Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.12.10

Mein Blog bleibt online (2. Update)

Eine ganze Reihe von Blogs haben ihre Schließung angekündigt und als Grund dafür die Neureglung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags genannt, die zum 01.01.2011 in Kraft treten soll.

Dem werde ich mich sicherlich nicht anschließen und eine Alterskennzeichnung wird dieses Blog auch nicht bekommen. Denn nach meiner Einschätzung hatten meine Blogbeiträge auch bislang keine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung, weshalb es keinen Grund gibt sie zu labeln.

Kritisch wird es für das Gros der Blogger erst dann werden, sollte das eintreten, was sich der Gesetzgeber erhofft, nämlich, dass es demnächst effektive Jugendschutzprogramme – also Filtersoftware – gibt. Denn dann besteht die Gefahr, dass diese Filterprogramme Inhalte, die keine Alterskennzeichnung haben, ausfiltern, mit der Folge, dass sie für Jugendliche, die nur gefiltert surfen, nicht mehr erreichbar sind.

Auch der von mir sehr geschätzte Kris Köhntopp ist auf dem Holzweg, wenn er meint, er müsse sein Blog jetzt zwingend mit einer Alterskennzeichnung versehen und „Ab 16“ oder „Ab 18“ labeln. Wäre das der Fall, dann hätte er auch in den letzten Jahren erst nach 22 Uhr „senden“ dürfen. Die Beurteilungskriterien als solche ändern sich nämlich nicht.

Die Mehrheit der Blogs und Websites werden deshalb nicht betroffen sein. Gleichwohl gibt es auch Stimmen, die die Ansicht vertreten, dass durch die Neureglung eine Art Kontrollpflicht für Content-Anbieter geschaffen wird. Wenn aber selbst die Juristen verunsichert und uneinig darüber sind, welche Folgen die Neufassung hat, sollte man sich über die Unsicherheit, die zum Beispiel bei den Bloggern herrscht, nicht wundern.

Update:
Die Ansicht von Udo Vetter, der meint, nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, müsse eine Alterskennzeichnung einführen, teile ich nicht. Sie ist auch nicht mit dem Wortlaut der geplanten Regelung vereinbar. § 5 Abs. 1 JMStV-E sieht vier Altersstufen vor (ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren) und betont gleichzeitig, dass eine Altersstufe „ab 0 Jahre“ nur für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht kommt. Also auch derjenige, der Inhalte online stellt, die mit „ab 12“ zu bewerten sind, braucht eine Alterskennzeichung oder muss anderweitig dafür Sorge tragen, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen entsprechend erschwert wird.

2. Update (2.12.2010):
Nachdem auch immer wieder die Frage gestellt wird, was denn eigentlich entwicklungsbeinträchtigende Angebote seien, hierzu noch ein paar Erläuterungen. Es handelt sich um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, der alles andere als neu ist und aus dem Jugendschutzgesetz übernommen wurde. In § 14 Abs. 1 JSchG ist von Inhalten die Rede, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Aber auch das hilft nicht sehr viel weiter. Letztlich geht es um Wertmaßstäbe und Wertvorstellungen und da können die Auffassungen weit auseinander gehen. Der vielbeschworene gesellschaftliche Wertekonsens besteht eben nicht immer.

Als Wertmaßstäbe anerkannt sind die Grundwerte der Verfassung, insbesondere die Menschenwürde, das aus Art. 3 GG abgeleitete Toleranzgebot aber auch das Demokratieprinzip. Danach stuft man z.B. rassistische, gewaltverherrlichende, nationalsozialistische oder auch pornografische Inhalte als entwicklungsbeeinträchtigend ein. Entscheidend soll aber immer auch sein, ob Kinder oder Jugendliche ihres Alters in der Lage sind, die Inhalte differenziert und distanziert wahrzunehmen. Denn es wird sich andererseits nicht vermeiden lassen, Kinder und Jugendliche mit der Realität zu konfrontieren.

Die typischen Meinungsblogs sind m.E. deshalb nicht entwicklungsbeeinträchtigend, denn sie tragen gerade zur staatsbürgerlichen Bildung von Jugendlichen bei.

posted by Stadler at 09:56  

35 Comments

  1. Gelegentlich schreibe ich in meinem Blog über schwule Themen. Ich fürchte, es dauert nicht lange, bis irgendein Spinner hier eine Jugendgefährdung sieht. Ich kann da einfach nicht so optimistisch sein.

