Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.6.10

Filesharing: Richterliche Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG überflüssig?

Der BGH hat in seinem Urteil zur Haftung des Betreibers eines privaten W-LAN-Routers beiläufig die Ansicht vertreten, dass IP-Adressen Bestandsdaten und keine Verkehrsdaten sein sollen. Abgesehen davon, dass diese Ansicht mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG höchst problematisch ist, würde dies dazu führen, dass die Rechteinhaber zur Geltendmachung ihres Auskunftsanspruchs nach § 101 Abs. 2 UrhG nicht mehr auf gerichtliche Hilfe nach § 101 Abs. 9 UrhG angewiesen wären. Hierauf weist ein Artikel von gulli hin. Die Vorschrift, die eigentlich nur zu diesem Zweck geschaffen worden ist, wäre damit letztlich überflüssig. Denn eine richterliche Anordnung ist nach § 101 Abs. 9 UrhG nur dann erforderlich, wenn die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten erteilt werden kann.Auskunft über Bestandsdaten könnte man demgegenüber direkt beim Provider verlangen.

Das Bundesverfassungsgericht geht in der Hauptsacheentscheidung und der Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung allerdings davon aus, dass IP-Adressen dem Grundrecht von Art. 10 GG unterliegen, weil die Ermittlung des Anschlussinhabers zu einem bestimmten Telekommunikationsvorgang nur unter Verwendung von Verkehrsdaten möglich ist. Das BVerfG nimmt insoweit auch auf § 96 TKG Bezug. Der BGH hat sich in seiner Entscheidung offenbar gar nicht erst die Mühe gemacht, sich mit der gegenläufigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu befassen.

posted by Stadler at 07:30  

2 Comments

  1. Scheint so, als hätte der BGH in diesem Urteil auf ganzer Linie verk****. Leider gibt es keine höhere Instanz.

    Comment by Tuttle — 9.06, 2010 @ 09:50

  2. Eigentlich doch ganz einfach, sollte man meinen: Bestandsdaten sind solche, die über die Vertragslaufzeit Bestand haben?

    Jedenfalls sollten sich die Provider beeilen, die in einer Session zugeteilte Adresse so schnell wie möglich danach zu vergessen; das erleichtert die Abarbeitung von Anfragen deutlich. :-)

    Comment by Andreas Krey — 9.06, 2010 @ 12:13

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