Gravenreuth ist auch wieder da
Als ich heute morgen ins Büro kam, lag ein Fax des Rechtsanwalts von Gravenreuth auf meinem Tisch, in dem er sich über einen Kommentar in diesem Blog beschwerte und mich nach § 10 TMG (!) auf den Kommentareintrag des Kollegen von Hohenhau aufmerksam gemacht hat:
“Tja Tom – nach Gravereuth jetzt Kornmeier – aber ich weiß ja dass Du Dich gut wehren kannst. Viel Erfolg.”
Da ich dem Kommentar aber weder eine falsche Tatsachenbehauptung noch eine Schmähkritik entnehmen kann, bleibt er online.
Außerdem hat sich der Kollege von Hohenhau sogar nochmals klarstellend geäußert und zwar mit folgendem Wortlaut:
“aus gegebenen Anlass möchte ich zu meinem obigen Kommentar (26.11.09 – 14.49) klarstellen, dass ich keineswegs behaupte, oder behauptet habe, dass der geschätzte Kollege v. Gravenreuth nach meiner Information den Kollegen Stadler jemals abgemahnt hat. (so was tut man doch unter Kollegen nicht)Ich wollte mit meinem Kommentar lediglich ausdrücken, dass Kollege Stadler nun erneut sein Können gegen einen im Internet für Abmahnungen bekannten Anwalt (sicherlich mit Erfolg) beweisen kann.”
Eine solche öffentliche Richtigstellung sollte doch eigentlich ganz nach dem Geschmack des Herrn von Gravenreuth sein.

