Strafanzeige wegen Bayerntrojaner
Im Auftrag der Piratenpartei Bayern habe ich heute Strafanzeige gegen Staastminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des LKA sowie gegen verantwortliche Beamte des Innenminsteriums und des Landeskrimalamts erstattet.
Die Strafanzeige stützt sich darauf, dass der gezielte Einsatz des Behördentrojaners zum Zwecke einer grundgesetzwidrigen Onlinedurchsuchung gegen die Strafvorschriften der §§ 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten) und 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) verstößt.
Weil die Analyse des CCC zudem ergeben hat, dass der Trojaner auch eine Fernsteuerung des Rechners des Beschuldigten ermöglicht und den Zugriff auf die dort gespeicherten Datenbestände, ist sogar die Annahme einer Datenveränderung und einer Computersabotage nach §§ 303a, 303b StGB naheliegend.
Es besteht ein erheblicher Tatverdacht dahingehend, dass diejenigen Personen, die am Einsatz des Trojaners mitgewirkt haben, diejenigen die ihn angeordnet haben sowie diejenigen, die den Erwerb der Software angeordnet haben, sich strafbar gemacht haben.
Pressemitteilung der Piratenpartei Bayern
Von ganzem Herzen wünsche ich: Viel Erfolg!
Comment by DaDi — 17.10, 2011 @ 11:48
Im Prinzip gut, ist aber noch nicht weitreichend genug. Allerdings fehlen mir die juristischen Kenntnisse, meine Forderungen durchgesetzt zu bekommen. Zur Not muß ich mich auf Artikel 20 GG berufen…
Comment by ulf_der_freak — 17.10, 2011 @ 11:53
Schön, hab mich schon gefragt, wann das endlich passiert. Ermittlungsarbeit darf kein Rechtsfreier Raum sein.
Comment by Lioman — 17.10, 2011 @ 12:00
Ja endlich mal dies! Nach den mehrfachen Auslassungen auch des Innenministers Friedrich zur Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung und Ignoranz aller Vorwürfe bzw. deren Verdrehung, sowie Ankündigungen zur Intensivierung dieser Überwachungsform sowohl im Hinblick auf die Menge und entsprechend auch der „Leichtigkeit“ der Delikte, frage ich mich, ob der Zeitpunkt für meine Aktentasche gekommen ist, auf den hin jeweils am 20. Juli ich durch viele feierliche Ansprachen der keine Turbane tragenden Schulleitungen konditioniert wurde.
Comment by Martin Schön — 17.10, 2011 @ 12:05
Vielen Dank! Jetzt bin ich gespannt, was ohne Betroffenheit durchgehen wird. Vorbereitungen jedoch auf jeden Fall :-)
Comment by YoungSocialist — 17.10, 2011 @ 12:05
Nur Ausspähen von Daten? Ist es nicht eher so, dass systematischer Verfassungsbruch geeignet ist, den inneren Bestand und die verfassungsmäßige Ordnung des Staates zu gefährden?
Comment by Martin Haase — 17.10, 2011 @ 12:08
Danke!
Comment by alex lehmann — 17.10, 2011 @ 12:10
Die Einstellung des Verfahrens dürfte in Bayern schneller gehen als die Abfassung der Anzeige.
Comment by tauss — 17.10, 2011 @ 12:11
Viel Erfolg, sowas ist dringend nötig. Nur leider teile ich die Befürchtung von tauss…
Comment by Markus Bloch — 17.10, 2011 @ 12:18
Genießt Herrmann nicht Immunität?
Comment by Anonymous — 17.10, 2011 @ 12:18
Gibt es keinen § für „hat absichtlich das GG missachtet“?
Comment by MarcelX — 17.10, 2011 @ 12:22
Wenn ich den Kommentar 6 lese, stellt sich mir die Frage nach §§ 82, 83 StGB. Dass mit der Gewalt (bzw. Drohung mit Gewalt) erfordert eine kleine gedankliche Verrenkung: Das Implementieren des Trojaners auf einem fremden Computer ist mMn ein Akt der gewaltsamen Verletzung der Privatsphäre des so in seinen elementaren Grundrechten beeinträchtigten Bürgers.
Im übrigen finde ich es bemerkenswert, das ein Ex-SPD-MdB jetzt zur Revolution aufruft – oder zur Friedhofsruhe.