    Comment by Kai Denker — 1.12, 2010 @ 10:24

  2. Bei uns sieht es ähnlich aus. Wir schreiben über das Töten von Tieren (Schnecken), hochprozentige alkoholische Getränke (Schlehenlikör) Kopulation (alle möglichen Pflanzen). Ich kann einfach nicht einschätzen, was davon jugendgefährdend ist…

    Comment by Heiner — 1.12, 2010 @ 10:50

  3. Einerseits sehe ich es genauso und möchte mein Blog ohne Änderungen fortführen. Andererseits bin ich aber auch verunsichert, weil ich nicht abschätzen kann, wie sich Filmreviews z.B. zu Horrorfilmen auf die Altersfreigabe meines Blogs auswirken. Steigt diese, nur weil ich über einen Film schreibe, der keine Jugendfreigabe erhalten hat? Was ist mit Szenenbildern, die mir die Studios zur Verfügung stellen? Fragen über Fragen, die mich aufgrund der bekannten Abmahnsummen derzeit ein wenig rätselnd zurücklassen …

    Comment by CineKie — 1.12, 2010 @ 10:52

  4. „Wäre das der Fall, dann hätte er auch in den letzten Jahren erst nach 22 Uhr “senden” dürfen. Die Beurteilungskriterien als solche ändern sich nämlich nicht.“

    Aber das Gesetz wird in der neuen Fassung durchsetzbar und baut eine deutliche Drohkulisse auf und erleichtert Abmahnungen. Bisher hat das mit den Sendezeiten kein Mensch ernst genommen. Es gab meiner Ansicht nach einen Konsens und die stillschweigende Unterscheidung zwischen „Ist klar jugendgefährdend und strafrechtlich relevant“ und „Ist wie’s ist, nicht schlimmer als die Bildzeitung.“

    Und im bisher akzeptierten Rahmen hat es einfach niemanden außerhalb der Zielgruppe interessiert, wenn ich den Bericht eines Überlebenden der Zombie-Apokalypse ins Netz gestellt habe, der sich bei real im Getränkemarkt versteckt.
    (Neu-Einschätzung: FSK 12?)

    In Zukunft … ist das aufgrund handwerklicher Unzulänglichkeiten des Gesetzes (welche Filtersoftware? Welche Kriterien? Welche Kosten?) ein Minenfeld.

    Comment by Anonymous — 1.12, 2010 @ 10:58

  5. Die Frage ist doch nach Aufbau einer ZensurSperr-Infrastruktur und der Schaffung der Labelvoraussetzungen nur, wann auf rechtswidrig nicht gelabelte oder fehlerhaft gelabelte Angebote die absoluten Sperren angewandt werden.

    Und als Folgefrage: Wann kommt der erste Populist Politiker auf die Idee, dass auch bestimme Meinungen jugendgefährdend sein können? Klar, wird vom BVerfG aufgehoben – aber wie viele Leute können sich den Weg dahin denn leisten?

    Comment by Malte S. — 1.12, 2010 @ 14:06

  6. Ich kann die Bedenken schon nachvollziehen. Den JMStV hat bisher nur deshalb kaum jemand bemerkt, weil er nicht konsequent angewandt worden ist.

    Dennoch ändern sich die sachlichen Anforderungen nicht. Wer sog. entwicklungsbeeinträhtigenden Content im Netz hat, hätte auch bisher schon Maßnahmen zum Jugendschutz ergreifen müssen.

    Comment by Stadler — 1.12, 2010 @ 15:20

  7. Die Frage ist doch: Was sind „entwicklungsbeeinträchtigende“ Inhalte?

    Comment by CineKie — 1.12, 2010 @ 16:33

  8. Soweit ich den Gesetzeswortlaut verstanden habe, benötigt man eine Kennzeichnung tatsächlich zwingend erst, wenn man ab 16 Inhalte anbietet.

    Ab 12 genügt es, bei der Sendezeit den Interessen der unter 12-jährigen gerecht zu werden und die Inhalte gegebenenfalls zu trennen, soweit man Inhalte für unter 12-jährige (Zielgruppe) anbietet.

