Die Copyright-Trolls
Darf man diejenigen, deren Geschäftsmodell primär darin besteht, massenhaft Fälle des Filesharing abzumahnen, eigentlich auch hierzulande als Copyright-Trolls bezeichnen?
Der Blick über den großen Teich offenbart, dass die Mechanismen in den USA und hierzulande ganz ähnlich funktionieren, wenngleich jenseits des Atlantiks zumindest im Einzelfall für die Abmahner finanziell noch deutlich mehr drin ist.
Dass, mit freundlicher Unterstützung des Gesetzgebers und der Gerichte, künstlich eine neue, eigene Branche geschaffen worden ist, die, bei Lichte betrachtet, weder der Musik- und Filmindustrie noch den Künstlern wirklich nützt, sollte in der rechtspolitischen Diskussion zumindest als Arbeitshypothese in Betracht gezogen werden. Denn es ist Sache des Gesetzgebers, eine Fehlentwicklung, die er selbst verursacht hat bzw. begünstigt, zu korrigieren.
Warum das Geschäftsmodell der Filesharing-Abmahnungen auch rechtlich als zweifelhaft betrachtet werden muss, habe ich bereits dargestellt. Hierauf muss immer wieder hingewiesen werden, denn die Gerichte könnten den Spuk bei konsequenter und richtiger Anwendung des geltenden Rechts eigentlich von sich aus beenden. Allein sie tun es bislang nicht.
Die Rechtsprechung hat bei Filesharing-Abmahnungen „aufs falsche Pferd“ gesetzt. Jetzt steckt die Karre im Dreck. Ich weiß nicht, ob es am Scoring von Spandau liegt, hier erledigen sich praktisch alle Abmahnungen durch Übermittlung eines ALG-II-Bescheides.
Die Rechteinhaber können sich deshalb die gerichtlichen Erfolge ihrer Rechsansichten zur Herleitung der Ansprüche an den Hut stecken. Wenn sie ihren Anwälten für jede Abmahnung die behaupteten Beträge zahlen, ist es kein Wunder, daß die Branche finanziell am Stock geht.
Wie sieht die Lösung aus? Filesharing-Abmahnungen werden sich immer weniger lohnen. Wenn die Beitreibungsquote zu niedrig wird, enden die Abmahn-Wellen. Auf Gesetzgeber oder Rechtsprechung warte ich nicht mehr.
Comment by Raleisner — 8.06, 2011 @ 09:51
Werter RA Leisner, wie kommen Sie darauf das mit der Übermittlung eines ALG-II-Bescheides alles erledigt ist (in Spandau), können Sie das beweisen?
Dann würde ich mich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ansonsten sollte man mit solchen Behauptungen vorsichtig umgehen.
Comment by Der Joker — 8.06, 2011 @ 17:07
@Der Joker – Reine (Spandauer) Empirie. Habe bei Abgabe der ggf. mod. Unterlassungserklärung wegen der offenen Gebühren oder nicht übernommenem Schadenersatz bei gleichzeitig nachgewiesener Bedürftigkeit noch keine Verfahren gesehen.
Comment by Raleisner — 11.06, 2011 @ 10:15