Comment by etz_B — 17.10, 2011 @ 12:35
@Herr RA Stadler,
haben Sie in der Anzeige begründet, warum die StA das besondere öffentliche Interesse bejahen sollte oder liegt Strafantrag vor? §§ 202a, 303a, 303b StGB sind relative Antragsdelikte.
Comment by fernetpunker — 17.10, 2011 @ 12:57
*achtung etwas weit hergeholt*
Da fehlt noch was: §99 StGB: Es ist doch bekannt, daß amerikanische Behörden den Traffic mitlesen, oder?
*wieder realistisch werde*
§203 Abs. 2 StGB wegen der nicht-verschlüsselten Übertragung der Daten in die US-Einflußsphäre.
Interessant wäre auch zu wissen, ob die entsprechende Behörde sich um den Entschluß 2000/520/EG der Europäischen Komission gekümmert haben?
Comment by Lars — 17.10, 2011 @ 13:04
Und ich habe mich blamiert… § 203 StGB ist ein reines Antragsdelikt…
Comment by Lars — 17.10, 2011 @ 13:09
Stresstest für die bayrische Justiz.
Schön.
mfg.de
Comment by DerExperte — 17.10, 2011 @ 13:15
Spannend.
Comment by Gerrit Eicker — 17.10, 2011 @ 13:20
Warum wurde mein Beitrag zensiert???? §§ 202a, 202b, 303a, 303b StGB sind relative Antragsdelikte. Das wird sang- und klanglos eingestellt, wenn kein besonderes öffentliches Interesse bejaht wird und kein Strafantrag vorliegt!
Comment by fernetpunker — 17.10, 2011 @ 13:23
Sorry… bitte letzten Kommentar löschen.
Comment by fernetpunker — 17.10, 2011 @ 13:24
Vielliecht sollte man die politischen Entscheidungsträger/Verantwortlichen gleich wegen Anstiftung zu den Straftaten mit anzeigen – auch wenn die Aussicht auf Verurteilung da noch viel geringer ist…
Comment by Johannes — 17.10, 2011 @ 13:36
Nette Geste, wird aber natürlich zu nichts führen. In Deutschland sind Politiker und Beamte quasi immun gegen Strafverfolgung, es sei denn, sie sehen sich Kinderpornos an. Rechtsbeugung, Verfassungsverstöße und andere Kleinigkeiten haben da keinerlei Relevanz.
Comment by Rangar — 17.10, 2011 @ 13:44
damit ist der vorgang dort angekommen, wo er hingehört. vielen dank dafür, und guten erfolg – auch an die piratenpartei bayern.
.~.
Comment by dot tilde dot — 17.10, 2011 @ 13:44
Ich wäre um die Ausführung der unter Punkt 9 genannten Immunität des Innenministers interessiert. Genau dahinter wird der Herr sich versuchen dann zu verstecken.
Medienwirksam auf jeden Fall.
Viel Erfolg!
Comment by jensbernau — 17.10, 2011 @ 13:48
ENDLICH!!!
Jetzt muss ungebeugtes Recht gesprochen werden, damit die deutsche Demokratur wieder eine Demokratie wird.
Wenn der Klageweg bis ganz zu Ende durchgeklagt wird, und die Verfassungsfeinde und Eidbrecher trotzdem freigesprochen werden, hat der Staatsbürger damit schwarz auf weiß den Beweis, dass nach Ausschöpfung aller legalen Mittel die verfassungsmäßige Ordnung nur noch durch das vom Volk gegen die Verfassungsfeinde ausgeübte Widerstandsrecht nach GG Art. 20 Abs. 4 gerettet und wiederhergestellt werden kann.
Und muss, damit der Staatsbürger die DDR 2.0 abschaffen kann.
Comment by Nichtanwalt — 17.10, 2011 @ 13:57
@jensbernau
Allgemeine Infos zur pol. Imunität:
http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t
Comment by ralph — 17.10, 2011 @ 13:59
Nur um das mal klar zu stellen: In einem normalen Rechtsstaat müsste das hier eigentlich selbstverständlich sein und gar keine Überraschung auslösen. Personen haben mutmasslich das Recht gebrochen -> Personen werden angeklagt. Auch wenn es sich um diese Personen um Minister und hohe Tiere handelt. In unserem Staat aber ist das ein einmaliger Vorgang und das liegt sicher nicht daran, dass eine Straftat sonst nicht vorkommt.
