Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.2.10

Kein Zugangserschwerungs- sondern ein Löschgesetz

Die Bundesregierung rückt von dem – gegen den Rat der meisten Fachleute – verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetz wieder ab und möchte dieses nach einer Meldung von SpiegelOnline durch ein „Löschgesetz“ ersetzen. Möglicherweise entgeht man aber damit nur dem, was für die Bundesregierung ein mediales Fiasko wäre, nämlich, dass ihr der Bundespräsident die offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bescheinigt und seine Unterschrift verweigert.

Was in einem Löschgesetz allerdings konkret geregelt werden soll, bleibt vorerst unklar. Sinnvoller wäre es allemal, wenn die deutsche Exekutive stattdessen endlich handeln würde. Denn für die Forderung „Löschen statt Sperren“ bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Wenn deutsche Polizei- und Sicherheitsbehörden auf kinderpornografische Inhalte im Netz aufmerksam werden, dann können Sie Abuse-Mails schreiben und parallel die zuständigen ausländischen Behörden informieren und auf eine Löschung hinwirken.

Jedenfalls zeigt die Entwicklung, dass die Arbeit des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur Früchte getragen hat. Die Politik sollte erkannt haben, dass die Bürger mittlerweile in der Lage sind, sich aus dem Netz heraus zu formieren und für erheblichen politischen Gegenwind zu sorgen.

posted by Stadler at 21:21  

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  1. Yepp.

    und deshalb gehört allen, die mit dem AK Zensur daran gearbeitet haben, mein großer Dank.

    Nun müssen wir gemeinam diesen JMSTv beobachten bzw. verhindern…..-

    Comment by sigi — 8.02, 2010 @ 21:38

  2. an Thomas Stadler
    Das Gesetz ist ja parlamentarisch durch, also muss der Bundespräsident seine Unterschrift verweigern um es zu verhindern. Verstehe nicht, wie man solch ein mediales Fiasko (Taschenspielertricks?) verhindern kann?

    Comment by Anonymous — 8.02, 2010 @ 22:25

  3. Aus den paar Sätzen von SPO kann ich nur entnehmen, dass man den BP um Zustimmung bittet, aber gleichzeitig die Anwendung mit noch nicht bekannten Zusagen oder Einschränkungen verbindet. Mir ist aus der Gesetzgebung nicht bekannt, dass das Inkrafttreten von Gesetzen mit irgenwelchen "side-letters" versehen werden können.
    Die Richtung der Antwort dürfte aber klar sein. Man möchte, wie schon vorher angekündigt, das Gesetz 1 Jahr "auf Eis legen" und anderweitige Erfahrungen abwarten. Dies lässt weitere jurisitische Schritte erwarten. Ohnehin ist immer noch nicht geklärt, ob das Gesetz in der 2./3. Lesung überhaupt zustande gekommen ist, nachdem in der 1. Lesung ein ganz anderes Gesetz vorgelegt wurde. Auch hier dürfte dann noch eine Auseinandersetzung folgen.
    Im übrigen bin ich der Meinung, dass Frage des BP und Antwort der Regierung öffentlich gemacht werden muss. Schliesslich ist es kein Geheimabkommen, sondern ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz. Eigentlich müsst der BP seine Frage auch an das Parlament stellen, die Parlamentarier haben schliesslich über das Gesetz befunden.
    Ich freue mich schon auf die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema, weil in höchstem Masse demokratierelevant.

    Comment by GustavMahler — 9.02, 2010 @ 13:02

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