Kurioser Abmahnfall
Vor zwei Wochen habe ich über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung berichtet, mit der eine nach der Rechtsprechung des BGH zulässige AGB-Klausel (salvatorische Klausel) beanstandet worden ist.
Ich habe die Abmahnung für meine Mandantin zurückgewiesen und aufgefordert, rechtsverbindlich zu erklären, dass die Unterlassungsaufforderung nicht aufrecht erhalten bleibt.
Und was kommt? Genau, die Erklärung der gegnerischen Anwälte, dass die Unterlassungsaufforderung nicht aufrecht erhalten wird. Natürlich verbunden mit dem Hinweis, dass man meine Kosten nicht erstatten will.
Und wie geht sowas jetzt weiter? Müssen die Kosten erstattet werden?
Comment by ck — 20.04, 2010 @ 16:56
http://www.youtube.com/watch?v=epTKQaEw7M8&feature=player_embedded
Meiner Meinung nach müssen die Kosten erstattet werden.
Comment by gerd5 — 20.04, 2010 @ 17:12