Wenn wir in einem richtig guten Rechtstaat leben würden, dann müsste eigentlich der Staatsanwalt von sich selbst aus aktiv werden, als der Skandal aufgedeckt wurde.
Comment by Markus — 17.10, 2011 @ 13:59
Bedanke mich für diese Aktion und bitte weiter so !!!!!!!
Die Grenzen des Rechtstaates wurden schon lange überschritten……..
Comment by Holle — 17.10, 2011 @ 14:03
@ralph
Das die Immunität vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden kann weiss ich. Allerdings, so jedenfalls meine Vermutung, wird er versuchen so lang als möglich diese Immunität zu behalten.
Comment by jensbernau — 17.10, 2011 @ 14:07
@Markus: Dummerweise haben wir keine richtige Gewaltenteilung und diejenigen, die Anklage erheben sollten sind abhängig von denjenigen, die hier angeklagt werden sollen.
Comment by AndreasM — 17.10, 2011 @ 14:08
Danke. Das war überfällig. Ich wünsche viel Erfolg!
Comment by Anonymous — 17.10, 2011 @ 14:08
@fernetpunker: Hier wurde nichts zensiert, nur manche Postings landen in dem Zu-genehmigen-Ordner.
Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in diesem Fall zu verneinen, wäre wohl ein besonderes Schmankerl. Wie die Diskussion der letzten 10 Tage zeigt, ist durch die Taten der Rechtsfrieden der Bevölkerung erheblich gestört. ;-)
Comment by Stadler — 17.10, 2011 @ 14:21
Es gibt im Moment offenbar allenfalls für § 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) gewisse tatsächliche Anhaltspunkte – dass der Trojaner tatsächlich eingesetzt worden ist und, wenn ja, wofür, hat meines Wissens noch niemand behauptet.
Der Rest ist also pure Schaumschlägerei, und man wundert sich, dass ein Rechtsanwalt sich für so etwas hergibt.
Comment by Bernd — 17.10, 2011 @ 14:39
Noch nie haben sich 36,- €uro Piraten-Beitrag so gelohnt…
Auch für Minister und LKA-Präsidenten gelten Recht und Gesetz. Mögen die Kerle in ihrem selbst gegrabenen Sumpf untergehen. Sie können aber auch gerne noch etwas zappeln – so bis zur Bundestagswahl 2013 oder so…
Comment by VolkerW — 17.10, 2011 @ 14:51
Herzlichen Dank und
das nenne ich einen wirklich guten/notwendigen Schritt –
Wenn nicht Menschen wie Sie –
wer soll dann mit dem notwendigen Fachwissen aktiv werden.
Comment by Andre Kliem — 17.10, 2011 @ 14:51
Bravo, mehr davon!
Comment by Robert — 17.10, 2011 @ 14:54
Hm ist es nicht ein Bisschen schwer den Einsatz dieses Trojaners auch nachzuweisen? Es kann ja sein, dass das BKA den Trojaner zwar verbreitet hat, diesen aber dann gar nicht benutzt hat. Soweit ich weiss wäre es nicht illegal den Trojaner schon mal auf jeden beliebigen Rechner zu verteilen, sie aber erst zu benutzen wenn ein Verdacht entstanden ist. Somit ist es egal auf wievielen Rechnern sich wieviele Bundes/Landes/Stadt- oder Reviertrojaner finden und wie rechtswidrig oder schlampig sie auch programmiert sind. Was zählt ist ob sie und vor allem wie sie verwendet wurden. Wenn das BKA sagt, dass sie nur die von rechtswegen erlaubten Massnahmen ergriffen haben dann muss man erst mal das Gegenteil beweisen und das wird sehr schwer (auch gerade, weil der Trojaner sehr leicht zu missbrauchen ist…dann wurde er halt von Unbekannten missbraucht) oder eher noch unmöglich. Und da der Gesetztesrahmen eingehalten wurde (egal ob de facto oder nicht) entfallen auch die restlichen Vorwürfe. Die werden Argumentieren, dass man wenn die Polizei einen Verbrecher (eigentlich Verdächtigen) verfolgt, diese nicht auch noch wegen Geschwindigkeitsübertretung anzeigen kann, bzw. diese dann fallen gelassen wird. Ich vermisse den eindeutigen Rechtsbruch in der ganzen Anklage und muss dem Kommentar 32 leider recht geben. Wir brauchen wirklich eindeutige Angriffspunkte, sonst schaden wir unserer Bewegung noch mehr als „denen“.
