Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.1.11

DENIC macht Übertragung von nerdcore.de rückgängig

DENIC hat die Übertragung von nerdcore.de an die Euroweb Internet GmbH rückgängig gemacht und den alten Domaininhaber René Walter wieder eingetragen. Dies lässt sich anhand einer Who-Is-Abfrage verifizieren. Über den Fall Nerdcore vs. Euroweb hatte ich bereits berichtet.

Das ist ein mutiges, aber durchaus auch fragwürdiges Vorgehen der DENIC, denn es liegt bzgl. der Domain weiterhin ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vor, der bislang nicht aufgehoben wurde und somit nach wie vor in Kraft ist. Die DENIC setzt sich damit über eine gerichtliche Entscheidung hinweg. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verbietet es der DENIC als Drittschuldner nämlich ausdrücklich, Leistungen an den Schuldner (Walter) zu erbringen.

Bei Aufruf der Domain erscheint derzeit die Transit-Seite von DENIC und noch nicht wieder das Blog von Walter. Möglicherweise hat DENIC also auch deshalb kurzfristig gehandelt, weil Euroweb bereits eine Versteigerung der Domain angekündigt hatte und damit auch aus Sicht des Bloggers der endgültige Verlust der Domain drohte.

Es wird vermutlich aber kein Weg daran vorbei führen, dass der Blogger René Walter eine Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erreichen muss. Das ist zunächst deshalb schwierig, weil die zweiwöchige Beschwerdefrist bereits verstrichen ist. Der Anwalt Walters Dominik Boecker ist allerdings der Ansicht, dass dem Schuldner kein rechtliches Gehör gewährt wurde. Möglicherweise lässt sich auch mit einem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen bzw. gar einer vorsätzlichen Schädigung durch die Euroweb GmbH argumentieren, denn man hat sich die Domain zum Schätzwert von EUR 100,- an Zahlungs Statt überweisen lassen, obwohl man wusste, dass dahinter ein durchaus populäres Blog steckt.

Die Auseinandersetzung dürfte noch nicht beendet sein. Man darf gespannt sein, wie es weiter geht.

Update:
Man sollte den Vorgang vielleicht auch grundsätzlicher betrachten, über den konkreten Einzelfall hinaus. DENIC hat sich dazu entschlossen, gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der DENIC als Drittschuldner unmittelbar verpflichtet, zu verstoßen.

Dieses Verhalten offenbart eine bedenkliche Haltung der DENIC. Denn DENIC stellt sie sich mit ihrem Vorgehen über das Gesetz und macht deutlich, dass es die faktische Machtposition besitzt, das staatliche Vollstreckungsrecht zu ignorieren. Es gibt keinen Grund dafür, zu diesem Rechtsbruch der DENIC Beifall zu klatschen, auch wenn man im konkreten Einzelfall das Ergebnis für richtig halten mag.

Wer mit gerichtlichen Entscheidungen nicht einverstanden ist, muss die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe ergreifen. Das gilt auch für die DENIC.

posted by Stadler at 13:36  

27 Comments

  1. Das bezweifle ich. Die DENIC macht nichts aus Gerechtigkeitsgefühl heraus oder um Schaden bei Dritten abzuwenden, schon gar nicht bei einem Streit, in dem sie sich auf die Position der Nichteinmischung zurückziehen kann.

    Soll heißen, der gerichtsignorierende Blogger hat nun vielleicht doch eine EV erwirkt oder sich außergerichtlich mit der Firma E. geeinigt. Erscheint mir jedenfalls wahrscheinlich: An der grundsätzlich defensiven und reagierenden Haltung der DENIC in solchen Fällen dürfte sich nichts geändert haben.

    Comment by svb — 22.01, 2011 @ 13:48

  2. @svb: Interessante Variante, allerdings deckt sie sich nicht mit der Darstellung in der Pressemitteilung, die von Walter/Boecker herausgegeben wurde. Dort heißt es:

    Die zentrale Vergabestelle für .de-Domains hat den Pfändungsbeschluss daraufhin nochmals eingehend geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass ‘(…) der gegen Ihren Mandanten erwirkte Pfändungsbeschluß die Umschreibung dieser Domain nicht trägt (…). DENIC hat deshalb hinsichtlich der Daten des Domaininhabers und der besonderen Ansprechpartner den bis zum 7. Januar 2011 bestehenden Zustand wiederhergestellt.’.

