Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.12.09

Gravenreuth ist auch wieder da

Als ich heute morgen ins Büro kam, lag ein Fax des Rechtsanwalts von Gravenreuth auf meinem Tisch, in dem er sich über einen Kommentar in diesem Blog beschwerte und mich nach § 10 TMG (!) auf den Kommentareintrag des Kollegen von Hohenhau aufmerksam gemacht hat:

„Tja Tom – nach Gravereuth jetzt Kornmeier – aber ich weiß ja dass Du Dich gut wehren kannst. Viel Erfolg.“

Da ich dem Kommentar aber weder eine falsche Tatsachenbehauptung noch eine Schmähkritik entnehmen kann, bleibt er online.

Außerdem hat sich der Kollege von Hohenhau sogar nochmals klarstellend geäußert und zwar mit folgendem Wortlaut:

„aus gegebenen Anlass möchte ich zu meinem obigen Kommentar (26.11.09 – 14.49) klarstellen, dass ich keineswegs behaupte, oder behauptet habe, dass der geschätzte Kollege v. Gravenreuth nach meiner Information den Kollegen Stadler jemals abgemahnt hat. (so was tut man doch unter Kollegen nicht)

Ich wollte mit meinem Kommentar lediglich ausdrücken, dass Kollege Stadler nun erneut sein Können gegen einen im Internet für Abmahnungen bekannten Anwalt (sicherlich mit Erfolg) beweisen kann.“

Eine solche öffentliche Richtigstellung sollte doch eigentlich ganz nach dem Geschmack des Herrn von Gravenreuth sein.

posted by Stadler at 16:10  

Keine Kommentare

  1. Um einen billigen Witz abzuhaken: Gibt es in einer JVA Internet?

    Comment by Anonymous — 2.12, 2009 @ 16:18

  2. Hat der seine Streafe überhaupt schon abgesessen? Im Forum bei Gulli hat er jedenfalls immer wieder mal gepostet. Entweder er saß noch garnicht (warum nicht?) oder sie haben in Stadelheim tatsächlich Internet.

    Comment by Stefan — 2.12, 2009 @ 16:31

  3. Es gibt auch Freigänger, die ihre berufliche Tätigkeit in Internetcafés betreiben (allgemeiner Hinweis).

    Comment by T.S. — 2.12, 2009 @ 16:55

  4. Eine solche öffentliche Richtigstellung sollte doch eigentlich ganz nach dem Geschmack des Herrn von Gravenreuth sein.
    Glaube ich nicht, denn finanziell bringt es ihm nichts.

    Comment by Axel John — 2.12, 2009 @ 16:57

  5. Nanu, sollte Günni W. Dörr seine Anwaltszulassung noch (oder wieder) haben?

    Comment by RA JM — 2.12, 2009 @ 17:55

  6. Herr John:
    a)
    Ich habe den geschätzten Kollegen Stadler nie abgemahnt.
    b)
    Darf ich Ihren Ausführungen die Geldgier eines Goldschiedes entnehmen oder wieso denken SIE immer nur ans Geld? ;-)

    MfG

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt • Dipl.-Ing. (FH)

    Comment by Gravenreuth — 2.12, 2009 @ 19:04

  7. @Gravenreuth:
    Abgemahnt im eigentlichen Sinne haben Sie mich zwar nie, aber doch mal versucht, mich persönlich in die Pflicht zu nehmen, gell. ;-) Sie erinnern sich an Freedom For Links? Die Schreiben werden bei uns 10 Jahre lang aufgehoben.

    Aber wir wollen doch hier nicht streiten, zumal Markus von Hohenhau so ein netter Kollege ist, dem Sie doch bestimmt keine bösen Dinge unterstellen wollen.

    Comment by Pavement — 2.12, 2009 @ 21:07

  8. Ach Günni…
    Dass Abmahnungen in eigener Sache kein Geld bringen, haben Sie ja inzwischen gelernt.
    Und was die vermeintliche Geldgier betrifft:
    ICH bezahle meine Rechnungen umgehend und bei MIR wurde auch noch nie der Gerichtsvollzieher vorstellig. ;-)
    Ich denke da lediglich an Ihre Tätigkeit bezüglich Abmahnungen "zum alleinigen Zwecke des Geldverdienens" oder Privatklagen "zur ausschließlichen Erzeugung von Anwaltsgebühren".
    Ansonsten dürfte diese Nummer hier wohl eine der letzten Duftmarken vor dem anstehenden Zwangsurlaub sein. :-)

    Comment by Axel John — 2.12, 2009 @ 22:14

  9. Warum unterstellt mir Kollege von Hohenhau dann, das ich abgemahnt hätte? OK telefonieren wir morgen mal.

    MfG

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.(FH)

    Comment by Gravenreuth — 3.12, 2009 @ 00:04

  10. Ich halt's nicht aus.. Totgesagte leben länger und FrhrVGrvnrth ist nun echt DER Wiedergänger unter den Gruselgestalten der IT-Welt. Schon als Teenager schlotterten mir die Knie vor dem Typ, der sich damals in der C64-Szene schnell den Ruf des Oberfieslings erarbeitet hatte. Der lässt einfach keine Chance ungenutzt, sich unbeliebt zu machen. Eigentlich könnte er einem Leid tun wenn er nicht so [und hier greift die Zensurbehörde dann doch ein.]