Und auch das öffentliche Interesse kann man vorzüglich verneinen. Da ist es auch egal, in wieviel Zeitungen das Thema steht. Da müsste man erst eine Volksbefragung durchführen, wie vielen denn das Thema wichtig sei. Ob ein öffentliches Interesse an einer Sache besteht entscheidet ein Richter, Niemand Anderes und schon garnicht die Öffentlichkeit.
Comment by Tante Frida — 17.10, 2011 @ 15:02
@Bernd (Nr. 32):
Wie bitte? Selbst das LKA hat eingeräumt, den Trojaner in 22 Verfahren eingesetzt zu haben. In einem Fall war das sogar Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung und ist damit gut dokumentiert.
Comment by Stadler — 17.10, 2011 @ 15:29
§ 203 Abs. I Nr. 3 StGB, Herr Kollege ???
Comment by RAK — 17.10, 2011 @ 16:22
@ Stadler (Nr. 37): Nein, bisher ist nur davon die Rede, dass ein Trojaner mit einem gewissen Missbrauchspotential installiert worden ist.
Dass der Trojaner seinem Potential entsprechend eingesetzt worden ist, ist nicht behauptet und erst recht nicht zugegeben worden (und lässt sich auch nicht der angesprochenen Landgerichts-Entscheidung entnehmen).
Comment by Bernd — 17.10, 2011 @ 17:11
Super, sehr gut!
Comment by moltopotente — 17.10, 2011 @ 18:18
Ach und weil er zu missbrauchen ist, ist es ok dass das BKA es verteilt..?!
Ich glaube auch dass man schwer weit(er) kommt, aber nix machen wäre „sträflich“ ;)
Immer weiter so!
Comment by Tom Siegmund — 17.10, 2011 @ 18:19
ich zähle schon mal den Countdown bis das Verfahren eingestellt wird. Welcher Staatsanwalt will es sich schon mit den Gutsherren von der CSU verscherzen? ;-)
Comment by Andi — 17.10, 2011 @ 18:28
@Tom Siegmund (Nr. 41): Nein, aber strafbar ist es nach den meisten der hier genannten §§ eben nur, wenn der Missbrauch auch nachweislich stattgefunden hat – dass der Missbrauch dirch die Installation des Trojaners lediglich möglich gemacht worden ist, kann allenfalls eine Strafbarkeit nach § 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) begründen.
Comment by Bernd — 17.10, 2011 @ 19:25
Stasi 2.0 muss verhindert werden!
Comment by Dense — 17.10, 2011 @ 19:52
Mit der Produktbeschreibung von http://www.fr-online.de/blob/view/10985420,7514715,data,Trojaner-pdf.pdf wird die Gegenseite darauf abheben, dass man nur die Telekommunikation mit Skype belauscht haben wolle. Skype hat auch eine Funktion, den Bildschirminhalt zu übertragen. In der aktuellen Version kann man aber nur den Vollbildschirm übertragen und nicht einzelne Browserfenster. Damit wird man sie möglicherweise an den Eiern kriegen, wie man glaube ich im Ruhrgebiet sagt.
Comment by Jan Dark — 17.10, 2011 @ 20:40
Jeder der verdächtige Rollstuhl-Spuren in seinem Rechner findet, sollte im Ausland Anzeige gegen als verantwortilch auffaßbare deutsche „Beamten“ usw erstatten. Ebenso auch zur Darlegung ihrer Scheinheiligkeit bei Stellen, die zur politischen Diffamierung und Kriegspropaganda gegen andere Staaten gegründet und benutzt werden.
Meiner rein persönlichen Auffassung als Laie nach, gehört Korrespondenz dem Absender; ist das Kommunikationsgeheimnis ein grundlegendes Menschenrecht, inkl. geregelt durch Int. Recht; sind jeder Friede, Souveränität, Anerkennung als Staat Objekt des I.R., was deshalb auch deren Inhalt und nationales Recht a-priori begrenzt, und kann niemand Friede, Anerkennung usw durch andere Staaten erwarten der die Grundlagen dazu in Frage stellt; haben deutsche „Beamte“ usw iA keinerlei Immunität vor fremder Rechtsprechung (außer wenn vor der Tat explizit befreit, was aber ua bei systematischen Verletzungen des IR nicht möglich ist); können nach neuer Rechtsbildung durch USA/deutsche Praktiken auch flüchtige Straftäter im Ausland direkt vollstreckt werden (also ggf. deutsche „Beamte“ usw im Auftrag ausländischer Einrichtungen), was zZt modern wird.