    Comment by JoSchaefers — 22.01, 2011 @ 13:57

  3. Hier zeigt sich mal wieder: Nicht jeder gerichtliche „Schnellschuss“ in Eil- oder Vollstreckungsverfahren entfaltet ohne Rechtsmittel-Einlegung immer sofort klaren faktischen Handlungs- oder Unterlassungs-Zwang … schon deshalb, weil der Inhalt gerichtlicher Verfügungen manchmal nicht ausreichend klar und bestimmt ist. Wie so oft gilt der Grundsatz: „Much Sorgfalt, aber no panic!“

    Comment by Ralf Petring — 22.01, 2011 @ 14:09

  4. @svb: Dann hat DENIC ihre Vorsicht hier aufgegeben. Soweit ich gehört habe, liegt nichts weiter vor, DENIC hält den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für unwirksam. Was natürlich im Ergebnis so sein kann, aber nicht zwingend bedeutet, dass er auch aufgehoben wird. Wir werden sehen.
    DENIC mag Domainpfändungen generell nicht und behauptet ja auch immer, kein Drittschuldner zu sein, obwohl die meisten Gerichte das bislang anders sehen.

    Comment by Stadler — 22.01, 2011 @ 14:21

  5. @Stadler Meine Denic-Zeiten sind lange vorbei. Aber die dort handelnden Personen sind immer noch dieselben. Ich hätte alles plausibel gefunden, wenn sie sich gleich dem Beschluß widersetzt hätten. Domainpfändungen nicht mögen ist durchaus nachvollziehbar aus der Sicht der Denic. Aber nun der Sinneswandel?

    Nun ja, eine Pressemitteilung beweist nichts, sie kann Gegenstand eines Vergleichs sein. Aber ich kann ja auch das Gegenteil nicht beweisen. Ich schaffe es nur einfach nicht, die Worte „mutig“ und „Denic“ in einem Satz zu sehen, ohne Zweifel zu haben. Ersetzt es man es allerdings durch „trotzig“, fällt es mir schon leichter :)

    Comment by svb — 22.01, 2011 @ 14:39

  6. Laut DENIC „trägt“ der „Pfändungsbeschluß die Umschreibung dieser Domain nicht“.

    Ob DENIC sich über den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinwegsetzt wird man letztendlich wohl nur anhand des Wortlauts dieses Beschlusses beurteilen können. Dieser Wortlaut ist zumindest mir bisher nicht bekannt.

    Comment by Andreas Kuckartz — 22.01, 2011 @ 14:50

  7. DENIC ist im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Drittschuldnerin benannt, verbunden mit der richterlichen Anordnung, dass der Drittschuldnerin verboten wird, Leistungen aus dem Vertragsverhältnis die Domain betreffend zu erbringen. Ich bin also gespannt, ob die Domain im Status „Transit“ bleibt.

    Comment by Stadler — 22.01, 2011 @ 15:01

  8. @stadler: Sehe ich das richtig, daß die DeNIC als Drittschuldner nicht gegen das Leistungsverbot verstößt, solange sie die Domain in Transit hält? Scheint mir dann eine kluge Strategie seitens der DeNIC zu sein, bis zur entgültigen Klärung nicht in die Schußlinie zu kommen.

    Comment by whocares — 22.01, 2011 @ 15:23

  9. Euroweb hat das Geld. Wenn die halbwegs bei Verstand sind, ist für die die Domain Geschichte abgehakt. Möglicherweise tritt Nerdcore nochmal nach – vorsätzliche Schädigung oder Betrug oder so – vernünftiger Weise nimmt sein RA dies aber mit ins Hauptsacheverfahren.