    Betreibt man eine normale Seite ohne Inhalte für ab 16, aber mit Inhalten, die für jüngere Altersgruppen entwicklungsbeeinträchtigend sein könnten, muss man also lediglich einen Jugenschutzbeauftragten benennen.

    Näher dazu: http://bearbeiter.blogspot.com/2010/12/des-pudels-kern-jmstv.html

    Comment by Der Bearbeiter — 1.12, 2010 @ 16:34

  9. Kann man das so festhalten: Ich muss definitiv labeln, wenn ich der Meinung bin, ich habe Content der FSK6 ist? Weil ja anscheinend alles über 0 gekennzeichnet sein muss. Hätte ich dann bisher Öffnungszeiten gebraucht? Wahrscheinlich nicht, da die ab FSK16 gelten? Oder ist es nicht notwendig, den Bereich von FSK0-12 nicht durch Öffnungszeiten zu beschränken?

    Comment by laZee — 1.12, 2010 @ 16:44

  10. Hmm, der getwitterte Link zu Thomas Hoeren http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet geht von der gleichen Annahme wie Udo Vetter aus:

    „Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:

    1. ab 6 Jahren,
    2. ab 12 Jahren,
    3. ab 16 Jahren,
    4. ab 18 Jahren.“
    Seine Schlussfolgerung:
    „Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit „ab O Jahre“ kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen.“

    Würde ich auch so lesen …

    Comment by Michael — 1.12, 2010 @ 16:52

  11. Zunächst erst mal ein Hallo an alle aus dem verschneiten Bayern ;-)

    Ich halte die Frage von “ CineKie“ (7.) für sehr interessant. „Was sind “entwicklungsbeeinträchtigende” Inhalte?“

    So wie ich das bis dato verstanden habe (oder auch nicht), soll ja jeder selbst labeln. Gusti sind bekanntlich unterschiedlich, für den einen ist sein Beitrag völlig ok, für den anderen eben nicht. Erinnert mich ein wenig an meine Kindheit, als ich die Zeitung für den Vater kaufte und im Kioskfenster die Brüste der Pralinemädchen abgeklebt sah aber die Bil* gleich auf der Frontseite mit freigelegten doppel D Brüsten direkt vor meiner Kindernase lag. P-Brüste waren also jugendgefährdend aber B-Brüste nicht. Wie soll nun jemand der eine Internetseite betreibt und keine pädagogische Ausbildung hatte, festlegen können, was ab 12 oder was ab 16 Jahren ok ist?

    Comment by Gerhard Holzmann — 1.12, 2010 @ 17:14

  12. Vielleicht wird das Diskutieren über Kinderporno-Stopschilder in Bälde schon als „entwicklungsbeeinträchtigend“ eingestuft. Oder das infrage stellen von politischen Entscheidungen allgemein, weil es die lieben kleinen Racker unter Umständen zu Anarchisten erziehen könnte. Und sowas wollen wir ja nicht.

    Berichterstattung über FSK/USK 12/16/18 Filme und Spiele wird ja wohl selbstredend nicht mehr ohne entsprechende Kennzeichnung machbar sein.

    Comment by mcbexx — 1.12, 2010 @ 17:43

  13. Hallo zusammen,
    für mich stellt sich wie für einige andere auch die Frage, was sind entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Darf ich eine Buchrezension über z.B. einen Thriller noch gefahrlos veröffentlichen?
    Wie trenne ich ab 12, ab 16 Jahren?
    Ich habe da ziemliche Probleme dies einzuschätzen.
    Gruß
    Taylor

    Comment by Taylor — 1.12, 2010 @ 19:19

  14. Hallo,

    ich sehe das ähnlich, das „größte“ Problem dürfte die Klassifizierung der eigenen Inhalte sein. Was ist wenn ich nicht Kennzeichne?

    Ich glaube persönlich nicht das Blogs oder anderweitige private Webseiten großartig betroffen sind, solange hier nicht offensichtlich jugendgefährdend gehandelt, was ja schon jetzt nicht erlaubt ist.

