsten Laternenmast aufknüpfen.

    Comment by oskar — 16.11, 2011 @ 21:16

  35. @23 (Schnuffel)
    Bin auch kein Jurist, aber ich würde mal sagen, dass erstmal der Web über den Staatsanwalt ausgeschöpft werden soll, da sich dabei das eigene Engagement und Kostenrisiko doch stark in Grenzen hält.
    Wenn das inkl. Beschwerden scheitert, kann man immer noch den Weg über z.B. das Klageerzwingungsverfahren gehen. Bis dahin schauen wir mal, ob’s nicht auch ohne eigenes Geld bzw. das von Spendern geht und ob nicht doch irgendein Staatsanwalt/irgendeine Staatsanwältin dazu zu bringen ist, seine/ihre Arbeit zu tun.

    Comment by gant — 16.11, 2011 @ 21:43

  36. FALSCHE ANKLAGE !!!!!!!!!!!!!!

    theoretisch hätte man das doch als Anwalt kommen sehen….dass die Paragraphen des StGB nicht passen. zumal sie nur den Einsatz bzw. das Thema an sich legitimieren….

    STATTDESSEN
    hätte man sich auf das IT-Grundrecht besinnen sollen, das vom Bundesverfassungsgericht KLAR geäußert wurde und EINSCHRÄNKUNGEN für den Rechtsstaat hält, SOWIE wer welche VERANTWORTUNG hat und die technischen MÖGLICHKEITEN eingeschränkt sind…da hätte ich bessere Chancen gesehen !

    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Comment by Na ME — 16.11, 2011 @ 21:48

  37. Sind

    Dienstaufsichtsbeschwerde
    Fachaufsichtsbeschwerde

    möglich?

    Comment by Fatur — 16.11, 2011 @ 22:26

  38. Würde mich als angehender Jurist auch sehr für das Originalschreiben der StA interessieren :)

    Comment by Andy — 16.11, 2011 @ 23:28

  39. „Denn obergerichtliche Rechtsprechung existiert, so die Staatsanwaltschaft, zu dieser Frage bislang jedenfalls noch nicht.“

    Wirklich nicht? Fefe zitierte einst ( http://blog.fefe.de/?ts=b06ae3d7 ):

    „Die Meinung vom Innenministerium ist schon deswegen Bullshit, weil bei solchen Beschlüssen das LG die höchste Instanz *ist* – darüber gibt’s nix mehr.“

    Was ist davon zu halten?

    Es hat sich schon oft gezeigt, dass dieses Land kein Rechtsstaat ist, und doch bin ich jedes Mal wieder schockiert.

    Comment by Robert — 16.11, 2011 @ 23:36

  40. Aber ist es nicht möglich, an einen Geschädigten heranzukommen? Es sind doch sogar welche bekannt, oder?

    Comment by KH — 17.11, 2011 @ 10:09

  41. Könnte man dann nicht fast den Richter anzeigen, und schauen ob sie dann gegen ihn ermitteln wenn seine Formulierungen wohl so unklar sind das sie illegale rechtsmittel erlauben?

    Comment by Christian — 17.11, 2011 @ 11:10

  42. stimmt, was raf noch zu beweisen suchten, ist heute offensichtlich! Deutschland´s Politiker, Legislative, und Judikative sind Feinde seiner Bürger, die Exekutive sind inzwischen zu Feinden und Schlägern mutiert und die Terrortrupps der deutschen Staatsgewalt.
    Demokratie war (wenn überhaupt) gestern, heute ist Staats-Totalitarismus und Staats-Terror.

    google: staatliche Gewalt gegen Bürger!

    Comment by hunsrückbäuerlein — 17.11, 2011 @ 11:57

  43. @37 (Fatur):

    Klar kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Man kennt dieses Mittel auch als „die drei F“:

    (F)ormlos, man muss sich an keine Vorgaben beim verfassen halten, frei von der Leber weg genügt.
    (F)ristlos, es gibt keine Verjährung.
    (F)ruchtlos, sie bringen genau gar nichts.

    mu.

    Comment by mu — 17.11, 2011 @ 19:08

  44. Ich möchte fragen, ob für den ja wohl nicht unwahrscheinlichen Fall, dass der Sachaufsichtsbeschwerde nicht gefolgt wird, notfalls der ordentliche Rechtsweg und gegebenenfalls eine Verfassungsbeschwerde in Frage kommt (Art 19 Abs 4 GG).

    In der Rechtsprechung zum § 218 hat das BVerfG ja die Meinung entwickelt, dass der Staat auch zu einer Strafe verpflichtet sein kann, wenn ein Vergehen die Würde des Menschen betrifft, umsomehr ist die Exekutive verpflichtet, bestehende Strafvorschriften anzuwenden. Ich teile insofern die Auffassung, dass jeder Bayer durch die Nichtverfolgung beschwert ist, denn ein genereller Zugang, wie er geschaffen wurde ermöglicht natürlich auch auf den Kernbereich der Privatsphäre zuzugreifen, etwa Screenshots eines Tagebuches oder eines Erotikchats zu erstellen. Es entspricht ja der Datenschutzrechtsprechung des BVerfG, dass, wer ernsthaft befürchten muss ständig unter Beobachtung zu stehen, dadurch in der Entfaltung seiner Persönlichkeit verfassungswidrig gehemmt ist.

    Da es, wie der Fall ja zeigt, höchstens durch Zufall bekannt wird, wenn ein illegaler Zugang installiert wurde, sehe ich keinen anderen effektiven Rechtsschutz gegeben, denn durch einen gerichtlichen Beschluss kann die Gefahr der Totalüberwachung offenbar nicht wirkungsvoll begrenzt werden.

    Comment by Thorsten — 20.11, 2011 @ 21:42

  45. Solange die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und die Politik sich die Staatsanwaltschaft wie Marionetten am Seil bewegen, wird sich nicht viel ändern.
    Es muss endlich eine Trennung von legislative,exekutive und judikative geben, wie es laut Grundgesetz gefordert wird.

    Die einzige Möglichkeit die Staatsanwaltschaft und die deutsche Politik zu umgehen ist es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuschalten. Dadurch das die Durchsuchung des Computers in der Form nicht gesetzlich legitimiert war, besteht ein Verstoß gegen die Menschenrechte.

    Comment by Olaf — 13.12, 2011 @ 20:44

  46. Könntest Du mir evtl. mal alle Unterlagen zur Verfügung stellen.
    Ich erwäge eine Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft.

    Comment by Enrico Weigelt, metux ITS — 15.04, 2013 @ 15:14

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.