    Comment by 5zjunge — 22.01, 2011 @ 16:04

  10. @svb: Wieso zurückhaltend oder gar trotzig. Es ist eher so, dass man bei der DENIC noch mal genau auf den Beschluss geschaut hat. Dort steht, wenn man es lesen kann, eben wohl nur drin, dass der DENIC verboten wird, Leistungen an den Schuldner zu erbringen. Und dort steht wohl eben nicht, dass die Domain dem Gläubiger zu übereignen ist.

    Und wenn das da wirklich so steht, ja dann ist das halt so. Solange die Domain im TRANSIT ist, liegt sie da doch gut und warm und sicher. Und nun gibt es kein Euroweb-Blog unter der Domain in dem sich die Firma über Rene Walter lustig macht und nun wird man das ganze eben noch mal betrachten müssen. Zumal Freischreiber und Wikipedia das Geld aus der geplanten Versteigerung ja eh nicht wollten.

    Schaun mer mal, sagt der Kaiser.

    Comment by Pascal Rosenberg — 22.01, 2011 @ 16:06

  11. Kann man gegen den PfÜB nicht auch mit der „Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung“ vorgehen, die nicht an eine zweiwöchige Frist gebunden ist?

    Der Anwalt bezieht sich vermutlich auf ZPO § 844 Absatz 2. Wenn das nicht geschehen ist und dann die Domain zu so einem extrem niedrigen Wert durch eine Überlassung an Zahlung statt übereignet wurde, hat das schon ein G’schmäckle.

    Comment by AndreasM — 22.01, 2011 @ 17:38

  12. @AndreasM: In der Tat beziehe ich mich auf § 844 II ZPO. Das Gericht hat René/mich/uns vor dem Verwertungsbeschluss nicht angehört (neben einem weiteren Punkt, auf den die DENIC mutmaßlich abstellt; ich habe gestern nicht mehr mit deren Justiziar telefoniert, weil ich seine Mail erst gegen 17:45 Uhr gesehen habe).

    Einen irgendwie gearteten Vergleich mit Euroweb gab es nicht. Ich habe bislang nichtmal mit denen telefoniert.

    Comment by Dominik Boecker — 22.01, 2011 @ 19:10

  13. Da ein PfüB in aller Regel ohne rechtliches Gehör erlassen wird, ist er keine Entscheidung, so dass nicht Beschwerde sondern Erinnerung nach § 766 ZPO einzulegen ist. Deshalb gibt es keine Frist, es sei denn es wurde im Vorfeld rechtliches Gehör gewährt.

    Comment by luDa — 22.01, 2011 @ 19:24

  14. Geschätzter Kollege Stadler, inwiefern verstößt die DENIC gg. den PfÜB? Das Drittschuldner-Verbot wird doch aktuell beachtet und eine Überweisung bedeutet keineswegs eine automatische oder zwingende Domain-Umschreibung, schon gar nicht auf Dritte. Geht es wirklich um das Ignorieren von Gesetz bzw. Vollstreckungsrecht und Gerichtsentscheidungen sowie nicht whrgenommene Rechtsbehelfe – oder um die Frage der korrekten Auslegung und tatsächlichen Reichweite eines Beschlusses des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg?

    Daneben geht es vielleicht darüber hinaus auch um Fragen der Verhältnismäßigkeit, oder?

    Comment by Ralf Petring — 22.01, 2011 @ 20:10

  15. Boah. Anwälte.

    Comment by Jens — 22.01, 2011 @ 20:53

  16. @Jens: Was denn? Ist doch spannender als der TV-Programm heute abend? Hier lent man wenigstens noch was. Wobei, darauf, dass das Parken im Transit eine sehr elegante (Zwischen-)Lösung sein könnte, hätte ich nach Lektüre des „PfüB“ eigentlich auch selber kommen können ,)

    Comment by JoSchaefers — 22.01, 2011 @ 21:12

  17. Tja, ging ja noch mal gut für den Inhaber der Domain.

    Gruss

    Comment by Michael — 22.01, 2011 @ 21:44

  18. @Ralf Petring:
    Aufgrund des PfÜB wurde die Domain an den Gläubiger überwiesen. Diese Überweisung hat DENIC, ohne, dass der PfÜB aufgehoben worden wäre, eigenmächtig wieder rückgängig gemacht und wieder den alten Inhaber eingetragen. Damit hat DENIC faktisch die vom Gericht verfügte Überweisung rückgängig gemacht.