    Aus meiner Sicht liegt das Problem eher in der Abmahnkultur in Deutschland. Wenn ich eine Firmenwebseite betreibe, bei der ich der Meinung bin sie sei nicht erziehungsgefährdend, aber ein anderer meint das sei sehr wohl der Fall und es fehlt die Angabe eines Jugendschutzbeauftragten, dann flattert mal schnell eine Abmahnung ins Haus. Hier wird es, falls der Staatsvetrag wirklich wirksam wird, einen noch kruderen Abmahnwahnsinn geben als bisher bei vermeidlich fehlerhaftem Impressum, da ja immer noch viele Gerichte davon ausgehen das das bloße verletzen einer Rechtsvorschrift automatisch einen Wettbewerbsvorteil darstellt und somit nach UWG §1 abgemahnt werden kann.

    Was mich an der ganzen Debatte um den Neuentwurf des JMStV wundert, ist die Tatsache das in den Medien nicht bzw. nicht wahrnehmbar berichtet wird. Was ist mit Lieschen Müller, die für Ihre Strickgruppe eine Webseite erstellt hat mit den Strickmustern. Oder den ganzen Kleinstgewerbetreibenden die bei Provider XYZ eine Webvisitenkarte haben. Ich finde eine Rechtsvorschrift die eine deartige Auswirkung auf das deutsche WWW haben kann, sollte nicht so unbemerkt von einer breiten, nicht communityaffinen Mehrheit diskutiert oder gar beschlossen werden.

    Just my 2 cents

    Gruß

    Jörg

    Comment by Jörg — 1.12, 2010 @ 19:49

  15. Blog / Webseite schliessen ist m. E. der falsche Weg. Wesentlich besser wäre eine Selbstanzeige aller oder mindestens sehr, sehr vieler Webseitenbetreiber wegen des Fehlens einer Alterskennzeichnung auf dem eigenen Webangebot. Und dann warte man ab, wie die staatlichen Organe zigtausende Prüfungen und Verfahren durchziehen wollen und wie man die Strafen durchsetzen will. Wenn man will und den Fehdehandschuh der Politik aufgreift, dann ist der JMStV ab 2011 eine Einladung an alle Anbieter im Internet die Justiz lahm zu legen.

    Comment by M. Boettcher — 1.12, 2010 @ 20:37

  16. @Der Bearbeiter: Der Gesetzeswortlaut liefert keine Anhaltspunkte dafür, dass man erst ab 16 labeln muss. Ganz im Gegenteil: Wie man die Pflichten nach § 5 Abs. 1 erfüllt, sagt § 5 Abs. 6 JMStV-E.

    Comment by Stadler — 1.12, 2010 @ 22:24

  17. Ich denk auch, dass die beste Strategie – abwarten und Tee trinken – ist, bis die ersten Urteile da sind.
    Seinen Blog aus voreiligem Gehorsam (muss eine deutsche Tugend sein) dicht zu machen, ist denk ich die falsche Strategie; vor allem „bekannte“ Blogs sollten als Vorbild agieren und nicht den Kopf in den Sand stecken.

    Comment by Simon — 2.12, 2010 @ 08:06

  18. Wie ist wohl dieses Bild einzustufen http://tinyurl.com/3xm6uca ?
    Ab 12?
    Ab 16?
    Ab 18?

    Und werden künftig noch viele Menschen den Mut haben solche Bilder zu verbreiten oder werden sie aus Angst vor Bussgeldern darauf verzichten?

    Comment by Frank — 2.12, 2010 @ 10:53

  19. Danke für die Updates. Also ganz salopp gesagt halte ich (als Vater von 2 Kindern) es für „entwicklungsbeeinträchtigend“ wenn ich versuche, Facetten unserer Realität vor meinen Kindern zu verbergen. Um das Wort „Zensur“ jetzt mal nicht zu nutzen. :-)

    Die Frage ist doch, die dass ich übers Internet nur Texte und evtl. Multimedia-Inhalte ziehen kann. Können Pixel in bestimmten Anordnungen denn tatsächlich entwicklungsbeeinträchtigend sein? Keiner kann sich im Netz die Pulle Schnaps für den ersten Vollrausch runterladen, sondern eben nur mediale Inhalte. Also etwas das eigentlich zum Nachdenken anregen sollte wenn die Eltern bei der Erziehung nix falsch gemacht haben.

