Urteil „Hartplatzhelden“ im Volltext
Das Urteil des BGH vom 28.10.2010 (Az.: I ZR 60/09 – „Hartplatzhelden.de“) liegt nunmehr auch im Volltext vor. Der BGH hatte mit dieser Entscheidungen Urteile des OLG Stuttgart und LG Stuttgart aufgehoben, durch denen dem Online-Portal Hartplatzhelden verboten wurde, Filmausschnitte von Amateurfußballspielen im Internet zu zeigen. Über das Urteil hatte ich hier bereits berichtet.
Die amtlichen Leitsätze des BGH lauten:
Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.
Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.