    Die Frage wird jetzt aber auch sein, wie sich DENIC weiter verhält. Bleibt es bei dem Transit oder geht nerdcore.de wieder online?

    Comment by Stadler — 23.01, 2011 @ 08:24

  19. Ich denke auch, das entscheidende ist (u.a.) der Wortlaut des Gerichtsbeschlusses, der ja vom Gläubiger vorgegeben wird. Wenn die Vorlage vom Gläubiger fehlerhaft war und vom Gericht trotzdem so durchgewinkt wurde, ist es durchaus denkbar, dass die Pfändung keine bzw. nicht die gewünschte rechtliche Wirkung entfaltet. Und das kann DENIC auch – mit den entsprechenden negativen Folgen im Falle einer Fehleinschätzung – feststellen.

    Comment by BV — 23.01, 2011 @ 12:15

  20. @Andreas M

    Dann war es doch so, wie ich vermutet habe. Der angesetzte Wert der schuldrechtlichen Ansprüche gegenüber der Denic beinhaltete nicht eine SAchätzung des tatsächlichen Werts der Domain.

    Euroweb könnte sich fürchterlich ins Knie geschossen haben mit der Versteigerungsankündigung. Denn diese plärrt ja geradezu in die Welt hinaus, dass Euroweb den tatsächlichen Wert wesentlich höher einstufte als 100 Euro.

    Comment by Avantgarde — 23.01, 2011 @ 19:43

  21. @Avantgarde:
    Ja, deshalb halte ich den Vorwurf des Prozessbetrugs für gar nicht so weit hergeholt.
    Klar, ein Wert ist keine Tatsache, aber wider besseren Wissens sich einen Teil des Vermögens des Schuldners zu einem Spottpreis durch Überweisung an Zahlung statt anzueignen ist schon hart.

    Comment by AndreasM — 23.01, 2011 @ 20:59

  22. @AndreasM

    Zudem es sehr wohl Bewertungskriterien für Domains gibt.

    Darum war das mit den 100 Euro schlichtweg zu dreist.

    Zwar ist eine Domain ohne den dazugehörigen Inhalt weniger wert, aber natürlich ist eine so populäre, x-mal verlinkte Domain eine Menge wert. Das wird jeder Suchmaschinenoptimierer bestätigen.

    Dass man eine Überweisung an Zahlungs Statt beantragt hat und nicht zur Einziehung, spricht Bände. Aber ich hätte vermutet, dass man zumindest den Gesamtbetrag der Forderung damit abgedeckt hätte.

    100 Euro ist einfach dreist. Das sind einfach nur die Gebühren, die von der Denic bei Direktregistrierung verlangt werden.

    Herr Stadler schreibt:

    „DENIC hat sich dazu entschlossen, gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der DENIC als Drittschuldner unmittelbar verpflichtet, zu verstoßen.“

    Das sah zumindest das AG Frankfurt anders

    „Das AG Frankfurt/M wies die Klage ab (Urteil vom 26.01.2009, Az.: 32 C 1317/08 – 22). Das AG Frankfurt/M geht im vorliegenden Fall zunächst davon aus, dass DENIC nicht Drittschuldner der Pfändung ist, da die Pfändung dem Wortlaut des Pfändungsbeschlusses nach nicht die Inhaberschaft an der Domain, sondern lediglich den aus dem Domain-Vertrag sich ergebenden Anspruch auf Nutzung dieser Domain umfasst. An einer Drittschuldnereigenschaft der DENIC fehlt es, weil ihre Leistung zur Ausübung des gepfändeten Rechts nicht erforderlich ist und ihre Rechtsstellung von der Pfändung auch sonst nicht berührt wird. Die DENIC ist zwar Partei des mit dem ehemaligen Domain-Inhaber bestehenden Domain-Vertrages, der die Grundlage der Domain bildet, und sie sorgt mit dem Namenservereintrag für die Konnektierung; aber einer anderen zusätzlichen Leistung der DENIC bedarf es nicht, um die Domain zu nutzen. Bei der Pfändung allein des Nutzungsanspruchs ist die Rechtsstellung der DENIC von vornherein nicht betroffen, weil der Schuldner in der Regel ja weiterhin Vertragspartner im Rahmen des Domain-Vertrages bleibt. So das Amtsgericht Frankfurt/M.“