    Comment by Rainer — 2.12, 2010 @ 10:54

  20. >>Die typischen Meinungsblogs sind m.E. deshalb nicht entwicklungsbeeinträchtigen<<

    Da bin ich nur froh, dass ich nicht entscheiden muss was ein typischer Meinungsblog ist und noch viel glücklicher darüber, dass in meinem Berufsbild 1 und 1 immer 2 ergibt und alles andere schlicht Pfusch ist.

    Hoffe nur, dass das "abwarten und Tee trinken, bis die ersten Urteile da sind" nicht wieder zahlreichen jungen und/oder weniger bemittelten Menschen an die Existenz geht.

    Comment by Gerhard Holzmann — 2.12, 2010 @ 10:59

  21. Ohne alle Kommentare gelesen zu haben: wenn mir einer blöd kommt wegen angeblicher jugendgefährdender Inhalte, werde ich einfach nur argumentieren dass mein Blog von Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht wahrgenommen wird, da sie viel zu beschäftigt sind die anderen drölf Trilliarden Websites abzusurfen, ihre Exfreundin bei Facebook zu stalken und deren Bilder bei Motherless und Videos bei Youporn hochzuladen. JMStV.. my ass!

    Comment by Thomas — 2.12, 2010 @ 11:08

  22. Ich will andersrum fragen.

    Wenn nicht entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nicht gelabelt werden müssen, ist dann eine Nichtkennzeichnung gleichbedeutend mit „Ab 0“?

    Und muß man für diese „Ab 0“ Einstufung gerade stehen?

    Comment by Lutz Donnerhacke — 2.12, 2010 @ 14:11

  23. Die Gefahr, die ich für Blogger auch eher kommen sehe, ist die einer kostenpflichtigen Abmahnung von irgendeinem von-Gravenreuth-Nachfolger, weil der Blog vielleicht wieder formal angreifbar wird (fehlender Jugendschutzbeauftragter im Impressum oder ähnliches). Wie stehen Sie dazu? Grüsse

    Comment by Frank Herberg — 2.12, 2010 @ 14:56

  24. Hi,

    Hm so zahnlos schätze ich den Vertrag nicht ein, immerhin muss neuerdings schon alles grösser als FSK0 (Babytauglich) gekennzeichnet werden (FSK0, FSK6, FSK12) sonst kann man von privaten Geschäftemachern abgemahnt werden §5.1.

    Zitat:
    …Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

    Ich frage mich nur, warum Politiker die Internetnutzung nicht für Säuglinge und Vorschulkinder verbieten. In dem Alter habe ich im Wald gespielt und an den Nikolaus geglaubt statt vorm Rechner zu versauern…

    Ab FSK16 und FSK18 braucht man einen Jugenschutzbeauftragten im Impressum §7.1

    Zitat:
    Wer länderübergreifendes Fernsehen veran-staltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für ge-schäftsmäßige Anbieter von allgemein zugäng-lichen Telemedien, die entwick-lungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen

    LG

    Comment by Tobi — 2.12, 2010 @ 16:13

  25. Hinweis zu dem „Ab 12“-Problem: Dieser Begriff ist extrem missverständlich, weil „ab 12“ in unterschiedlichen Kontexten unterschiedliches bedeuten kann. Ich war jetzt schon mehrmals in der Situation, eine Diskussion an dieser Stelle total verzettelt zu haben.

    Deswegen noch mal zur Klarstellung: Ist ein Angebot entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder im Alter von 0-11, aber nicht mehr von 12-18, dann reicht es aus, diese Inhalte nicht mit Inhalten zu kombinieren, die Kinder unter 12 anlocken. Ein solches Angebot müsste gekennzeichnet werden als „ab 12“.

    Das heißt: Wer als „ab 6“ oder „ab 12“ kennzeichnen darf, ist aus dem Schneider, wenn er das Trennungsgebot einhält. Wer als „ab 16“ oder „ab 18“ kennzeichnen müsste, dem bringt das Trennungsgebot nichts mehr.

    Comment by Leser — 2.12, 2010 @ 16:49

  26. Hoppla! Der letzte Kommentar war von mir.

    Comment by Simon Möller — 2.12, 2010 @ 16:49

  27. Die Frage bleibt aber, wie man das Trennungsgebot des § 5 Abs. 7 JMStV umsetzen soll. Wie soll man Onlineinhalte getrennt nach Altsergruppen verbreiten? Wie funktioniert das technisch? Für Erklärungen wäre ich dankbar. Bis dahin gehe ich davon aus, dass diese Regelung, die es auch bisher schon gab, nicht praxistauglich ist.