So eine Anzeige kann außer deutschen „Beamten“ auch „Richter“, „Staatsanwälte“, Politiker usw die mittel- oder unmittelbar den Staatsterrorismus befürworten beinhalten; bei Zusammenrottungen die sich der gewohnheits- und gewerbmäßiger Begehung von Straftaten widmen oder auch nur das Untertauchen oder Verschleiern der einzelnen Täter begünstigen, können alle Teilnehmer zum Richtplatz geschleift bzw einfach verurteilt oder sonstwie vollstreckt werden.
Ausreichend ist ein einziges abgehörtes mail vom Ausland oder die Anbringung zur Abhörung geeigneter Mittel (RollstuhlTrojaner). Ganz schlecht wenn mails von Einrichtungen ausländischer Staaten/Botschaften eingingen – etwa Anfrage beim Tourismus-Ministerium wie denn gerade das Wetter dort ist, mit Antwort/Reisewetterbericht, oder sonstige Anfragen/Antworten.
Comment by wl59 — 17.10, 2011 @ 23:17
Richtig schlagt sie mit Ihren eigenen Waffen! Ich wünsche viel Erfolg!
Comment by AlWatschino — 17.10, 2011 @ 23:19
Der vom CCC geworfene Schneeball fängt scheinbar langsam an größer zu werden…
Bin ‚mal gespannt, wie die Staatsanwaltschaft reagieren wird.
Respekt und Danke @Piraten (seid ja offenbar doch nicht auf Kegeltour) & @Thomas „Jefferson“ Stadler ( ;-) ).
@Thomas Stadler, Frage aus Interesse:
Weshalb wurde nicht auch die Firma DigiTask angezeigt? Schließlich ist deren Handlung m.M.n. nicht minder kriminell.
Gruß, Baxter
______________________________
„„Information is the currency of democracy.“
(Thomas Jefferson)
Comment by Baxter — 17.10, 2011 @ 23:58
@Bernd, wie Sie hier nachlesen können:
http://ijure.org/wp/wp-content/uploads/2011/01/LG_Landshut_4_Qs_346-101.pdf
umfasste die durch den Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 04.10.2010 angeordnete Online-Durchsuchung auch Screenshots, welche durch das LKA auch durchgeführt wurde. So besagt es der obige abändernde Beschluss des Landgerichts Landshut vom 20.01.2011 im Sachverhalt.
Verbreiten Sie also keine falschen Tatsachenbehauptungen, man könnte sonst auf den Gedanken kommen, dass Sie mit Nachnamen Friedrich, Uhl, Ziercke o.ä. heißen.
Comment by fernetpunker — 18.10, 2011 @ 00:09
In der PM aus Sachsen wird übrigens abgewiegelt, dass man Skype ja nur Audio und Textkommunikation abhören möchte. Letzteres tauchte in der CCC Analyse (noch) nicht auf, meine Vermutung ist aber dass der Trojaner hier auf Screenshots ausweicht. Wenn die a) Bildschirmfuellend sind und b) nicht mit dem Senden Button getimed….: http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/2674.php
Comment by Bernd E — 18.10, 2011 @ 01:57
Sehr gut, daß dies mit Ihrer Unterstützung erfolgt. Hatte schon die Befürchtung, daß dies nur ein empörter Bürger machen würde, so daß Friedrichs und Co sich ins Fäustchen lachen.
Auch peinlich: Warum schweigen Grüne und Linke hier?
Comment by tschill — 18.10, 2011 @ 09:08
Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich irgendjemand in Bayern finden lässt, der gegen die CSU Recht und Gesetz durchsetzt. Aber ich wünsche es mir.
