Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.10.10

Datenhändler Staat

Das ZDF-Magazins WISO berichtet darüber, dass Einwohnermeldeämter die Meldedaten ihrer Bürger an Firmen weitergeben und damit auch noch Geld verdienen.  Was der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als Skandal bezeichnet, ist leider in einigen Bundesländern völlig legal. Hierauf hatte ich unlängst bereits hingewiesen.

Beispielsweise nach den Vorschriften des bayerischen (Art. 32 Abs. 3 MeldeG) oder baden-württembergischen (§ 34 Abs. 3 MG) Melderechts sind die Gemeinden nämlich berechtigt, Meldedaten volljähriger Bürger an Adressbuchverlage zu übermitteln. Die Bürger müssen dem ausdrücklich widersprechen, wenn sie das verhindern wollen. Das Melderecht anderer Bundesländer verlangt zumindest eine Einwilligung des betroffenen Bürgers.

Der eigentliche Skandal besteht also in solchen gesetzlichen Regelungen, die ein Zugeständnis gegenüber den Lobbyisten der Adresshändler darstellen.

posted by Stadler at 21:26  

11 Comments

  1. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, daß als ich damals bei meinen Eltern ausgezogen bin die erste Post die ich an meine neue Anschrift erhalten hatte ein Brief von der GEZ war.

    Woher hatten die meine Anschrift? Das Einwohnermeldeamt waren die einzigen, denen ich zu diesem Zeitpunkt meine neue Anschrift mitgeteilt hatte! OK, die Stadtwerke wussten natürlich auch, daß ich da wohne.

    Naja, wie dem auch sei. Da ich noch Student war, hatte ich den Brief ungeöffnet mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ in den nächsten öffentlichen Post-Briefkasten geschmissen und nie mehr etwas von denen gehört.

    An die evtl. mitlesenden Abmahn-Anwälte: Auf der Internetpräsenz der GEZ (gez.de) kann ich kein Impressum entdecken… Ihr etwa? :-)

    Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 4.10, 2010 @ 22:18

  2. Impressum!?

    Nehmen Sie dieses hier:
    http://www.gez.de/online_service/anbieterkennung/index_ger.html

    Comment by Bernie — 4.10, 2010 @ 22:30

  3. Mal ganz ehrlich: Fällt denen das wirklich jetzt erst auf? In Berlin habe ich auch pünktlich zur Erstwahl zum Abgeordnetenhaus (mit 16 glaube ich) Post von der NPD erhalten. Schrägerweise haben die dann auch noch durch die Bank weg die Anreden (Herr, Frau) vertauscht. Der erste Anblick war also schon sehr positiv *g* Mir ist zumindest durch meine Eltern schon seit längerem bekannt, dass es bei den Meldeämtern mehrere Stufen des Datenschutzes gibt. Man muss denen halt nur mitteilen, welche für einen gelten soll.

    Comment by Christoph — 4.10, 2010 @ 23:11

  4. @1: Das nennt sich dort Anbieterkennung…
    Möchte mal wissen woher die GEZ von meinem Campingplatz erfahren haben, immerhin bin ich dort ja nicht gemeldet und einer der wenigen die Post erhielten.

    Comment by Lord — 5.10, 2010 @ 01:29

  5. Ein Skandal ist genauso, dass Länder-Datenschutzbeauftragte keinen Anlass zu handeln sehen, wenn
    1. Firmen sich unter Vorspiegelung falscher Gründe Daten bei Wirtschaftsauskunfteien erschleichen
    2. diese Daten, trotz Widerspruch, gewerbsmäßig gehandelt werden
    3. die so unrechtmäßig erschlichenen, widerrechtlich gehandelten aber eigentlich doch ausdrücklich geschützten Daten auch noch lustig veröffentlich werden.
    Eigenschaltete Datenschutzbehörden verweisen lediglich darauf , dass eine Einwilligung zum Adresshandel laut BDSG § 28 nur eine mögliche Voraussetzung für den Adresshandel ist. Der Adresshandel könne auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig sein. Selbst wenn die Behörde Kenntnis davon hat, dass nicht nur keine Einwilligung, sondern ein klarer Widerspruch vorliegt und die Daten wegen Gefährdung einer strikten Auskunftssperre unterliegen. Die schriftliche Stellungnahme der Behörde lässt tief blicken.