    http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2009/ag-frankfurtm-denic-ist-kein-drittschuldner-id667570.html

    Comment by Avantgarde — 23.01, 2011 @ 22:54

  23. Halten wir übrigens nochmal fest:

    Euroweb ist sauer, dass man ihnen eine Domain wieder weggenommen hat, die nur 100 Euro wert ist, und das obwohl die Forderung inzwischen beglichen ist und man den Erlös aus der Versteigerung gar nicht behalten wollte, sondern an Leute „spenden“ wollte, die das Geld aber nicht wollen.

    Die Anwälte jammern über „rechtsfreie Räume“ obwohl die Überweisung an Zahlungs Statt zum Schätzwert ein rechtliches Gehör des Schuldners vorschreibt, das offenbar nicht erfolgte.

    Comment by Avantgarde — 24.01, 2011 @ 00:24

  24. @ Avantgarde

    Wieso spendet Euroweb nicht trotzdem an die beiden angeblichen Empfänger?

    PS: „Die Anwälte“ verbitte ich mir in diesem Zusammenhang. Die Laufburschschen von Euroweb sind jenseits. Die Anwälte hier und RA Vetter, RA Boecker zB sind Anwälte.

    Man muß nicht gleich jeden Laufburschen in einen Topf mit Rechtsanwälten werfen.

    Comment by Shual — 24.01, 2011 @ 22:48

  25. Herr Stadler, mich würde auch interessieren: Spielt die Unverhältnismäßigkeit zwischen Domainpfändung und der geschuldeten Summe hier nicht doch eine irgendwie ernstzunehmende Rolle? Wenn zur Begleichung einer Schuld von 1.100 € ein Gegenstand im Wert von 50.000 € gepfändet wird, weil das Gericht naiv der (möglicherweise vorsätzlich falschen) Werteinschätzung durch den Gläubiger folgt – läßt mich das irgendwie ratlos zurück. (Ich bin allerdings auch kein Jurist).

    Comment by Sebastian Lande — 25.01, 2011 @ 13:19

  26. Naja allein wenn ich das Les das der Wert von Nerdcore bei 100 Euro liegt muss ich lachen.

    Aus Div. Quellen soll Nerdcore Täglich ~35.000 Seitenaufrufe haben.
    Dies sollen ~27.000 User sein.

    Nerdcore befindet sich lt. diversen Websites auf Rang 15592 Worldwide und Deutschlandweit auf 1077.

    Wie rechnen die dann bitte den Wert auf 100?
    Also meinen rechnungen zufolge wenn da Ads etc alles geschalten wären, wärs ne einnahmequelle von nem 7 stelligen Betrag wenn man Nerdcore.de verkaufen würde.

    Können die das alle nich oder was ?

    Gruß und Viel erfolg weiterhin mit Nerdcore.de @ René

    Comment by Enrico — 26.01, 2011 @ 23:27

  27. Auch http://bizzinformation.de/www.nerdcore.de sagt einen um weit höheren Wert der Seite als die von Euroweb aus der Luft gegriffenen 100 Euro.

    Selbst http://bizzinformation.de/www.euroweb.de ist gerademal einen fünftel (1/5) im Vergleich zu Nerdcore wert ^^

    Dann heißt es also, ich könnte mir, laut Euroweb, die Domain http://www.euroweb.de für 20 €uro ersteigern?

    In meinen Augen hat dieses Unternehmen nichts im Internet verloren.

    Comment by Xian — 27.01, 2011 @ 15:13

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