Comment by inmer — 18.10, 2011 @ 11:24
Top. Wünsche viel Erfolg. Eigentlich hätte die Staatsanwaltschaft selbst anzeige erstatten müssen, aber so ist das in einem *Rechtsstaat*
Comment by Siegfried — 18.10, 2011 @ 11:58
Kann nicht nur der Betroffene Anzeige erstatten wegen Verletzung seiner Grundrechte?
Comment by Herr Mann — 18.10, 2011 @ 13:46
Eine Anzeige ist ziemlich lächerlich, wenn man nicht einmal einen einzigen konkreten Fall, in dem der Trojaner eingesetzt worden sein soll, benennen kann. Meint der Verfasser der Anzeige, dass die Staatsanwaltschaft sich die Mühe macht, diese zu ermitteln?
Comment by gdfgfdüpgodfügofd+godf+g — 18.10, 2011 @ 14:33
Da wünsche ich ebenfalls viel Erfolg. Ich hoffe einmal, daß die Piraten damit auch durch kommen.
@gdfgfdüpgodfügofd+godf+g:
Schon einmal bei Google nach „Staatstrojaner“ gesucht? Nein? Dann würde ich das an deiner Stelle mal versuchen!
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Ach so! Du wurdest wohl von der C*U oder so für deinen Kommentar bezahlt! Na gut, das ist natürlich was anderes. Dann darfst du auch hier herum trollen!
Grüße aus Augsburg
Mike, TmoWizard
Comment by TmoWizard — 18.10, 2011 @ 15:20
X-posting
heise-online: „Kaspersky entdeckt neue Staatstrojaner-Version“, 18.10.2011, Autor: Jürgen Schmidt
Quelle: http://tinyurl.com/troja2
————————————–
Tja! „Nachtigall, ich hör dir trapsen“! Ich für meinen Teil glaube zudem, daß wir noch mehr interessante Dinge erfahren werden… ;-)
Gute Nacht, Baxter
Comment by Baxter — 18.10, 2011 @ 23:49
-= Nachtrag =-
Ich würde ganz gerne meine Frage wiederholen (s.o.):
Danke
Comment by Baxter — 19.10, 2011 @ 01:26
Vielen Dank! Der Schriftsatz las sich zumindest in meinen Augen des interessierten Laien sehr überzeugend.
Nur der letzte Absatz war mir nicht ganz nachvollziehbar.
Ich würde zwar auch nicht unbedingt damit rechnen, daß die Staatsanwaltschaft in diesem Fall tatsächlich ernsthaft ermittelt. Aber wenn ich das richtig im Kopf habe, müsste das Parlament ja erst mal die Immunität von Herrn Herrmann aufheben, ehe die Staatsanwaltschaft überhaupt gegen ihn vorgehen kann.
Für mich liest sich der letzte Absatz so, als würde er sagen wollen, wir wissen natürlich selbst, daß aus der Strafanzeige nichts werden kann und stellen sie nur der Form halber, weil sie mit etwas Glück eine gewisse Öffentlichkeitswirkung verspricht.
Da lasse ich mir aber gerne widersprechen und die richtige Lesart erklären. Vielleicht findet sich ja die Zeit dafür.
Comment by fellow passenger — 19.10, 2011 @ 03:11
Sie werden auch als offenbar nicht sehr professionell arbeitender Anwalt mit Ihrer Anzeige rechtlich nicht durchkommen… so laienhaft darf man nicht argumentieren, sonst muss man sich nicht wundern, wenn eine Anzeige von Gerichthäusern abgewiesen wird… aber macht sich gut als Reklame bei Laien, die man zukünftig in anderer Sache vertreten will, selbst wenn man auch dort verlieren wird, aber laienhafte Klienten bezahlen ja unendlich, auch bei Misserfolg de Anwalts!
Comment by Hofnarr — 21.10, 2011 @ 08:29
Und noch etwas: Solange der missbräuchliche, bzw. rechtswidrige Einsatz des Trojaners durch die Polizeien, welche ihn kauften (jedoch nicht zur Produktion in Auftrag gaben!)und nach Angebot durch die Firma damit arbeiteten, nicht von Ihnen als Anzeiger bei entprechend von den Polizeien beobachteten Menschen nachgewiesen werden kann, liegt kein Strafdelikt vor! Das Kaufen eines Küchenmessers macht auch noch keinen Mörder, selbst wenn man dadurch zum Mörder werden könnte und allenfalls das Messer sogar ausschliesslich zu diesem Zweck kaufen will! Das Strafdelikt muss vom Kläger, nicht vom Angeklagten, beweisbar sein, sonst macht eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht nicht mit und weist die Anzeige ab!!! Aber dies sollten Sie als Anwalt wissen und auch Ihrer Klientschaft, den Piraten, die ihre durch Sie verfasste Anzeige wohl politisch nutzen wollen, sagen… Ein solches Vorgehen der Piraten und von Ihnen ist uneriös, aber Ihnen kann’s ja gleich sein, so lange Sie bezahlt werden!!! Gechäftemacherei und Panikmache mit Hilfe von Augenwischerei nenn‘ ich das!!!