    Comment by estabilidad — 5.10, 2010 @ 08:24

  6. Die Datenübermittlung ist in der Regel völlig legal. Jedoch erfolgt i.d.R. KEINE Gruppenauskunft, sondern viele Einzelauskünfte (sog. einfache Melderegisterauskunft) z.B. nach § 32 Mg BaWü. Hier ist ausschließlich der Gesetzgeber gefragt und nicht die Kommune, die mehr oder minder zur Auskunft verpflichtet ist. Aber den Gesetzgeber interessiert es scheinbar wenig, da dieses Thema bereits im letzten Jahr akut & in den Medien war ……. und immer grüsst das Murmeltier

    Comment by Meier — 5.10, 2010 @ 11:26

  7. Eigentlich ein alter Hut. Bereits am 17.09.2009 (neun) hat die Piratenpartei deswegen einen „Opt-Out Day“ veranstaltet. In Hessen wurden dazu massenweise Opt-Out Postkarten verteilt.

    Comment by Ein Mensch — 5.10, 2010 @ 12:28

  8. @2: Die GEZ gibt doch offen zu, dass sie von Adresshändlern „Daten anmietet“ (von unseren Gebühren!!). Und dass die Deutsche Post AG mit Adresshändlern zusammenarbeitet bzw. diese sogar selbst in Tochterunternehmen betreibt ist auch hinlänglich bekannt. Auf meine Datenschutzbeschwerde antwortete die DPAG seinerzeit mit einem ominösen Internet-Gewinnspiel an dem ich angeblich teilgenommen haben soll. Dort war eine freemailer-Adresse verwendet worden, die ich nicht eingerichtet hatte und der freemailer hatte die IP-Adresse des Anmelders datenschutzfreundlicherweise nicht so lange gespeichert. :-)

    Comment by Ein Mensch — 5.10, 2010 @ 12:34

  9. @6: Es findet dieses Jahr auch wieder einer statt:

    http://www.optoutday.de

    Info zu 2009:

    http://wiki.piratenpartei.de/OptOutDay

    Comment by Ein Mensch — 5.10, 2010 @ 12:37

  10. Ich habe heute bei der Anmeldung der neuen Wohnung der Weitergabe der Daten widersprochen. Wenn man das nicht ohnehin vorhat, übersieht man diese Möglichkeit leicht (klein rechts unten auf dem Formular). In meinem Fall hat die Verwaltungsangestellte auch nicht auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht. Ich habe gerade noch rechtzeitig daran gedacht, dass ich mir das ja vorgenommen hatte.
    Daher => Danke für den Artikel, sonst hätte ich wahrscheinlich nicht darauf geachtet.

    Comment by Tom — 5.10, 2010 @ 21:11

  11. Tja, nützt nur nichts. Ich habe in Niedersachsen auch Auskunftsperre beantragt gemäß §§ 30 und 34 des Niedersächsischen Meldegesetzes.
    Und was steht dann im § 34a ??
    § 34 a
    Regelmäßige Datenübermittlung an den Norddeutschen Rundfunk

    (1) Die Meldebehörde hat dem Norddeutschen Rundfunk oder der nach § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von ihm beauftragten Stelle auf dessen oder deren Anforderung einmal monatlich folgende Daten derjenigen volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner zu übermitteln, die sich innerhalb des der Übermittlung vorausgehenden Monats an- oder abgemeldet haben oder die in diesem Zeitraum gestorben sind:

    Familiennamen,
    Vornamen,
    frühere Namen,
    Tag der Geburt,
    gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Haupt- und Nebenwohnungen, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
    Tag des Ein- und Auszugs,
    Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    Sterbetag.
    (2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkgebührenpflicht und den Gebührengläubiger zu ermitteln.
    (3) Der Norddeutsche Rundfunk hat der Meldebehörde die durch das Verfahren entstehenden Kosten zu erstatten.

    Wir werden überall und immer verarscht!!!!

    Comment by EddietheEagle — 12.10, 2010 @ 11:27

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