Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.1.10

Das Landgericht Hamburg und die Filtertüten

Es schien so, als sei es Melitta, einem Hersteller von Kaffeefiltern, gelungen, einem Konkurrenten per einstweiliger Verfügung zu verbieten, sich über Filtertüten lustig zu machen.

Dass beim Landgericht Hamburg alles möglich ist, war schließlich bekannt. Aber weit gefehlt, denn die Hamburger Richter haben sich nur an einem Lohnkostenzähler in dem Werbespot gestört. Den hat die Firma Kaffee Partner jetzt rausgenommen und der Clip ist auch wieder im Netz. Eine schere juristische Schlappe für den deutschen Filterkaffee.

Und eine Pressemitteilung mit dem Titel „Kalle gib ma Melitta“ hat der Kaffee Partner gleich nachgeschoben. Vielleicht möchte sich Melitta ja dagegen nochmals beim Landgericht Hamburg versuchen.

posted by Stadler at 17:40  

Keine Kommentare

  1. Frage: Besteht gegen das Landgericht Hamburg ein Widerstandsrecht nach GG Artikel 20?

    Comment by Anonymous — 21.01, 2010 @ 13:08

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.