Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.7.10

Vermehrt (juristischer) Ärger für Apple

Apple verliert nicht nur den Charme des symphatischen Außenseiters, sondern steht jetzt auch wegen seines für marktbeherrschende Unternehmen typischen Geschäftsgebahrens in den USA vor Gericht. Die Providerexklusivität des iPhone zugunsten von AT & T wird nunmehr von einem District Court in Kalifornien überprüft. Die Kläger fordern u.a. ein Verkaufsverbot für iPhones mit Sim-Lock. Vielleicht stellt man ja in Europa ähnliche Überlegungen an, z.B. mit Blick auf Exklusivverträge wie den mit der Telekom.

Dass sich die EU-Kommission in kartellrechtlicher Hinsicht bislang nicht an der von Apple vorgegebenen, zwingenden Kopplung des iPhones an iTunes und den dortigen App Store stört, ist ohnehin erstaunlich.

Apple fällt leider derzeit auch mit Qualitätsproblemen beim neuen iPhone auf, was das Unternehmen mit der Löschung kritischer Beiträge in Nutzerforen quittiert. Und das leidige Datenschutzthema gibt es ja auch noch.

posted by Stadler at 14:23  

4 Comments

  1. Die Links „Qualitätsprobleme“ und „Löschung kritischer Beiträge“ verweisen auf dieselbe Adresse.

    Comment by David — 13.07, 2010 @ 14:45

  2. Bei allem Spaß am iPhone-bashing sehe ich das Problem nicht. Man ist doch nicht gezwungen, ein iPhone zu erwerben. Es gibt auch jede Menge andere Telefone am Markt. Bei dem Erfolg kann es gar nicht zu teuer sein.

    Comment by Frank — 13.07, 2010 @ 16:18

  3. Die Frage ist letztendlich, ein wie grosses Paket ein Anbieter schnüren darf, insbesondere über gewachsene Marktgrenzen hinaus.
    Jegliche exklusive Strukturen reduzieren die Optionsvielfalt der Käufer.

    Grundsätzlich fangen hier die Monopole am geistigen Eigentum an, werden aber mit Hilfe solcher Strukturen ausgedehnt. Und damit auch die Kontrolle über den Benutzer.

    Klar kann man jetzt sagen, dass niemand ein iPhone kaufen muss und es gibt durchaus gute Alternativen, aber andererseits wieso sollte es Apple erlaubt sein, seinen Käufern den Provider vorzuschreiben?

    Wo sind die Grenzen? Kann Apple von mir auch verlangen, einen Vertrag über ein E-Mail-Konto bei Anbieter X abzuschliessen? Oder gar, einen Kühlschrank von Firma Z zusammen mit dem iPhone zu kaufen?

    Comment by AndreasM — 13.07, 2010 @ 16:28

  4. Exklusivbindung einzelner Geräte an Provider gab es früher auch schon, allerdings mit zeitlich kürzerer Exklusivität, meist für einige Monate. Abseits davon gibt es natürlich Wege in Europa Simlockfrei und mit voller Garantie einzukaufen, auch aus Deutschland.

    Darüber hinaus ist der amerikanische Markt in Bezug auf Simlock mit dem deutschen Markt kaum vergleichbar, hier ist es eher ungewöhnlich das Telefon Simlock und Vertragsfrei zu erwerben. Deshalb lässt sich die Klage auch m.E. nur schwerlich auf hiesige Verhältnisse übertragen.

    Aber schon interessant zu sehen, dass aus einem medialen Hype in Richtung eines Kontrahierungszwanges gedacht wird. Offensichtlich ist das Bedürfnis nach dem iPhone trotz offensichtlicher Haltungsprobleme so groß, dass es nach Meinung einiger Leute einfach auch beim Hausprovider angeboten werden muss ;-)).

    Aber im Ernst: es bleibt abzuwarten wie Apple mit dem immer größeren Erfolg umgeht. Wobei der angesprochene Datenskandal, bzw. ähnliche AGB bereits seit Jahren bestehen und ohne die Übermittlung dieser Daten kein einziger ortsgebundener Dienst auf dem iPhone funktionieren
    würde, da Apple die Verknüpfung zwischen Appanbieter und Kunden (hoffentlich anonymisiert) herstellt. Die Alternative wäre dem Appanbieter direkt die entsprechenden Daten zu geben, was m.E. noch bedenklicher wäre.

    Comment by Cannotcareless — 13.07, 2010 @ 22:13

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