Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.8.11

OLG Hamburg: Moses Pelham verletzt Urheberrechte von Kraftwerk

Der vielbeachtete Rechtsstreit um ein Sample aus dem Track „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk für einen Titel von Sabrina Setlur ist vor zwei Jahren durch den BGH nur vorläufig entschieden worden. Der BGH ist zwar grundsätzlich von einer Urheberrechtsverletzung ausgegangen, hat andererseits aber eine sog. freie Benutzung (§ 24 UrhG) des Werks „Metall auf Metall“ – das dem legendären Kraftwerk-Album „Trans Europa Express“ entstammt – nicht per se ausgeschlossen. Aus diesem Grund hat der BGH die Sache zurückverwiesen. Das OLG Hamburg hat die beklagten Komponisten und Produzenten Moses Pelham und Martin Haas nunmehr mit Urteil vom 17.08.2011 (Az.: 5 U 48/05) erneut zur Unterlassung verurteilt.

Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass Pelham und Haas sich nicht auf das Recht zur freien Benutzung berufen können, weil sie auch in der Lage gewesen wären, die gesampelte Sequenz selbst herzustellen.

Das OLG hat die Revision zum BGH wieder zugelassen. Nach Ansicht des Senats bedarf es einer weiteren höchstrichterlichen Klärung, welche Maßstäbe für die Möglichkeit der Eigenherstellung von Tonaufnahmen gelten, bevor auf fremde Tonaufnahmen ohne Einwilligung des Rechteinhabers zurückgegriffen werden kann.

Der Fall bleibt weiter interessant.

posted by Stadler at 15:53  

4 Comments

  1. Der (Mit-)Gründer der „TURN PIRACY INTO PROFIT“-Firma „DigiProtect“ verletzt also Urheberrechte!
    Wenn das Thema im Gesamt (bezogen auf die Abmahn-Abzocke, mutmaßlich sogar betrügerisch?) nicht so traurig wäre, würde ich wohl lachen…

    Comment by Baxter — 20.08, 2011 @ 01:56

  2. Vielleicht ueberlegt sich der BGH ja noch einmal seine Rechtsprechung zum Samplen. Freie Benutzung gerne, aber dann auch Eingriffskondiktion, vgl. 951 BGB. Wenn schon „geistiges Eigentum“, dann auch richtig!

    Comment by Heiko — 20.08, 2011 @ 07:55

  3. Tja, da kann auch ich mir die Häme kaum noch verkneifen. Es gibt Geschäftsmodelle, die sich wie eine Seuche über das Land legen – dazu zähle ich das Ausstoßen von musikalischen Attrappen an jugendliche Zielgruppen mit der Intention der Kostengenerierung durch firmenangeschlossene Abmahnfabriken.

    Wenn ich bestimmte Namen aus der Branche lese, ist der Ekel inzwischen grenzenlos.

    Da stehen selbst Abofallensteller und ihre bekannten Inkassonutten besser bei mir im Kurs, da sie sich in der Regel mit Kleinbeträgen zufrieden geben. Kein Vergleich mit den bodenlosen Forderungen der Stagnationsmusikbranche, die für ihre Unfähigkeit immer neue Sündenböcke auf den Schulhöfen sucht.

    Comment by gonzales — 21.08, 2011 @ 13:45

  4. Dies zeigt:

    1. Eine „Fair use“-Regelung ist dringend nötig in Deutschland

    2. Leistungsschutzrechte von Vermittlern urheberrechtlich geschützter Werke sind eine Perversion der Rechtssprechung in der spätkapitalistischen Epoche.

    Comment by Jens Best — 1.09, 2011 @ 16:31

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.