Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.8.11

Mario Barth verliert beim Landgericht Düsseldorf

Der bedingt witzige Comedian Mario Barth ist beim Landgericht Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, einem Händler die Aufschrift “Nicht quatschen, MACHEN” auf T-Shirts zu untersagen. Das Urteil vom 27.07.2011 ist nunmehr im Volltext verfügbar.

Mario Barth hatte diesen Slogan als Marke (u.a. für Textilien) eintragen lassen. Außerdem hatte Barth diesen Spruch im Rahmen eines Bühnenprogramms verwendet. Vor dem Landgericht Düsseldorf machte Barth eine Verletzung seiner Markenrechte sowie eine unlautere, wettbewerbswidrige Nachahmung geltend.

Nach Ansicht des Landgerichts verfügt der Slogan über keine wettbewerbliche Eigenart, weil es sich um eine zum Allgemeingut gehörende Lebensweisheit handelt.

In markenrechtlicher Hinsicht hat das Landgericht Ansprüche aus der Marke und einem evtl. Werktitel verneint, mit dem Hinweis, dass mit der Verwendung des Slogans die Herkunftsfunktion nicht verletzt sei, weil der Verkehr nicht davon ausgehen würde, dass dieser Slogan (originär) von Mario Barth stammt.

Der freundliche Mario Barth ist übrigens nicht zum ersten Mal mit einem aggressiven und fragwürdigen wettbewerbs- und markenrechtlichen Vorgehen aufgefallen.

posted by Stadler at 13:21  

12 Kommentare »

  1. Nix reimt sich auf Mario Barth

    außer “die hard”!

    Kommentar by Frank — 4.08, 2011 @ 13:47

  2. Als der kleine Mario Barth sagte, er möchte Komiker werden, haben alle gelacht. Jetzt lacht keiner mehr.

    Kommentar by Shred — 4.08, 2011 @ 13:48

  3. Naja, das Programm von Mario Barth ist ja hauptsächlich auf dumme Männer ausgelegt.
    Sein Pech war, dass er bei diesem Prozess aber auf drei intelligente Frauen traf, die als Richterinnen über den Fall zu befinden hatten.

    Kommentar by Rangar — 4.08, 2011 @ 15:35

  4. Hui! In nur 7 Monaten ist Herr Barth beim Autor von “eher humorfrei” zu “bedingt witzig” aufgestiegen.

    Hut ab :-)

    Kommentar by Uwe — 4.08, 2011 @ 15:42

  5. Alle sind über dieses Urteil froh,
    … nur nicht der Barth, Mario

    Kommentar by Sgt. Pepper — 4.08, 2011 @ 20:38

  6. Über den habe ich noch nie gelacht!
    Commedy der untersten Schublade. Was soll da also schützenswert sein ???

    Die Barth ol’e fart Witze ( reimt sich doch )
    haben einen faden Beigeschmack und der lautet Abmahnung,
    und hier liegt der hund begraben – es geht nur um die
    Generierung von Moneten!

    Im diesem Sinne noch einen schönen Abend!

    Kommentar by Miaau — 4.08, 2011 @ 21:46

  7. Mal abgesehen davon, dass ich den auch alles andere als lustig finde, finde ich es obendrein ungemein unverschämt sich fremde Sprüche zu schützen um dann abkassieren zu können.

    Gutes Urteil, das hier gesprochen wurde.

    Kommentar by Steffi — 4.08, 2011 @ 22:44

  8. Den Typen find’ ich voll witzig.

    Nicht.

    Kommentar by carloz — 4.08, 2011 @ 23:43

  9. Leider wird ihm das ganze Lamento egal sein, denn er verdient ja an den gut gefüllten Stadien, denen er sein “Bühnenprogramm” präsentiert, ganz prächtig.

    Also eher ein Fall von “versuchen kann man’s ja mal”…

    Kommentar by chris — 6.08, 2011 @ 10:44

  10. Schön das die Grenzen irgendwo noch richtig gezogen werden, vollkommen richtiges Urteil.

    Das Urteil drückt gleichzeitig seine Karrierelage aus, da gibt es nämlich zur Zeit auch nicht viel zu lachen.

    Kommentar by Tom N. — 8.08, 2011 @ 11:49

  11. Also der Spruch kann doch schon deshalb garantiert nicht von Mario Barth sein, weil der Typ nun seit Jahren das genaue Gegenteil praktiziert!

    Aber was macht er, wenn sich nun irgendein Nachwuxkomiker “Mario Barth” als Marke schützen läßt? =:-O

    Kommentar by DL2MCD — 9.08, 2011 @ 08:27

  12. Nichts reimt sich auf Sushi :(

    Kommentar by Peter — 23.08, 2011 @ 14:24

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