Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.7.11

Jimmy Schulz gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Der FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz hat sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ausgesprochen und sich damit auch gegen seine Parteikollegin und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gestellt, die für ein solches Leistungsschutzrecht eintritt. Derartige Stimmen, gerade aus der FDP, können der Diskussion nur gut tun. Chapeau Jimmy!

Schulz befindet sich damit in guter Gesellschaft, denn auch in der juristischen Fachwelt wird das geplante Leistungsschutzrecht nahezu einhellig abgelehnt. Vor einigen Wochen konnte ich hierzu einen imposanten Vortrag von Prof. Ansgar Ohly – einem der sicherlich bedeutenden Urheberrechtler in diesem Land – auf dem @kit-Kongress hören, der das Vorhaben nach allen Regeln der juristischen Kunst zerpflückt und dargelegt hat, weshalb hier weder eine Schutzlücke noch ein nachvollziehbares Bedürfnis für eine derartige Regelung besteht. Ohly hat in diesem Vortrag außerdem deutlich gemacht, dass ein solches Leistungsschutzrecht die Stellung der Autoren – und damit derjenigen, die das Urheberrecht primär schützen will – voraussichtlich schwächen und nicht stärken wird. Es ist ohnehin kein Geheimnis, dass es praktisch keinen nennenswerten Urheberrechtler gibt, der diesem Konzept etwas abgewinnen kann. Aus gutem Grund hat sich deshalb selbst die GRUR gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Das BMJ wäre in dieser Frage gut beraten, mit neutralen Fachleuten und nicht nur mit Lobbyisten zu sprechen. Die Einseitigkeit und Unausgewogenheit der Forderung würde dann sehr deutlich zu Tage treten.

Wenn ich die Aussagen des Abgeordneten Schulz richtig deute, dürfte die von den Verlagen postulierte Forderung in dieser Form aber ohnehin nicht mehrheitsfähig sein.

posted by Stadler at 14:39  

Ein Kommentar

  1. Hoffen wir es.

    Comment by fernetpunker — 7.07, 2011 @ 22:09

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