    Comment by Stadler — 2.12, 2010 @ 17:22

  28. Welche Büten Filterprogramme hervorbringen, zeigt das Beispiel einer Sperrung von Sportwebseiten als „Pornographie“, ohne Rückfrage oder Wissen der Betreiber:

    http://www.uhusnest.de/blog/archives/09-01-2010_09-30-2010.shtml#2549

    Werden solche privatwirtschaftlichen Lösungen irgendwann indirekt Pflicht, ist der Willkür und Verleumdung Tür und Tor geöffnet. Für Schulen scheint das ja schon jetzt zu gelten.

    Comment by uhu — 2.12, 2010 @ 17:35

  29. @Tobi: http://de.wikipedia.org/wiki/Nikolaus_von_Myra

    Comment by kord — 3.12, 2010 @ 07:40

  30. Ich bin seit Jahren Blogger und produziere auch Entertainment Content (Comics, Videos, Illustrationen etc.).
    Ich begrüße das neue JMStV und sehe für mich persönlich kein Problem. Ich platziere einfach die Kennzeichnung und Problem erledigt.
    In vieler Hinsicht kann so eine Kennzeichnung sich sogar für viele positiv auswirken, denn AB 18 Produkte haben immer einen größeren Reiz.
    Wer weiß, vielleicht werden die Kennzeichnungen sowas wie das neue Pagerank. :)

    Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit etc. sehe ich darin nicht. Im Gegenteil, ich sehe darin die Möglichkeit ein besseres Bewußtsein für Content zu entwickeln und damit bewußter umzugehen.
    Das Internet wird erwachsen.

    Mein aktuelles und offizielles Statement und paar andere Gedanken zum Schutz des Internets (z.B. Abschaffung der Anonymität):
    http://millus.kulando.de/post/2010/12/01/das-internet-anonymit-t-abschaffen-f-r-mehr-sicherheit

    Comment by Millus — 3.12, 2010 @ 08:36

  31. @Millus: Mir ist bekannt, dass viele Vertreter der Content-Industrie die Neufassung begrüßen. Das hat den einfachen Grund darin, dass man sich erhofft, damit aus der Nachtschiene zu kommen und die Sache durch eine Alterskennzeichnung erledigen zu können. Für die Masse kleiner Anbieter, die es sich auch nicht leisten können, die Alterskennzeichnung durch einen Dienstleister vornehmen zu lassen, stellt die Neuregelung keine Verbesserung dar.

    Comment by Stadler — 3.12, 2010 @ 09:16

  32. Sie schreiben, dass bei Anbieten von Inhalten, die nun mit einem „ab 16“ oder „ab 18“ Label versehen werden müssen, diese auch frueher erst ab 22 Uhr hätten angeboten werden dürfen.
    Verstehe ich demnach § 2 Abs. 2 JMStV – i.d.F. 13. RÄStV –
    (2) Dieser Staatsvertrag gilt nicht für elektronische
    Informations- und Kommunikationsdienste soweit
    sie Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24
    des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in
    der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze
    bestehen oder telekommunikationsgestützte
    Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes
    sind.

    – falsch, der nun gestrichen worden ist? Galt der JMStV auch frueher für alle Internetdienste?
    Als Antwort wäre mir am liebsten, wenn Sie auf Deutsch übersetzen könnten, welche Dienste die derzeitige Fassung nicht betraf.

    Comment by don — 5.12, 2010 @ 17:50

  33. Der JMStV gilt – wie auch z.B. das TMG – nicht für TK-Dienste. Inhaltsangebote gelten aber gerade nicht als TK-Dienste.

    Comment by Stadler — 5.12, 2010 @ 19:56

  34. Vielen Dank! Nach erneutem Lesen des Paragraphen, bemerkte ich meinen offensichtlichen Denkfehler.
    Viele Grüße

    Comment by don — 7.12, 2010 @ 07:53

  35. Ein toller Blog. Danke für die unermüdliche Arbeit, die in diesem Blog steckt.

    Liebe Grüße Alisa

    Comment by Klebefolie — 2.10, 2022 @ 11:05

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