Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.11.09

Deutscher Filterkaffee

Der Filtertütenhersteller Melitta stört sich daran, dass sich ein Konkurrent, ein Anbieter von Kaffeevollautomaten, in einem Video über Filtertüten lustig macht.

Das Vorgehen von Melitta ist nicht nur humorlos, sondern auch rechtlich fragwürdig. Wäre es zu beanstanden, wenn sich ein Motorradhersteller in der Werbung über Autos lustig macht? Wohl kaum. Eine Herabsetzung eines Mitbewerbers (§ 4 Nr. 7 UWG) dürfte das kaum darstellen.

Andererseits gibt es in diesem Land immer wieder Landgerichte, die einstweilige Verfügungen erlassen, bei denen man sich verwundert die Augen reibt.

Vielleicht sollte man deshalb die humorlose Abmahnung ins UWG – möglichst als Verbot ohne Wertungsmöglichkeit – aufnehmen.

posted by Stadler at 08:30  

3 Comments

  1. Ich bin mir nicht sicher, ob der Auto-Motorrad-Vergleich hier passt, aber die Idee mit dem Verbot humorloser Abmahnungen klingt sehr vernünftig :). Allerdings ist auch das angegriffene Video alles andere als humorvoll.

    Comment by ElGraf — 6.11, 2009 @ 10:51

  2. Vielleicht kann sich ja Herr Hoenig hier mal äußern, so als Sachverständiger zum Thema Caffè… :D

    Comment by Pascal — 6.11, 2009 @ 15:13

  3. damals dachte Melitta noch das sie eine grosse Nummer sind, heute wurden sie von Nespresso und co von der Spitze der Kaffeebranche verdrängt

    Comment by Dietmar — 5.03, 2016 @ 21:30

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.