    Comment by Arno Nym — 3.12, 2009 @ 08:41

  11. "MfG

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt ? Dipl.-Ing. (FH)"

    Ist das Fragezeichen ein freudscher Vertipper?

    Comment by Anonymous — 3.12, 2009 @ 09:22

  12. Also nochmals zur Klarstellung:

    Ich habe NICHT behauptet, dass der Kollege v. Gravenreuth den Kollegen Stadler jemals abgemahnt hat. Mit ist auch keinerlei Abmahnung des Kollegen v. Gravenreuth gegenüber den Kollegen Stadler bekannt.
    Auch ich wurde noch nie von dem geschätzten Kollegen v. Gravenreuth abgemahnt.
    Ich kenne auch persönlich keinen, der jemals vom Kollegen v. Gravenreuth abgemahnt wurde.
    Und wer jetzt was anderes behauptet, den mahn ich sofort ab! ;-).
    So – und jetzt ist mal wieder Friede in der schönen Vorweihnachtszeit und wir widmen uns wieder unseren eigentlichen Tätigkeiten – schließlich gibt es ja doch einige Mandanten, welche tatsächlich (weder vom Kollegen v. Gravenreuth, noch von Kollegen Stadler oder von mir) abgemahnt wurden. Oder sollen wir uns doch lieber gegenseitig abmahnen – wäre doch auch ein schönes Geschäft.

    Comment by RA Markus v. Hohenhau — 3.12, 2009 @ 13:24

  13. Das Fragezeichen ist kein freudscher Vertipper. Die Blogsoftware wandelte ein Trennzeichen in ein Fragezeichen um. Diese Blogsoftware ist wohl Open-Source? *grins*

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. von Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    Comment by Gravenreuth — 4.12, 2009 @ 09:04

  14. Wusste gar nicht, dass der Günni im Knast Internet hat. Sachen gibts'

    Comment by Anonymous — 4.12, 2009 @ 23:03

  15. Der hier postende Herr RA Gravenreuth ist wegen versuchten Betruges zu Lasten der Tageszeitung taz rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden: http://www.taz.de/index.php?id=medien-artikel&art;=4521&no;_cache=1

    Er wollte rechtswidrigerweise die Domain http://www.taz.de (!) pfänden lassen.

    Comment by Rockafella — 5.12, 2009 @ 20:38

  16. Werum können sich Rechtsanwälte, die ja:
    a) in gehäufter Anzahl in den Parlamenten sitzen und
    b) eigentlich einer moralischen Rechtsprechung folgen sollten,
    nicht endlich dafür einsetzen, das das deutsche Abmahngesetz dahingehend verändert wird, daß unsinnige amoralische, oder gar kriminell motivierte Abmahnungen effektiv ausgeschlossen werden.
    Es wäre sooo einfach: erste Abmahnung muss analog erster Mahnung im Zahlungsverkehr 100% kostenfrei für den Abgemahnten sein.

    Comment by Anonymous — 9.12, 2009 @ 14:29

  17. er nahm sich das gestern das leben

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/22/selbstmord-in-munchen/

    Comment by labradorstaff34 — 22.02, 2010 @ 12:31

  18. Arno Nym meinte…im Dez. 09
    "Ich halt's nicht aus.. Totgesagte leben länger und FrhrVGrvnrth ist nun echt DER Wiedergänger unter den Gruselgestalten der IT-Welt…"

    Naja aber nicht viel länger…etwas mehr als 2 Monate da war er durch seine eigene Hand für immer tot.
    Ausschließlich private Gründe? naja 14 Monate, bzw. bei Halbstrafe 7 Monate hätten vielleicht nicht schlecht getan. Aber in diesem Alter ändert man seine Grundeinstellung auch durch Zeit zum Nachdenken nicht.

    Comment by Anonymous — 22.02, 2010 @ 14:31

  19. Jeglicher gewaltsamer Tot sollte betroffen machen, auch wenn es sich um eine Selbsttötung handelt.
    Im falle von Herrn Gravenreuth, (nein, ich bin bestimmt kein Fan seiner Person oder Handlungen) gilt dies ebenfalls. Sein Berufliches wirken hat dem Anwaltsstand sicherlich nicht zu einem besseren ansehen verholfen, aber die Anwaltskammer hat ihn ja auch nicht gebremmst. Obwohl sein zweifelhaftes gebahren ja schon lange bekannt war.
    Es mag ja sein das in Anwaltskreisen der Freitot ein akzeptables Mittel ist sich der Verantwortung zu entziehen, verstehen muss man dies aber wohl nicht.
    Trotzdem gebietet der Anstand seinen Angehörigen das Beileid auszusprechen.

    Comment by G.Beckers — 22.02, 2010 @ 22:30

  20. Bye Bye Gravenreuth – vorbildlich mal die Gesellschaft vor weiteren Kosten durch Ihr Dasein auf diesem Planeten bewahrt

    Comment by Anonymous — 22.02, 2010 @ 23:58

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