Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.1.10

Abmahnindustrie: 450.000 Filesharing-Abmahnungen im Jahr 2009?

Netzwelt.de und gulli.com haben eine Jahresstatistik 2009 zu Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzwerken veröffentlicht.

Die Statistik geht von 453.000 Abmahnungen wegen Filesharings im Jahre 2009 aus, von denen allein 161.000 auf die DigiProtect GmbH entfallen sollen. DigiProtect wiederum beschäftigt damit gleich mehrere Anwaltskanzleien, u.a. Kornmeier und Partner, Denecke, von Haxthausen und Graf von Westphalen.

Da es sich bei den Zahlen um Hochrechnungen und Prognosen handelt, dürfte von einer erheblichen Ungenauigkeit auszugehen sein. Dass allerdings die Zahl der Filesharing-Abmahnungen deutlich zugenommen hat, deckt sich mit der Einschätzung aus meiner Sachbearbeitung. Dies ist vor allem bedingt durch die Einführung des gerichtlichen Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9, 2 UrhG. Wenn man berücksichtigt, dass das Landgericht Köln schon in einzelnen Auskunftsverfahren z.T. mehr als 10.000 IP-Adressen zu Anschlussinhabern zuordnet und zudem weiß, dass das Landgericht Köln nur für diese Verfahren eine eigene (Hilfs-)Kammer eingerichtet hat, so erscheint die Zahl von 450.000 Abmahnungen im Bereich des Filesharing keinesfalls abwegig.

Mittlerweile handelt es sich in jedem Fall um ein Geschäft von industriellem Ausmaß. Aus diesem Grund ist es auch wenig verwunderlich, wenn einer der Big-Player dieser Szene, Rechtsanwalt Udo Kornmeier, empfindlich darauf reagiert, dass man sein Geschäftsmodell in Frage stellt.

Mein Ausblick für das Jahr 2010: Die Luft wird für die Abmahnkanzleien erheblich dünner werden. Zumal der Gegenwind aus unterschiedlichen Richtungen kommen dürfte. Die Gerichte werden sich vermehrt mit neuen Erkenntnissen zur Abrechnungspraxis dieser Anwaltskanzleien auseinandersetzen müssen und auch Verbraucherschutzverbände sollten mittlerweile genügend Anlass und Munition haben, die Geschäftspraxis der Abmahnkanzleien kritisch zu beleuchten.

posted by Stadler at 13:00  

Keine Kommentare

  1. Wow. Wenn ich pro Abmahnung mal mit einem Durchschnitts-Betrag von 500,- € rechne, sind das immerhin 225 Mio!

    Comment by Robert Steinhöfel — 8.01, 2010 @ 13:55

  2. Ich wünsche Dir und Deinen Mitstreitern von ganzen Herzen die Kraft, die anstehenden Kämpfe zu überstehen. Ich finde Deinen Einsatz an dieser Front bemerkenswert und großartig. Möge dem Abmahnwahn 2010 ein kräftiger Gegenwind entgegenkommen.

    Comment by daMax — 8.01, 2010 @ 14:42

  3. Das ist doch noch garnichts im Vergleich mit den 10 (zehn!) neuen Kammern, die man am Landgericht Bonn nur für die Durchsetzung des § 335 Abs. 5 HGB eingerichtet hat. Und da werden (jedes Jahr) mind. €2500 Ordnungsgeld fällig.

    Comment by Anonymous — 8.01, 2010 @ 16:38

  4. Naja! Der politische Gegenwind wird sehr groß werden, sollten die Piraten tatsächlich in den Landtag von NRW einziehen.

    Für mich ist das eine riesige Abzockindustrie, ähnlich wie es häufig bei Schlüsseldiensten vorkommt.

    Kurz: "Rechtmissbrauch in Nadelstreifen"

    Comment by Anonymous — 9.01, 2010 @ 23:21

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