Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.9.11

KJM bewertet auch Jugendschutzprogramm der Telekom positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat auch das Jugendschutzprogramm der Telekom positiv bewertet, wie es in einer Pressemitteilung vom 20.09.2011 heißt.

Das Konzept des Jugendschutzfilters der Telekom entspricht nach Ansicht der KJM damit grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), womit die Software vor der behördlichen Anerkennung steht.

Die KJM hatte kürzlich bereits das Programm JusProg positiv bewertet.

posted by Stadler at 17:18  

2 Comments

  1. Heisst das für den Betreiber einer Homepage, dass er sich ein ICRA-Label besorgen kann und dann z.B. Ü16-Inhalte anbieten kann (anscheinend verwendet die Telekom ja auch ICRA)?

    Verantwortungsbewusste Eltern müssen halt dann ggf. den Internetanbieter wechseln…

    Comment by maxbe — 22.09, 2011 @ 11:11

  2. @1
    Nein, das heißt es nicht. Im vergangenen Jahr haben sich die in § 12 JMStV-E (http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf) genannten Institutionen auf einen neuen Standard zur Alterskennzeichnung im Internet verständigt (Definition auf http://www.online-management-kontor.de/jugendschutz/altersklassifizierung.html), der von anzuerkennenden Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden können muss.
    Eine entsprechende Alterskennzeichnung können Anbieter z.B. über http://www.altersklassifizierung.de erstellen lassen.

    Comment by Martin Drechsler — 23.09, 2011 @ 15:41

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