Comment by Hofnarr — 21.10, 2011 @ 10:35
Immunität jener vom Anwalt in obentehender Sache Beanzeigten gibt es nicht! Konsulats-Mitarbeiter und internationale Botschafter der Regierung geniessen Immunität, nicht jeder regional tätige Politiker… Jene wären demnach rechtlich zu belangen, wenn Ihnen tatächlich eine Straftat nachgewiesen werden kann, aber in casu würden sie mit Freipruch zufolge Fehlens von Beweisen davonkommen, sofern der Fall seitens von Staatsanwaltschaft und Gerichten bearbeitet würde… deshalb, viel Lärm um nichts!!! Da sind sie, die Leute mit der grossen Klappe (überm Auge), halbseitig blind zufolge (unnötiger) Streitereien, schon fast berufs- bzw. tätigkeitsbedingt! Mein lieber Mann…
Comment by Hofnarr — 21.10, 2011 @ 12:57
Hofnarr:
„Landtagsabgeordnete genießen wie Bundestagsabgeordnete parlamentarische Immunität und Indemnität. Sie unterliegen der Strafverfolgung also nur dann, wenn der jeweilige Landtag die Immunität aufgehoben hat.“
Comment by fellow passenger — 21.10, 2011 @ 20:01
Warum nur gegen so wenig eine Strafanzeige. Da gibt es doch noch einige mehr.
Comment by ulrics — 23.10, 2011 @ 10:50
Was ist aus der Anzeige denn mittlerweile geworden?
Comment by Torsti — 24.10, 2011 @ 22:41
@Torsti:
Bis sowas von Stöckchen zu Hölzchen und wieder zurück kommt dauert bei unseren Beamten doch eine Ewigkeit! Du weißt doch, denen rennt doch jede Schnecke davon! ;-)
Grüße aus Augsburg
Mike
Comment by TmoWizard — 24.10, 2011 @ 23:04
Kommentar zu 36:
Wenn das Aufspielen eines Trojaners auf fremden Rechnern noch nicht strafbar ist, sondern erst seine rechtswidrige Aktivierung, dann würde das ja auch bedeuten, dass ich ruhig eine Bombe in der Wohnung meines Nachbarn ohne sein Wissen verstecken dürfte, strafbar würde ich mich erst machen, wenn ich sie zünde.
Das verwirrt mein Gefühl für Recht und Unrecht. Ist der Einbruch in fremde Rechner nicht so etwas wie Hausfriedensbruch?
Comment by Peter Heinrichs — 18.11, 2011 @ 13:02
Ich bin immer wieder erstaunt, das auch Rechtsanwälte, entweder noch nicht mitbekommen haben, oder so tun als wenn sie es nicht wüssten, das die BRD, 1990 mit der Streichung des Geltungsbereiches des GG, gestorben ist und wir jetzt nur noch eine BRD-GmbH haben ohne Hoheitsrechte.
Jeder deutsche Politiker, Beamter, Staatsanwalt, Richter und auch Rechtsanwalt begeht Hochverrat, wenn er Gesetze anwendet die es nicht mehr gibt.Diesbezüglich gibt es schon einige Klagen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Ich habe zu dem Thema eine Klage in Straßburg anhängig, weil die Justizverbrecher nicht einsichtig sind, das sie ohne Rechtsgrundlage ihr Unwesen betreiben. Die bay. Justiz hat eh nur braune Scheiße im Kopf und die bay. Innenminister, egal welcher (Stoiber, Peckstein, Herrmann), genau so.
Comment by Hopkins — 23.01, 2012 @ 15:50
Gibt es auch etwas aktuelles zum Stand der Dinge?
Comment by LudwigS — 7.08, 2012 @ 09:25