Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.3.10

Das Internet und der Datenschutz

Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest, sicherlich einer der versiertesten Datenschutzrechtler unter den Anwälten, analysiert die neue Entscheidung des OLG Köln zur Verwendung von Fotos aus sozialen Netzwerken durch Personensuchmaschinen.

Und er schließt mit einer interessanten These, nämlich, dass § 29 BDSG auch mithilfe einer verfassungskonformen Auslegung nicht mehr den Anforderungen des Internetzeitalters genügt. Hansen-Oest spricht dabei etwas an, was man von Datenschützern eher selten hört, nämlich, dass die konsequente Anwendung einer datenschutzrechtlichen Norm (§ 29 Abs. 2 BDSG) dazu führen müsste, das Internet in Deutschland partiell abzuschalten. Und seine Schlussfolgerung trifft genau ins Schwarze: Der Gesetzgeber ist gehalten, Regelungen für Internetdienste zu treffen, die im Hinblick auf die Verwendung personenbezogener Daten einen Ausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Recht auf Informationsfreiheit und dem Recht auf Meinungsfreiheit schaffen.

Ich bin mir nur nicht so sicher, ob die Datenschutz-Szene, die in diesem Bereich auch die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst, das auch erkannt hat.

posted by Stadler at 08:00  

1.3.10

Ilse, Angie und das Netz

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner gibt sich in ihrer Warnung vor Google, Apple und Microsoft gewohnt kompetent und differenziert. Die Bundeskanzlerin hat demgegenüber endlich erkannt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Aber das wissen wir doch längst Angie. Ach und übrigens liebe Ilse, Orwell hätte sich vermutlich so einiges nicht träumen lassen, einschließlich der Überwachungsgesetze die die Union in den letzten 10 – 15 Jahren so mitgetragen hat.

Vielleicht sitzen die beiden jetzt bei einer Tasse Tee im Kanzleramt und machen sich Gedanken über das GBI (große, böse Internet).

posted by Stadler at 20:55  

1.3.10

Neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand

Eine Arbeitsgruppe des Bundesinnenministeriums und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.(BITKOM) hat sich auf den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verständigt. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.

Die verschiedenen EVB-IT Verträge finden sich bei der IT-Beauftragten der Bundesregierung zum Download.

Quelle: Pressemitteilung der IT-Beauftragten der Bundesregierung vom 01.03.2010

posted by Stadler at 16:30  

1.3.10

Bund will Zuständigkeit für Jugendmedienschutz an sich ziehen

Wie die Wirtschaftswoche berichtet, möchte der Bund gerne die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendmedienschutz – die Materie ist derzeit im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geregelt – an sich ziehen, weil man mit der Arbeit der Landespolitiker unzufrieden sei.

Die Aussage des „Jugendschutz-Experten“ der CDU-Bundestagsfraktion, die Länder würden derzeit ihre Kompetenz überschreiten, zeugt allerdings von wenig Sachverstand.

Der Bund verfügt im Bereich des Jugendschutzes über die sog. konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit nach § 74 Nr. 7 GG (Recht der Fürsorge). Von dieser Kompetenz hat der Bund bislang im Bereich der Telemedien ganz bewusst keinen Gebrauch gemacht, sondern die Regelung den Ländern überlassen. Solange der Bund sich so verhält, haben die Länder wegen Art. 72 Abs. 1 GG aber in jedem Fall die Gesetzgebungsbefugnis, weshalb von einer Kompetenzüberschreitung der Länder derzeit keine Rede sein kann.

Ob der Bund die Befugnis besitzt, diese Materie komplett an sich zu ziehen, ist offenbar die Frage, die der wissenschaftliche Dienst des Bundestags nunmehr prüfen soll. Ich neige dazu, das zu bejahen. Denn der Bund hat unstreitig die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Jugendschutzes. Was jugendgefährdende Angebote im Internet angeht, besteht die Schwierigkeit allerdings darin, dass man einen Teil der Angebote als Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne betrachten kann. Für solche Angebote liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Allerdings kann der Bund die Kompetenz auch in diesem Fall an sich ziehen, wenn die Wahrung der Rechtseinheit eine bundesgesetzliche Regelung erfordert (§ 72 Abs. 2 GG). Und das liegt beim Jugendmedienschutz schon äußerst nahe.

posted by Stadler at 15:28  

1.3.10

Verfassungsgericht verkündet Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht verkündet morgen seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung. Und vorab wird natürlich schon kräftig spekuliert, wie das Gericht denn entscheiden könnte. Da wir den Inhalt der Entscheidung in 24 Stunden eh kennen werden, erspare ich mir heute weitere Spekulationen.

posted by Stadler at 12:37  
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